Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    Seit wann kann so etwas sanktioniert werden?

    Sorry - aber war die Frage jetzt wirklich ernst gemeint? Wenn ja - dann für Dich die Stichwörter mangelnde Erreichbarkeit (per Post), nicht gemeldete wesentliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht gemeldete Änderung des Aufenthaltsortes, unberechtigter Bezug von KdU für eine nicht mehr bewohnte Wohnung - das sind nur ein paar wenige Stichwörter...

    Gruß!

    Hallo,

    mal abgesehen, daß der angebliche "dicke" Benz nicht unbedingt einem Beziher von ALG-II (sondern z.B. dessen Anwalt) gehören muß, verlangt niemand den Verkauf des Autos.

    Gruß!

    Hallo,

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    ist ein Verwertungsausschluss für eine kapitalbildende LV auch nötig nach Absatz 3 Nr.3 ?

    Laut meiner Glaskugel - ja. Moment - nein. Oder warte - ja. Oder doch nicht?

    Zitat

    ist ein Verwertungsausschluss für eine kapitalbildende LV auch nötig nach Absatz 3 Nr.3 ?

    Wenn Du jetzt auch noch schreiben würdest, aus welchem § aus welchem Gesetz Du in welchem Zusammenhang den Absatz 3 Nr. 3 nachfragst - dann könnte man vielleicht sogar antworten.

    Gruß!

    Hallo,

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    Gibt es jemanden, der hier die entsprechende Rechtsgrundlage kennt und nicht nur nach "gutdünken" argumentiert?

    Ich argumentiere hier nicht nach "gutdünken". Meine Antwort basiert schon durchaus auf der geltenden gesetzlichen Grundlage. Von daher unterstelle mir hier nicht irgendwas wie ein Kleinkind.

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    Ich wusste im März doch garnicht, dass ich ab Mai in der Arbeitslosigkeit rutsche!!
    Mir wurde von einer Firma die Übernahme garantiert und erst im April kurzfristig abgesagt.

    Das wäre dann vom Gericht zu überprüfen. Allerdings widersprechen sich Deine Angaben "garantiert" und "abgesagt" schon etwas.

    Mal abgesehen davon - aus meiner ersten Antwort war ersichtlich, daß das diese Frage eher unbedeutend ist. Viel schwerer wiegt der Fakt, daß Du nach Deinen Angaben immerhin 2.500 € ausgegeben hast, ohne auch nur einen Beleg darüber zu haben. Worauf Du in Deiner Antwort wiederum überhaupt nicht eingehst und stattdessen mich nun angehst.

    Gruß!

    Hallo,

    hört sich nicht sehr plausibel an und eher nach dem Versuch, in einen ALG-II-Bezug zu kommen. Insofern sehe ich eher schlechte Karten für Dich - zumal man gerade für Haushaltsgeräte und Schmuck nach menschlichem Ermessen die Belege aufbewahrt und sei es nur aus Garantiegründen. Solltest Du dann auch noch zum Zeitpunkt des Kaufes bereits gewußt haben, daß Du kurze Zeit später ALG II beantragen wirst, sieht es noch schlechter aus. Insofern sehe ich nicht unbedingt, was ein Anwalt da machen sollte, zumal es angesichts Deiner Schilderung wahrlich nicht automatisch zu einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommen würde.

    Gruß!

    Hallo,

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    Also eigentlich eine 1zu1-Rechnung...die 100 Euro von meiner Mutter gehen mit 100,17 direkt wieder an die Bank

    Dennoch handelt es sich um Unterhalt - selbst wenn Deine Mutter das Geld auch direkt an die Bank überweisen wird. Und Unterhalt ist Einkommen.

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    Ist es eine Schenkung?

    Nein. Eine Schenkung muß ja schließlich nicht vom Beschenkten abgezahlt werden...

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    Darf ich sagen, dass das alles von meinem Erbe abgezogen wird und mir keinerlei Vorteil einbringt???

    Keinerlei Vorteile? Der Vorteil ist ein Auto. Abgesehen trifft hier das gleiche Argument wie bei der Schenkung zu - keine Chance.
    Gruß!

