Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Es handelt sich hierbei um eine außerbetriebliche Ausbildung, die auch ohne Ausbildungsbetrieb stattfinden wird. Sollte ich keinen Betrieb finden müsste ich über die komplette Ausbildungsdauer von vier Jahren dort verbleiben, ohne am Ende etwas davon zu haben.

    Warum solltest Du davon nichts haben? Einziges Ziel dieser Maßnahme ist der Abschluß eines Ausbildungsberufes. Schau Dir mal dazu die entsprechende Geschäftsordnung an.

    Da Hartz 4 bereits ab Beginn der Maßnahme eingestellt wird und es beim BAB scheinbar Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gibt

    Eigentlich brauchen die Arbeitsagenturen (nicht Jobcenter) im Durchschnitt 3 - 4 Wochen für die Bearbeitung eines solchen Antrages. Längere Bearbeitungszeiten treten nur dann auf, wenn benötigte Dokumente nicht vorgelegt werden können. Meist sind es dann die Einkommensnachweise der Eltern, an denen es hakt.

    Wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast, sehe ich keinen Grund, warum Dir das Jobcenter bei wider Erwarten doch längerer Bearbeitungszeit nicht darlehensweise ALG II gewähren sollte und sich dann das Geld bei der Arbeitsagentur zurück holt. Der Verweis, daß man dann halt mit dem Vermieter sprechen müsse, ist so jedenfalls rechtlich nicht angebracht.

    "Ich verdiene dabei deutlich weniger als „normale“ Auszubildende. Noch schlimmer; Meine Ausbildungsvergütung liegt weit unter dem, was ich mit meinem Regelsatz „verdiene“ was bedeutet, dass ich mit weniger Geld im Grunde mehr Ausgaben habe (Fahrt zum Betrieb, Schule, Lehrgänge,...)"

    Genau dafür ist ja eben das BAB und dann die Mietbeihilfe gedacht.

    Wie auch immer: die Maßnahme als solches wirst Du ohne Sanktion nicht umgehen können. Insofern solltest Du unterschreiben. Gleichzeitig kannst Du Widerspruch gegen die Sache einlegen, wobei ich für einen solchen nicht wirklich sinnvolle Gründe sehe.

    Gruß!

    Hallo,

    Könnte er auch erstausstattung für die Wohnung beantragen ?

    Beantragen kann man die Erstaustattung - allerdings sind die Erfolgsaussichten recht gering. Für solche Fälle ist i.A. die Erstaustattung nicht vorgesehen.

    Allerings kannst Du eine Erstausstattung für das Baby beantragen - die betrifft dann z.B. ein Bettchen, Waage, Milchkocher usw.

    Und wenn ich hier keine Leistung mehr bekomme, ist dann meine Krankenversicherung automatisch auch weg?..

    Ja.

    Gruß!

    Hallo,

    "fehlendes Engagement" ist dann tatsächlich etwas anderes wie "Faulheit". Insofern solltest Du mal die von Dir angesprochenen Bewerbungsunterlagen von unabhängiger Seite (Beratungszentrum, Arbeitsloseniniativen oder dergleichen) checken lassen - vielleicht versteckt sich darin dann der von Dir gar nicht wahr genommene Grund für die Annahme des Amtes.

    Gruß!

    Hallo,

    Die erste Frage die sich mir stellte war ob es überhaupt rechtens ist, mich unter Angabe falscher Gründe?

    Wenn ich Dich richtig verstehe, sollte die amtsärztliche Untersuchung deswegen stattfinden, um heraus zu finden, ob Du für eine Umschulung geeignet bist. Wo sind dann aber "falsche Gründe" zu finden?

    Die zweite Frage, die sich mir nun stellt ist, wie ich damit am besten umgehen sollte?

    Dass Dich das ganze sauer macht, verstehe ich durchaus. Aber: kein Sachbearbeiter bei einem JC kann jemand mit der Begründung "Faulheit" zu einem Amtsarzt schicken, kein Amtsarzt wird jemals ggenüber einem Amt (und dem Patienten) "Faulheit" diagnostizieren.

