Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Es ist alles mehr als Kurzfristig, eine angemessene Wohnung (Vertrag ab dem 01.04., kann aber ab dem 15.03. schon rein) am Arbeitsplatz ist gefunden und preislich laut Tabelle auch im Rahmen für diese Stadt

    das wäre dann egal. Die angemessenen Kosten der Unterkunft haben solange nichts mit Deinen Fragen zu tun, wie Du nicht auf ALG II angewiesen bist. Soll heißen - Du könntest Dir theoretisch auch eine teurere Wohnung anmieten.

    übernehmen diese das alte Jobcenter und das im neuen Ort?

    Das bisherige Jobcenter.

    Besteht die Chance dass die Doppelmieten übernommen werden (wenn auch nur auf Darlehensbasis)? Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist und es ist für mich finanziell leider nicht machbar 2 Mieten zu stemmen.

    Als Darlehen - ja. Wobei nur die Miete der alten Wohnung zu übernehmen sein wird, da Du ja am neuen Wohnort die Miete aus eigenen Mitteln zahlen kannst.

    Wie sieht es für den Monat April mit Geldern aus? Weil Ende April kommt ja erst mein erster Lohn...und welches Amt ist für diesen Monat dafür zuständig (neuer Ort oder doch noch das Alte)?

    Das bisherige Jobcenter.

    Gruß!

    Hallo,

    Da s Thema hatte ich schon mal. Da haben sie Unterlagen verschlampt, ich hatte kein Geld und sollte eben diese Gutscheine kriegen.

    das wäre dann nicht rechtskonform und rechtlich angreifbar.

    Woher kommen denn aber jetzt die 3 Monate Bearbeitungszeit?

    Das sind die rechtlichen Fristen. Allerdings gibt es durchaus Gerichtsurteile, die von maximal 21 Tagen zulässigen Fristen sprechen, sofern sich im Weiterbewilligungszeitraum nichts grundlegendes geändert hat.

    Also kann ich morgen nicht darauf bestehen, dass die das sofort bearbeiten Bzw ich sonst zum Anwalt gehe?

    Du kannst morgen darauf bestehen und solltest einen Antrag auf Vorschuß stellen, über den meiner Erfahrung nach auch sofort entscheiden wird. Den Weg zum Anwalt mußt Du nicht gehen, Du kannst auch, wenn kein Vorschuß gewährt wird, direkt beim Sozialgericht auftauchen und dort bei der Rechtsantragsstelle einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung stellen.

    Dank wundervoller Freunde haben wir den Februar satt überstanden, aber ich will ihnen nicht noch länger auf der Tasche liegen.

    Dieses Argument würde ich an Deiner Stelle weder gegenüber dem Jobcenter noch ggf. dem Gericht erwähnen.

    Hallo,

    Wie sind denn meine Rechte in diesem Fall?

    rein rechtlich hat das Amt 3 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten - sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Jobcenter verpflichtet sind einem dann auch die komplette fällige Summe direkt auszuzahlen.

    Das ist Quatsch.

    Stelle einen Antrag auf Vorschuß, nimm dazu einen tagesaktuellen Kontoauszug mit.

    Ich will mich nicht mit Lebensmittelgutscheinen abspeisen lassen

    Die gibt es nur bei Sanktionen, nicht aber in Deinem Fall.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich beziehe seit einigen Jahren kein ALG2 mehr. Muss ich die Anwaltskosten tragen ?

    sofern die Voraussetzungen für eine Prozeßkostenhilfe nicht erreicht werden - ja. Wobei ein Anwalt in 1. Instanz nicht zwingend erforderlich ist.

    Wenn ich eine Klage einreiche muss ich diese schon dann begründen, oder kann ich das etwas später machen wenn ja innerhalb welcher Frist muss ich meine Klage begründen ?

    Du kannst erstmal formal eine Klage ohne Begründung einreichen, eine Begründung sollte aber nachgereicht werden, weil sonst der Richter und auch die Gegenseite nicht wissen, worum es eigentlich geht.

