Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    wahrscheinlich ist dem JC das Risiko des Scheiterns zu hoch. Wenn Du erst eine Fortbildung machen mußt, heißt das ja im Umkehrschluß, daß Du bisher keine oder nur sehr geringe Erfahrungen in dem Gebiet hast, mit dem Du Dich selbstständig machen willst. Mit geringen (oder keinen) Erfahrungen wird man aber gerade als Selbstständiger, der auf Einnahmen angewiesen ist, kaum bestehen können.

    Die zweite Frage wäre, ob die Maßnahme, die Du Dir selbst ausgesucht hast, überhaupt nach Vorgaben der Arbeitsagentur zertifiziert ist. Dies wäre nämlich auch Voraussetzung für eine Förderung. Deswegen sollte man nur Weiterbildungsangebote aus dem Kursnet nehmen.

    Da Du keinerlei Angaben zum bisherigen unbd dem angestrebten Berufsbild machst, ist alles hier sowieso nur Spekulation.

    Gruß!

    Hallo,

    weil die Sätze nicht richtig verstanden werden

    Naja, wohl eher, weil Du Dich nicht richtig ausdrücken kannst. Und die Widersprüche ja auch nicht aus dem Weg sind: So schreibst Du,

    Da das Jobcenter für Juni und jetzt Juli aber schon bezahlt hat

    Was kaum vorstellbar ist: die Zahlungen erfolgen erst kommende Woche.

    Also ständig widersprüchliche Angaben (oder meinetwegen unklare Äußerungen), die Anschuldigung

    DU verstehst nicht, was ich geschrieben habe.

    und einer nachfolgenden Erklärung, die sich in neue Widersprüche verstrickt - da verliert man irgendwie die Lust, in seiner Freizeit zu antworten. Wofür man dann auch wieder beschimpft wird...

    Wie auch immer: Du selbst schreibst ja, daß Du für Juni und Juli Leistungen durch das Jobcenter erhalten hast. Damit ist bis Anfang August halt das JC auch für Dich zuständig - was ich Dir ja schon in meiner ersten Antwort geschrieben habe.


    Gruß!

    Hallo,

    Du widersprichst Dir selber. Erst schreibst Du, daß Du das ALG I erst ab August bekommst, dann, daß sich das Jobcenter das ALG I für Juni und Juli direkt von der Arbeitsagentur holt und mit dem ALG II verrechnet (es also zu keiner Auszahlung des ALG I kommt) und jetzt, daß doch schon ab Juni das ALG I ausgezahlst bekommst.

    Das Thema ist für mich durch.

    Gruß!

    Hallo,

    Voraussetzung für den Bezug von ALG II ist der gewöhnliche Aufenthalt im Inland. Der dürfte nicht gegeben sein, was aber nicht unebdingt ein Problem für nicht erwerbsfähige Personen ist. Somit bildest Du zumindest nur in den Sommerferien eine temporäre Bedarfsgemeinschaft und würdest also auch nur für diese Zeit Leistungen erhalten. Theoretisch könnte man auch das Wochenende dazu zählen, praktisch kommt es aber in diesem Punkt erstmal darauf an, wie das Jocenter das mit den Wochenenden sieht.

    Für die Zeit des Aufenthaltes in Holland wird der Regelsatz entsprechend gekürzt werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Meine Grundmiete beträgt 340,00€ die Betriebskosten 130,00 macht eine Warmmiete von 470,00€

    Wie hoch ist die Kaltbruttomiete? Wie hoch sind die Heizkosten? Wie groß ist die Wohnung? wieviel Personen leben in der Wohnung?

    Gruß!

    Hallo,

    dann ist zwar die Kündigung an sich rechtens, aber die bedeutet nicht, daß Du geräumt wirst. Dazu müßte der Vermieter erst eine Räumungsklage einreichen.

    Lege die fristlose Kündigung dem Jobcenter nachweislich vor und beantrage (formlos) die Übernahme der Mietschulden. Reiche dann angeforderte Unterlagen nachweislich ein.

    Gruß!

    Hallo,

    bitte antworte hier im Thread und nicht per Konversation.

    Bei Dir wurde der Minijob mit angerechnet. Wenn Du diesen nicht mehr ausübst und dies auch angegeben hast, mache einen Widerspruch bzw. gehe zum Amt und kläre das.

    Gruß!

    Hallo,

    der Regelsatz beläuft sich auf 404 €.

    Allerdings werden vom Regelsatz eventuelle (bereinigte) Einnahmen abgezogen. Ob das bei Dir Fall ist, ersiehst Du dem Berechnungsbogen.

    Gruß!

    Hallo,

    Erstmal würde ich mich bei der Studtenvertretung erkundigen, ob für einen solchen Fall vielleicht Ausnahmereglungen exestrieren. Nur wenn dies nicht der Fall ist, beantrage ein Darlehen. Einen Zuschuß wirst Du vom Jobcenter nicht bekommen.

    Gruß!

    Hallo,

    zwar ist mir etwas unklar, woher die 300 € Forderung kommen sollen (die ausstellung einer Geburtsurkunde kostet je nach Kommune zwischen 10 und 25 €), aber stell einen formlosen Antrag auf ein Darlehen. Als Zuschuß wirst Du die Kosten nicht erhalten.

    Gruß!

