Hallo,
Ich habe leider einen etwas ahnungslosen Sachbearbeiter ,den ich erstmal aufklären muss.
ziemlich arrogante Einstellung - zumindest dann, wenn man selbst keinerlei Ahnung von der Sache hat.
Es geht darum, wenn man mehr als 12 Stunden tägl. ausser Haus ist.
Das hat nicht mit der Verpflegungspauschale zu tun.
- ist diese nur bei Erwerbstätigkeit umsetzbar. Du bist aber nicht erwerbstätig.
- gilt die Pauschale nur bei Dienst- oder Geschäftsreisen. Die Fahrt zur Ausbildungsstelle ist keine dieser Reisen.
- wird der Mehraufwand nur gezahlt, wenn sich der Erwerbstätige aus beruflichen Gründen mehr als 12 Stunden außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte befindet. Dies trifft auf Dich absolut nicht zu.
Fazit: Dein Sachbearbeiter ist nicht "ahnungslos" und Du kannst nicht über etwas "aufklären", was auf Dich nicht zutrifft. Du könntest aber mal Deine eigene Haltung überprüfen, denn Äußerungen wie eben
Ich habe leider einen etwas ahnungslosen Sachbearbeiter ,den ich erstmal aufklären muss.
und
Leider hat mein Sachbearbeiter davon bisher wohl noch nie gehört...
bei gleichzeitiger totaler Ahnungslosigkeit zeugen nicht gerade von entsprechender Kompetenz.