Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Der Kontostand gehört auf alle Fälle zum Vermögen. Somit liegst du über dem Schonvermögen. Stell dir mal vor dem währe nicht so, dann könnte jeder Hartz 4 Empfänger z.B. 50.000 € auf dem Konto haben und weiter fleißig Sozialleistungen empfangen.

    sorry, aber diese Pauchalaussage ist falsch. Im Falle von Laura kann sie den Kontostand von 350 € plausibel mit der Lohnzahlung begründen und der Kontostand bewegt sich auch nicht in dem Rahmen wie in Deinen Ausführungen.

    @Laura - laß dich bitte von einer solchen Pauschalmeinung nicht irritieren. Du hast auf Deinem Konto einen nachvollziehbaren Kontostand, der nicht zum Vermögen gerechnet wird.

    Gruß!

    Hallo,

    Wenn der Kontostand nicht zum Vermögen zählt, ab welcher Höhe wird er zum Problem?

    Der Kontostand - also das Barvermögen - spielt schon durchaus eine Rolle, wenn er zu hoch ist. Bei 350 € sehe ich da aber keine Probleme - das ist Geld, was man für den normalen und plausiblen Lebensunterhalt benötigt und die vor allem bei Antragstellung im März sowieso keine Rolle mehr spielen.

    Von daher sehe ich nur die 4.320 €, die unterhab Deiner Vermögensfreigrenze liegen.

    Gruß!

    Hallo,

    irgendwie verstehe ich Dein Problem nicht. Du schreibst

    Nach meiner Rechnung sind das 25 (Jahre) * 150€ (Schonvermögen) + 750€ (Anschaffungspauschale) = 4500 €.

    um dann wiederum zu fragen, ab wann das tatsächliche Vermögen von 4.320 € angerechnet wird.

    Wenn Du unterhalb der Vermögensfreigrenze liegst, ist die Frage nach irgendeiner Anrechnung vollkommen uninteressant.

    Genauso wie der Umstand, daß sich noch 350 € auf Deinem normalen Konto befinden. Die zählen nicht als Vermögen, sondern sind für Deinen reinen Lebensunterhalt vorhanden.

    Also verstehe ich auch weiterhin nicht Dein Problem...

    Gruß!

    Hallo,

    das ALG II am 31.01. wr für den Februar gedacht. Im Februar hast Du Geld vom AG erhalten - also doppelte Bezahlung und also Rückforderung durch das JC.

    Schön, daß es geklappt hat. Macht es wenigstens Spaß? Und was macht der Roller?

    Gruß!

    Hallo @Birgit63

    Du hast grundsätzlich recht - allerdings gab es vor 4 Jahren den Bildungskredit tatsächlich nur bis zum 30. Lebensjahr, inzwischen ist die Altersgrenze angehoben worden.

    Aber einen Studienkredit hätte man auch über das 30. Lebensjahr hinaus bekommen können...

    Gruß!

    Hallo,

    das sie einen Zuschuß zu den Wohnkosten bekommt

    Deine Tochter gehört, sofern sie noch nicht 25 Jahre alt ist, zu Deiner Bedarfsgemeinschaft. Wenn Sie über 25 Jahre alt ist, besteht eine Haushaltsgemeinschaft. In beiden Fällen hat die Tochter einen Anspruch auf ALG II und es sollten also die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sein.

    Kann ich beim Jobcenter die Fahrtkosten von ihr geltend machen

    Da es sich nicht um eine Erwerbstätigkeit handelt, dürften diese Kosten wahrscheinlich nicht übernommen werden, zumal das Jobcenter dann damit argumentieren würde, daß solche Kosten in dem Freibetrag von 100 € auf das BaföG enthalten sind.

    Gruß!

    Hallo,

    ein Studium und ALG II schließen sich gegenseitig aus, sofern Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, wovon ich mal ausgehe. Von daher könnte tatsächlich eine Rückforderung auf Dich zukommen. Auch daß der laufende Bezug gesperrt wurde, ist soweit richtig.

    ich war doch gar nicht BAföG-Anspruchsberechtigt, folglich ALG II als letzte Leistung.

