Hallo,
aja. Kannst Du mir mal sagen, wo hier ein "Verwaltungsakt formal rechtswidrig ist, weil er zu spät erstellt wurde" vorliegt? Die TE hat "Mitte April" erfahren, daß BaföG nachgezahlt wird. Vor 14 Tagen also. In Worten : vierzehn Tage.
Formal rechtswidrig, weil zu spät erstellt? Kennst Du eigentlich die Fristen für die Erstellung eines Verwaltungsaktes? Scheint mir nicht so zu sein.
Deine Argumente werden so langsam lächerlich. Schlimmer jedoch ist, daß Ratsuchende in diesem Forum nur noch verwirrt werden angesichts Deiner nicht unbedingt sozialrechtlich fundierten Antworten. Es nutzt dem TE in diesem Thread z.B. absolut nichts, einen Ratschlag a la "Hier kann nur geraten werden, die Schule darüber zu informieren." von Dir zu bekommen. Das ist, sorry, unermeßlicher Blödsinn und nicht mal ansatzweise eine Hilfe, die Du zu geben vorgibst. Was soll bitte sehr die Schule mit einer solchen Info anfangen und was, zum Teufel nochmal, hilft diese Info der TE?
Ich hätte der TE zu etwas anderem geraten (was ich angesichts Deiner "Hilfe" nicht machen konnte): nämlich sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen, um damit einen Fachanwalt aufzusuchen. Du aber rätst zu einem Vertrauenslehrer oder gar Schulsozialarbeiter. und führst den TE in die Irre (was Du dann mit Floskeln a la "Selbstständig denken und handeln" übertünchst). Schon mal nachgedacht, was ein Vertrauenslehrer oder Schulsozialarbeiter mit Verwaltungsakten, Rückerstattungsforderungen oder Insolvenzrecht zu tun haben sollte?
Es mag sein, daß Du helfen willst. Aber dann bitte nicht aus Deiner theoretischen Ecke heraus. Die Theorie, wie sie gelehrt wird, hört sich innerhalb von Unis gut an. Die Realität da draußen ist eine ganz andere.
Gruß!