Hallo,
Es handelt sich hierbei um eine außerbetriebliche Ausbildung, die auch ohne Ausbildungsbetrieb stattfinden wird. Sollte ich keinen Betrieb finden müsste ich über die komplette Ausbildungsdauer von vier Jahren dort verbleiben, ohne am Ende etwas davon zu haben.
Warum solltest Du davon nichts haben? Einziges Ziel dieser Maßnahme ist der Abschluß eines Ausbildungsberufes. Schau Dir mal dazu die entsprechende Geschäftsordnung an.
Da Hartz 4 bereits ab Beginn der Maßnahme eingestellt wird und es beim BAB scheinbar Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gibt
Eigentlich brauchen die Arbeitsagenturen (nicht Jobcenter) im Durchschnitt 3 - 4 Wochen für die Bearbeitung eines solchen Antrages. Längere Bearbeitungszeiten treten nur dann auf, wenn benötigte Dokumente nicht vorgelegt werden können. Meist sind es dann die Einkommensnachweise der Eltern, an denen es hakt.
Wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast, sehe ich keinen Grund, warum Dir das Jobcenter bei wider Erwarten doch längerer Bearbeitungszeit nicht darlehensweise ALG II gewähren sollte und sich dann das Geld bei der Arbeitsagentur zurück holt. Der Verweis, daß man dann halt mit dem Vermieter sprechen müsse, ist so jedenfalls rechtlich nicht angebracht.
"Ich verdiene dabei deutlich weniger als „normale“ Auszubildende. Noch schlimmer; Meine Ausbildungsvergütung liegt weit unter dem, was ich mit meinem Regelsatz „verdiene“ was bedeutet, dass ich mit weniger Geld im Grunde mehr Ausgaben habe (Fahrt zum Betrieb, Schule, Lehrgänge,...)"
Genau dafür ist ja eben das BAB und dann die Mietbeihilfe gedacht.
Wie auch immer: die Maßnahme als solches wirst Du ohne Sanktion nicht umgehen können. Insofern solltest Du unterschreiben. Gleichzeitig kannst Du Widerspruch gegen die Sache einlegen, wobei ich für einen solchen nicht wirklich sinnvolle Gründe sehe.
Gruß!