Hallo,
Das meine eltern im prinzip nicht unterhaltspflichtig sind möchten die im jobcenter garnicht hören.
Warum sollten sie nicht unterhaltspflichtig sein?
Gruß!
Hallo,
Das meine eltern im prinzip nicht unterhaltspflichtig sind möchten die im jobcenter garnicht hören.
Warum sollten sie nicht unterhaltspflichtig sein?
Gruß!
Hallo,
Ich besitze ja nun wirklich sehr wenig und nehmen die mir jetzt echt noch Bett, Mixer und die dumme Mühle weg?
Ja.
So richtig ernst nehmen kann ich Deine Frage nicht. Aber wie auch immer: DU hast eine Vermögensfreigrenze von 150 € je Lebensjahr + einmalige 750 €. Also selbst wenn Du erst 18 Jahre alt wärest, dürftest Du Vermögen im Werte von 3.450 € haben.
Also Entwarnung für Dein Bett, die Mühle und auch den Mixer...
Gruß!
Hallo,
Kann die ARGE mich jetzt zwingen, dass ich die Auszahlungen stoppe?
Weniger das Jobcenter, sondern die KfW. Die Voraussetzungen für den Studienkredit sind mit Exmatrikulation ja nicht mehr gegeben. Ob das irgendwelche Folögen in Sachen Rückforderungen seitens der KfW hat, weiß ich nicht.
dass ich mich für ein Studium beim Finanzamt beworben habe
Wieso sollte ein Finanzamt ein Studium bieten, für daß man sich bewerben kann?
wenn ich in eine finanzielle Schieflage gerate, weil die ARGE will, dass ich die Auszahlungen stoppe.
Irgendwie verstehe ich die Logik hinter Deinem Post nicht. Das Finanzamt wird es noch viel ungerner sehen, wenn Du Dir mit falchen Voraussetzungen die Weiterzahlung eines Studienkredit erschlichen hast.
Mir geht also auch noch ein zukünftiger Job durch die Entscheidung der ARGE "durch die Lappen".
Wieso "noch"?
Du schreibst in Rätsel.
Gruß!
Hallo,
prinzipiell sehe ich da keine Probleme, zumal Du die Situation ja auch gegenüber dem Jobcenter darlegen kannst.
Gruß!
Hallo,
die solche Menschenunwürdigen Gesetze erlassen
es ist "menschenundwürdig", von jemanden Geld zurück zu fordern, der keinen Anspruch auf dieses Geld hatte? Seltsame Auffassung von "menschenunwürdig"...
Das schlimme an der ganzen Sache ist nur, das manch dumme sowas auch noch befürworten und sich damit abfinden.
Nö - das schlimme ist es, daß manche Leute einfach nicht einsehen wollen oder können, daß sie zu Unrecht Leistungen bezogen haben und dann mangels Argumente mit Schaum vor dem Mund um sich schlagen. Und daß man selbst so dumm ist, andere als dumm zu bezeichnen, nur weil diese eine andere Meinung/Rechtsauffassung/Unrechtsbewußtsein haben.
Traurig, aber wahr.
Da Du beleidigend, unsachlich und polemisch wirst - Thema geschlossen.
Gruß!
Hallo,
damit die Miete usw, abgehen kann, genauso wie es das Amt auch macht. Von überzahlen kann hier nicht die Rede sein. I
Naja - das ist dann die gleiche Miete, die Du schon am 27.07. vom Jobcenter bekommen hast. Also docvh doppelt...
Gruß!
Hallo,
nein, nicht Schikane, sondern Zuflußprinzip. Hätte man sich vorher erkundigen können.
Ansonsten: was ist eigentlich Dein Problem? Du hast für den Monat August mehr Geld als wahrscheinlich sonst zur Verfügung gehabt, wobei das ALG II durch den Steuerzahler gezahlt wurde. Dafür, daß Du Deinen Lebensunterhalt und Deine Miete zahlen kannst. Durch das Gehalt kannst Du das selbst machen - und verlangst weiterhin, daß ich als Steuerzahler für Dich aufkommen soll. Und bezeichnest es als "Schikane", wenn das Geld zurück gefordert wird.
Akzeptiere die Rückforderung, vereinbare eine Ratenzahlung und fertig ist. Ein Widerspruch dürfte angesichts der bisherigen Rechtsprechung ziemlich erfolglos sein.
Ich bin raus aus desem Thema.
Gruß!
Hallo,
äh - wo siehst Du denn irgendeine "Schikane" und irgendeinen "Betrug"? Du hast im Monat August einerseits ALG II und andererseits Dein Gehalt bekommen. Du hast also doppelt Geld erhalten, sieht es nicht ein, daß das nicht in Ordnung ist - und redest von Betrug? Diese "Logik" kapiere ich nicht.
Ist da nichts dran zu machen? Widerspruch, oder so?
Nun ja - und wie willst Du einen Widerspruch begründen? Damit, daß Du zwei Zahlungen für den gleichen Zeitraum erhalten hast, wovon Dir eine nicht zustand und Du damit nicht einverstanden bist? Viel Spaß dabei...