    Kann die Anwesenheit meiner Frau ein Beweis sein dass ich die Unterlagen eingereicht habe ?

    Sofern Deine Frau auch über den Inhalt des Briefumschlages wußte - ja.

    Dem bin ich absichtlich nicht nachgekommen weil ich nicht bereit war den gleichen Aufwand erneut zu erbringen.

    Das wird den Richter dann sicher begeistern.

    Gruß!

    Hallo,

    Ab welchem Zeitraum gilt es denn als unerlaubt?

    im Prinzip ab dem ersten Tag, wenn man sich nicht im Nahbereich aufhält. Und der Nahbereich ist garntiert nicht ein Radius von 0 km...

    Es ist ja nicht so,dass sie aktuell umgezogen ist

    Sie mag nicht umgezogen sein, hat sich aber nach Deinen eigenen Worten dauerhaft an einem anderen Wohnort aufgehalten.

    Diese aktuelle Abwesenheit kam aber erst zustande, weil das JC die Zahlungen eingestellt hatte. Dieser Zeitraum scheint erledigt. Darum ist das ganze für mich so unverständich. Das JC scheint halt zu veruchen in der Vergangenheit zu wühlen.

    Ist eigentlich logisch - wenn das Amt feststellt, daß der Briefkasten zugeklebt ist und die Mieterin schon lange nicht mehr im Haus gesehen wurde, weist ja eigentlich einiges darauf hin, daß es sich schon um einen etwas längerern Zeitraum der Abwesenheit handelt.

    Gruß!

    Hallo,

    Das sich einer der beiden Außendienstler ähnich wie ein, ja wie soll an so etwas nenen, aufführte "Ja wenn sie jetzt nicht die Durchsuchung zulassen wollen, dann könnten wir auch ein Verfahren eröffnen, Wir haben nämlichdie gleichen Rechte wie ein Staatsanwalt" hat die Situation ncht angenehmer gemacht.

    das wäre dann Amtsanmaßung. Der Prüfdienst hat keinerlei exekutiven Rechte und wahrlich keine "Rechte wie ein Statsanwalt".

    Allerdings ist die Einschaltung des Prüfdienstes auch ein Indiz dafür, daß es hier um den Vorwurf einer unerlaubten Ortsabwesenheit geht. Und ehrlich gesagt - in Deinem Thread spricht vieles dafür, daß dieser Vorwurf nicht ganz unberechtigt ist.

    Gruß!

    Hallo,

    das ganze hört sich nach dem Vorwurf einer unerlaubter Ortsabwesenheit an, was dann auch zu einer entsprechenden Sperre führen kann. Mit dieser OA ist nicht der Krankenhausaufenthalt, sondern der bei Dir gemeint.

    Offensichtlich wurde diese OA nie schriftlich bei dem Jobcenter beantragt, sondern nur mündlich "erwähnt" - was dann aber kaum nachzuweisen ist und eben nicht gleichzusetzen ist mit einer entsprechenden Genehmigung. Zumal es sich dann ja auch nicht um den sog. Nahbereich handelt.

    Wenn also diese Genehmigung nie beantragt wurde, ist die Einstellung der Zahlungen durchaus rechtens.

    Aber das ganze läßt sich auch schwer von außen beurteilen ohen Kenntnis der einzelnen Unterlagen. Insofern wäre anzuraten, bei dem Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen und damit einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.

    Gruß!

    Hallo,

    wenn Du einen Selbstbehalt hast, bedeutet das, daß Du nicht in den Basistarif gewechselt bist, der Dir bei Bezug von ALG II zuzumuten ist.

