Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Du dürftest bei dieser Lage wenig Chancen auf Erfolg haben. Zwar kannst Du durchaus einen Widerspruch einlegen, aber dadurch wird das ganze nicht plausibler. Schulden haben nichts mit ALG II zu tun und offensichtlich kannst Du nicht nachweisen, daß das Geld nicht eben doch Dein eigenes Vermögen war.

    Lege einen Widerspruch ein und gehe dann mit der zu erwartenden Ablehnung zum Amtsgericht, wo Du einen Beratungsschein beantragen kannst, mit dem Du dann wiederum zu einem Fachanwalt gehen kannst. Der kann dann anhand der konkreten Unterlagen einschätzen, ob ein Gang vor einem Sozialgericht Sinn macht.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    denn ich habe es nur durch Zufall erfahren mit den 15 qm.

    Es sind i.d.R. 10.

    Zitat

    Unabhängig davon müsste ich ellenlange Gesetzestexte vom SGB2 verinnerlichen

    Nein, mußt Du nicht. Schon allein deswegen, weil Du dort nichts über Dein Problem findest, da die Regeln der KdU nicht im SGB II fetsgelegt werden.

    Zitat

    bei aller Liebe aber wer als Laie macht das denn.

    Eigentlich jeder, der glaubt, falsch behandelt zu werden. Nennt man WIDERSPRUCH und bedarf keinerlei Rechtskenntnisse. Oder man holt sich einen Beratungsschein und sucht einen Rechtsanwalt auf. Oder man besucht eine örtliche Arbeitsloseninitiative und läßt sich dort beraten. Oder oder oder...

    Aber natürlich ist es einfacher, Verschwörungstheorien a la

    Zitat

    Ich sage das es wissentlich nicht berücksichtigt wurde,um die Kasse zu schonen.

    aufzustellen, als 1. selbst aktiv zu werden und 2. um alle Eigenschuld an der Situation zu verleugnen. Denn 3. hast Du die Unterdeckung der Miete ja offensichtlich schon seit langem ohne Nachfragen und Widersprüche oder Aktivitäten hingenommen...

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Hast Du schonmal etwas davon gehört - oder selber erlebt - dass Schlafentzug krank macht .. das ist Wissenschaftlich bewiesen ?

    Jau, ist es. Und nun? Das ändert nichts an meiner Antwort - es ist kein ausreichender Grund vorhanden für einen Umzug, wenn man nicht mit allen Mitteln versucht hat, auf den Ve3rmieter einzuwirken. Nicht umsonst habe ich etwas von Mietminderung geschrieben... Abgesehen davon habe ich auch geschrieben, warum Du dennoch keine Umzugsgenehmigung bekommen würdest. Also bitte erst lesen, dann nachdenken und dann erst schreiben...

    Gruß!

    Hallo,

    sorry, aber das ist Blödsinn. Wenn ich weiß,l daß ich Monat für Monat mehr als 140 € für die Miete von meinem ALG II zahlen muß und sich dann eine solche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines der Haushaltsmitglieder ereignet, werde ich spätenstens dann aktiv und erkundige mich bzw. frage nach. Nun einfach auf unwissend zu machen und alle Schuld dem Jobcenter zuzuschieben, ist mir etwas zu billig.

    Stelle wenistgens jetzt einen entsprechenden formlosen Antrag.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    welche Chancen habe ich, dass mir mein JC auch etwas mehr als die Mietobergrenze zahlt ?

    Null. Erstens dürfte das kein ausreichender Grund für ein Umzug sein, weswegen Du wahrscheinlich keine Umzugsgenehmigung bekommst und zweitens bekommst Du diese Genehmigung erst recht nicht, wenn die neue Wohnung nicht den angemessenen KdU entspricht.

    Zitat

    warscheinlich 'muss' ich meine Wohnung kündigen, da mein Vermieter nicht 'weiter' bereit ist - die Heizungsklopfgeräusche in meiner Wohnung abzustellen (ich wohne im Erdgeschoss im Altbau).

    Schon mal etwas von Mietminderung mit Fristsetzung gehört? Wenn nein - google danach.

    Gruß!

    Hallo,

    1. in Deinem Landkreis kann eine höhere Wohngläche zugebilligt werden, wenn dies im Einzelfall und nach konkreter Prüfung genehmigt wurde.

