Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Zitat

    wäre das schwerwiegend genug?

    Wenn die gesundheitlichen Probleme aus der sozialen Situation heraus entstanden sind könnte hier tatsächlich ein entsprechender Grund vorliegen. Du wirst es darauf ankommen lassen müssen.

    Zitat

    wie würde es denn mit wohngeld prinzipiell aussehen, wenn ich zwar unterhalt von meinen eltern bekäme, der aber für eigenständiges leben nicht ausreichte?

    Is das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt nicht ausreichend besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Allerdings widerspricht das mit dem Unterhalt wiederum einer schwerwiegenden sozialen Störung innerhalb der Familie - aber das nur nebenbei...

    Gruß!

    Hallo,

    sofern er über 25 Jahre alt ist, bildet er eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat zumindest Anspruch auf den Regelsatz von 359 €, sofern alle anderen Voraussetzungen zutreffen.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Müssen wir beim Amt direkt anmelden, dass ich jetzt auch in der Wohnung lebe und es keine WG ist?

    Ja.

    Zitat

    Würde sie die Zahlung der Leistung direkt verlieren oder gibt es da eine Frist?

    Es gibt keine Frist.

    Zitat

    Muss ich meine Einkommens- und Vermögenswerte komplett offen legen?

    Sofern weiterhin versucht wird, ALG II zu beziehen - ja.

    Zitat

    Würden Schulden, die ich zur Zeit abbezahle (monatlicher Betrag um die 300 Euro), mein Einkommen mindern

    Nein.

    Gruß!

    Hallo,

    prinzipiell ist ein Anspruch auf einen Mehrbedarf nicht von einem Bezug von ALG II abhängig, sondern von der jeweiligen Bedürftigkeit. Somit können also auch Studenten, Lehrlinge und Rentner Anspruch auf diesen Mehrbedarf haben, wenn das eigene Einkommen gering ist.

    Welche Krankheiten von einem eventuellen Mehrbedarf betroffen sind kann man hier nachlesen.

    Gruß!

    Hallo,

    ein Wohngeldanspruch besteht bei Dir nicht.

    Prinzipiell gehörst Du noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und kannst an diese verweisen werden.

    Daraus folgt, daß Du, wenn es hart auf hart kommt, keinerlei Leistungen für die Unterkunft und nur den verminderten Regelsatz von 289 € erhälst.

    Am besten wäre es, Du meldest Dich schnellstmöglichst bei einem Sozialamt, um dort erstmal die Unterkunftsfrage zu klären. Wenn Du dann irgendwo auch polizeilich gemeldet bis, sollterst Du Dich schnellstmöglichst mit der dortigen ARGE in Verbindung setzen und Dein Problem erklären. Alles weitere ist dann abzuwarten.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Also das Geld hab ich ja bekommen ich muss das ja dann an den Vermieter weiterreichen.

    Genau das ist der springende Punkt: Du hast es von der ARGE erhalten, es war zuviel, Du bekommst also Geld vom Vermieter zurück und mußt dieses Geld wieder an die ARGE zurückzahlen.

    Zitat

    Also sage ich jetzt etwa meinem Vermieter das er nur noch 251,96 Euro bekommt weil das Amt nicht mehr zahlt

    Irgendwie verstehe ich Deine Argumentation nicht. Erstens ist das Wohngeld für Deine Tochter niemals identisch mit der Miete, sondern "nur" ein Zuschuß zur Miete und zweitens wirst Du die Differenz zwischen dem, was Du vom Wohnamt und der ARGE an Miete bekommst, aus eigenen Einnahmen zahlen müssen, die ja offensichtlich vorhanden sind.

    Gruß!

    Hallo,

    ich verstehe nicht ganz, was die ganze Aktion bringen soll.

    Aber davon mal abgesehen: es dürfte erhebliche Schwierigkeiten geben, das ganze so durchzuziehen, wie Du Dir das denkst. Mietverträge zwischen Verwandten für die Wohnung, in der sich auch der Verwandte aufhält sind mehr als problematisch und unplausibel. Hinzu kommt, daß die Wohnung durch Größe und Mietkosten kaum angemessen sein dürfte. Auch Dein Argument mit der Bedarfsgemeinschaft haut nicht: zwar bildet Ihr tatsächlich keine, aber u.U. eine Haushaltsgemeinschaft.

    Gruß!

    Hallo,

    Dein Beitrag ist etwas schwer zu lesen, aber ich versuche es dennoch mit einer Antwort.

    So wie ich das verstanden habe, waren die Vorauszahlungen der ARGE an den Vermieter zu hoch, womit Dir ein Guthaben vom Vernieter zugestanden wurde, Du also Geld vom Vermieter zurückbekommen hast (bzw. das zuviel gezahlte Geld mit zukünftigen Rehnungen verrechnet wurde).

    Sollte ich das so richtig verstanden haben, wäre die Rückforderung durch die ARGE durchaus berechtigt. Nicht Du hast ja die Miete inklusive den Nebenkosten gezahlt, sondern die ARGE - also steht der ARGE auch eine Rückzahlung oder Verrechnung zu.

    Das die ARGE die Werte für 2009 vorweg nimmt, ist ebenfalls normal. Ausschlaggebend sind die in der BK-Abrechnung festgesetzten Pauschalen für die Nebenkosten - und diese gelten auch 2009 bis zur nächsten NK-Abrechnung.

    Gruß!

    Hallo,

    ich übergehe jetzt mal die ganzen polemischen Äußerungen von Dir (die auch nichts mit Deinem konkreten Problem zu tun haben) und konzentriere mich auf das wesentliche.

    Eine eigene Wohnung wirst Du nur dann finanziert bekommen, wenn Du schwerwiegende soziale Probleme mit Deinen Eltern bzw. jetzt mit Deiner Mutter hast. Aus Deinem Text heraus kann ich nicht einschätzen, ob solche Probleme vorliegen.

    Ein Anspruch auf Wohngeld dürfte mangels Einkommen nicht bestehen.

    Es könnte durchaus ein Anspruch auf ALG II vorliegen, weil Du zumindest derzeit dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG hast. Allerdings gehörst Du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, womit wir wieder bei nder anfangs erwähnten Auszugserlaubnis sind. Also muß Du mit diesem Punkt anfangen.

    Gruß!

    Hallo,

    dann würden 330 € von den 700 € angerechnet werden (700 € - 150 € Steuern und SV - 100 € Grundfreibetrag - 120 € Freibetrag = 370 € Absetzung).

    Zitat

    selbst habe einen 400€ Mini-Job..habe aber jeden Monat nur unter 100€ Verdienst. Wird das dann auch zu diesem Einkommen gerechnet oder bleibt das extra und anrechnungsfrei, weil unter 100€?

    Das bleibt anrechnungsfrei.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    was ich natürlich ärztlich begründen könnte

    Nicht Du oder dein Hausarzt können das feststellen, sondern nur ein Amtsarzt. Da das offensichtlich bei Dir noch nicht der Fall ist, solltest Du erstmal schnellstens einen Antrag auf ALG II stellen.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hast Deine Anfrage im BAfög-Forum geschrieben - da sie da total falsch war, habe ich sie hierher verschoben.

    Prinzipiell hast Du einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ob auf ALG II oder Sozialhilfe hängt davon ab, ob Du mehr oder weniger als 3 Stunden am Tag dauerhaft arbeiten kannst (natürlich nicht während einer Krankschrift, sondern danach).

    Gruß!