    Eben nicht. Du hättest Dich um einen studentischen Nebenjob oder einen Studienkredit bemühen müssen - der Bildungskredit als solches - bei dem man mittlerweile auch ab 30 Jahre Anspruch hat - hätte sowieso nicht zum Lebensunterhalt gereicht.

    Ich sehe hier diverse Grundrechte mit Füßen getreten. Es gibt ein Recht auf Bildung

    Keiner nimmt Dir das Recht auf Bildung. Fakt ist aber, daß Du unberechtigt eine Leistung bezogen hast, um dieses Recht für Dich in Anspruch zu nehmen. Insofern ist es auch kein Grundrecht, was in Deinem Fall nicht beachtet wird, sondern eher so, daß Du gegen diverse Gesetze verstoßen hast.

    Beim Jobcenter habe ich das Studium in den Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern auch erwähnt.

    Naja - Aussage gegen Aussage. Du kannst das wahrscheinlich nicht beweisen, womit das im schlimmsten Fall - also einem Strafverfahren - kaum etwas bringt.

    Ein Strafverfahren wegen Sozialbetrugs wartet auch noch...

    Es gibt keinen Tatbestand "Sozialbetrug". Es handelt sich strafrechtlich um "normalen" Betrug nach § 263 StGB.

    Ich rate Dir dringendst, einen Anwalt zu konsultieren. Da es hier auch strafrechtliche Aspekte gibt, kannst Du allerdings keinen Beratungsschein in Anspruch nehmen, wenn es um das angedrohte Verfahren wegen Betrugs geht.

    Gruß!

    Hallo,

    es ist tatsächlich so, daß die Jobcenter das unterschiedlich handhaben - insofern haben Huschdeguzel wie auch Bass386 Recht.

    Manche Kommunen geben in bar einen Pauschalbetrag aus, mit dem man beliebig einkaufen kann, wie z.B. bis vor kurzem in Berlin. Andere Kommunen geben wieder gar kein Bargeld aus - weil entweder ein meistens von einem Verein oder einer karikativen Organisation betriebenes "Sozialkaufhaus" exestiert, in dem dann Langzeitarbeitslose z.B. Möbel aufbereiten und dann zu einem eher symbolischen Preis verkaufen.

    Inzwischen gehen immer mehr Jobcenter eher dazu über, derartige Beschränkungen wie mit dem Sozialkaufhaus einzugehen, bei denen also kein Geld ausgezahlt wird, sondern nur ein Gutschein gewährt wird. Hintergrund neben der o.g. Möglichkeit, Arbeitslose wieder an Arbeit zu gewöhnen ist noch ein weiterer ganz profaner Grund: wird die Erstausstattung als bare Pauschalleistung ausgezahlt, kommt es sehr oft vor, daß dieses Geld für alles mögliche ausgegeben wird - nur nicht für die Erstaustattung. Dies wird mit der Kostenübernahme gegenüber dem Sozialkaufhaus verhindert.

    Im Einzelfall kann man bei den Kommunen, die auf eine bestimmte Einrichtung verweisen, auch darauf hinweisen, daß z.B. ein Bett nicht vorhanden sein. Dann kann der Sachbearbeiter abweichen und eine Garantieerklärung auch für einen freien Händler ausstellen. Das ist in diesen Kommunen aber eher die Ausnahme - schon allein deswegen, weil i.A. die Preise in einem "Sozial-Kaufhaus" wesentlich unter den Neupreisen bei einem Möbelhändler liegen und die Pauschalen für die Erstaustattung entsprechend an das Sozialkaufhaus angepaßt sind.

    Also nimm das nicht persönlich husch - das sind unterscheidliche Erfahrungen, da hier jede Kommune/jeder Landkreis seine eigenen Reglungen getroffen hat.

    Gruß!

    Hallo,

    und wie verhilfst du dem TE explizit zum Recht auf angemessenen/bezahlbaren Wohnraum?

    jedenfalls nicht mit rein theoretischen Überlegungen, die weder etwas mit der Frage des TE zu tun haben noch konkrete Hinweise zum Recht auf bezahlbaren Wohnraum enthalten. Irgendeine Pauschalaussage ist eher irreführend und den Einzelfall selbst kennst weder Du noch ich.