Gruß!
<ksööp.
Das ALG II wird im voraus gezahlt. Insofern hast Du also für den Monat August zwei Zahlungen erhalten - Dein Gehalt und eben ALG II.
Die Rückforderung dürfte somit berechtigt sein.
Du kannst natürlich eine Ratenvereinbarung vorschlagen.
Gruß!
Hallo,
ein Anspruch auf ALG II kann auch bei einem Minijob vorhanden sein.
Gruß!
Hallo,
gelten sie dann auch als gleichwertig mit Erwerbseinkommen?
Nein. Wieso auch? Es ist ja nun mal kein Erwerbseinkommen...
man muss aber bedenken, welche Kosten ein Studium verursacht.
Naja. Dein "Argument" hinkt ganz gewaltig und ich könnte jetzt so einiges gegen diese Aussage schreiben.
Ich verzichte aber auf eine solche Diskussion und stelle fest, daß auch ein Erwerbstätiger durchaus Kosten, die ihm durch die Erwerbstätigkeit entstehen, hat. Insofern ist das kein wirkliches Argument. Abgesehen davon sind die 1200 € im Jahr (immerhin 870 € mehr als bei dem Nichterwerbseinkommen eines Nichtstudenten, der ALG II bezieht) genau dafür gedacht. Sollten die tatsächlichen Kosten dann höher ausfallen, kann ein höherer Freibetrag mit entsprechenden Nachweisen beantragt werden.
unter welcher Begründung der Darlehensanteil als Einkommen angerechnet werdn darf
Der Darlehensanteil hat den gleichen Zweck wie das ALG II - die Sicherung des Lebensunterhaltes. Das unterscheidet ihn dann auch von einem Darlehen bei reinem ALG-II-Bezug. Hier dient ein Drlehen nicht dem Lebensunterhalt, denn der ist ja durch das ALG II bereits abgedeckt. Mal davon abgesehen, daß ein ALG-II-Bezieher auch kaum die Möglichkeit eines seriösen echtes Darlehens in dieser Höhe bekommt.
Gruß!
Hallo,
wobei ich davon ausgehe, dass es sich hier um den Kinder ... zuschlag
Nein. Der KiZu ist zweckbestimmt und wird daher nicht bei dem Einkommen angerechnet.
aber was ist mit der 20 % vom Höchstsatz-Regelung für Studierende
Den gibt es nicht mehr, die Anrechnung erfolgt wie bei einem normalen Einkommen.
Gruß!
Haqllo,
es werden 509 € angerechnet.
Gruß!
Hallo,
und der Sohn nach § 20 Abs. 6 SGB II
Ich weiß ja nicht, wo Du so hinschaust - aber einen Abs. 6 gibt es im § 20 nicht (mehr).
Die Regelsätze unterliegen ständigen Veränderungen, dazu gibt es dann entsprechende Bekanntmachungen (wie es ja auch schön im § 20 Abs. 5 steht).
Beide Sätze in den genannten § sind dementsprechend identisch.
Gruß!
Hallo,
das Krankengeld wird angerechnet.
Gruß!
Hallo,
Wenn das geld nie in meinem besitz war
Selbstverständlich war die Steuerrückerstattung in Deinem Besitz, denn nur Du (und nicht Dein Bruder) hat einen Anspruch darauf.
Des kann ich so nicht glaubn
Mag ja sein, aber es wird darauf hinaus laufen.
dann hat man pech gehabt?
Wieso Pech? Offensichtlich hast Du ja die Schulden bei Deinem Bruder damit abgezahlt.
Mal abgesehen davon: warum sollte der Steuerzahler für Deine Schulden aufkommen?
Du wirst damit rechnen müssen, daß das Jobcenter die Rückerstattung anrechnet.
Gruß!
Hallo,
Du hast alles Dir zur Verfügung stehende Einkommen für Deinen Lebensunterhalt zu verwenden. Insofern ist es vollkommen uninteressant, ob Du die Rückerstattung Deinem Bruder noch sonst wem gegeben hast - es wird dennoch als Einkommen gesehen und auf das ALG II angerechnet werden.
Gruß!
Hallo,
und das übliche: nun kommen die Beschimpfungen.
Wie langweilig...
"ich habe mich eben seit dem 23. August eingelesen. Also nicht nur kurz mal eben. "
Doch, mal kurz eben. Du glaubst, in 19 Tagen die Systematik des SGB zu verstehen und machst die üblichen Fehler. Das ist dann aber Deine Sache.
Du bist einer dieser typischen Fälle des von sich selbst überzeugtem Menschen. Weil man sich im Unrecht fühlt, sucht man angeblich Hilfe. Diese "Hilfe" soll dann aber bitte nur daraus bestehen, daß Dir Recht gegeben wird - auch wenn Du eine mitunter recht krude Rechtsauffassung hast. Und wehe, diese Bestätigung bleibt aus: dann wird mit allen Mitteln versucht, zu beleidigen und jeder als unfähig beschrieben, auch nur irgend eine Ahnung zu haben, wenn er nicht Deiner Meinung ist.
