Hallo,
warte noch heute ab und gehe morgen wieder zum JC - aktuelklen Kontoauszug nicht vergessen.
Wenn Dir wieder erklärt wird, daß das Geld unterwegs sei, verlange nach dem entsprechenden Bescheid.
Gruß!
Hallo,
warte noch heute ab und gehe morgen wieder zum JC - aktuelklen Kontoauszug nicht vergessen.
Wenn Dir wieder erklärt wird, daß das Geld unterwegs sei, verlange nach dem entsprechenden Bescheid.
Gruß!
Hallo,
ZitatHast du dafür vielleicht eine Quelle?
Ja.
Diese ganze Diskussion hier führt zu nichts, da das JC in Deinem Fall entscheiden muß. Da Du nichts darüber schreibst, wo Du wohnst, kann hier keiner mal nachschauen, ob es Richtlinien für Deine Kommune gibt. Abgesehen davon ist auch Dein ganzer Plan irgendwie nicht nachvollziehbar - von einer WG in die nächste WG mit Spekulation auf irgendwann eine Wohnung von einem Freund und eine Erstaustattung nasch dem 3. Umzug - das wird sowieso im Einzelfall zu entscheiden sein.
Gruß!
Hallo,
meinst Du wirklich, das JC fällt auf so was rein?
Im übrigen dürfte auch Deine Vorstellung eienr Erstausstattung nicht hinhauen. Die gibt es i.d.R. nur bei Auszug aus dem Elternhaus oder Trennung vom Ehepartner, aber nicht nach dem mindesten 3. Umzug.
Gruß!
Hallo,
das Problem wird sein, daß Du schon für den Umzug zu Deiner Freundin angesichts der sehr kurzen Mietdauer keine Genehmigung erhalten wirst, denn das JC wird kaum für die Umzugskosten für 2 Umzüge innerhalb kurzer Zeit aufkommen.
Gruß!
Hallo,
so langsam sehe ich erhlich gesagt nicht mehr durch. Du willst also - über eine Zwischenstation - letztendlich wieder in die Wohnung zurück, die Du jetzt noch bewohnst?
Gruß!
Hallo,
ZitatIch habe mal mitbekommen, dass es ihm stinkt, dass ich jetzt eine Zeit lang arbeitslos bin.
Und wer ist er? Dein Vermieter, Dein Freund, Deine Gasuhr?
Laß Dir doch bitte nicht alles aus der Nase ziehen...
ZitatAber ich will da sowieso raus und wenn ich auf die von mir beschriebene Art eine eigene Wohnung bekommen kann wäre das natürlich super.
Bisher sehe ich nicht mal den Hauch einer Chance für einen Umzug bzw. dessen Genehmigung.
Gruß!
Hallo,
die Frage ist eher, warum Du aus Deiner derzeitigen Wohnung raus mußt.
Gruß!
Hallo,
ZitatOder liegt das alles in meiner Hand und solange die Wohnung nicht insgesamt zu teuer ist ist es meine Sache..?
Nein - schon allein deswegen nicht, weil Du wahrscheinlich nicht in der Lage bist, die Kaution zu zahlen. Aber auch wegen den stetig höher werdenden Betriebskosten wäre ein solcher Schritt sehr unklug. Insofern rate ich dringend zu einem entsprechenden Umzugsantrag.
Gruß!
Hallo,
weil es der Gesetzgeber so vorsieht.
Du hast nebenbei all die Jahre den Bescheid so akzeptiert und keinen Widerspruch gemacht, obwohl aus der Berechnung hervorgehen müßte, daß kein Warmwasser berücksichtigt wurde. Insofern trifft Dich ja auch eine Mitschuld.
Gruß!
Hallo,
1 Jahr.
Gruß!
Hallô,
wenn Dein ALG II bereits überwiesen wurde, besteht i.d.R. auch kein Anspruch auf Vorschuß oder Gutscheine.
Gruß!
Hallo,
175 qm für 5 Personen? Schon allein das ist unangemessen, hier wären maximal 100 qm zutreffend. Dafür dann eine Warmmiete von 910 € - auch das dürfte den Rahmen bei weitem sprengen.
Prinzipiell ist seitens des JC kaum etwas gegen einen Umzug zu sagen - aber nicht unter diesen Rahmenbedingungen. Laß Dir vom Amt sagen, was als angemessene Kosten in der Kommune gilt und such nach diesen Parametern eine entsprechende Wohnung. Andere Möglichkeiten wirst Du nicht haben.
Zitatich habe dann noch um Mehrbedarf angefragt
Mach dir da keine Hoffnung, falls Du den Mehrbedarf für Alleinerziehende meinst.
Gruß!
Hallo,
irgendwie muß man Dir alle Antworten mühsam erst aus der Nase ziehen. Das macht nicht unbedingt Spaß
Warum wurde die Wohnung gekündigt?
Wenn ich das richtig verstehe, seid Ihr wegen der Kündigung in eine neue Wohnung gezogen, für die das Jobcenter keine Genehmigung erteilt hat, weil die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind? Und Ihr seid dennoch in diese Wohnung gezogen?
Soweit richtig?
Gruß!
Hallo,
das ändert nichts an meiner Aussage.
Gruß!
Hallo,
das betrifft nicht nur die Nichterstattung der Umzugskosten. Im allgemeinen werden bei fehlender Umzugsgenehmigung und Einzug in einer Wohnung mit nicht angemessenen Kosten der Unterkunft nur diie alten Mietkosten gezahlt. Hier hast Du wohl einen Fehler gemacht...
