Hallo,
wie alt bist Du?
Gruß!
Hallo,
wie alt bist Du?
Gruß!
Hallo,
Der Arbeitsvertrag wurde damals nur mündlich abgeschlossen, was ja auch so sein darf, das habe ich meinem SB erklärt nur glaubt er mir in der Hinsicht nicht.
Nein, so "darf" es nicht sein (erst recht nicht bei einem anscheinend schon längerem Arbeitsverhältnis) und Ich kann der Logik des SB durchaus folgen.
Wie auch immer: auch bei einem mündlichen AV besteht Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist dieser Nachweis spätestens 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhälntisses bei zu bringen.
Gruß!
Hallo,
bei der Suche nach einer eigenen Wohnung hilft einem keiner - das muß man schon selbst machen.
Es gibt diverse Portale im Internet mit Wohnungsangboten...
Gruß!
Hallo,
wie hoch wäre dann das Einkommen? Wie hoch die Warmmiete? Wie alt bist Du?
Gruß!
Hallo,
das ergibt sich aus § 88 SGG.
Gruß!
Hallo,
in diesem Fall sind maximal 10% je Monat zulässig.
Gruß!
Hallo,
das wäre nicht "wenig Spekulation", sondern reine Wahrsagerei. Frage bei Deinem Amt nach.
Könnte das Jobcenter die Wohnung als angemessen deklarieren, auch wenn die 5. Person erst im März da sein wird.
Das Jobcenter könnte einen Umzug auch versagen - ganz einfach, weil auch die beisher vorhandene Wohnung ausreichen könnte.
Gruß!
Hallo,
wie soll ich einen Link für eine gesetzliche Bestimmung geben, die es nicht gibt?
Gruß!
Hallo,
woher soll ich das wissen? Es kommt immer auf die Art der Rückforderung an. Bei meiner Antwort ging es jedoch nicht um Rückforderungsart und -höhe, sondern um die Aufrechnung.
Gruß!
Hallo,
War das so rechtens?
Die 10% beziehen sich auf den Regelsatz der BG. Vergrößert sich die BG, werden auch die Rückzahlungsraten höher.
BG mit einem Mitglied = 404 € Regelsatz = 40,40 € Rate
BG mit 2 volljährigen Mitglieder = 724 € Regelsatz = 72,40 € Rate.
Gruß!
Hallo,
Kann mir jemand sagen, wo ich schriftlich finde, dass die SB zwei Wochen für die Bearbeitung haben?
Nirgendwo, denn eine solche gesetzliche Frist in diesem Zusammenhang gibt es schlicht nicht. Für die Bearbeitung von Anträgen sind 3 Monate einzuräumen.
finde aber keine offiziellen Schriften oder Gesetze dazu.
Es gibt Gerichtsurteile, die aussagen, daß Umstandkleidung einer früheren Schwangerschaft durchaus verwendet werden kann.
Gruß!
Hallo,
Sowas ist Schickane und ich überlege echt das am Montag dem Anwalt zu übergeben.
Dann mach mal - scheinst zuviel Geld zu haben. In diesem Stadium jedenfalls bekommst Du weder einen Beratungsschein nocih irgendwas, um den Anwalt zu bezahlen.
aber woher nehme ich die Quittungen für die spezielle Hin/Zurückfahrt?
Sofern Du nachweisen kannst, wo die Bewerbungen abgegeben wurden, sehe ich da eigentlich kein prinzipielles Problem.
Sowas ist Schickane
Schon mal eine Sekunde darüber nachdeacht, daß sich Verfahren ändern können?
Gruß!
Hallo,
Vielleicht solltest du mal Beiträge genau lesen bevor du sie kommentierst.
Das mache ich durchaus. Aber könnte es an der Verständlichkeit des Beitrages liegen, daß nicht rüber kommt, was Du eigentlich willst?
Was ich erwarte ist eine normale Grundsicherung von 399€ für die zweite Person.
Was Du erwartest, ist das eine. Das andere ist nun mal ein Regelsatz von 364 €.
Kann so etwas wie ein Bildungskredit bei der Berechnung berücksichtigt werden ?
also als Freibetrag ?
Nein. Offensichtlich seid Ihr nicht verheiratet und der Kreditnehmer hat ein Einkommen. Was versucht werden kann, ist ein Stundungsantrag beim BaföG-Amt und dfür den Bildunskredit bei dem BVA.
