Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    die Aufrechnung auf insgesamt 3x10% ist seit April abgeschafft, es dürfen nur noch maximal 10% angerechnet werden.

    Insofern brauchst Du kein mulmiges Gefühl haben. Es ist eher anzunehmen, daß die alten Darlehensverpflichtungen aufgehoben und eine neue Verpflichtung mit eben diesen 10% abgeschlossen wird.

    Gruß!

    Hallo,

    1. mit Bezug von ALG II besteht für Dich kein Wohngeldanspruch mehr. Es wird also nicht irgendeine Berechnung übernommen (zumal sich ALG II vollkommen anders als Wohngeld berechnet) und selbstverständlich ändert sich die Höhe des Wohngeldes - es fällt weg.

    2. Dein Mann hat als Rentner keinen Anspruch auf ALG II, es sei denn, er bezieht eine befristete Erwerbsminderungrente (und auch dann wäre er nur unter bestimmten Voraussetzungen ALG-II-berechtigt).

    3. Kein Amt wird Dich automatisch irgendwo abmelden. Das wirst Du schon machen müssen.

    Gruß!

    Hallo,

    364 € + Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft + 62 € Mehrbedarf ab 13. Schwangerschaftswoche.

    Von Deiner Ausbildungsvergütung wird nichts angerechnet, soweit Du keine weiteren Einnahmen hast.

    Gruß!

    Hallo,

    nicht böse sein, aber es sind doch auch nur Vermutungen. Du glaubst, daß Unternehmen nach solchen Leuten wie Dich suchen, weil da der demographische Faktor reinspielen könnte. Du glaubst, daß es Dir genau so ergehen könnte wie irgendwelchen Rentnern. Du glaubst und vermutest und glaubst und vermutest - aber handfeste Argumente sind das dann nicht. Sondern eben nur reine Vermutungen...

    Wenn Du Deine Idee durchsetzen willst, solltest Du Dir bessere Argumente als diese überlegen.

    zweitens BAB wohl höchsten zwei Jahre gewährt würde?!?

    BAB wird während der regulären Lehrzeit gewährt, die meistens mehr als 2 Jahre beträgt.

    ich glaube ich habe beim RV keinen guten Stand, dem habe ich jahrelang Feuer unterm Hintern gemacht, auch mit etlichen Gerichtsstreitigkeiten mit meinen ehemaligen Kollegen/innen, die kennen mich da schon ziemlich lange, auch meinen Namen

    Kein gutes Argument. Es gibt Gesetze und rechtliche Vorgaben, an die sich auch die RV halten muß.

    Ich habe immer mehr das Gefühl, daß Du Dich gegen alles wehrst, weil Jobcenter, RV und Arbeitsagentur in deinen Augen sowieso nichts taugen. Gewöhne Dich aber an den Gedanken, daß Du auf eine Leistung dieser Ämter angewiesen sein wirst - Deine von vorn herein ablehnende Haltung wird Dir aber nicht allzuviel helfen.

    Ich bin aus dem Thema hier raus. Ich habe Dir nun wirklich erschöpfend meine Meinung gesagt.

    Gruß!

    Hallo,

    Die Frage steht dann im Raum, ob ich das mit "Hilfsarbeit" oder mit einem Beruf, wo ich jährlich 40.000 € Brutto verdienen kann, nicht besser machen könnte

    Naja - ist aber auch nur eine Vermutung. Woher willst Du denn wissen, daß Dich nach der Ausbildung eine Firma auf anstellt - angesichts Deines Gesundheitszustandes, aber auch Deines Alters und der im neune Beruf fehlenden Berufspraxis? Ich will Dich damit jetzt nicht mutlos machen - aber Du scheinst solche Aspekte zu übersehen. Ob der Sachbearbeiter dies auch so sieht, sei dahin gestellt.

    Wie auch immer: einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsschein hast Du nicht.

    Abgesehen davon habe ich Dir schon gestern geschrieben, daß BAB theoretisch auch möglich wäre. Darauf gehst Du gar nicht ein.

    Rede als erstes mit der RV, dann mit der Arbeitsagentur wegen BAB und dann mit dem Jobcenter.

    Gruß!

    Hallo,

    sorry - aber Du gehst rein von Hören-Sagen aus, wirfst - ohne auch nur mit einem Sachbearbeiter des Jobcenters gesprochen zu haben - mit Vorurteilen um Dich. Und irgendwie scheinst Du Dich auch in Deiner Idee mit der Umschulung festgebissen zu haben.

    Suche das Gespräch mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter wie auch mit der Rentenversicherung. Nur von diesen drei Seiten her kann Dir verbindlich gesagt werden, wie es mit Dir weiter geht. Wir hier können nur spekulieren - und dazu habe ich keine Lust, zumal Du alle Hinweise von Dir weist. Aber das habe ich ja bereits im ersten Satz geschrieben.

    Gruß!

    Hallo,

    Deine Ansichten über 1-Euro-Jobs und irgendwelche Maßnahmen in allen Ehren - aber sie sind Blödsinn. So etwas gibt es nicht bei dem ALG I. Nur, wenn Du aufstockendes ALG II bekommen würdest, käme das alles in Betracht.

    Ich schätze mal das, wenn ich es drauf anlegen würde, 30 – 50% GdB erhalten würde

    Das ist ohne weiteres Interesse in diesem Zusammenhang. Entscheidend ist nicht der GdB, sondern die Erwerbsfähigkeit. Und über diese entscheidet einzig und allein ein Amtsarzt.

