Hallo,
dann geh zur Bank und bitte dort um Auskunft - das sollte gehen, wenn die Konten auf den Namen Deiner Kinder laufen. Nimm aber entsprechende Nachweise mit, daß die Kinder bei Dir leben.
Gruß!
Hallo,
dann geh zur Bank und bitte dort um Auskunft - das sollte gehen, wenn die Konten auf den Namen Deiner Kinder laufen. Nimm aber entsprechende Nachweise mit, daß die Kinder bei Dir leben.
Gruß!
Hallo,
wer hat das Sorgerecht für die Kinder?
Gruß!
Hallo,
1. eine Erstaustattung kommt eher nicht in Frage, wird aber im Einzelfall zu entscheiden sein.
2. max. 437,40 € Kaltbruttomiete, wobei bei Alleinerziehung 10% Aufschlag toleriert werden können.
Gruß!
Hallo,
1. eine Erstaustattung kommt eher nicht in Frage, wird aber im Einzelfall zu entscheiden sein.
2. max. 437,40 €, wobei bei Alleinerziehung 10% Aufschlag toleriert werden können.
Gruß!
Hallo,
das dürfte als Einkommen angerechnet werden.
Gruß!
Hallo,
seit wann beziehst Du ALG II?
Gruß!
Hallo,
dann hättest Du Widerspruch einlegen müssen, was Du offensichtlich nicht gemacht hast. Ob hier ein Überprüfungsantrag etwas bringt, weiß ich nicht.
Gruß!
Hallo,
es sind nur im laufenden Bewilligungszeitraum rückwirkende Leistungen möglich. Hat Dein aktueller ALG-II-Bescheid den Bewilligungszeitraum z.B. vom 01.01.1916 bis 30.06.2016, kannst Du auch nur bis 01.01.2016 rückwirkend Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.
Gruß!
Hallo,
das nennt man "Zuflußprinzip". Google mal danch.
Gruß!
Hallo,
das Guthaben steht dem Jobcenter zu und kann nicht durch die Bezieher von ALG II einbehalten werden.
Gruß!
Hallo,
dann lege Widerspruch wegen des fehlenden Monats ein.
Gruß°
Hallo,
welcher Bewilligungszeitraum steht denn im Bescheid?
Gruß!
Hallo,
Zitatetwas mehr freundlichkeit währe angebracht, oder hat dich das Jobcenter zu einen Troll gemacht. Aber scheinbar Toben sich alle überall im Internet aus und regen sich auf, Über Staat und Gesellschaft, statt was zu tun.
Selten so gelacht angesichts eines vollkommen idiotischen Vorwurfes.
ZitatDefiniere angemssen !
Nein. Ich lasse mir nichts von Dir befehlen.
ZitatWas das Guthaben angeht, wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe nähmlich geschrieben, das das Guthaben vom Anbieter einkassiert wurde.
Wer denken kann, ist klar im Vorteil. Du faselst etwas von einer Nachforderung, um dann plötzlich etwas von einem Guthaben zu sprechen.
Thema geschlossen, da ich keine Lust auf weiteren geistigen Dünnpfiff habe.
Gruß!
Hallo,
ZitatIch will es nähmlich gar nicht erst zum Widerspruchsverfahren kommen lassen.
Kennt jemand den entsprechen §, mit denen ich den gleich schon mal klar machen kann, das ich auf Augenhöhe agiere.
Das würde dann tatsächlich das Jobcenter erzittern lassen und sie würden schon nur deswegen nie eine Ablehnung schreiben.... Träume weiter...
Zitatdas dass Jobcenter auch die Kosten für Nachzahlungen bei Heizkosten übernehmen muss.
Nein. Eine Übernahme findet maximal bis zu den angemessenen Kosten statt.
ZitatUnd was ist, wenn der Anbieter das Guthaben einkassiert hat, es ist aber noch nicht alles bezahlt (ch bekomme das Geld für Heizkosten aufs Konto Überwiesen) und kann ich die Gesamtsumme also Einkassiertes Guthaben + noch zu Zahlendes Geld beim Jobcenter einfordern ?
Wieso denn nun plötzlich Guthaben? Ich denke, es geht um eine Nachforderung?
Gruß!
Hallo,
Zitatdie 2500 Euro müssen Sie für Lebensunterhaltungskosten aufbringen und nicht für anderweitige Dinge ausgegeben haben dürfen?
So ähnlich wird es ablaufen.
