Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    woher soll das jemand hier wissen? Keiner außer Du weiß, welchen Wert Deine Lebensversicherung hat.

    Abgesehen davon würde man von Dir erwarten, daß Du Deine "Teilauszahlung" für den Lebensunterhalt verwendest.

    Du hast ein Problem mit Deinem Vermögen, andere Menschen haben ein Problem mit ihrem tagtäglichen Lebensunterhalt. Zu Deinen Fragen mit Deinem Vermögen habe ich nun ausführlich Stellung genommen (auch wenn Du jede zweite Antwort von mir angezweifelt hast). Nun werde ich mich auf die Menschen konzentrieren, die ein tatsächliches Problem haben.

    Ich bin raus aus diesem Thema hier.

    Gruß!

    Hallo,

    und dann wäre das meine Altervorsorge.

    Dann vereinbare vertraglich mit dem Versicherungsunternehmen einen sogenannten Verwertungsausschluß. Das bedeutet dann, daß die Versicherung erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden kann. In einem solchen Falle hättest Du einen Freibetrag von 750 € je Lebensjahr.

    Gruß!

    Hallo,

    Das kann es doch nicht sein?

    Äh - doch, das kann es sein. Oder warum sollte der Steuerzahhler (also ich) jemanden wie Dir Geld für den Lebensunterhalt zahlen, wenn Du gleichzeitig über Vermögen verfügst? Anders gesagt kann ich mir wegen den Steuern z.B. keine Lebensversicherung leisten, während Du aber erwartest, daß du diese weiter behalten kannst, obwohl Du Deinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst sicher stellen kannst.

    Gibt es da keine andere Lösung?

    Auf ALG II verzichten?

    Gruß!

    Hallo,

    nochmals: Du brauchst nur den Studentenbeitrag zu zahlen, was mit der freiwilligen KV nichts zu tun hat. Erkundige Dich am besten nochmal bei der KK.

    In Sachen Härtefall: Dein Einkommen übersteigt Deinen Bedarf. Insofern sehe ich nach wie vor keinen Anhaltspunkt für irgendeine Härte.

    Selbstverständlich kannst Du natürlich einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen, aber ich sehe kaum Chancen für einen Anspruch (und wenn, dann nur als Darlehen).

    Hast Du Dich bei Deinem Studentenwerk mal nach der Studienabschlußhilfe erkundigt?

    wie "mittellos" definiert ist

    Mittellos heißt das, was das Wort sagt: ohne Mittel. Du hast Mittel, Dein Freund hat Mittel. Allein schon die Tatsache, daß Ihr sehr wenig Wohngeld bekommt, sagt mir, daß das Gesamteinkommen relativ hoch für einen 2-Personen-Haushalt ist und man von daher kaum von Mittellosigkeit sprechen kann. Auch könnt Ihr Euch eine 640-€-Miete leisten - eine Miete, die für einen 2-Peronen-Haushalt in den meisten Kommunen nicht als angemessen gesehen dürfte. Diese Miete und Dein m.M. nach überhöhte KK-Satz sind es auch, die Dir Deine Situation bescheren - und nicht eine Mittellosigkeit.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hast eine Freivermögensgrenze von 6450 €. Wenn also nicht weiteres Vermögen vorhanden ist, kannst Du den Vertrag behalten.

    Vor dem "Umswitchen" kann ich nur abraten - das könnte durch einen Datenabgleich sehr schnell herauskommen und Dir ganz erhebliche PÜrobleme bereiten.

    Gruß!

    Hallo,

    die Vermögensfreigrenze liegt bei Dir bei 5550 €. Wert der LV und Bargeld dürfen diesen Betrag nicht überschreiten.

    Das Auto ist bis 7500 € anrechnungsfrei. Ist es mehr wert, wird die Differenz der Vermögensfreigrenze zugeschlagen.

    Die Überschreibung einer LV würde ich sehr schnell vergessen - das geht nach hinten los.

    Gruß!

    Hallo,

    darf ich mir dann eine größere Wohnung suchen die teurer ist?

    Dürfen schon - aber Du wirst weiterhin nur die alte Miete gezahlt bekommen, wenn Du ohne Genehmigung umziehst. Diese Genehmigung wirst Du jedoch wahrscheinlich nicht bekommen. Von daher müßtest Du die Differenz zwischen jetziger und neuer Miete selbst zahlen müssen, was spätestens dann problematisch wird, wenn Du entweder die Arbeit verlierst oder die Betriebskosten steigen.

    Bei einem Umzug ohne Genehmigung kannst Du auch keine Umzugskosten und die Übernahme/das Darlehen für die Mietkaution geltend machen.

    Gruß!

    Hallo,

    Es kommt ein Reha-Träger in betracht, wobei es nicht unbedingt für den Bürger einfach ist, den richtigen und zuständigen Träger zu finden.

    die krankenkasse widerum fühlt sich dafür nicht verantwortlich

    Dann solltest Du Deine Krankenkasse mal sehr unsanft auf § 14 SGB IX aufmerksam machen. Demnach ist der Antrag auf Wiedereingliederung (= Reha-Maßnahme) entgegen zu nehmen und von der KK ggf. an den zuständigen Reha-Träger weiter zu leiten, sofern sie nicht selbst in Betracht kommt. Und das ist keine Bitte an die KK, sondern gesetzliche Pflicht der KK.

    Gruß!

    Hallo,

    Welches Formular muss ich ausfüllen, um dem Jobcenter die Schwangerschaft mitzuteilen? Ich weiß, dass ich einen Anspruch auf Mehrbedarf habe, das ist aber erstmal irrelevant für mich.

    mache eine formlose Mitteilung.

    Habe ich dann noch einen Anspruch auf Leistungen bezüglich auf den Verdienst meines Freundes?

    Spätestens nach Geburt seid ihr drei eine BG.

    bestünde die Möglichkeit, einen Wohngeldantrag zu stellen

    Die Glaskugel ist gerade defekt. Du schreibst nichts über Dein Einkommen, nennst nur das Nettoeinkommen Deines Freundes und nichts zur Höhe der Miete - woher soll dann jemand wissen, ob ein Antrag auf Wohngeld Sinn macht?

    Gruß!

    Hallo,

    die Rechnung ist relativ einfach: Regelsatz 404 € + anteilige angemessene Warmmiete - 840 € Rente + 30 Versicherungspauschale. Beträgt also die anteilige Warmmiete meinetwegen 300 € (und ist sie dann auch angemessen), würde die Rechnung 404 € + 300 € = 704 € - 810 € aussehen, Deine Mutter also keinen Anspruch auf Grundsicherung haben.

    Gruß!