Hallo,
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so einfach ist das aber nicht.
Doch, ist es. Du magst zwar Steuern gezahlt haben - hast aber zum Zeitpunkt Deines Antrages auf staatliche Hilfe gehofft. Und findest es nun ungerecht, daß der Steuerzahler nicht für Deinen Lebensunterhalt aufkommen will und kann, weil Du der Meinung bist, daß Deine achso hart erarbeitete Steuerrückzahlung nicht verrechnet werden dürfe. Wobei Du nun wieder "vergißt", daß Dein Antrag auf ALG II im Monat mindestens 1.000 € im Monat kostet - welche Ungerechtigkeit ist das denn bloß...
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ch verzichte aber auf die Leistungen aus ALG II für den Zeitraum ab 01.092014. Das kann man und das habe ich der ARGE auch schriftlich erklärt. Ich denke schon, daß die Bescheide geändert werden müssen.
Schön. Warum fragst Du dann hier, wenn Du es weißt? Im übrigen - Dein Wissen in allen Ehren. Das muß sich aber nicht unbedingt mit der rechtlichen Lage decken - aber das habe ich ja schon erklärt.
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Aber mal ganz sachlich, der Paragraph wurde ja nicht gemacht um Leute in die Pfanne zu hauen, sondern um Leute zu unterstützen. Hätte ich ALG II Leistungen haben wollen (ab 01.09.2014) hätte ich diese auch beantragt und wäre nicht erst im April 2015 darauf gekommen.
Ganz sachlich: Du hast irgendwann im September einen Antrag auf den KiZu gestellt, der Leuten gewährt wird, die ausschließlich durch die eigenen Kinder nicht mehr ihren Lebensunterhalt decken können. Damit hast Du mit dem Antrag angegeben, daß Du eben dieses Problem hast - den Lebensunterhalt nicht mehr absichern zu können.
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der Paragraph wurde ja nicht gemacht um Leute in die Pfanne zu hauen, sondern um Leute zu unterstützen.
Genau. Und genau deswegen steht Dir ALG II ab September zu, weil die Voraussetzungen für den KiZu nicht erfüllt wurden. Das nenne ich nicht "in die Pfanne hauen", sondern eher soziale Fürsorge. Die Dir anscheinend nicht gefällt. Lieber nimmst Du die Steuerrückzahlung, weil
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ich dadurch finanziell besser komme.
und willst anschließend von mir als Steuerzahler leben. Guter Plan <langweilig>
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Logisch, oder? Ich habe auch noch niemals gehört, daß man gezwungen werden kann ALG II anzunehmen. Und ich wette, gäbe es die Steuerrückzahlung nicht, hätte kein Amt rückwärts gerechnet.
Nicht logisch., Du hast einen Antrag auf eine finanzielle Grundsicherung gestellt, den Du nie zurück gezogen hast. Der Antrag auf den Kizu wurde abgelehnt und Du hast einen Antrag auf ALG II gestellt. Somit bestand und bestehen die finanzielle Probleme weiterhin. Du bekommst einen Steuerbescheid - und nun plötzlich wehrst Du Dich gegen Deine eigenen Anträge und verlangst, daß man Deine Anträge negiert. Nun ja. Nicht logisch.
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Ich kenne genug Leute, die wollten aus den unterschiedlichsten Gründen eine Rückrechnung, manchnal auch nur auf dem Papier ohne Geldforderung. Bei Keinem führte ein Weg rein. Komisch.
Ja, komisch. Deine Ansicht ist es auf jeden Fall.
Denke mal eine Sekunde über Deine Argumentation nach
Gruß!