Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    Man muss beim Jobcenter sogar beantragen, ob man überhaupt auf Wohnungssuche gehen darf? Habe ich das richtig verstanden?!

    In was für einem Gesellschaftssystem leben wir denn?

    Deine ganze Aufregung bringt nichts - zumal ich diese Aussage auch nie gemacht habe.

    Gruß!

    Hallo,

    was soll denn das Ausweisen bringen? Du kennst den Namen des Sachbearbeiters - und das allein ist entscheidend.

    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist an den Geschäftsführer des Amtes zu richten. Was die Kopien für die RD und die Arbeitsagentur sollen, wird Dein Geheimnis bleiben, haben jedenfalls aber keinerlei Wirkung.

    Gruß!

    Hallo,

    hört sich alles nicht sehr plausibel an.

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    Die Höhe des Erbes war ca 85.000 Euro

    Somit ergibt sich ein monatlicher Betrag von über 3.500 € - und das, obwohl der Erbe wußte, daß er bedürftig ist und nicht mit eigener Kraft nach Verbrauch des Erbe seinen Lebensunterhalt absichern kann. Man könnte somit davon ausgehen, daß die Bedürftigkeit bewußt herbei geführt wurde.

    Zitat

    noch hat das Nachlassgericht eine Kopie

    Die Aufbewahrungsfrist beträgt 30 Jahre.

    Zitat

    Bekommt Hr. X Probleme weil er nicht im September den Erbfall angegeben hat?

    Ja.

    Gruß!

    Hallo,

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    solltest du anspruchsberechtigt sein, kannst du nach der Trennung eine Wohnung anmieten. Du musst nicht in dein Elternhaus zurück.

    Zitat

    Sollte Anspruch bestehen, kannst du auch eine Erstausstattung für dich beantragen.

    Was für Antworten, die bloß nicht helfen...

    Könntest Du diese "Ansprüche" im konkreten Fall etwas genauer erklären?

    Ich jedenfalls sehe solche nicht, zumindest nicht ohne entsprechende Rückfragen an den TE.

    Aber Du wirst es beser wissen. Ich bin gespannt darauf...

    Gruß!

    Hallo,

    Du willst es einfach nicht begreifen und vermischst zwei Rechtsgebiete miteinander. Das wäre im Normalfall dann Dein Problem, bringt jedoch Schwierigkeiten, wenn Du auf Grund Deinem dann doch beschränktem Rechtswissen falsche Aussagen triffst.

    Vielleicht solltest Du nochmal das ganze Problem hier durchdenken: eine Frage zu dem SGB ist keine solche, sondern hat erst einmal mit dem Mietrecht zu tun, aus dem sich dann die Handhabung im Sozialrecht ableitet. Da kannst Du stundenlang irgendwas aus dem Rechtskreis des SGB zitieren - entscheidend ist erst mal das Mietrecht. Und dort sind Hausratsversicherungen im Mietvertrag nun mal nicht statthaft. Da diese aber nicht statthaft sind, können sie auch nicht im Rahmen der Betriebskosten von einem Sozialträger anerkannt werden.

    Es ist wie oftmals bei Deinen Antworten: Dein Fokus liegt ausschließlich bei der Sozialgesetzgebung und übersieht gerne mal ganz einfach angrenzende Rechtsgebiete....

    Ehrlich gesagt habe ich aber auch keine Lust mehr, ständig auf Dich und Deine Argumente (die oft keine sind) einzugehen.

    Gruß!

    Hallo,

    ok, dann anders herum - erst lesen, dann nachdenken und dann erst schreiben.

    Selbstverständlich kenne ich den Kommentar von Berlit zu den tatsächlichen Aufwendungen, die im Mietvertrag enthalten sind. Darum aber geht es nicht. Es geht darum, daß vom Vermieter nicht verlangt werden kann (wie Du es anscheinend siehst), daß der Mieter per Mietvertrag verpflichtet ist, eine Hausratsversicherung abzuschließen. Es ist also bei dieser Frage überhaupt nicht das Sozialrecht, sondern das Mietrecht entscheidend.

    Zitat

    Die Hausratversicherung des Vermieters muss der Mieter nicht zahlen, auch nicht über die Betriebskostenabrechnung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind lediglich die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Haus selbst Betriebskosten, die in die jährliche Betriebskostenabrechnung eingestellt werden dürfen.

    Quelle: Deutscher Mieterbund

    Gruß!

    Hallo,

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    Wird mir das ALG II dann entzogen

    Ja.

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    muss ich alle Beträge zurückzahlen

    Ja.

    Zitat

    bekomme einen Eintrag ins Führungszeugnis?

    Hängt davon ab, ob das Jobcenter das ganze als Betrug ansieht und zur Anzeige bringt und das ganze dann vor einem Strafgericht landet und Du verurteilt wirst. Spätenstens mit Beginn der Ausbildung hättest Du eine Änderungsmitteilung machen müssen, was Du vorsätzlich unterlassen hast. Dass Du irgendwann mal erzählt hast, daß Du eine Ausbildung beabsichtigst, tut dabei nichts zur Sache - es ist zwischen einer Absichtserklärung und der tatsächlichen Aufnahme einer Ausbildung zu unterscheiden.

    Gruß!

    Hallo,

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    Grundsätzlich gilt: Vermögen - Schulden - persönlicher Freibetrag = verwertbares Vermögen.

    Nein. Der Grundsatz lautet Vermögen - Freibetrag = verwertbares Vermögen. Schulden spielen dabei i.d.R. keinerlei Rolle.

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    Aber wenn keiner antwortet,

    Äh - kann es sein, daß auch wir Weihnachten und Silvester mal eine Auszeit brauchen?

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    Doch das Jobcenter hat sich diesen Bescheid offenbar gar nicht angesehen, obwohl ich ihn dem Antrag extra beigelegt hatte.

    Muß es auch nicht. Hier wäre maximal der Bescheid und der Zahlungsnachweis erfoderlich. Im übrigen ist vom Zustand bei der Antragstellung auszugehen. Du hast zum 01.10. ALG II beantragt, womit das Vermögen mit Stand vom gleichen Datum enstcheidend ist. Und zu diesem Zeitpunkt konntest Du durchaus frei über das Vermögen verfügen, denn der Bescheid kam ja erst am 06.10. und war dann auch noch mit einer Fälligkeitsfrist versehen. Selbst wenn diese Fällig meinetwegen nur 14 Tage ausgemacht hat, hast Du damit 3 Wochen im Oktober Leistungen beantragt, auf die Du keinen Anspruch hast, weil Du frei verfügbraes Vermögen oberhalb der Grenzen hattest.

    Gruß!

    Hallo,

    Birgit hat vollkommen recht: ALG II wird nur als Darlehen zu zahlen sein. Ergänzend sei aber noch angemerkt, daß Du zu dem ALG II auch noch Wohngeld beantragen kannst.

    Zitat

    sprich wenn ich das geld von der erbchafft bekomme darf dann alles wieder abdrücken an die arge und mir bleibt von meinem erbe rein garnichts mehr über

    Ziemlich unlogisch, Dein Gedankengang. Ohne das Darlehen würdest Du das Erbe nicht bekommen, da Du dann schlicht mangels Geld obdachlos und verhungert bist...

    Gruß