Gruß!
Hallo,
äh - bei 1400 € Einnahmen und 160 € vom Jobcenter, also 1560 € für 2 Personen, faselst Du hier etwas davon, irgendwelche Rechnungen nicht zahlen zu können? Was erwartest Du denn nun noch - weitere 1.000 € Grundsicherung?
Oder was willst Du uns hier eigentlich sagen?
Gruß!
Hallo,
zumal man ja Anspruch als allein lebende Person auf ca. 50qm hat
Das ist nicht richtig. Man kann ein Wohnung bis maximal 50 qm haben, hat aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Wenn ich die Wohnung verkaufe, habe ich ja Vermögen, welches ich ja für eine andere Wohnung verwenden will.
Du hast dann Vermögen, welches Du für den Lebensunterhalt verwenden mußt.
Ich habe mal gelesen, dass Vermögen zur Beschaffung oder Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks nicht angerechnet werden darf
Sofern das Vermögen VOR Bezug von ALG II vorhanden ist - was bei Dir nicht der Fall ist.
ALGII-Empfänger können ja sooft sie wollen Umziehen und die Umzugskosten werden ja auch übernommen und die Miete sowieso....
Das ist ausgemachter Blödsinn und reine Polemik.
Gruß!
Hallo,
10% bei verschuldensunabhängigen und 30% bei verschuldensabhängigen Rückforderungen. Da hier die selbst verschuldete Verletzung gegen die Meldepflicht (durch Nichtvorlage der BK-Abrechnung) voliegt, also 30%.
Aber eigentlich gehen die meisten Ämter auf eine niedrigere Rückzahlung in solchen Fällen ein - probiere es einfach.
Gruß!
Hallo,
nein Theo - dort steht auch weiterhin nichts davon, daß die Kinder über 7 Jahre alt sein müssen, wie es der TE schreibt.
Gruß!
Hallo,
das Geld gehört dem Jobcenter und wird zurückgefordert werden.
Ergreife die Offensive und bitte um eine Rückzahlungsvereinbarung (konkrete Summe angeben!).
Gruß!
Hallo,
Du hättest den Job nicht einfach so ablehnen dürfen. Vielmehr hättest Du, nachdem Du mitbekommen hast, daß ein Schichtdienst vorgehsen ist, das Jobcenter VOR Absage des Jobs von den Beutreuungsproblemen informieren müssen, In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt würde dann in olschen Fällen nach eienr Lösung gesucht werden - z.B. Tages - (oder) Nachtbetreuung u.ä.
Hast Du das nicht so gemacht, ist die Sanktion an sich erstmal rein formal rechtens.
Dennoch würde ich in den Widerspruch gehen und gleichzeitig ergänzende Leistungen beantragen, oslnage die Sanktion bestehen bleibt. Mit diesen Leistungen sind z.B. Sachleistungen, aber auch Lebensmittelgutscheine, gemeint. Ab einer Sanktion von 30% hast Du als Alleinerziehende einen Rechtsanspruch darauf.
#
Gruß!
Hallo,
Der große, einschneidende Faktor ist hier eben meine Gesundheit. Ich weiß heute noch nicht, wie gut oder schlecht es mir morgen oder nächste Woche gehen wird,
Dann stellt sich aber die Frage, ob eine Selbstständigkeit dann wirklich das richtige ist für Dich. Der große Unterschied zwischen nicht- und selbstständiger Arbeit ist u.a. der wesentlich größere Zeitaufwand bei letzterer.
Ich kann (und will daher) nicht im Kaffeesatz lesen, geschweige denn irgendwelche wilden Schätzungen erheben.
Ohne EKS als Prognose keine Selbstständigkeit bei Bezug von ALG II
Am liebsten wäre mir, ich könnte die Sache 3 Monate mit dem Segen des Jobcenters testen
Und da fragst Du auch noch nach Fördergelder - für eine 3monatige Testphase? Ein bißchen naiv...
Den Segen wirst Du nicht bekommen. Du kannst aber wie bereits beschrieben einfach Deine Selbstständigkeit beginnen, auch ohne irgendeine Genehmigung. Dazu brauchst Du aber zwingend die EKS als Prognose.
In welcher Richtung soll das Gewerbe eigentlich gehen?
Gruß!