    2. Offensichtlich wurde von Dir nie ein entsprechender Antrag oder auch Widerspruch gegen die nicht voll erfolgte Zahlung der KdU gestellt, wenn Du schreibst

    Zitat

    Wir bekomnen von je her 141 euro zu wenig KDU

    3. Rückforderungen sind maximal für 1 Jahr möglich. Allerdings sehe ich für eine solche Rückforderung keinen Anlaß, siehe Punkt 2.

    Gruß!

    Hallo,

    auf dem Konto des Kindes sind jetzt 8.000? Der Freibetrag beläuft sich auf 3.250 €. Somit ist zu hohes Vermögen vorhanden und Ihr müßt damit rechnen, daß das ALG II zurück gefordert wird, Ihr kein ALG II mehr bekommt und eventuell eine Betrugsanzeige gegen Euch gestellt wird.

    Gruß!

    Hallo,

    das dürfte dann richtig sein. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer Nachhilfe kurzfristig erreicht werden kann. Wenn die Nachhilfe schon länger besteht, dürften die Voraussetzungen nicht erfüllt sein.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Wie kann man es dem Jobcenter am Besten klarmachen, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt?

    Und was soll das bringen?

    Zitat

    eine Unterhaltspflicht besteht jedoch nicht, oder?

    Ich zitiere mal aus § 9 SGB II:

    Zitat

    Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Bei 2700 € Bruttoeinkommen dürfte diese Erwartung vorhanden sein. Prinzipiell kann diese Regelvermutung widerlegt werden, was aber recht schwer sein dürfte.

    Gruß!

    Hallo,

    sofern Du 36 Jahre alt bist, ist das mit den 5500 + 750 € richtig. Auch das mit den Schulden ist richtig - sie spielen bei dem ALG II keine Rolle.

    Die Vermögensfreigrenzen von Dir und Deine Tochter können nicht zusammengelegt werden. Wenn Du also auf Deinem Konto meinetwegen 7000 € hast, kannst Du nicht zu Deiner Vermögensfreigrenze von 5500 + 750 € die Vermögensfreigrenze des Kindes dazu rechnen. Dementsprechend würde in dem Beispiel kein Anspruch auf ALG II bestehen.

    Gruß!

    Hallo,

    nein, Du bekommst nicht zu wenig. Voraussetzung für diesen Mehrbedarf ist die Teilnahme an einer einer Maßnahme zur Bildung und Teilhabe.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Nun muss noch der Widerspruch zum Bescheid gemacht werden, dass will aber meine Anwältin für mich übernehmen.

    Hoffentlich weiß Deine Anwältin auch, daß ein Widerspruch recht sinnlos sein dürfte. Die Einstellung des ALG II basiert ja nicht auch eine falsche ENtscheidung, sondern auf fehlende Mitwirkung - somit dist die Einstellung für sich betrachtet richtig und ein Widerspruch dagegen relativ sinnlos. Eher würde ein Überprüfungsantrag etwas bringen.

    Zitat

    Er hat sicher keine Rachegedanken, er müsste eher dankbar sein. Er gibt sich aber unzugänglich, arrogant und narzisstisch, so ist er leider schon immer veranlagt...

    Rache muß nach meiner Erfahrung nicht unbedingt vordergründig der Grund sein. Aber meist geht es gegen den ehemaligen Partner, ohne die Konsequenzen zu überblicken. Rache heißt dann, daß man Dir zum Beispiel nicht irgendwelche Bankdaten gibt, ohne dabei daran zu denken, daß man durch diese subtile Ablehnung seinen eigenen Kindern schadet.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Nun muss noch der Widerspruch zum Bescheid gemacht werden, dass will aber meine Anwältin für mich übernehmen.

    Hoffentlich weiß Deine Anwältin auch, daß ein Widerspruch recht sinnlos sein dürfte. Die Einstellung des ALG II basiert ja nicht auch eine falsche ENtscheidung, sondern auf fehlende Mitwirkung - somit dist die Einstellung für sich betrachtet richtig und ein Widerspruch dagegen relativ sinnlos. Eher würde ein Überprüfungsantrag etwas bringen.

    Zitat

    Er hat sicher keine Rachegedanken, er müsste eher dankbar sein. Er gibt sich aber unzugänglich, arrogant und narzisstisch, so ist er leider schon immer veranlagt...

