Beiträge von crazyzocker150

    hallo,

    so ich hab jetzt mal die widerspruchsablehnung rausgesucht.

    Hier mal der Absatz der unter meinem Namen steht.

    Zitat

    Das Einkommen aus Bafög in Höhe von monatlich 212,00 Euro ist um 20% für den ausbildungsbedingten Bedarf zu reduzieren, so das monatlich 169,60€ bedarfmindernd zu berücksichtigen sind. Weiterhin wird für Name Kindergeld in Höhe von monatlich 164 Euro gewährt. Das Gesamteinkommen in Höhe von monatlich 333,60 Euro ist um die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro zu bereinigen, so dass monatlich 333,60 bedarfmindern zu berücksichtigen sind.

    in dem Absatz wird leider nicht eine Gesetzesgebung erwähnt
    in den Anlagen sind noch die ganzen Berechnungen wieso weshalb warum uns nichts zusteht

    wir haben von der widerspruchstelle eine berechnung erhalten in denen eben nochmal alles aufgeführt wird und da steht auch eben das bafög wieder unter einkommen....ich werde morgen mal entsprechenden abschnitt raussuchen und hier eintragen...auf jeden fall waren meine eltern bei der widerspruchstelle und es passierte eben das wie oben schon beschrieben

    ja ich habe diverse Gerichtsbeschlüsse der Verantwortlichen vorgelegt diese Weigerte sich und tat das mit der Bemerkung ab "Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich"...sie vertröstete mich das mit ihrer Vorgesetzten bereden zu müssen und darauf warte ich noch heute...im endeffekt kam dann wieder eine ablehnung und als meine Mutter Hartz IV ein weiteres mal Beantragte kam wieder aus dem selben Grund eine Ablehnung...nun hat meine Mutter arbeit und damit fällt wohl auch die Chance weg das ich Geld bekommen würde

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage bezüglich von Hartz IV und des Bafögs.

    Zu meiner Situation folgendes: Ich befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung an einer bafögwürdigen Schule und muss jeden Monat Kohle abdrücken damit ich dort ausgebildet werde. Ich beziehe Bafög und wohne noch bei meinen Eltern und meine Mutter ist zur Zeit arbeitssuchend. Sie hat schon vor Monaten Hartz IV beantragt mit dem Ergebnis das mein Bafög auf das Einkommen angerechnet wird. Nach selbstständer Recherche kam ich auf einen Paragraphen (§ 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen) in dem es heißt sofern das Bafög zweckbestimmt ist darf es nciht auf das Einkommen angerechnet werden....die zuständige Dame wollte dann ein Schreiben, dass meine Schule eine staatlich anerkannte sei was immer das auch heißen mag....ich hatte mehrere Gespräche mit der Dame und musste mich doch stark zusammenreißen, sie versprach leere Worte das müsse sie mit ihrer Chefin abklären und das dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Das kann ja alles sein aber bis heute ist nichts mehr passiert. Meine Mutter stellte erneut einen Antrag und dieser wurde wieder abgelehnt und es war der selbe Mist mit meinem Bafög. Ich sehe in der ganzen Berechnung die in der Ablehnung mit bei war nicht eine zueinander passende Berechnung. Meine Eltern waren auch bereits bei der Widerspruchsstelle und haben sich dort mit einer Dame verständigt...Ergebnis war das die Dame dreist meinte ich solle zusehen wo ich mein Geld herbekomme....

    Nun ist meine Frage, und ich hoffe inständig das ihr mir helfen könnt, ob das Bafög auf das Hartz IV als einkommen angerechnet werden darf und woher geht hervor das es zweckbestimmt ist. wenn ich das selbst belegen muss so sind doch 3 kontoauszüge aus den vergangenen 3 monaten wo es immer abgeht wohl beweis genug....


    Sorry für soviel Text aber langsam fühle ich mich verarscht
    Danke schonmal für eure Antwort
    crazyzocker150