Hallo,
das Jobcenter dürfte einen Zuschuß ablehnen und maximal ein Darlehen gewähren. Warum aber Schulden und die Mühe, das Jobcenter davon zu überzeugen - Du mußt da anders anfangen.
Die übliche Lebensdauer eines PVC- Bodens beträgt nach Ansicht des LG Wiesbaden (WM 1991,554) 10 Jahre. Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Oberlandesgericht Hamm (30ReMiet 3/90) zu Teppichböden und das Landgericht Köln (6 S 121/91) zu Parkettböden.
Du solltest eine Beratungsstelle (Mieterbund o.ä.) oder einen Fachanwalt für Mietrecht ggf. mit Beratungsschein aufsuchen.-
Gruß!