    Rache muß nach meiner Erfahrung nicht unbedingt vordergründig der Grund sein. Aber meist geht es gegen den ehemaligen Partner, ohne die Konsequenzen zu überblicken. Rache heißt dann, daß man Dir zum Beispiel nicht irgendwelche Bankdaten gibt, ohne dabei daran zu denken, daß man durch diese subtile Ablehnung seinen eigenen Kindern schadet.

    Gruß!

    Hallo,

    richtig - vergleichen kann man es nicht, aber der Lösungsansatz von danjela ist durchaus richtig. Hier wird von der TE immer nur gesagt, wie ungerecht das alles sei - davon, daß sie die angebotenen Lösungswege unternimmt, lese ich jedoch nichts.

    Ansonsten hast Du natürlich Recht, Brigit.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Jetzt werde ich bzw. meine Kinder dafür bestraft, dass jemand sparsam ist? Das geht doch nicht.

    Du wirst für nichts bestraft. Fakt ist, daß es irgendwo Vermögen gibt, welches auf den Namen Deiner Kinder angelegt ist. Wer aber über die Vermögensfreigrenzen liegt, hat nunmal keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Ich hatte vorhin schon mal geschrieben, daß Du es doch nicht ernsthaft meinen kannst, daß der Steuerzahler für Deinen Lebensunterhalt aufkommen soll, wenn Du gleichzeitig Vermögen für Deine Kinder hast und dieses Vermögen u.U. durch Zinsen und weitere Zahlungen sogar noch anwächst, während meine Steuergeld für Euren Bedarf verwendet werden müssen. Es ist dabei vollkommen egal, ob die Kinder das Geld jetzt oder erst in ein paar Jahre ausgezahlt bekommen.

    Wenn es der Kindesvater so gut mit den Kindern meint, sollte er die Bankdaten offenlegen - schließlich geht es auch um den Lebensunterhalt seiner Kinder. Durch seine Weigerung aber hast Du erst die aktuellen Probleme.

    Im übrigen: ich ahne jetzt schon, daß es die nächsten Probleme spätenstens dann geben wird, wenn Deine Kinder in die Ausbildung kommen. Auch da gibt es Vermögensfreigrenzen hinischtlich der Ausbildungsförderung - aber das nur nebenbei...

    Ich bin raus aus dem Thema.

    Gruß!

    Hallo,

    Du beantragst für Dich und Deine Kinder ALG II, auf Deine Kinder läuft jedoch ein Konto mit Vermögen, und Du verstehst nicht, warum Du kein ALG II bekommst? Das ist seltsam, zumal es doch so offensichtlich ist: warum sollte der Steuerzahler Euch Geld geben, während Deine Kinder eigenes Vermögen haben? Nach Deinen Gedanken könnte ja jemand für Kinder meinetwegen ein Vermögen von 100.000 € anlegen und dennoch ALG II beanspruchen wollen!

    Im übrigen habe ich weder "schlechte Gedanken" oder auch Erfahrungen. Aber ich bin Praktiker und kenne mehr Fälle als Du glaubst, in denen das ganze bewußt auch aus Rache gemacht wurde.

    Hallo,

    PS: Es wäre auch zu prüfen, ob das Sorgerecht unter diesen Umständen für den Vater noch Sinn macht. Schließlich wird durch seine Weigerung der Offenlegung der Konten der Lebensunterhalt der Kinder massiv gefährdet.

    Lass Dich da vom Jugendamt oder von dem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

    Gruß!

    Hallo,

    das Jobcenter hat die Daten. Abgesehen davon würde auch eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern etwas bringen - von daher hat das Jobcenter schließlich die Infos.

    Ganz eindeutig: ein Widerspruch beim Jobcenter macht m.E. keinerlei Sinn. Es ist offensichtlich, daß Vermögen auf den Namen Deiner Kinder vorhanden ist (und ebenso offensichtlich, daß es sich nicht nur um wenige Euros handelt). Insofern sehe ich die Entscheidung des Amtes als durchaus berechtigt an.

    Das der Vater diese Konten eingerichtet hat, mag man als durchaus verantwortungsbewußt ansehen, kann es aber auch als späte Rache ansehen - mit den Konsequenzen, die Du gerade durchlebst.

    Wie auch immer...

    Du solltest Dir auch überlegen, einen Beratungsschein für 20 € vom Amtsgericht zu holen und Dich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, inwiefern Du den Vater dazu zwingen kannst, die Details offen zu legen.

    Gruß!