Hallo,
Zitat1. lasse ich mir nicht unterstellen, dass ich sozialleistungen mir erschleichen will, wie du es in deiner antwort vermutest!
Naja - vieles an Deinen Bermerkungen läßt aber zumindest einiges in dieser Richtung vermuten. Mal ehrlich: wenn ich mit einer Partnerin zusammen ziehen will, dann mache ich vorher keine rechtsanwaltliche "Niederschrift - die sowieso ohne Interesse in diesem Zusammenhang ist -, erkläre nicht von vornherein, daß sich der Partner niemals nie um die eingebrachten Kinder kümmern werde (mit allen Konsequenzen (er dürfte z.B. nie das Frühstück für die Kinder machen oder sie von und zur Schule/Kita/usw. bringen usw. usw.)) und und und --> Partnerschaft sieht anders aus.
Zitatsind es nicht seine kinder und er ist für diese nicht verantwortbar oder unterhaltspflichtig & für mich auch nicht!
Ja und? Die Kinder leben in Eurem Haushalt. Punkt.
Zitatder einzigste unterschied wäre, wenn man zusammenzieht, dass wir zusammen in einer wohnung wohnen und mehr nicht!
Es gibt durchaus noch mehr Unterschiede.
Zitattoll, wenn man als "sozialschmarotzer" dargestellt wird oder wie du vermutest, dass ich mir sozialleistungen erschleichen will!
Ich habe Dich nicht als solche bezeichnet. Angesichts Deiner Ausführungen und auch meinen Erklärungen habe ich jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit Deiner Angaben. Diese Zweifel sind vollkommen unbedeutend. Aber: wenn ich die schon habe - wie soll es dann dem Sachbearbeiter im Jobcenter gehen?
Zitatin einem anderen ähnlichen beitrag einer anderen person haben sie geantwortet: "dass man nach 1 jahr nicht zwingend eine bg darstellt".
Ich weiß nicht, auf welche Antwort Du anspielst. Ist aber auch egal - sobald Kinder im gemeinsamen Haushalt (und dieser ist nun mal trotz Deiner Verscuhe vorhanden) leben, gilt diese 1-Jahres-Vermutung nicht mehr.
Zitatich bin aufstockerin und nicht komplett vom alg 2 abhängig! aber das spielt keine rolle!
Nein. Zu Recht.
Zitatdoch wenn bestimmte gegebenheiten der tatsachen entsprechen und diese gegebenheiten bzw. die tatsachen als bestimmungen für einen possitiven bescheid des amtes entsprechen, dann geht dies auch! dann ist man aber kein "sozialschmarotzer" oder "will mit aller macht, doch noch sozialleistungen erhalten"!
Und noch einmal: Deine "bestimmten Gegebenheiten" sind nicht plausibel, entsprechen nicht unbedingt dem (sozial)rechtlichen Begriff einer Partnerschaft und weisen darauf hin, einen Anspruch auf Sozialleistungen zu erwirken, der eigentlich nicht vorhanden ist.
Ich weiß, daß Dir alle meine Antworten nicht gefallen und Du mich deswegen hier angreifst. Mir ist das vollkommen egal. Allerdings würde ich mir wünschen, daß Du Dir meine Antworten etwas besser durchliest. Allein schon die Aussage
Zitatich weiss selber, dass ich den ws (wiederspruch) machen muss und ich beweisen muss, dass es keine bg (bedarfsgemeinschaft) ist und nicht das amt!
zeigt mir, daß Du nicht wirklich verstanden hast, um was es geht.
Gruß!