Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Oder liege ich da falsch?

    Jain.

    Gibt es nur eine dezentrale Warmwasserversorgung, ist Deine Auslegung richtig. Es gibt aber auch Haushalte mit nur teilweiser dezentraler Warmversorung (z.B. Heißwasser zentral in der Küche und dezentral im Bad). Hier können die Pauschalen tatsächlich anteilig nach unten abgesenkt werden.

    Gruß!

    Hallo,

    eigentlich solltest Du angesichts schon der Gebühren bei der Post selbst großes Interesse daran haben, ein solches Konto aufzumachen. Für das JC jedenfalls sind diese Schecks wegen dem erhöhten Arbeitsbedarf eher ärgerlich, weswegen sie tatsächlich versuchen, davon weg zu kommen.

    Eine Pflicht als solches besteht nicht. Allerdings ist die Mitwirkung ein ziemlich schwammiges Ding - wenn Du es darauf ankommen läßt, den Nachweis nicht zu erbringen, bedeutet das u.U. erstmal die Versagung von Leistungen. Und bis Du dann vor Gericht geklärt hast, wer nun Recht hat, bist Du obdachlos verhungert.


    Zwei Banken haben meinen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos und sich gleichzeitig geweigert, mir eine schriftliche Erklärung zu geben.

    Das wäre dann ein Fehlverhalten der Banken. Wenn sie sich weigern, dann schreibe Dir die genauwn Daten der Anfrage auf.

    Gruß!

    Hallo,

    Über eine Geltendmachung dieses Mehrbedarfs wurde ich auch nie nur im Ansatz informiert

    Warum auch? Im Antrag wird im Formular KdU ausdrücklich danach gefragt, ob man das Warmwasser zentral oder dezentral erzeugt. Wenn Du da natürlich nicht dezentral angegeben hast - warum sollte dann das JC hier noch mal nachstochern?

    Gruß!

    Hallo,

    wenn Du kein Warmwasser zentral geliefert bekommst, kann Dein Vermieter Warmwasser auch nicht in den Betriebskosten aufführen - auch nicht als Pauschale.

    Was der Vermieter in den BK zu Recht aufführt, ist die (Kalt-)Wasserversorgung. Das hat aber nichts mit der Aufbereitung zu Warmwasser zu tun.

    Ich gehe also davon aus, daß Du den Mehrbedarf nie geltend gemacht hast. Stelle schnellstens einen entsprechenden Antrag.

    Gruß!

    Hallo,

    und für warmes Wasser selbst bezahlt?

    Wieso solltest Du dafür zahlen? Warmwasserkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und werden auch bei einem Boiler in form einer Pauschale berücksichtigt. Die Frage, die sich stellt, ist also, was konkret Du beantragt hast bzw. ob Du jemals in einen Widerspruch wegen der evtl. nicht berücksichtigten Strompauschale für die Warmwasserversorgung eingelegt hast?

    Die Pauschale beträgt bei einem Alleinstehenden 2,30 % des Regelsatzes, also 9,29 €. Bei weiteren Haushaltsmitglieder erhöht sich diese Summe dann.

    Gruß!

    Hallo,

    Ein Sachbearbeiter Rechtsschutz ( so nennt er sich ), welcher in der Rechtsabteilung des Jobcenter arbeitet, muss er eine juristische "Ausbildung" abgeschlossen haben um dort zu arbeiten und um sich so zu nennen?

    Keine Ahnung, wobei das auch nicht mal ansatzweise von Interesse ist.

    Ich habe eine Akteneinsicht gefordert, es wurde leider nicht darauf reagiert, könnte ich quasi ohne terminliche und anwaltliche Absprache eine Einsicht bekommen?

    Ohne Termin kaum, ohne Anwalt ja. Wobei das nicht unbedingt empfehlenswert ist, wie Deine Anfrage schon beweist.

    Gruß!

    Hallo,

    Leider wird das nicht klappen, da ich einen 450€-Job habe und diese Wohnung mit Mietnachlass trotzdem zu teuer ist.