    Nun wäre die Frage, warum dies nicht geschehen ist - aus rechtlichen Gründen oder mangels entsprechenden Hinweisen des Jobcenters, die meistens auf Seite 1 oder 2 des Bewilligungsbescheides unterhalb der Tabelle stehen. Es kann aber auch eine Extra-Belehrung erfolgt sein. Sollte einer dieser beiden Gründen nachweisbar auf Dich zutreffen, würde eine Übernahme der Selbstbeteiligung im Rahmen einer Härtefallreglung zu erfolgen haben, sofern die Krankenbehandlungskosten auch durch eine GKV übernommen worden wäre. Trifft einer der beiden o.g. Gründe bei Dir nicht zu, wird die Selbstbeteiligung nicht übernommen.

    Gruß!

    @Birgit63

    Naja - so ganz stimmt das nicht, was Du da schreibst. Ich zitiere mal aus dem SGB II:

    "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."

    Von daher kann ab einer bestimmten Einkommenshöhe durchaus eine Anrechnung bei den Eltern vorgenommen werden.

    Die o.g. Regelvermutung kann man natürlich anfechten.

    Gruß!

    Hallo,

    Dort wären wir ja meines Wissens wieder eine Bedarfsgemeinschaft.

    nein - Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft.

    Wie würde in so einem Fall die Miete für mich berechnet werden?

    Die Eltern bekommen nur noch die anteilige Miete, Du als eigene BG Deinen Anteil. Im Endeffekt ändert sich also nicht für die Eltern.

    Dein Einkommen wird erst ab einer bestimmten Höhe bei den Eltern mit angerechnet, welches dann aber relativ hoch ist. Genaueres kann Dir das Jobcenter sagen.

    Gruß!

    Hallo,

    Deine Partnerin gehört zur gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen wurde mit berücksichtigt. Auch wurde die gemeinsame Miete mit in den Bedarf hineingerechnet - insofern ist das Argument

    Ich habe doch nie Geld von denen erhalten

    nicht ganz richtig. Wenn also trotz Erwerbstätigkeit noch ALG II gezahlt wird, bedeutet das, daß Ihr den Lebensunterhalt nicht selbst abdecken könnt.

    Gruß!

    Hallo,

    Warum wird mir nur Maximal die Miete gezahlt, die ich hier gezahlt bekomme?

    sofern Du ohne Umzugsgenehmigung umziehst, wird nur maximal die bisherige Miete gezahlt - ungeachtet den kommunalen Regeln vor Ort.

    Gibt es für mich andere Möglichkeiten (Tricks) an eine teurere Wohnung zu kommen, in einer anderen Stadt?

    Nein.

    Warum habe ich keinen Anspruch auf Erstaustattung?

    Ohne Umzugsgenehmigung keine Erstaustattung. Aber auch mit Umzugsgenehmigung ist eine Erstaustattung eher sehr unwahrscheinlich, da diese i.A. zum Beispiel nur bei erstmaligen Auszug aus dem Elternhaushalt oder Trennung gewährt wird.

    Gruß!

    Hallo,

    Wer muss mir den Umzug den genehmigen?

    das Amt, das jetzt für Dich zuständig ist. Allerdings ist angesichts der bisher genannten Gründen kaum davon auszugehen, daß die Genehmigung erteilt wird.

    Wenn ich hier einen 400€ Job annehme

    Du widersprichst Dir selbst:

    Auf biegen umd brechen schaffe ich es vielleicht arbeiten zu gehen (sehr unwahrscheinlich, psychisch bedingt).


    Gruß!

    Hallo,

    kann mir das Jobcenter vor Ort verweigern von ihnen ALG2 zu beziehen?

    nein. Es wird aber ohne Umzugsgenehmigung nur maximal die Miete gezahlt, die die alte Wohnung kostete.

    Habe ich Anspruch auf Erstaustattung?

    Nein.

    Falls ich es schaffe mehr Geld als nur die Kaution zu sparen, wie viel davon darf ich behalten bzw. wie viel davon wird mir angerechnet?

    Du kannst während des ALG-II-Bezuges kein Vermögen aufbauen, weswegen also das Geld nicht den Vermögensfreigrenzen zugerechnet wird.