    Hallo,

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    so einfach ist das aber nicht.

    Doch, ist es. Du magst zwar Steuern gezahlt haben - hast aber zum Zeitpunkt Deines Antrages auf staatliche Hilfe gehofft. Und findest es nun ungerecht, daß der Steuerzahler nicht für Deinen Lebensunterhalt aufkommen will und kann, weil Du der Meinung bist, daß Deine achso hart erarbeitete Steuerrückzahlung nicht verrechnet werden dürfe. Wobei Du nun wieder "vergißt", daß Dein Antrag auf ALG II im Monat mindestens 1.000 € im Monat kostet - welche Ungerechtigkeit ist das denn bloß...

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    ch verzichte aber auf die Leistungen aus ALG II für den Zeitraum ab 01.092014. Das kann man und das habe ich der ARGE auch schriftlich erklärt. Ich denke schon, daß die Bescheide geändert werden müssen.

    Schön. Warum fragst Du dann hier, wenn Du es weißt? Im übrigen - Dein Wissen in allen Ehren. Das muß sich aber nicht unbedingt mit der rechtlichen Lage decken - aber das habe ich ja schon erklärt.

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    Aber mal ganz sachlich, der Paragraph wurde ja nicht gemacht um Leute in die Pfanne zu hauen, sondern um Leute zu unterstützen. Hätte ich ALG II Leistungen haben wollen (ab 01.09.2014) hätte ich diese auch beantragt und wäre nicht erst im April 2015 darauf gekommen.

    Ganz sachlich: Du hast irgendwann im September einen Antrag auf den KiZu gestellt, der Leuten gewährt wird, die ausschließlich durch die eigenen Kinder nicht mehr ihren Lebensunterhalt decken können. Damit hast Du mit dem Antrag angegeben, daß Du eben dieses Problem hast - den Lebensunterhalt nicht mehr absichern zu können.

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    der Paragraph wurde ja nicht gemacht um Leute in die Pfanne zu hauen, sondern um Leute zu unterstützen.

    Genau. Und genau deswegen steht Dir ALG II ab September zu, weil die Voraussetzungen für den KiZu nicht erfüllt wurden. Das nenne ich nicht "in die Pfanne hauen", sondern eher soziale Fürsorge. Die Dir anscheinend nicht gefällt. Lieber nimmst Du die Steuerrückzahlung, weil

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    ich dadurch finanziell besser komme.

    und willst anschließend von mir als Steuerzahler leben. Guter Plan <langweilig>

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    Logisch, oder? Ich habe auch noch niemals gehört, daß man gezwungen werden kann ALG II anzunehmen. Und ich wette, gäbe es die Steuerrückzahlung nicht, hätte kein Amt rückwärts gerechnet.

    Nicht logisch., Du hast einen Antrag auf eine finanzielle Grundsicherung gestellt, den Du nie zurück gezogen hast. Der Antrag auf den Kizu wurde abgelehnt und Du hast einen Antrag auf ALG II gestellt. Somit bestand und bestehen die finanzielle Probleme weiterhin. Du bekommst einen Steuerbescheid - und nun plötzlich wehrst Du Dich gegen Deine eigenen Anträge und verlangst, daß man Deine Anträge negiert. Nun ja. Nicht logisch.

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    Ich kenne genug Leute, die wollten aus den unterschiedlichsten Gründen eine Rückrechnung, manchnal auch nur auf dem Papier ohne Geldforderung. Bei Keinem führte ein Weg rein. Komisch.

    Ja, komisch. Deine Ansicht ist es auf jeden Fall.

    Denke mal eine Sekunde über Deine Argumentation nach :(

    Gruß!

    Hallo,

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    Der Bescheid der ARGE sagt aber ALG II ab 01.09.2014 rückwirkend bis 02/2015 wegen SGB X § 28

    Vollkommen richtig, weil offensichtlich da der Antrag auf KiZu gestellt und abgelehnt wurde.

