Beiträge von necro

    Halllo,

    Ich habe dieses Jahr die allgemeine Abiturprüfung bestanden und habe im Sinn zu studieren. Allerdings will ich mich nicht sofort einschreiben, sondern einen längeren Zeitraum (~1 Jahr) eine Auszeit nehmen. Allerdings will ich diesen Zeitraum nicht zu Hause aussitzen, sondern mich sobald wie möglich abnablen, was auch meine Mutter begrüßen würde.
    Das Einkommen meiner Eltern (geschieden) ist recht bescheiden, so dass sie mir mein Vorhaben nicht finanzieren könnten.


    In diesem Zeitraum habe ich wohl obv kein Anspruch auf Bafög.
    Ausbildung, Zivildienst und Wehrdienst kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Ein FSJ will ich nicht machen.
    Deswegen habe ich mir überlegt ob ich nicht Anspruch auf ALG hätte. Sofern Erwerbsfähigkeit eine abgeschlossene Ausbildung in einem bestimtmen Beruf nicht mit einschließt, bin ich es.

    Habe ich grundsätzlich Anspruch auf ALG und mit welchen Maßnahmen des Amtes gegenüber frischgebackenen Abiturienten müsste man rechnen falls ich es bewilligt bekomme? Würde es mir versuchen eine Azubistelle anzudrehen?

    Danke für alle Antworten :)