Gruß!
Hallo,
Zitatist das rechtlich in ordnung?
Das JC hat 3 Monate Zeit, über den Antrag zu entscheiden.
sofern sich in Deinem Fortsetzungsantrag an den Verhältnissen nichts grundlegendes geändert hat, ist nach § 42 SGB I dem Grunde nach ein Anspruch auf Vorschuß vorhanden.
Gehe morgen nochmal hin (tagesaktuellen Kontoauszug nicht vergessen) und stelle den Antrag schriftlich:
ZitatAlles anzeigenAntrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I
Bedarfsgemeinschaftsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Folgeantrag am xxxxx für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch mit allen erforderlichen Unterlagen bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).
Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss (Barauszahlung) auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.Mit freundlichen Grüßen
Gruß!
Hallo,
habt Ihr denn eine Umzugsgenehmigung vom Jobcenter eingeholt?
Gruß!
Hallo,
wenn Dir die 36 € konkret für dieses Darlehen abgezogen werden, brauchst Du Dir erst einmal keine Gedanken machen.
Schreibe eine formlose Mitteilung an das Jobcenter, in dem Du auf die Inkasso-Versuche hinweist und um Abstellung bittest.
Gruß!
Hallo,
wohnst Du noch bei Deinem Vater?
Gruß!
Hallo,
Zitatdass wenn das geld heute nichtmehr kommt, es zwischen den feiertagen bzw vorm neuen jahr ebenfalls nicht kommen wird?
Das kann ich absolut nicht beantworten, da ich ja nicht weiß, wie der Bearbeitungsstand ist.
Wenn Du am Montag den Vorschuß beantragst - unbedingt einen tagesaktuellen Kontoauszug mitnhemen, sonst wird der Antrag abgelehnt!
Gruß!
Hallo,
Zitatvor einiger zeit wurde ich darauf hingewiesen, dass mittwochs keine sprechzeit sei..
Und dennoch versuchst Du, dort anzurufen?
Zitatkann das sein?
Ja, sicher, So sind z.B. in Berlin in allen Jobcenter Mittwochs keine Sprechstunden.
Zitathat irgendjemand eine idee für mich was ich nun machen kann?
Da kommst Du etwas sehr spät und hättest Dich schon früher kümmern müssen. Die meisten Jobcenter haben morgen auch geschlossen, womit erst am 28.12. wieder jemand erreichbar ist. Und dann würde ich dort auch nicht anrufen, sondern persönlich hingehen und einen Vorschuß beantragen.
Gruß!
Hallo,
Du kannst mit Antworten offensichtlich generell nichts anfangen, weil Du viel zu sehr von Deinen eigenen (unrealistischen) Ansichten überzeugt bist. Das ist dann Dein Problem...
Warum also sollte ich Dir das erklären? Damit ich wieder beschimpft werde und meine Ausführungen wie selbstverständlich als die Deinigen ausgegeben werden, von denen Du selbstverständlich schon vorher wußtest (obwohl Du es nie geschrieben hast, siehe der andere Beitrag von Dir)?
Dazu habe ich weder Lust noch Zeit.
Also ab in den Kindergarten und dort weiter trollen....
Gruß!
Hallo,
ZitatManchmal ist es besser, gar nichts zu sagen als irgendetwas. Auch als Super-Moderator.
Es ist immer besser, bei einer Frage alle Fakten zu nennen und, wenn man dies aus welchen Gründen auch immer nicht macht und auf bestimmte Grundbedingungen aufmerksam gemacht wird, nicht derart arrogant und aggressiv wie Du zu reagieren. Auch und gerade als Hilfesuchende.
ZitatNatürlich handelt es sich dabei um umlagefähige Betriebskosten im Rahmen der BetrKV, das kann man nachlesen.
Ach, nun plötzlich? Nachdem Du jegliche Kompetenz auf die Antworten ablehnst, entdeckst Du plötzlich (nach einem entsprechenden Hinweis) die BetrKV.
Wie armselig....
Gruß!
Hallo,
Du hast es natürlich falsch verstanden - angesichts Deines Tones in Deinem anderen Beitrag verzichte ich aber darauf, Dir das zu erklären. Wie man in den Wald reinruft...
Gruß!
ZitatNatürlich handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage, ich dachte, das wäre klar.
Natürlich handelt es sich dabei um umlagefähige Betriebskosten im Rahmen der BetrKV, das kann man nachlesen.
Und ebenso natürlich kann ich das nicht wissen und es war auch nicht "klar", da Du darüber bisher nichts geschrieben hast. Insofern ist Dein zweimaliges "Natürlich" und Dein ziemlich arroganter erster Satz hier etwas fehl am Platz
Gruß!
Hallo,
auch bei einer Sat-Anlage gilt das, was ich bereits zum Stellplatz geschrieben habe. Zusätzlich muß es sich um eine Gemeinschaftsanlage handeln.
Zitatzumindest die Kosten für die Satellitenanlage sind ausgewiesene Betriebskosten.
Ja und? Dennoch muß es sich nicht um tatsächliche Betriebskosten im Sinne der BetrKV handeln.
Gruß!
Hallo,
die Frage läßt sich angesichts der massenweisen Infos zu Deinem Problem kaum beantworten.
Gruß!