Hallo,
jede Menge Ungereimheiten und Halbwissen - allerdings von Deiner Seite.
Zitat
1. Das JC Rhein-Neckar-Kreis verweigert nicht vollständige Anträge. Gesetzlich jedoch sind Behörden verpflichtet diese anzunhemen und ggf. praxisgemäß nachzufordern.
2. Das JC Rhein-Neckar-Kreis wollte den Antragssteller auf Grund des unvollständigen Antrages in eine Maßnahme schicken, damit dieser dort vervollständigt wird. (Der Antragsteller hatte kein Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes, ist aber anscheinend egal?)... Der Antrag wurde dann per Post eingereicht und auf das entsprechende Gesetz verwiesen, zur Verpflichtung der Antragsannahme.
Prinzipiell ist das JC zwar verpflichtet, den Antrag entgegen zu nehmen, allerdings wird dieser dann solange nicht bearbeitet, bis die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht wurden. Insofern haben all Deine Hinweise auf "gesetzliche Pflichten" recht wenig Sinn - was nutzt es mir, einen Antrag losgeworden zu sein, der aber nicht bearbeitet werden kann, weil der Antragsteller nicht die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat?
Zitat
Das JC RNK verlangt nachträglich eine Skizze der WOhnung, Stromsparflyer und andere wunderbare Dinge sowie jeweils die Mitwirkung des Hauptvermieters und Wohnungseigentümers Formulare auszufüllen.
Selbstverständlich "nachträglich". Denn erst aus dem Studium Deines Antrages wird ja erst ersichtlich, in was fr einem Mietsverhältnnis Du Dich befindest - zumal Du, wie Du selbst schreibst, den Antrag per Post eingereicht hast, Du also nicht sofort bei Antragsabgabe auf diese Unterlegen hingeweisen werden konntest (was dann aber auch "nachträglich" wäre).
Ich sehe in der Forderung auch nichts außergewöhnliches. Du wohnst in der Wohnung als Untermieter und das JC muß also herausbekommen, wieviel Wohnfläche Du tatsächlich nutzt. Dazu dienen neben der Skizze die entsprechenden Angabend es Hauptmieters und des Vermieters. Wie anders soll denn sonst das JC solche Sachen herausbekommen?
Zitat
Das JC RNK verlangt auf Grund von Kontoauszügen die Versicherungspolice, obwohl laut ALG II-Antrag alle zu benennenden Versicherungen angegeben wurden.
Ach ja - und das, was Du in einem Antrag so alles angibst, ist nun die in Stein gemeißelte Wahrheit und man hat Dir bedingungslos zu glauben? Selbstverständlich will das Amt kontrollieren, ob Deine Angaben richtig sind und z.B. die Höhe der Versicherung korrekt angegeben wurde. Würde das Amt das nicht so machen, wäre das eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Amtes.
Zitat
Ich frage mich auch, was eigentlich der Nutzen eines Sozialgerichts hat, wenn noch nicht einmal die Forderungen selbst auf ihre Gesetzeskonformität untersucht werden.
Was soll denn dieser Blödsinn? Du bist offensichtlich der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, weswegen Dein Antrag nicht bearbeitet werden konnte. Erwartest Du nun ernsthaft, daß ein Gericht festlegt, daß ein Antrag trotz eben dieser fehlenden Unterlagen dennoch entschieden wird?
Zitat
Nach 3 Monaten kann man sich wohl denken, dass man langsam rausfliegt, aber das ist wohl das eigentliche Ziel?
Das ist sicher nicht das Ziel, zumal Deine Aussage mit dem "Rausfliegen" schlicht und einfach falsch ist. Abgesehen davon: es scheint doch eher nur an Dir zu liegen, daß nach 3 Monaten noch keine Leistungen gezahlt werden - nicht das JC kommt seinen Pflichten nicht nach, sondern offensichtlich Du bist es, der die einfachsten Bescheinigungen binnen 3 Monaten nicht einreichen kann oder will.
Gruß!