Hallo,
Du willst es einfach nicht begreifen und vermischst zwei Rechtsgebiete miteinander. Das wäre im Normalfall dann Dein Problem, bringt jedoch Schwierigkeiten, wenn Du auf Grund Deinem dann doch beschränktem Rechtswissen falsche Aussagen triffst.
Vielleicht solltest Du nochmal das ganze Problem hier durchdenken: eine Frage zu dem SGB ist keine solche, sondern hat erst einmal mit dem Mietrecht zu tun, aus dem sich dann die Handhabung im Sozialrecht ableitet. Da kannst Du stundenlang irgendwas aus dem Rechtskreis des SGB zitieren - entscheidend ist erst mal das Mietrecht. Und dort sind Hausratsversicherungen im Mietvertrag nun mal nicht statthaft. Da diese aber nicht statthaft sind, können sie auch nicht im Rahmen der Betriebskosten von einem Sozialträger anerkannt werden.
Es ist wie oftmals bei Deinen Antworten: Dein Fokus liegt ausschließlich bei der Sozialgesetzgebung und übersieht gerne mal ganz einfach angrenzende Rechtsgebiete....
Ehrlich gesagt habe ich aber auch keine Lust mehr, ständig auf Dich und Deine Argumente (die oft keine sind) einzugehen.
Gruß!