Hallo,
es ist tatsächlich so, daß die Jobcenter das unterschiedlich handhaben - insofern haben Huschdeguzel wie auch Bass386 Recht.
Manche Kommunen geben in bar einen Pauschalbetrag aus, mit dem man beliebig einkaufen kann, wie z.B. bis vor kurzem in Berlin. Andere Kommunen geben wieder gar kein Bargeld aus - weil entweder ein meistens von einem Verein oder einer karikativen Organisation betriebenes "Sozialkaufhaus" exestiert, in dem dann Langzeitarbeitslose z.B. Möbel aufbereiten und dann zu einem eher symbolischen Preis verkaufen.
Inzwischen gehen immer mehr Jobcenter eher dazu über, derartige Beschränkungen wie mit dem Sozialkaufhaus einzugehen, bei denen also kein Geld ausgezahlt wird, sondern nur ein Gutschein gewährt wird. Hintergrund neben der o.g. Möglichkeit, Arbeitslose wieder an Arbeit zu gewöhnen ist noch ein weiterer ganz profaner Grund: wird die Erstausstattung als bare Pauschalleistung ausgezahlt, kommt es sehr oft vor, daß dieses Geld für alles mögliche ausgegeben wird - nur nicht für die Erstaustattung. Dies wird mit der Kostenübernahme gegenüber dem Sozialkaufhaus verhindert.
Im Einzelfall kann man bei den Kommunen, die auf eine bestimmte Einrichtung verweisen, auch darauf hinweisen, daß z.B. ein Bett nicht vorhanden sein. Dann kann der Sachbearbeiter abweichen und eine Garantieerklärung auch für einen freien Händler ausstellen. Das ist in diesen Kommunen aber eher die Ausnahme - schon allein deswegen, weil i.A. die Preise in einem "Sozial-Kaufhaus" wesentlich unter den Neupreisen bei einem Möbelhändler liegen und die Pauschalen für die Erstaustattung entsprechend an das Sozialkaufhaus angepaßt sind.
Also nimm das nicht persönlich husch - das sind unterscheidliche Erfahrungen, da hier jede Kommune/jeder Landkreis seine eigenen Reglungen getroffen hat.
Gruß!