    Der Sachbearbeiter muß eine Verweisung an einen Amtsarzt schon wesentlich mehr als mit dem Argument "Faulheit" begründen. In der Regel sind solche Entscheidungen gerichtsfest zu machen - und kein Sozialgericht würde das bloße Argument der "Faulheit" akzeptieren und, nebenbei bemerkt, auch kein Amtsarzt, der wiederum auch nachweisbare Atteste erstellen muß. Also liegt hier entweder ein anderer Vorwurf vor (Stichwort "fehlende Tagesstruktur" o.ä.), ein andere Benachteiligung, die einer Umschulung entgegen steht oder einfach nur eine falsche Aussage des Amtsarztes Dir gegenüber. Denkbar wäre natürlich trotz allem eine Fehlleistung des Sachbearbeiters - aber in deinem Fall sind es dann zuviel Fehlleistungen: erst der Sachbearbeiter und dann auch noch der Amtsarzt...


    Wie auch immer: Du kannst nach § 25 SGB X einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich wurde von SGGII nach SGBXII gestuft

    Warum sollte dann das Jobcenter für Dich zuständig sein? Es dürfte wohl eher das Sozialamt sein.

    Es muss mir doch erlaubt sein, etwas mehr Miete zu zahlen mit etwas mehr Wohnraum, wenn ich dieses davon bezahlen kann.

    Prinzipiell ist es das auch. Da Du aber für eine Wohnung, die nicht den angemessenen KdU entspricht, mieten willst, wirst Du keine Umzugsgenehmigung erhalten. Das bedeutet dann zweierlei: erstens wirst Du keine Hilfe bezüglich der Mietkaution erwarten können und zweitens mußt Du damit rechnen, daß nur die bisherige Miete weiter gezahlt wird. Das letztere bedeutet, daß Deine Rechnung falsch sein könnte, wenn Du nicht bisher schon die zulässige Höchstmiete erhalten hast.

    Ich habe eine Wohnung gefunden, die hat 75 qm für 550 Euro WM, inclusive Garage, in der ich Möbel unterstellen könnte. Dann bleiben noch 220 Euro für den Rest. Wenn ich damit auskomme, dann muss es mir doch gestattet sein, diese Wohnung zu mieten.

    Denkfehler: und was machst Du, wenn (und das ist unausweislich) die Betriebskosten jedes Jahr steigen und steigen und steigen... Dann sind die 220 € schneller weggefressen als Du laufen kannst. Und dann stehst Du vielleicht in 1 bis 2 Jahre wieder da, wo Du jetzt stehst - diesmal, weil Du Dir die Wohnung nicht mehr leisten kannst.

    Gruß!

    Hallo,

    darf/muss mir das Amt ein Auto finanzieren/bezuschussen?

    "Müssen" auf keinen Fall. "Dürfen" schon, auch wenn ich die Erfolgsaussichten eher gering sehe: nach Deinen Angaben wird das Auto ja nur aus privaten, nicht aber beruflichen Gründen benötigt. Aber das muß dann im Einzelfall geklärt werden.

    Habt ihr Tipps wie ich trotzdem die Erzieherausbildung machen kann ohne aus dem Bezug zu fallen? Geht sowas?

    Auch hier sind die Aussichten eher sehr schlecht. Der Besuch einer Berufsschule wird i.d.R. nicht finanziert. Es käme also nur eine zertifizierte Umschulung in Betracht, entsprechende Angebote findest Du unter http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ .

    Gruß!

    Hallo,

    Kann man das machen??

    Ja.

    Sooo jetzt meine Frage..bekomme ich also "nur" noch das Geld für die Miete+Heizkosten oder kommt dann trotzdem noch was zum Leben dazu?

    Das kann hier niemand wissen, weil keiner weiß, welches Einkommen vorhanden ist und damit welcher ALG-II-Satz gezahlt wird.

    Sind das 2 verschiedene Abteilungen sag ich mal einmal Geld für Unterkunft und einmal Geld für Verpflegung??

    Nein.

    Gruß!

    Hallo,

    Zur Zeit beziehe ich Ausbildungs-BAföG

    grins. Es gibt kein Ausbildungs-BaföG (ich grinse nur wegen Deiner origenellen Wortschöpfung). Entweder bekommst Du für Deine Ausbildung Schüler-BaföG oder BAB. Aber kein Ausbildungs-BaföG. Nicht böse gemeint....

