Hallo,
Was ich jetzt grad komisch finde, dieselbe Maßnahme, dieselben Fahrkosten (Wohnort ist gleich).
Ja und? Die Situation kann sich durchaus unterschiedlich auswirken. Anders gesagt: man nehme nie irgendwelche Situationen von irgendwelchen anderen Leute zum Maßstab, weil es immer Unterschiede gibt.
Im vorliegenden Fall könnte das zum Beispiel schon allein das Datum des Bescheides sein: die Gesetzeslage hat sich zum 01. August 2016 in dieser Hinsicht grundlegend geändert. Ist also der Bescheid Deiner Bekannten z.B. älter als der 01.08. würden dann ganz andere Bestimmungen gelten.
Insofern mein Rat, immer bei dem eigenen Fall bleiben und sich nicht auf irgendwelche anderen Fälle berufen, die sich angeblich in der Nachbarschaft oder Familie ereignen. In 99% all solcher Vergleichsfälle ergibt sich bei genauem Hinsehen immer eine ganz andere Ausgangslage.
In Widerspruch muss ich ja gehen, da wir schon neu berechnet wurden.
Nicht unbedingt. Wenn Du den Mehrbedarf nicht konkret beantragt hast, ist der Bescheid an sich formal u.U. durchaus richtig und ein Widerspruch recht sinnlos. Von daher empfehle ich eigentlich, den entsprechenden Antrag formlos einzureichen (der auch rückwirkend gestellt werden kann) und gleichzeitig das Gespräch mit dem Amt in dieser Sache zu suchen. Bei einem reinen Widerspruch gehst Du das Risiko ein, daß der aus eben den genannten formalen Gründen (keine eigene Beantragung des Mehrbedarfes) abgelehnt wird und Du dann nach Monaten wieder neu mit der von mir nun schon mehrmals empfohlenen Beantragung beginnst.
Gruß!