    Wenn ich z.B in der Wohnung nun wohne und dort gemeldet bin und habe vom ersparten noch 500€ oder 1000€ übrig

    Irgendwie kommt mir Dein Plan etwas unreal vor. Nehmen wir mal an, die Monatsmiete für die neue Wohnung beträgt 300 €. Dann müßtest Du 900 € Kaution und dann noch weitere 500 €, also 1400 € aus dem ALG II ansparen. Wie soll das gehen?

    Gruß!

    Hallo,

    und ich denke nicht , das man mir mit Kind und meinen zukünftigen Bemühungen , Hilfe verwehrt

    naja - das mit der Hilfe hat man aber schon 6 Monate lang gemacht. Du hast keinen handfesten Grund für eine Verlängerung und der Entscheidungsspielraum ist da für das Amt recht gering. Ich mache Dir also wenig Hoffnung, daß diese Frist verlängert wird.

    Auch die 400 sind mit der Arge abgesprochen, damit mein Freund offiziell mir mit dem Geld helfen kann.

    Dann wäre das aber als Unterhalt angerechnet worden.

    Gruß!

    Hallo,

    Bis ich etwas gefunden habe , muss die arge weiterzahlen, auch über die 6 Monate hinaus ??

    nein. Du kannst weder nachweisen, daß Du Dich in der Vergangenheit um eine günstigere Wohnung gekümmert hast noch, daß Du dabei Probleme hattest. Ich sehe nicht mal ansatzweise einen Grund, hier eine Verlängerung der 6-Monate-Frist zu erreichen Zumal das mit den 400 € für einen Keller auch noch einen ziemlich faden Nebengeschmack hat: war der Vermieter mit einer sochen Vermietung einverstanden? Hast Du die 400 € dem Jobcenter geneldet?

    Gruß!

    Hallo,

    ich weiß nicht, wonach Du gesuchst hast - mir ist jedenfalls eine solche Bestimmung nicht bekannt.

    Eher ist das Gegenteil der Fall: in Berlin, Bayern und NRW waren zumindest bis vor kurzem Extra-Programme und eigene Sachbearbeiter für über 50jährige ALG-II-Bezieher zuständig, die gerade diese Klientel vermitteln sollte. In Berlin hieß das Programm meiner Erinnerung nach 50+. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, daß einerseits quasi eigene Abteilungen für Leute ab 50 Jahren eingerichtet werden, um dann diese dann mit 55 aus der Vermittlung raus zu schmeißen.

    Gruß!

    Hallo,

    früher gab es mal die sog. 58er Regelung, die aber nicht mehr gilt. Mir ist es nicht bekannt, daß eine ähnliche Regelung wieder gelten soll.

    Vielleicht meint die Webseite aber auch die sog. Zwangsrente - einfach mal mit diesem Begriff googlen.

    Gruß!

    Hallo,

    und was nun hat das von Dir zitierte Einkommen nach dem SGB mit dem Kontostand vor Antragstellung zu tun?

    Sorry - aber ich kann Dich nicht wirklich ernst nehmen mit Deinen Äußerungen, die zumindest in diesem Thread wenig mit Rechtskenntnis zu tun haben. Irgendwie würde es mich nicht wundern, wenn sich nun auch noch phillip.1977 hier melden würde...

    @Laura

    Laß Dich bitte nicht weiter irritieren. Die 350 € gehören nicht zum anrechenbaren Vermögen und Du kannst den Antrag normal stellen.


    Gruß!

    Hallo,

    Wie ein Sachbearbeiter entscheidet, wenn ein Antragsteller geringfügig darüber liegt, naja das ist wohl in jedem Jobcenter anders.

    nein, ist es nicht. Es handelt sich um eine plausible Summe, deren Herkunft als bis zur Antragstellung laufender Bezug jederzeit nachgewiesen werden kann und angesichts der Summe nicht dem Vermögen zu gerechnet wird.

    Von daher ist Deine Pauschalaussage angesichts von 350 € weiterhin falsch.

    Gruß!