ZitatIch habe eine private Rentenversicherung, die ich laut Jobcenter erst kündigen muss bevor ich ALG 2 bekomme.
Warum auflösen? Lasse einen Passus in den Vertrag einarbeiten, daß die RV erst mit Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt werden kann. Dann kannst Du die Versicherung behalten.
Gruß!
Hallo,
ZitatNur Frage ich mich, warum im Nachbarlandkreis das Jobcenter die Zeit im Internat durchzahlt
Da ich weder Deinen Fall noch den im anderen LK konkret kenne, weiß ich auch nicht, warum das dort angeblich anders gehandhabt wird. Da das ganze ohne Kennntnis der konkreten Unterlagen von außen auch nicht zu beruteilen ist, solltest Du einen Anwalt aufsuchen und dem die Unterlagen zeigen.
ZitatVon was sollen wir die Schulausflüge, Kleidung, Schulmaterial usw. bezahlen
Von den von Dir zu beantragenden Leistungen des Bildungspaketes.
ZitatIch weiß ja, dass Deutschland ein Familienfeindliches Land ist
Aja. Und weil das Land so "famielienfeindlich" ist, bekommt Dein Kind nicht nur die Schulbildung geschenkt, sondern auch den Internatsplatz. Wegen der Kinderfeindlichkeit erhälst Du auch Kindergeld, wirst Du mit dem Lebensunterhalt finanziert, obwohl Du selbst nicht arbeitest. Deswegen zahlt das familienfeindliche Deutschland auch Dir und Deinem Kind die Krankenkasse, damit Dein Kind im Krankheitsfalle auch medizinisch versorgt wird. Ich könnte jetzt stundenlang weitermachen, Dir aufzuzählen, was das "Kinderfeindliche" Land alles kinderfeindliche macht, schließe das aber mit dem polemischen Satz Dann ziehe meinetwegen nach Griechenland (wo es kein Sozialsystem hibt und auch keine medinische Versorgung ohne Bezahlung) oder auch nach Großbritannien (wo es solche vergelichbaren Leistungen wie in Deutschland nur für einen sehr kurzen Zeitraum gibt), wenn Dich die !Kinderfeindlichkeit" hier stört...
Gruß!
Hallo,
ZitatNur Frage ich mich, warum im Nachbarlandkreis das Jobcenter die Zeit im Internat durchzahlt
Da ich weder Deinen Fall noch den im anderen LK konkret kenne, weiß ich auch nicht, warum das dort angeblich anders gehandhabt wird. Da das ganze ohne Kennntnis der konkreten Unterlagen von außen auch nicht zu beruteilen ist, solltest Du einen Anwalt aufsuchen und dem die Unterlagen zeigen.
ZitatVon was sollen wir die Schulausflüge, Kleidung, Schulmaterial usw. bezahlen
Von den von Dir zu beantragenden Leistungen des Bildungspaketes.
ZitatIch weiß ja, dass Deutschland ein Familienfeindliches Land ist
Aja. Und weil das Land so "famielienfeindlich" ist, bekommt Dein Kind nicht nur die Schulbildung geschenkt, sondern auch den Internatsplatz. Wegen der Kinderfeindlichkeit erhälst Du auch Kindergeld, wirst Du mit dem Lebensunterhalt finanziert, obwohl Du selbst nicht arbeitest. Deswegen zahlt das familienfeindliche Deutschland auch Dir und Deinem Kind die Krankenkasse, damit Dein Kind im Krankheitsfalle auch medizinisch versorgt wird. Ich könnte jetzt stundenlang weitermachen, Dir aufzuzählen, was das "Kinderfeindliche" Land alles kinderfeindliche macht, schließe das aber mit dem polemischen Satz Dann ziehe meinetwegen nach Griechenland (wo es kein Sozialsystem hibt und auch keine medinische Versorgung ohne Bezahlung) oder auch nach Großbritannien (wo es solche vergelichbaren Leistungen wie in Deutschland nur für einen sehr kurzen Zeitraum gibt), wenn Dich die !Kinderfeindlichkeit" hier stört...
Gruß!
Hallo,
es dürfte sich um eine sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft handeln, bei der nur für die Tage, an dem das Kind bei den Eltern ist, Sozialgeld gezahlt wird.
Kindergeld ist normales Einkommen, wird also in jedem Fall angerechnet. Anders wäre dies bei Volljährigkeit des Kindes oder in bestimmten Fällen erst mit dem 15. Lebensjahr.
