Hallo,
Offensichtlich sieht der Richter auch nicht das ich doch nicht den ganzen Monat ohne Geld auskommen kann.
Das jemand gar kein Geld hat, das geht doch nicht!
Doch, das geht: wenn man annimmt, daß Du tatsächlich zusammen mit der Nachbarin eine Bedarfsgemeinschaft bildest und diese Dich unterhalten kann. Wenn der Richter auf Grund der vorgelegten Unterlagen des Jobcenters zu dieser Einschätzung neigt, kann er nicht einfach anordnen, Dir Leistungen zu gewähren - das wird er nur, wenn deutliche Anzeichen dafür vorliegen, daß hier nicht gesetzeskonform gehandelt wurde. Scheinbar sind die Argumente des Jobcenters im derzeitigen Stadium stärker als Deine.
Aber das alles kann Dir Dein Anwalt besser beantwortet, weil er auch die Ablehnunsggründe kennt. Insofern stellt sich sowieso die Frage, warum Du dich nicht ihn wendest, sondern ein Forum besuchst, wo über Deinen Fall nur spekuliert werden kann.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Das sollte Dir Dein Anwalt sagen können.
Gruß!