    Hallo,

    Das Amt hier hat nun meinen Antrag ab März wegen Vermögen abgelehnt.

    Das dürfte so richtig sein. Vorher hast Du Du Dein Eigentum (wenn auch nur im Keller) selbst bewohnt, womit es nicht verwertbarfes Vermögen war. Durch den Wegzug wandelte sich das in ein verwertbares Vermögen, da Du das Eigentum nun nicht mehr selbst bewohnt hast.

    Das Schreiben der Anwältin wäre kein Widerspruch, denn das Wort Widerspruch würde ja nicht dabei stehen.

    Diese Begründung kann ich mir nicht vorstellen. Da muß wohl die Anwältin schon mehr falsch gemacht haben als einen solch formalen Fehler, der aber tatsächlich keinem Anwalt unterlaufen sollte.

    Auch wenn das Mietrecht nicht im Grundbuch verankert ist, so ist es doch ein Zivilvertrag und ich komme da nicht raus.

    Blödsinn. Natürlich kommt man aus einem solchen Vertrag, der eben nicht notariell oder per Grundbuch verankert wurde, wieder heraus. Prinzipell stellt sich dabei auch die Frage, an wem warum "lebenslang" vermietet wurde.

    Und im Osten verkauft man nicht gerade mal so auf die Schnelle ein renovierungsbedürftiges Haus und schon gar nicht, mit einem lebenslangen Mietrecht.

    Da das lebenslange Wohnrecht in Deinem Falle nichts mit Nießbrauch oder dergleichen zu tun hat (Voraussetzung dafür wäre nämlich die Eintragung im Grundbuch), wäre ein Käufer kaum an irgendeinem Vertrag, den Du mit irgendjemand mal gemacht hast,gebunden. Insofern ist das kein Argument gegen eine Verwertung.

    Es liegen zu wenig Details zu Deinem Fall vor und im Internet kann auch niemand die entsprechenden Unterlagen einsehen. Ich würde Dir dringendst raten, die ganze Sache einem Fachanwalt für Sozialrecht vorzulegen, wofür Du Beratungshilfe beantragen kannst. Das sollte durchaus ein anderer Anwalt als der bisherige sein - wenn ein Anwalt nicht mal weiß, wie ein Widerspruch formal aussehen sollte, hätte ich da nicht allzuviel Vertrauen in diesen mehr.

    Gruß!

    Hallo,

    da Ihr eine BG bildet, dürfte Dein Sohn gemeinsam mit Euch ja bereits im ALG-II-Bezug sein, also sein Anteil an der Miete und sein Regelsatz berücksichtigt worden sein. Insofern ändert sich absolut nichts, wenn man davon absieht, daß Ihr 60 € mehr in der Kasse habt.

    Sofern Dein Kind als schwerbehindert eingestuft ist und er jetzt in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, könnte er Anspruch auf einen Mehrbedarf haben.

    Gruß!

    Hallo,

    Hab das Gefühl die wollen mir ein rein drücken und mir das Leben schwer machen

    Immer diese doch ziemlich sinnlosen Verschwörungstheorien :( Fakt ist, daß Deine Eltern nicht einfach die Wohnung oder ein Teil davon untervermieten dürfen - und das wiederum hat absolut nichts mit dem Jobcenter zu tun.

    Es bedarf tatsächlich gemäß BGB einer Genehmigung durch den Eigentümer der Wohnung, daß diese untervermietet wird. Ich sehe da aber kein von Dir beschworenes Problem: diese Erlaubnis einzuholen ist, da Du das Kind Deiner Eltern bist, eigentlich ohne Probleme und auch ohne Angabe des Grundes möglich.

    Gruß!

    Hallo,

    wie alt bist Du? Hast Du dem Jobcenter ein Untermeitsvertrag vorgelegt oder angegeben, daß Du zur Untermiete wohnst?

    aber jetzt wollen die von mir das ich eine Genehmigung vom Hauptmieter besorge

    Heißt also, daß Deine Eltern selbst nicht die Hauptmieter, sondern auch nur Untermieter sind. Und nun als Untermieter wiederum einen Unter-Untermietsvertrag mit Dir machen wollen.

    Gruß!

    Hallo,

    heißt das dann, dass ich nicht umziehen darf?

    Umziehen kannst Du auch ohne Genehmigung. Allerdings übernimmt dann das Amt keine Umzugskosten und auch keine Mietkaution und die Miete wird in bestimmten Fällen auch nicht in voller Höhe übernommen.

    Welchen Sachbearbeiter meinst du den?

    Zuständig ist das Amt an Deinem jetzigen Wohnort.

    Gruß!

    Hallo,

    einen wirklich handfesten Grund für eine Umzugsgenehmigung sehe ich nicht unbedingt. Erkläre das so dem Jobcenter, wie Du es hier gemacht hast - vielleicht läßt sich der Sachbarbeiter darauf ein.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hast Dir die Antwort schon selbst gegeben, wobei ich das entscheidende Wort fett markiert habe:

    Einem Berufstätigen mit Einkommen steht ein Freibetrag zu

    Übersetzt: nur Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben eine Grundfreibetrag von 100 € + weitere Prozente. Da Deine Tochter nicht erwerbstätig ist, kommt hier nur die Versicherungspauschale von 30 € zum Ansatz.

    Gruß!