    So wird das der SB kaum gesagt haben - es gibt schlicht keinen Zusammenhang zwischen einer Tätigkeit bzw. dem daraus entstehenden Lohn und der Angemessenheit der Miete. Auch bei jemanden, der meinetwegen 800 € oder auch 0 € verdienen würde, wäre die Wohnung unangemessen. Insofern ändert sich also nichts daran, wenn Du Dein Einkommen künstlich erhöhen würdest.

    nd ein weiterer 450€-Job würde ja wieder nur in % (20% und ab Summe X 10%) berechnet werden. Wäre das anders wenn es ein Minijob oder Halbtagsjob wäre?

    Das ist vollkommen egal, weil die Berechnung die gleiche ist.

    Wenn man mal praktisch rechnet, erarbeite ich ja die Kaltmiete mit dem Job allein.

    Nö, falsch gerechnet. Es mag zwar sein, daß Du Dir die Kaltmiete selbst erarbeitest - dafür vergrößert Du aber den Bedarf an Lebensunterhalt, weil Du ja praktisch das gesamte Einkommen für die Miete ausgibst.

    Im übrigen mal ganz ganz ehrlich: 675 € für eine Person ist selbst in teuren Wohngegenden nicht gerade angemessen und tatsächlich sehr teuer.

    Du wirst hier kaum eine Möglichkeit finden, mit dem Jobcenter eine Einigung zu finden. Einziger Weg wäre ein weiterer Job, um so vom Jobcenter wegzukommen und evtl. Wohngeld zu bekommen. Dabei reicht aber kein Minijob oder ein Minigewerbe, weil Du mit Ausstieg bei dem Jobcenter die Krankenkasse zahlen mußt. Es muß also mindest ein Teilzeitjob in Verbindung mit dem Minijob sein.

    Gruß!

    Hallo,

    Gestern kam jetzt ein Schreiben an mich (nicht an sie)

    Jau. Weil Du wahrscheinlich den Antrag gestellt hast.

    Gestern kam jetzt ein Schreiben an mich (nicht an sie), in dem ich mehrere Unterlagen von ihr einreichen soll. Unter anderem auch ein UH4.
    Ich habe mir diese Anlage mehrmals durchgelesen und verstehe absolut nicht, was ich da ausfüllen soll.

    Du sollst da gar nichts ausfüllen. Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf eventuelle Unterhaltsfragen Deiner Freundin.

    Und warum muss ich da eigentlich ausfüllen und unterschreiben, wenn es doch um sie geht?

    Weil Du den Antrag für Euch beide stellst.

    Gruß!

    Hallo,

    naja - Du wußtest durch die EGV aber auch, daß Du Dich bewerben mußtest und hättest also damit rechnen müssen, daß eine dieser Bewerbungen klappen könnte. Insofern ist Dein Argument zwar verständlich, könnte aber vom Amt mit genau dieser Begründung weggewischt werden. Insofern hast Du bei der EGV nicht ganz richtig verhandelt (was jetzt keine Schuldzuweisung ist).

    Ich kann Dir nichts raten. Vielleicht kannst Du mit dem Arbeitgeber verhandeln, daß Du bis zur Erldigung der dringendsten Fälle erst mal Teilzeit und dann auf Vollzeit machst. Ablehen jedenfalls kannst Du den Job aus diesen Gründen nicht, ohne entsprechende Sanktionen zu befürchten.

    Gruß!

    Hallo,

    Muss ich unter diesen Umständen eine Vollzeitstelle annehmen, falls der Arbeitgeber mich einstellen möchte?

    Das Interesse des JC ist es, Dich von deren Leistungen unabhängig zu machen. Da dies öffensichtlich durch die Selbstständigkeit nicht erreicht werden kann, kann das Amt darauf bestehen, daß Du einen entsprechenden Vollzeitjob annimmst

    Im übrigen hast Du dem ja mit der EGV auch zugestimmt...

    Gruß!