    Ich habe gelesen, dass ich u.U. aus der Bedarfsgemeinschaft raus falle(falls das nicht schon der Fall ist durch das BAföG? weiß ich gerade nicht...), wenn mein Verdienst über dem Satz liegt.

    Sofern durch Dein eigenes Einkommen Dein eigener Lebensunterhalt abgesichert ist, fällst Du aus der BG Deiner Eltern heraus und bildest "nur" noch eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen. Was das wiederum bedueten könnte, ist erst dann interessant, wenn man weiß, ob es auf Dich zutrifft.

    Ob das alles bei Dir der Fall ist, kann keiner einschätzen: Du schreibst nichts über die genaue Höhe der Ausbildungsvergütung noch über die Höhe der der Warmmiete.

    Gruß!

    PS: Eine weibliche Werner?

    Hallo,

    hier geht so einiges durcheinander.

    kann man ein Praktikum auch außerhalb der Ausbildung machen

    Selbstverständlich.

    dann muss man dafür doch auch bezahlt werden und nicht nur den kleinen Arge-Satz.

    Etwas blauäugig. Dein Freund hat freiwillig dem Praktikumsvertrag unterschrieben, ohne Druck von außen. Er wußte also, daß er offensichtlich nicht für das Praktikum bezahlt wird. Jetzt im Nachinein sich darüber zu beschweren, würde bedeuten, daß Du dies ausschließlich gegenüber Deinem Freund machen mußt - er allein hat sich für das Praktikum entschieden.

    Davon abgesehen: die Firma zahlt entgegen Deinen Vermutungen nicht einen Cent an das Jobcenter und Dein Freund wird durchaus für das (freiwillkig von ihm abgeschlossene) Praktikum bezahlt: er bekommt in der Zeit sein ALG II.

    Wo also ist Dein Problem?

    Gruß!

    Hallo,

    Kann ich selbst Einspruch einlegen oder kann das nur ein Anwalt?

    Was meinst Du mit "Einspruch"? So etwas wie einen Widerspruch gibt es nicht. Der nächste Weg wäre eine Kündigungsschutzklage - und die sollte durchaus (mit einem Beratungsschein) ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einlegen, schon um die Abfindungsverhandlungen durchzuführen.

    muss ich mich arbeitslos melden? Kann ich vor dem 15.08 eine neue Stelle annehmen?

    Du muß das Jobcenter davon sofort informieren. Und die Stelle kannst Du auch sofort antreten, da Du ja fristlos gekündigt wurdest.

    Gruß!

    Hallo,

    Der entscheidende Satz ist dieser:

    "Zitat: Frau xxxx ist bereits seit 01.01.2016 bei Ihnen gemeldet. Es werden somit nich folgende Unterlagen benötigt:"

    Wenn sich diese Aussage als richtig herausstellt, wäre das Vorgehen des Amtes rechtens. Nun ist es aber nicht Sache des Amtes, das nachzuweisen, sondern Deine, das Gegenteil zu bewiesen.

    Also fange da an - alles andere ergibt sich dann selbst.

    Gruß!

    Hallo,

    Die Leistungen stehen mir zu

    Wir drehen uns im Kreis. Zumindest das Amt ist anderer Meinung und sieht einen solchen Anspruch nicht. Der Richter hat die EV abgelehnt (wobei Du komischerweise nichts über die Gründe der Ablehnung schreibst - oder willst Du was verschweigen?), weil er keinen dringenden Handlungsbedarf sieht und offensichtlich Deine Erfolgsaussichten relativ gering sind, bei einer Verhandlung zu gewinnen.

    Wenn also Richter und Amt der Meinung sind, daß Dir vorerst keine Leistungen zustehen, kannst Du doch nicht erwarten, daß diese Dir eben diese Leistungen doch auszahlen. Dann würden diese beiden Instutionen wider besseren Wissen handeln. Erwartest es aber anscheinend dennoch.

    Du kannst versuchen, beim Jobcenter Lebensmittelgutscheine zu beantragen.

    Gruß!