Hallo,
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Also ich war vor einem Monat dort und habe nachgefragt, ob Studenten Harz4 als Darlehen bekommen können...
Ja. Reine KANN-Regelung, die nach Deinen Angaben auf Dich nicht zutreffen würde.
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Ich denke, dass ein gut geschulter Beamter der ARGE das verstehen wird
Ein gut geschulter Sachbearbeiter bei dem Jobcenter würde auch verstehen, daß Du fast ein halbes Jahr in Ruhe Dein ALG II inklusive Miete dafür bekommen willst, Dich irgendwann einmal irgendwo zu bewerben, ohne daß auch nur die Aussicht auf eine erfolgreiche Übernahme besteht.
Anders gesagt: Du willst eine Ruhezeit von 5 Monaten, um dich in der Volkshochschule weiter zu bilden. Merkmal einer Volkshochschule ist es, daß sie ihre Kurse abends oder am Wochenende, nicht aber während der allgemeinen Arbeitszeit anbieten. Im Normalfall besuchen Leute die Volkshochschulen, die sich neben ihrem eigentlichen Job weiterbilden wollen. In den seltensten Fällen ist der Besuch der VHS ein Vollzeit-Job. Wenn Du aber die Kurse in Vollzeit besucht, stehst Du dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Noch anders gesagt: Du willst mit der reinen Behauptung, mal irgendwie eine VHS zu besuchen, um mal irgendwann mal eine Bewerbung zu machen, deren Ergebnis vollkommen ungewiß ist, erreichen, daß Dich das Jobcenter niemals irgendwie zu Verpflichtungen heranzieht, aber selbstverständlich Dein ALG II zu zahlen hat.
Sorry - aber damit kommst Du nicht durch.
Ich bin raus aus diesem Thema - es ist mir einfach zu blöd, hier noch was zu schreiben. Ich versuche Leuten zu helfen, die ernsthafte Probleme haben. Nicht aber Menschen, die mit aller Macht versuchen, Sozialleistungen zu bekommen und gleichzeitig nicht die entsprechenden Bedingungen zu erfüllen.
Gruß!