Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    das Jobcenter dürfte einen Zuschuß ablehnen und maximal ein Darlehen gewähren. Warum aber Schulden und die Mühe, das Jobcenter davon zu überzeugen - Du mußt da anders anfangen.

    Die übliche Lebensdauer eines PVC- Bodens beträgt nach Ansicht des LG Wiesbaden (WM 1991,554) 10 Jahre. Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Oberlandesgericht Hamm (30ReMiet 3/90) zu Teppichböden und das Landgericht Köln (6 S 121/91) zu Parkettböden.

    Du solltest eine Beratungsstelle (Mieterbund o.ä.) oder einen Fachanwalt für Mietrecht ggf. mit Beratungsschein aufsuchen.-

    Gruß!

    Hallo,

    irgendwie sehe ich nicht unbedingt eine Bedürftigkeit, was die jetzige Zeit betrifft. Das Einkommen dürfte für einen 2-Personen-Haushalt ausreichend sein und die geplante Wohnung kaum den Kriterien für angemessene Kosten der Unterkunft auch für einen 3-Personen-Haushalt entsprechen.

    Was die Zeit während Deiner Lehre betrifft, so habt Ihr offensichtlich bei den Eltern gelebt. Hier wäre ebenfalls zu überprüfen, ob überhaupt ein Anspruch bestanden hat. Bei Dir sehe ich ihn wegen der Ausbildung nicht, es käme theoretisch nur die Mietbeihilfe in Betracht. Da Du aber offensichtlich bei Deinen Eltern gewohnt hast, gibt es die auch nicht. Bei Deiner Freundin sehe ich einen Anspruch ebenfalls nicht, da sie ja offenichtlich kein Einkommen hatte und somit der Bedarfsgemeinschaft der Eltern angehört.

    Von daher sehe ich für reguläre Leistungen, aber auch für Übernahme von Kaution und Erstaustattung eher schwarz.

    Gruß!

    Hallo,

    Unterhalt ist vorrangig gegenüber dem UV. Wenn also das Einkommen tatsächlich nicht mehr Unterhalt ergibt und der Vater Unterhalt in mindestens der Höhe des UV nachweisbar (Kontoauszug) zahlt, sehe ich keine grundsätzlichen Probleme, was die Schulden und Anrechnung betrifft.

    Allerdings könnte das JC dennoch auf einen Antrag bei dem Jugendamt bestehen, weil ja irgendwie die tatsächliche Einkommenshöhe des Vaters regelmäßig festgestellt werden muß.

    Gruß!

    Hallo,

    ich zitiere mal aus dem SGB II :

    Zitat

    Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift

    Dementsprechend ist die Verrechnung rechtens.

    Zitat

    Da wir aber Rückstände haben werden die bestimmt alles einbehalten.

    Davon ist auszugehen.

    Zitat

    Ich versteh auch nicht ganz wie viel Geld wir von der Verwaltung behalten dürfen.

    Das gesamte Guthaben.

    Zitat

    Bekommen wir ein Darlehn vom Jobcenter?

    Versuchen kann man es, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    was ist unter "Privatdarlehen" zu verstehen? Wer zahlt es derzeit ab? Wie hoch ist der Unterhalt und wie hoch das Pflegegeld? An wen geht das Pflegegeld - an einen Pflegedienst oder an Dich als Pflegende? Wie hoch sind die Warm- und wie hoch die Kaltbelastungen je Monat? Wie sieht es bei Euch mit der Krankenversicherung aus?

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat


    Warum Freiwilligenversicherung? In D herrscht doch Versicherungspflicht oder nicht?

    Es herrscht eine KV-Pflicht. Was die freiwillige KV betrifft, hatte ich mich geirrt - sorry. Es gibt zwar diese Art von Versicherung, aber nur für bestimmte Personengruppen wie Beamte oder im Zusammenhang mit einer Familienversicherung.

    Insofern ist also der Beitritt in eine (vorzugsweise gesetzlichen) KV geboten.

    Zitat

    Es kann doch nicht sein, dass sie gearbeitet hat, Steuern gezahlt aber wirklich 0 Hilfe kriegt

    Naja - das hat eigentlich wenig mit Steuern zu tun Offensichtlich seid Ihr ein Paar und ebenso offensichtlich kommst Du für Deine Freundin wirtschaftlich auf. Dementsprechend wurde Dein Einkommen mit berücksichtigt und es wird davon ausgegangen, daß Du für sie finanziell einstehst und somit kein Anspruch auf ALG II besteht. Alles andere wäre ja auch uziemlich unsinnig: dann könnte es theoretisch ja auch dazu kommen, daß der Partner meinetwegen 4000 € netto im Monat bekommt und die Freundin dennoch ALG II bezieht.

    Insofern wirst Du Dich wohl damit abfinden müssen, auch in Sachen KV für Deine Freundin aufkommen zu müssen.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    war 9 Monate in der Schweiz tätig mit Wohnsitz D, also auch Steuern etc. hier bezahlt.

    Wie das? Wenn Sie in der Schweiz arbeiten war, hat sie wohl eher in der Schweiz die entsprechenden Lohnsteuern und SV-Beiträge geleistet...