    Gruß!

    Hallo,

    prinzipiell kann das Jobcenter durchaus im Rahmen der örtlichen KdU-Richtlinien bestimmen, wo Du welche Sachen einkaufen kannst und darfst - was in vielen Fällen auch sinnvoll ist, wenn man daran denkt, daß diese "Möbelbörsen", wie Du sie nennst, nicht unbedingt kommerziell sind und meist im Rahmen von Arbeitbeschaffungsmaßnahmen laufen

    Von daher kannst Du grundsätzlich nur dort Deine Sachen einkaufen, wenn es ausdrücklich so im Bewilligungsbescheid festgelegt wurde.

    Im Einzelfall kann man dann sicher mit dem Amt abklären, ob auch außerhalb solcher Angebote eingekauft werden kann.

    Aber grundsätzlich sollte Dir auch klar sein, daß eine Erstausstattung nicht bedeutet, daß Du einen Anspruch auf ungebrauchte Neuware oder Design-Möbel hast.

    Gruß!

    Hallo,

    Anfrage von Rainer:

    "mir ist die Erstausstattung genehmigt worden, allerdings soll ich die Sachen aus einer Möbelbörse holen. Ich war heute da und hab mir die Sachen angesehen die da angeboten werden. Die sind echt unter letzte Schublade und viel zu teuer. Nun zu meiner frage:

    MUSS ich da die Möbel kaufen, weil die jobbörse das so will? Oder kann ich auch woanders hingehen?"

    Gruß!

    Hallo,

    Das Kindergeld muss laut meiner SB per Antrag abgezweigt werden, da er ja bei einem Zusammenzug nicht mehr bei seinen Eltern wohnen würde und der Anspruch darauf dann ihm gilt, solange bis er eben mit der Ausbildung fertig ist. Das wird standardmäßig wohl immer verlangt,

    Die Abzweigung kommt i.A. nur dann in Betracht, wenn die Eltern sich weigern, Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes nach Auszug an das Kind zu leisten. Auch würde mit einer Abztweigung nicht der Anspruch an sich auf Deinen Freund übergehen - anspruchsberechtigt bleiben weiterhin die Eltern. Von daher ist die pauschale Auskunft des SB falsch - oder er meinte eine Abtretung.

    Gruß!

    Hallo Phillip.1977,

    wie üblich bist Du mal wieder nicht in der Lage, Texte zu verstehen. Da aber Diskussionen mit Dir recht sinnlos und Deine meist ellenlangen Texte kaum verständlich sind, verzichte ich darauf. Wie auch auf weitere Beiträge von Dir und Deinen Sockenpuppen. Das habe ich Dir schon mehrmals geschrieben und werde das nach Deinen Ausfällen gestern und heute konsequent umsetzen. Und damit Du das auch verstehst und Du ja so gerne was groß schreibst:

    Du bist raus!

    Hallo,

    Weil es bei endgültigen Bescheiden nicht anders geht, der Mitarbeiter es im JC nicht darf und die Kasse in Recklinghausen die Umgehungslösung wäre. Das die Kasse nun mal in Recklinghausen und nicht woanders sitzt, dass kann ich nicht ändern. Dies war auch nur als Hinweis gedacht, falls der Kunde dies möchte. Meine Kunden wollten es häufig, war aber ebend nur durch die Kasse in Recklinghausen möglich.

    Welch sinnlose Aussage.

    Hast du jemals in einem JC gearbeitet?

    Nein.

    Gruß!

    Hallo,

    Falls man den Betrag in vollem Umfang sofort erstatten möchte, dann kann man bei der Kasse anrufen!

    Aja. Und warum sollte ich als meinetwegen Rostocker in Recklinghausen anrufen? Und warum sollte ich überhaupt anrufen, wenn ich den "Betrag in vollem Umfang sofort erstatten möchte"?

    Du machst Dich ziemlich unglaubwürdig mit Deinen Antworten.

    Gruß!