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    Darf die ARGE ohne einen Antrag von mir zu Ihren Gunsten rechnen, muß Sie meinen Widerspruch mit Verzicht akzeptieren und mir Leistungen ab 04/2015 bewilligen???

    Du hast nicht auf die Leistungen verzichtet - dann hättest Du den Antrag auf KiZu zurückziehen müssen. Was Du nicht getan hast.

    Zitat

    damit die ARGE in den Vorteil der Steuerrückzahlung kommt. ABER nicht mit mir!!!

    Aja. Blöd nur, daß nicht das Jobcenter, dafür aber der Steuerzahler (also ich) diesen von Dir so genannten Vorteil hat.

    Gruß!

    Hallo,

    1. irgendwelche Beschwerden und Widersprüche dürften angesichts der geschilderten Lage vollkommen aussichtslos sein.

    2. Deine Freundin kann froh sein, wenn sie nicht wegen Betrugs angezeigt wird (verschwiegenes Vermögen).

    3. Ein Neuantrag macht wenig Sinn. Das Vermögen wird finktiv angerechnet und erst wenn die Vermögensfreigrenze erreicht ist, kommt ein neuer Anspruch in Betracht.

    Gruß!

    Hallo,

    das ganze absolut nichts mit ALG II zu tun. Blockunterricht ist generell nicht förderfähig - egal, ob man Alg II bekommt oder nicht.

    Aber schmeiße das Geld an den Anwalt ruhig raus, auch wenn Du keine anderen Antworten bekommen wirst.

    Gruß!

    Hallo,

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    wir haben jetzt schonmal wegen bab nachgefragt

    Bei einem eigenen Hausstand wäre zwar grundsätzlich BAB möglich, aber damit würde in keinem Fall ein zweiter Wohnsitz wegen der Berufsschule möglich oder berücksichtigt.

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    Auch beim Jobcenter haben wir wegen einer beihilfe diesbezüglich nachgefragt, aber auch von dieser seite ist keine hilfe zu erwarten ist.

    Auch das ist richtig. Das Jobcenter übernimmt keine derartigen Kosten.

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    das das ausbildungsgehalt bei unserem sohn bleibt, aber nein, es wir auf unser algll angerechnet (minus freibetrag). bei dieser konstellation ist es überhaupt nicht möglich, einen 2. wohnsitz zu finanzieren.

    Die Anrechnung ist rechtens. Allerdings würden die Kosten für die Fahrt zur Schule als ausbildungsbedingter Mehrbedarf nicht angerechnet werden.

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    wir sind drauf und dran, mal einen anwalt zu konsultieren.

    Und was soll das außer den Unkosten für Euch bringen?

    Gruß!

    Hallo,

    Regelsatz Kind 269 € + anteilige Warmmiete (sofern angemessen) 253,50 = 522,50 € - 184 € Kindergeld - 180 € UVG = 158,50 € Anspruch Sozialgeld + 47,88 € Mehrbedarf = 206,40 €. Die Differenz zu Deinen 169 € ergibt sich aus Deinem eigenen Einkommen.

    Mit Bezug von Sozialgeld ist automatisch der Anspruch auf Leistungen Bildungspaket vorhanden.

    Gruß!

    Hallo,

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    BAFÖG und zusätzliche Betreuungskosten für meine Tochter sind übrigens abgelehnt worden.

    Selbstverständlich wurde BaföG abgelehnt - schon allein deswegen, weil kein Anspruch darauf bei einer betrieblichen Ausbildung besteht. Es kommt hier nur BAB in Betracht.

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    Weil mir das ein bischen mager erschien, habe ich den Hartz 4- Rechner dieser Seite zur Rage gezogen. Dabei kam heraus, dass ich rund 600 € bekommen müsste.

    Nein, müßtest Du nicht. Du selbst hast als Auszubildende keinen Anspruch auf ALG II, womit also der ganze Rechner nichts nutzt. Es kommen allenfalls Sozialgeld für das Kind und der Mehrbedarf für Alleinerziehende in Betracht. Da Du jedoch nichts über das Alter des Kindes schreibst, kann ich das nicht beurteilen.

    Gruß!