    Ingo schrieb:

    und mit den Leuten vom Jobcenter wollte ich echt nichts zu tun haben, auch wenn es mein Recht gewesen wäre.

    Naja, Deinen Unwillen schiebst Du dann eben auf Deine Frau.

    Vielleicht kann ich dem Jobcenter das ja mal SO näher bringen, denn Hartz4 oder ALG II müssten Sie ja dann „theoretisch“ eh für 6/7 unserer Familie bezahlen, würde dann bei Rechnung mit dem spitzen Bleistift sicherlich günstiger für den Staat werden und ich könnte auch 15 Monate früher wieder in einen echten Beruf sozialversicherungspflichtig arbeiten.

    Was denn nun?`Einmal willst Du nicht mit dem Jobcenter zu tun haben, dann wieder willst Du ihm irgendwas näherbringen: Du mußt dich mal entscheiden.

    Abgesehen davon ist das Argument, dem Jobcenter etwas nahe zu bringen, nicht unbedingt plausibel. Das Jobcenter könnte gegenargumentieren, daß Sie Dich in einen Job vermitteln werden und dafür eine Neuausbildung nicht notwendig sei.

    Gruß!

    Hallo,

    Wenn ich diese Ausbildung in diesem Unternehmen beginne, haben dann meine Frau und die Kinder Anspruch auf Hartz4 oder ALG2, inkl. 6/7 Mietzuschuss?

    Theoretisch ja.

    hätte ich dann einen rechtlichen Anspruch auf den Bildungsgutschein

    Nein.

    Wie sieht es mit BAB und Wohngeld aus, hätte ich bzw. meine Familie darauf eher Anspruch?

    Ein Anspruch auf BAB könnte im Einzelfall vorhanden sein, ein Anspruch auf Wohngeld dürfte nicht vorhanden sein.

    Ansonsten ist Dir hoffentlich klar, daß Du Dir mit Deinem Vorhaben Deinen Anspruch auf ALG I versauen könntest.

    Gruß!

    Hallo wevell,

    das ist richtig. Ich nehme aber mal an, daß die Frage eher auf den vorsätzlichen Verbrauch von Vermögen vor Antragstellung (in Kenntnis dessen, daß ein Antrag auf ALG II gestellt werden wird) und somit der Reduzierung des Vermögens abzielt.

    Zumal es nicht sehr plausibel ist, wenn man innerhalb nur eines Monats ein Auto und eine Küche kauft, Urlaub macht und, weil das für einen Monat noch nicht reicht, offensichtlich auch etwas mehr für das Kind ausgibt. Und wie selbstverständlich keinerlei Belege für all solche Aktivitäten hat.

    Gruß!

    Hallo,

    Was, wenn ich da noch nicht alle Unterlagen habe?

    Die kannst Du nachreichen.

    Welche Kontoauszüge muss ich abgeben ?

    In der Regel die der letzten 3 Monate.

    Hatte im März größere Geldbeträge abgehoben. Für Auto Küche Kind Urlaub, da ich da noch nicht mit Hartz4 gerechnet habe.(hab aber keine Quittungen)Bitte keine Unterstellungen, dass ich das Geld zur Seite geschafft habe.

    Naja. Muß dann der Sachbearbeiter vor Ort entscheiden, ob das pausibel ist.

    Kann ich den Antrag zurücknehmen und 2 /3 Monate später nochmal stellen?

    Zwar verstehe ich nicht den Sinn einer Rücknahme, aber egal: auch bei einem Antrag in ein paar Monaten kann das Amt durchaus Kontoauszüge auch über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit verlangen.

    Aber wie gesagt: mir ist eigentlich noch unklar, worum es Dir eigentlich geht.

    Gruß!

    Hallo,

    bei Nichtangemessenheit der KdU werden i.A: tatsächlich keine solche Leistungen übernommen. Insofern räume ich einem Widerspruch wenig Erfolgsaussichen ein, auch wenn man ihn durchaus machen sollte.

    Allerdings sehe ich auch keine drohenden Obdachlosikgkeit. Die Schulden sind ja offensichtlich vpr fast 2 Jahren entstanden - warum sollte also erst jetzt eine Räumungsklage erfolgen?

    Gruß!

    Hallo,

    im Prinzip denkst Du gerade über den Straftatbestand des Betruges nach - mit allen entsprechenden Konsequenzen. Zumal bereits jetzt absehbar ist, daß Dein Plan vorn und hinten nicht aufgehen wird. Nicht nur wegen den (auch durchaus plötzlichen) Terminen, sondern an solch profanen Dingen wie die Kontoauszüge, die Du spätenstens bei Antragstellung, aber auch bei Fortsetzungsanträgen, vorlegen mußt, geht weiter über andere Abrechnungen und und und... (ich gehe bewußt nicht auf konkrete Details ein, um nicht einer Straftat Vorschub zu leisten).

    Im übrigen hast Du auch ziemlich schlecht recherchiert, Es gibt durchaus die Möglichkeit, bei offiziellem ALG-II-Bezug auch legal im EU-Ausland nach einem Job zumindest für einen bestimmten Zeitraum zu suchen. Das setzt aber erstmal eine ordnungsgemäße Anmeldung mit ständigem Wohnsitz in Deutschland voraus.

    Gruß!