Hallo,
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Erlaubt die ArGe einen Umzug bzw. ein Zusammenziehen?
Ihr gehört beide jeweils der Bedarfsgemeinschaft Eurer Eltern an. Im Normalfall wird Euch aus diesem Grund kein Zusammenziehen genehmigt, wenn nicht besondere und außergewöhnliche Umstände vorliegen. Allerdings ist das ganze immer eine Einzelfallentscheidung, die also nicht pauschal in diesem oder anderen Foren beantwortet werden kann.
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Steht uns ein Probejahr zu?
Mal abgesehen davon, daß ich Formulierungen wie "Steht uns..." nicht mag - das von Dir genannte Probejahr setzt voraus, daß Ihr u.a. nicht gemeinsam wirtschaftet. Ob dies nun bei Euch der Fall ist kann ich nicht beurteilen. Mal ganz abgesehen davon, daß es - wie bereits gesagt - auch dazu kommen kann, daß Ihr gar nicht als eigene Bedarfsgemeinschaft anerkannt werdet.
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[Wie groß darf die Wohnung sein?
Im Normalfall 60 qm.
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Erfrage das bei Deiner ARGE - es gibt keine einheitlichen Richtlinien.
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Wird bei mir eine Leistungskürzung in Betracht gezogen, obwohl mein Freund auch Geringverdiener/ am Existenzminimum ist?
Mal davon abgesehen, daß Dein Freund nicht gezwungen sein dürfte, Teilzeitarbeit zu leisten (zumindest habe ich in Deinen Fragen nichts davon gelesen) wird das Einkommen von ihm abzüglich der Pauschalen und Freibeträge auf das ALG II angerechnet.
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Würde der Umzug finanziert werden?
Nein. Warum auch?
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Ist ein Wohnungsberechtigungsschein notwendig?
Nein.
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Würde das Fahrgeld meines Freundes zu seiner Arbeit nach Duisburg angerechnet werden?
Nein.
Mal als Kurzzusammenfassung: Du kannst/willst aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten, Dein Freund kann/will aus irgendwelchen Gründen nur Teilzeit arbeiten, Ihr beide seit unter 25 Jahre alt, verlangt bzw. fragt nach Übernahme der Miet- und Lebenshaltungskosten, der Erstattung von Umzugskosten und dann auch noch nach einer Fahrkostenerstattung für den Weg von Köln nach Duisberg.
Reife Leistung.
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber: ich habe in deiner Frage keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, warum Du ALG II beziehen mußt, warum Dein Freund nur Teilzeit bezieht. Ich habe auch keine Hinweise dafür gefunden, warum der Steuerzahler Euch alimentieren und Euch nicht nur eine gemeinsame Wohnung finanzieren soll, sondern auch noch die Fahrtkosten zu einem in diesem Zusammenhang überhaupt nicht relevanten Arbeitsort in einer anderen Stadt.
Was ich aber gelesen habe, ist: Ihr wollt zusammenziehen, weil das Euch paßt, der Steuerzahler soll gefälligst dafür aufkommen und Ihr habt (aufgrund Deiner Fragen) ein Anspruchsdenken, was schön außergewöhnlich ist. Polemisch gesagt könnte ich auch sagen, Ihr habt bisher nichts geleistet, erwartet aber Leistungen für Euch.
Reife Leistung.
Manchmal habe ich einfach keine Lust, zu beraten...
Gruß!