Gruß!
Hallo,
es dürfte sich um eine sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft handeln, bei der nur für die Tage, an dem das Kind bei den Eltern ist, Sozialgeld gezahlt wird.
Kindergeld ist normales Einkommen, wird also in jedem Fall angerechnet. Anders wäre dies bei Volljährigkeit des Kindes oder in bestimmten Fällen erst mit dem 15. Lebensjahr.
Gruß!
Hallo,
mal abgesehen, daß ich keinen "über den Kamm schere", ist es ziemlich sinnlos, die Kosten für eine Beurkundung einer Privatangelegenheit mit den Kosten für Menschen in Not zu vergleichen.
Ich habe "nur" Dein Anspruchsdenken kritisiert...
ZitatAuch als armer Rentner hat man Rechte.. aber die gehen wohl er an die Migranten und Flüchtlinge... Ist ja auch Sinnvoller als an die eigene Bevölkerung.
Sagt jemand mit Schaum vor dem Mund, der auf den Philippinen selbst Migrant ist...,
Gruß!
Hallo,
ja.
Gruß!
Hallo,
Zitatobwohl ich das nicht in Ordnung finde... Kann doch nicht sein das nur Menschen mit Geld eine Urkunde bekommen können...
Naja - nicht in Ordnung ist es eher, daß ich als Steuerzahler für die Folgen Deine Hochzeit im Ausland aufkommen soll...Keiner hat Dich wahrscheinlich gezwungen, im Ausland zu heiraten...
Gruß!
Hallo,
nein. Du kannst es aber mit einem Antrag auf ein Darlehen versuchen, sofern Du ALG II beziehst.
Gruß!
Hallo,
sofern die LV beim Antrag als Vermögen angegeben wurde, wird kein Einkommen erzielt, sondern bestehendes Vermögen umgewandelt.
Gruß´!
Hallo,
mal abgesehen von der Frage, warum Ihr erst einen halben Monat nach Ende des Bewilligungszeitraumes einen Fortsetzungantrag stellt - das Amt hat 3 Monate Zeit für die Bearbeitung eines Fortsetzungantrages.
Gruß!
Hallo,
ZitatWenn ich einen Kredit von einer Bank (oder Onlineanbieter) erhalte, wie wird das Jobcenter in finanziller Sicht auf diesen Vermögenszuwachs reagieren und gegebenfalls welche Schritte einleiten?
Du wirst als ALG-II-Empfänger von einer seriösen Bank i.d.R. keinen Kredit erhalten, weil Du 1. nicht ind er Lage bist, Tilgungsraten zu zahlen und 2. auch Dein Einkommen nicht zu pfänden ist. Mithin hast Du keinerlei Sicherheiten, weswegen sich Deine Frage auch erübrigt.
ZitatDürfen Punkt 1 auch zwei Onlineanbieter sein?
Normalerweise nein. Aber das muß das Amt vor Ort klären.
ZitatNachweis, dass keine Ratenzahlungen für Möbel möglich sind
Hier gilt das gleiche wie bei den reinen Darlehen. Lass Dir das entsprechend vom Anbieter bestätigen, wobei hier durchaus auch Online-Anbieter in Deutschland möglich sind.
ZitatWelche Erfolgschance sehen Sie für meine Situation in Bezug auf § 24 SGB II?
Keine. Es ist nicht Dein Erstauszug bei den Eltern und auch die anderen Ausnahmegründe treffen nicht auf Dich zu.
ZitatZudem gefällt mir nicht, dass neben meiner Sachbearbeiterin andere Personen mir schriftliche Antworten senden, wo kein Name angegeben ist.
Mir gefällt auch vieles nicht. Im übrigen geben Dir keine "anderen Perosnen" irgendeine Auskunft, sondern das Amt. Jeder dieser "anderen Personen" spricht also ausschlißlich für das Amt und nicht für sich.
ZitatIst so ein Inkognitoschreiben vom Jobcenter rechtens?
"Inkognito" wäre es, wenn aus dem Schreiben nicht erichtlich wäre, welches Amt das Schreiben schickt.
Gruß!
Hallo,
da keiner hier die Berechnungen kennt, kann Dir auch niemand sagen, was da los ist und ob die Rückforderung berechtigt oder nicht berechtigt sind.
ZitatIch müsste wohl Privatinsolvenz anmelden!
Diese bewahrt Dich aber nicht vor den Rückforderungen des Amtes.
Gruß!