Hallo,
Leider wird das nicht klappen, da ich einen 450€-Job habe und diese Wohnung mit Mietnachlass trotzdem zu teuer ist.
So wird das der SB kaum gesagt haben - es gibt schlicht keinen Zusammenhang zwischen einer Tätigkeit bzw. dem daraus entstehenden Lohn und der Angemessenheit der Miete. Auch bei jemanden, der meinetwegen 800 € oder auch 0 € verdienen würde, wäre die Wohnung unangemessen. Insofern ändert sich also nichts daran, wenn Du Dein Einkommen künstlich erhöhen würdest.
nd ein weiterer 450€-Job würde ja wieder nur in % (20% und ab Summe X 10%) berechnet werden. Wäre das anders wenn es ein Minijob oder Halbtagsjob wäre?
Das ist vollkommen egal, weil die Berechnung die gleiche ist.
Wenn man mal praktisch rechnet, erarbeite ich ja die Kaltmiete mit dem Job allein.
Nö, falsch gerechnet. Es mag zwar sein, daß Du Dir die Kaltmiete selbst erarbeitest - dafür vergrößert Du aber den Bedarf an Lebensunterhalt, weil Du ja praktisch das gesamte Einkommen für die Miete ausgibst.
Im übrigen mal ganz ganz ehrlich: 675 € für eine Person ist selbst in teuren Wohngegenden nicht gerade angemessen und tatsächlich sehr teuer.
Du wirst hier kaum eine Möglichkeit finden, mit dem Jobcenter eine Einigung zu finden. Einziger Weg wäre ein weiterer Job, um so vom Jobcenter wegzukommen und evtl. Wohngeld zu bekommen. Dabei reicht aber kein Minijob oder ein Minigewerbe, weil Du mit Ausstieg bei dem Jobcenter die Krankenkasse zahlen mußt. Es muß also mindest ein Teilzeitjob in Verbindung mit dem Minijob sein.
Gruß!