Und noch einmal: wie langweilig...
Gruß!
"Tja, Herr Hoppel-Moderator, ich habe mich eben seit dem 23. August eingelesen. Also nicht nur kurz mal eben. Eben deshalb, weil hier nichts kam, bzw. Sie nur Schwachsinn geschreiben haben und das auch noch am Thema vorbei. Sie sollten sich auch einmal einlesen. Und es ist genau so, wie ich es geschrieben habe. Wenn Sie da dumm sind und dann noch ausfallend werden, so ist das ein Zeichen von Unterbelichtung. Es ist mir auch egal, ob Sie das Thema schließen und das hier schnell löschen, einen Plan haben sie eh nicht."
Hallo,
Hat leider nichts gebracht
Richtig - wenn man die Hilfe, zu der man Dir geraten hat, nicht in Anspruch nimmt, weil man glaubt, es sowieso besser zu wissen - dann hat es nichts gebracht.
Es ist alles widersprüchlich geregelt.
Auch wenn Du nach kurzen Nachlesen in einem so komplexen Rechtsgebiet wie das SGB selbstverständlich den absoluten Überblick hast (wofür ein ausgebildeter Rechtsanwalt mehr als 3 Monate braucht, damit er Fachanwalt für Sozialrecht wird) - es ist eigentlich nicht widersprüchlich geregelt, was diesen Punkt betrifft. Aber wenn man es so verstehen will...
Daß Deine "Schlußfolgerungen" dann auch falsch und teilweise auch Blödsinn sind, sei nur am Rande vermerkt.
Gruß!
Hallo,
Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
Du mußt also mit einer Rückzahlunsgforderung rechnen, wobei hier eine Ratenzahlung möglich ist.
Gruß!
Hallo,
äh - der Mietspiegel ist in den wenigsten Kommunen und Landkreisen identisch mit den engamessenen KdU.
Gruß!
Hallo,
nein.
Beachte aber bitte, daß durch einen Auszug eventuell die Kosten der Unterkunft nicht mehr angemessen sein könnten.
Gruß!
Hallo,
äh - wenn du eine Abtretung mit der Familienkasse vereinbart hast, bekommst Du i.d.R. auch einen entsprechenden Bescheid.
Gruß!
Hallo,
Mir wurde gesagt wenn ich das Kindergeld an meinen Sohn weiter gebe darf sie das nicht mehr anrechnen. Stimmt das so?
Ja.
Gruß!
Hallo,
Damit könnte man einen ALG II-Anspruch trotz Studiums begründen.
Nein, denn sie steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, ist also nicht vermittelbar.
Jetzt kommt die Situation als Alleinerziehende ins Spiel:
in § 10 Abs. 2. SGB II ist angegeben, dass Alleinerziehenden von Kindern < 3 Jahren keine Arbeit zugemutet werden kann, wenn dadurch die Erziehung des Kindes gefährdet wäre.
Nein, diese Situation kommt nicht ins Spiel. Deine Tochter geht keiner Erwerbstätigkeit nach, sondern einem Studium. Aber dazu gleich weiter unten mehr...
Damit könnte man eine Befreiung von einer Arbeitsaufnahme begründen
Äh sorry - aber was ist das denn für ein sinnloses Argument? Wieso sollte eine Studentin mit einem Kind keine Arbeit aufnehmen? Und inwiefern sollte durch eine Erwerbstätigkeit die Erziehung des Kindes gefährdet sein? Deine Tochter hat ein Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung und kann also durchaus ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren.
Ich halte diese Fokussierung auf ALG II für falsch. Deine Tochter kann Sachen wie den Studien- und/oder Bildungskredit in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf ALG II ergibt sich nicht. Warum auch?
Gruß!
Hallo,
Härtefall -> Recht auf ALG II ? (Aber nur als Darlehen??)
Dürfte nicht als Härtefall durchgehen. Die Alleinerziehung bedeutet ja nicht eine Erwerbsunfähigkeit und somit die Möglichkeit der Selbsthilfe.
Sozialgeld für ihr Kind beantragen, da der Vater keinen Unterhalt bezahlt (wird vom Jugendamt geleistet)?
Jau, das geht.
Mehrbedarf für Ihr Kind beantragen?
Auch das.
(sehr) kleinen Nebenjob/Minijob suchen und mit ALG II aufstocken?
Nö - da gar kein Anspruch auf ALG II besteht, kann sie auch nicht aufstocken.
Wohngeld beantragen?
Wenn Deine Tochter allein für sich keine Einnahmen hat, kann sie auch nicht ihre Hälfte der Miete zahlen und kann demzufolge auch keinen Zuschuß zur nicht gezahlten Miete erhalten. Abgesehen davon ist hier auch erst die BaföG-Frage zu klären.
dass gewisse Dinge rechtlich nicht gehen, "weil sie auf einer Hochschule immatrikuliert ist" - kann uns dazu jemand etwas sagen?
Sie ist von bestimmten Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen, hat aber dafür wieder Anspruch auf Leistungen, die nur Studenten beanspruchen können wie Studien- und/oder Bildungskredit.
Gruß!