Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Du hast 2 Möglichkeiten, die Du gleichzeitig machen solltest: als erstes stellst Du jeweils einen Antrag auf ALG II als Darlehen und Übernahme der Krankenkassen-Kosten als Darlehen. Begründung: es ist Dir nicht möglich, das Vermögen in absehbarer Zeit für den Lebensunterhalt zu verwenden. Dieses Darlehen würde in einen Zuschuß (rückwirkend) umgewandelt werden, wenn Du als zweites einen Widerspruch gegen die jetzihe Entscheidung erinlegst und dabei auf unzumutbare Härte verweist.

    Insgesamt würde ich das alles aber von einem Fachanwalt für Sozialrecht machen lassen - hole Dir dazu einen Beratungsschein beim Amtsgericht (15 bis 20 € einmalig).

    Gruß!

    Hallo,

    wann ein Fortsetzungsantrag erforderlich ist, ergbibt sich aus dem Bewilligungszeitraum des bisherigen ALG II. Für den Fortsetzungsantrag braucht man keinen Termin, es reicht die Abgabe oder Zuleistung des Antrages, der nicht online abgegeben werden kann.

    Gruß!

    Hallo,


    Hallo,

    ein Darlehen für die Kaution wird erst dann fällig, wenn Du die Wohnung nicht mehr nutzt. Ein Darlehen für Stromkosten kann sofort auch direkt von dem Regelsatz abgezogen werden.

    Gruß!

    Hallo,

    ich bin nicht aufgebracht - warum auch? Du verrennst Dich in etwas, nicht ich.

    Allerdings sinken mit jedem Tag Deine Chancen auf ein Darlehen. Je näher der Tag der nächsten ALG-II-Zahlung kommt, wird Deine Hilfebedürftigkeit in diesem Zusammenhang verneint werden.

    Gruß!

    Hallo,

    alles klar - Du weißt es besser und liest Gesetze so, wie Du sie lesen willst. Deine Sache.

    Zitat

    zahlt das JC an den Arbeitnehmer und versucht im Regress in Höhe der gezahlten Sozialleistungen beim AG/Insolvenzverwalter beizutreiben. Ich erkenne keinen Unterschied

    Das Problem ist blöderweise nur, daß eben das Jobcenter nichts an Dich gezahlt hat. Du selbst schreibst ja

    Zitat

    doch das Gehalt ist als Einkommen für April vom JC angerechnet

    Wo also wurde irgendwas vom Jobcenter gezahlt?

    Kurzum: für das Jobcenter ist durch den Gehaltsausfall keinerlei Sozialleistung angefallen, weswegen das JC auch keine Ansprüche übernehmen wird.

    Ist das so schwer zu verstehen?

    Gruß!

    Hallo,

    das trifft doch absolut nicht auf Dich zu.

    Schauen wir uns mal den entsprechenden § an (Fettdruck von mir):

    Zitat

    Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.

    Du bekommst das ALG II ja nicht, weil Du den Lohn nicht bekommen hast, Du bekommst es, weil Du insgesamt Deinen Lebensunterhalt nicht decken kannst. Auch hast Du keine Leistungen wegen dem Lohnausfall bekommen, sondern der Lohn wurde bei Dir angerechnet.

    Anders gesagt: es ist nichts mit irgendwelchen Lohnansprüchen, die auf das Jobcenter übergehen.

    Gruß!

    Hallo,

    das scheint mir ein rein arbeits- und kein sozialrechtliches Problem zu sein.

    Rede mit Deinem Sachbearbietr, ob Lebensmittelgutscheine möglich sind - oder stelle einen Antrag auf ein Darlehen. Begründe in dem Schreiben genau, warum Du in diese Situation gekommen bist und lege ggf. die Bestätigung Deines (hoffentlich) eingeschalteteten Fachanwaltes für Arbeitsrecht dazu.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Also ich war vor einem Monat dort und habe nachgefragt, ob Studenten Harz4 als Darlehen bekommen können...

    Ja. Reine KANN-Regelung, die nach Deinen Angaben auf Dich nicht zutreffen würde.