    Zitat

    besteht die Möglichkeit sie bei der AOK zu versichern

    Nennt sich freiwillige Versicherung.

    Zitat

    und Unterstützung dafür zu bekommen

    Sofern kein Anspruch auf ALG II oder eine andere Grundsicherungsleistung besteht - nein.

    Gruß!

    Hallo,

    ich verstehe Dein Problem nicht mal ansatzweise.

    Könntest Du bitte nochmal genau schreiben, was da los ist? Und bitte auch genau den Grund (wofür eigentlich?) für was. Eine "mutwillige Schwangerschaft" gibt es im Zusammenhang mit dem ALG II nicht - was also ist konkret die Begründung für was?

    Gruß!

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Nun meinte meine Tochter, das dann alles als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden würde.

    Nein (wqeobei das an und für sich auch kein Problem wäre, da Ihr alle ja offensichtlich von ALG II abhängig seid und also eine BG sich nicht nachteilig auswirken würde). Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft.

    Gruß!

    Hallo,

    stelle einen Antrag auf vorübergehende Ortsabwesenheit und lege diesem Antrag ein entsprechendes Schreiben des behandelnden Arztes sowie ggf. Beschinigung über Pflegebedürftigkeit bei.

    Gruß!

    Hallo,

    derjenige, zum dem der ALG-II-Bezieher zieht, macht den Änderungsantrag und gibt dort unter Punkt 2 alle erforderlichen Angaben an. Derjenige, der zuzieht, macht das gleiche mit einen eigenen Änderungsantrag ebenfalls unter Punkt 2.

    Das Formular heißt VÄM.

    Gruß!

    Hallo,

    achso - vom Antrag abholen und vom Hörensagen kennst Du also die Menschenunwürdigkeit von Grundsicherungsleistungen. Alles klar - mit diesem "fundierten Erfahrungsschatz" kann man natürlich solche Meinungen vertreten....

    Gruß!

    Hallo,

    wenn das Kind die deutsche Staatbsürgerschaft hat, solltest Du bei dem Jobcenter Sozialgeld für das Kind (nicht ALG II) beantragen. Was wiederum den Aufenthaltstitel betrifft, so wirst Du selbst ja in einer Wohnung gemeldet sein bzw. eine Wohnung besitzen. Melde Deine Frau dort an.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    was ist mit meinen 15jahren Beitraegen passiert?

    Mal abgesehen von solch "unwichtigen" Sachen wie Infrastruktur, Bildung und was weiß ich werden damit auch Leistungen wie das ALG II gezahlt. Also auch für Dich.

    Zitat

    wenn es nicht fuer Menschen in not ist kann ma es auch abschaffen

    Ja und? Dann würdest Du ohne diese "menschenverachtende" Leistung nicht mehr Deine Miete oder Lebensunterhalt zahlen können. Wie in den meisten anderen Ländern dieser Welt.

    Zitat

    Hoert sich fast so an als waerst du verfaechter der guten alten anarchistischen welt?

    Nein. Das ALG II hat sehr viele Ungerechtigkeiten und Fallstricke un d es gibt daran viel auszusetzen. Aber dennoch sichert es den Lebensunterhalt von Menschen.

    Zitat

    beziehst du den selbst Hartz?

    Jahrelang.

    Zitat

    Und ja fuer mich ist es Menschenunwürdig wie ich dort von obenherab behandelt werde!

    Aja. Und das weißt Du also, weil Du entsprechende Erfahrungen mit dem Jobcenter hast? Komisch nur, wenn Du schreibst

    Zitat

    Bin das erste mal auf Hartz angewiesen

    Also hast Du noch nie ALG II beantragt, schreibst aber was von "menschenunwürdig", weil Du dort "von oben herab behandelt" wirst. Kleiner Widerspruch in Deiner Voreingenommenheit...

    Zitat

    Aber das scheint ja fuer die meisten i.o. zu sein weil ich beziej ja Steuergelder. ..

    Es ist nicht für die meisten in Ordnung, wie man schon anhand der Klagewelle an den Sozialgerichten sieht. Allerdings ist es nicht in Ordnung, irgendwelche Parolen koszualssen, die man nicht im mindesten durch entsprechende Erfahrungen belegen könnte.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Ich wusste ja aus bekannten Hörensagen das es Menschenunwürdig ist aber jetzt bin ich mir sicher...

    Aha. Du kennst noch nicht mal die Antwort auf Deine Frage, bist Du aber schon sicher? Und in Deinen Augen ist es also "menschenunwürdig", wenn der Steuerzahler Deinen Lebensunterhalt absichert? Eine Leistung, die es in den meisten anderen Ländern der Welt nicht gibt - muß wohl dann tatsächlich mächtig "menschenunwürdig" sein...

    Zitat

    Jetzt meine Frage wird das Jobcenter dies als Einkommen anrechnen wenn ja in welcher höhe bzw. ist das Rechten's!?

    Es handelt sich um anrechenbares Einlommen, da das Kurtagegeld nicht zweckbestimmt, also frei vergfübar ist.

    Gruß!