Hallo,
So aus freien Stücken wüsste ich nämlich nicht, was für Zahlen ich in dem EKS-Formular angeben soll.
Naja - dann hast Du Dich nicht wirklich ernsthaft mit der geplanten Selbstständigkeit beschäftigt.
Es gab doch auch Fördergelder, die man sich als Existenzgründer per Antrag sichern konnte, oder nicht?
Dafür brauchst Du einen Business-Plan. Aber ehe Du an irgendwelche Fördergelder denkst, solltest Du Dir erstmal Gedanken über das geplante Gewerbe machen. Und wenn Dir es schon schwer fällt, die EKS auszufüllen, habe ich Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Sache.
Ich würde mich an Deiner Stelle nochmal intensiv mit Deinem Vorhaben beschäftigen, wenn Du bis jetzt noch so gar kein Plan hast. Du kannst bei Jobcenter auch einen Antrag auf Teilnahmne an einem Existenzgründerseminar stellen - ich glaube, das wäre recht sinnvoll bei Dir.
Gruß!
Hallo,
Ich habe den Antrag selber (...)beim zuständigen Amt in den Briefkasten getan.
Das ist schon mehr als naiv.
Sind die Lohnnachweise zwingend notwendig?Habe mal gelesen das diese forderung nicht rechtens ist weil alles was vor antragstellung als vermögen gilt und somit eigentlich egal ist fürs Amt
Sie sind notwendig und das mit dem Vermögen ist gelinde gesagt Quatsch. Anhand der Gehaltsbescheinigung kann das Jobcenter bestimmte Sachen herausfinden, die anrechenbar wären (z.B. eine Abfindung).
Wieso wird mir ein Weiterbewilligungsantrag geschickt obwohl ich zZ keine Leistung bekomme?
Wahrscheinlich weil der Bewilligungszeitraum des laufenden Antrages zum 31.12. endet.
Ich weis ehrlich gesagt echt nicht mehr weiter.
Beantrage einen Vorschuß.
Gruß!
Hallo,
dann sehe ich eigentlich keine großartigen Probleme. Mache eine EKS (siehe Formulare unter https://www.buergergeld.org/www.arbeitsentur.de) als Prognose, womit Du diese Selbstständigkeit beim Jobcenter anmeldest.
Bevor Du mit der Selbstständigkeit anfängst, kannst Du auch einen Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget stellen. Das würde bedeuten, daß Du binnen eines Jahres Dein ALG II normal weiter bekommst, Dich aber vollständig auf die Selbstständigkeit konzentrieren kannst. Allerdings sind hier die Anforderungen wesentlich höher als wenn Du einfach eine Selbstständigkeit anmedels.
Vom Prinzip her kann das Jobcenter die Seltbstständigkeit nicht verweigern - es sei denn, die Geschäftsidee läuft eindeutig darauf hinaus, das Jobcenter zu umgehen oder ist unrealistisch.
Das ganze ist aber kein Freibrief: innerhalb einer angemessenen Zeit mußt Du tatsähcliche Gewinne einspielen.
Gruß!
Hallo,
das hat nichts mit dem Zufluprinzip zu tun. Das Geld vom Februar ist für den März gedacht, Du bist also im März doppelt bezahlt worden und mußt zurückzahlen. Erst anders herum hättest Du nicht zurückzahlen müssen: wenn der letzte Lohn also am 28.02. eingegangen wäre...
Gruß°
Hallo,
handelt es sich um eine selbstständige oder eine nicht selbstständige Tätigkeit?
Gruß!
Hallo,
Thema geschlossen, da auf anderen Kanälen ausführlich besprochen.
Gruß!
Hallo,
rufe bei der o..g. Adresse an - dort kann man Di am besten helfen, zumal das ganze in einem Forum zu zeitraubend ist.
weil man mich dann komplett aus ALG 2 abschiebt
Nein, nicht im ersten Schritt.
Du kannst Dir auch erstmal heute anhören, was daer Sachbearbieter zu sagen hat, ohne daß mit deinen Problemen zu schildern. Er wird Dir höchstwahrscheinlich eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorlegen - unterschreibe diese nicht mit der Begründung, daß Du sie in Ruhe zu Hause durchlesen willst. Damut hast Du erstmal Zeit gewonnen und kannst bei der Hotline in Ruhe anrufen und Dich beraten lassen.
Gruß!