    Zitat

    Ich denke, dass ein gut geschulter Beamter der ARGE das verstehen wird

    Ein gut geschulter Sachbearbeiter bei dem Jobcenter würde auch verstehen, daß Du fast ein halbes Jahr in Ruhe Dein ALG II inklusive Miete dafür bekommen willst, Dich irgendwann einmal irgendwo zu bewerben, ohne daß auch nur die Aussicht auf eine erfolgreiche Übernahme besteht.

    Anders gesagt: Du willst eine Ruhezeit von 5 Monaten, um dich in der Volkshochschule weiter zu bilden. Merkmal einer Volkshochschule ist es, daß sie ihre Kurse abends oder am Wochenende, nicht aber während der allgemeinen Arbeitszeit anbieten. Im Normalfall besuchen Leute die Volkshochschulen, die sich neben ihrem eigentlichen Job weiterbilden wollen. In den seltensten Fällen ist der Besuch der VHS ein Vollzeit-Job. Wenn Du aber die Kurse in Vollzeit besucht, stehst Du dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

    Noch anders gesagt: Du willst mit der reinen Behauptung, mal irgendwie eine VHS zu besuchen, um mal irgendwann mal eine Bewerbung zu machen, deren Ergebnis vollkommen ungewiß ist, erreichen, daß Dich das Jobcenter niemals irgendwie zu Verpflichtungen heranzieht, aber selbstverständlich Dein ALG II zu zahlen hat.

    Sorry - aber damit kommst Du nicht durch.

    Ich bin raus aus diesem Thema - es ist mir einfach zu blöd, hier noch was zu schreiben. Ich versuche Leuten zu helfen, die ernsthafte Probleme haben. Nicht aber Menschen, die mit aller Macht versuchen, Sozialleistungen zu bekommen und gleichzeitig nicht die entsprechenden Bedingungen zu erfüllen.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    der ist es vielleicht so, dass die sagen, "Ok, weisen Sie die Bewerbungen bei den einzelnen Behörden nach und zeigen Sie die Abschlüsse der Volkshochschule."

    Als ich mit meinem aktuellen Studium angefangen habe, war ich 3 Monate Harz4, ich musste der ARGE nur nachweisen, dass ich mich an der Uni angemeldet habe, danach war Ruhe, keine Lehrgänge o.ä.

    Du kannst doch nicht eine Einschreibung an einer Uni mit einer Bewerbung, deren Ergebnis vollkommen offen und und ungewiß ist, miteinander vergleichen. Insofern wirst Du mit den normalen Maßnahmen des JC rechnen müssen.

    Gruß!

    Hallo,

    das ergibt sich aus § 31a Abs. 1 Satz 6. Könntest Du natürlich dem Jobcenter vorschlagen. Du mußt dann glaubhaft erklären, daß Du ab sofort den Forderungen des JC nachkommst. Aber auch das ist eben eine KANN-Regelung.

    Eine Kündigung des Mietverhältnisses kommt erst ab 2 Monate Schulden in Frage. Wenn das mit der Erklärung bei dem JC nicht s wird, solltest Du dem Vermieter schnellstens aufsuchen, ihm die Lage schildern und versuchen, eine Stundung zu erreichen.

    Gruß!

    Hallo,

    der Anspruch kommt mir etwas zu wenig vor. Ich gehe mal davon aus, daß Deine Frau wegen der Staatsbürgerschaft keinen Anspruch auf ALG II hat.

    Aber dazu müßte ich den Berechnungsbogen kennen.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    In diesem Fall würde mich interessieren, ob dann eben Kaution/Genossenschaftsanteile übernommen würden.

    Als Darlehen - sofern Ihr eine Umzugsgenehmigung vom Jobcenter habt und die Wohnung angemessen ist.

    Gruß!

    Hallo,

    auf die sonstigen Fragen gehe ich erst ein, wenn Du die Fragen von Birgit beantwortet hast.

    Zitat

    wie ich an einen Wohnberechtigungsschein komme. Wird der nur in der Zielgemeinde ausgestellt, oder kann ich den hier beantragen

    Den WBS kannst Du nur am Wohnort ausstellen, in dem Du ziehen kannst. Allerdings gibt es Gemeinden, die eine gewisse Wohndauer an dem Wohnort voraussetzen. Das kannst Du auf der Internetseite der Kommune herausfinden.

    Gruß!