Beiträge von Hoppel
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Hallo,
wevell - das ist richtig, aber darauf hast Du in Deiner ersten Antwort nicht hingewiesen
ZitatWarum sind wir keine BG???
Du bist offenichtlich nicht minderjährig. Mit einer Ausbildung und Bezug von BaföG gehörst Du somit nicht der BG an und erhälst (außer der Mietbeihilfe) keine Leistungen. Somit gehörst Du der HG an.
Gruß!
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Hallo,
da Ihr keine Bedarfs-, sondern eine Haushaltsgemeinschaft bildet, kannst Du nicht die BG vertreten, da Du dieser ja nicht angehörst.
Gruß!
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Hallo,
Zitatder Mehrbedarf ( hier also 36 % ) kann nicht auf 18 % halbiert werden.
Doch, wevell. Siehe meinen Link auf die fachlichen Hinweise.
ZitatDanke Harald für die schnelle Antwort.
Ein "Harald" hat Dir nicht geantwortet
Zitat"in zeitlichen Intervallen von mindestens einer Woche" was bei mir ja nicht der Fall ist.
Dann läuft es nicht auf einen "Rechtsstreit" hinaus, sondern auf eine Ablehnung. Das sog. hälftige Modell unterliegt ziemlich genauen Bedingungen und läuft darauf hinaus, daß tatsächlich hälftig das Kind betreut wird. Dies scheint bei Dir nicht der Fall zu sein, womit also auch kein Anspruch auf den anteiligen Mehrbedarf bestehen dürfte.
Gruß!
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Hallo,
den Antrag auf Reneovierung mußt Du VOR Renovierung stellen.
Gruß!
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Hallo,
was soll diese blödsinnige Umfrage?
Zitatgründe für den umzug habe 2.
1. attestierte krankheit die einen umzug befürwwortet.
2. drohende obdachlosigkeit da der vermieter bereits wegen eigenbedarf klagt.Das sind keine Gründe für einen Umzug. Weder eine Krankheit noch eine bevorstehende Obdachlosigkeit begrüden einen Umzug in ein anderes BL. Zwar kannst Du jederzeit in ein anderes BL umziehen, aber für die Übernahme der entsprechenden Kosten durch das Jobcenter brauchst Du belastbare Gründe. Und die von Dir aufgeführten Gründe sind absolut nicht belastbar.
Gruß!
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Hallo,
ZitatMir hat es sprichwörtlich die Füße weggezogen – damit hätte ich wirklich nicht gerechnet – geht man so mit frischen Müttern um
Mir haut es auch sprichwörtlich die Füße weg - welches Anspruchsdenken hast Du eigentlich?
Du hast Dich 2 Jahre lang in Elternzeit begeben (wofür Du Elterngeld vom Staat, sprich Steuerzahler, bekommen hast) und erwartest nun offensichtlich auch danach, daß der Staat (also immer noch der Steuerzahler) Dich mit 2.600 € Brutto einstuft. Obwohl Du ja eigentlich - aus welchen Gründen auch immer - nur mit Zeitverträgen operiert hast und offensichtlich ja nie fest angestellt warst und also "nur" ein Einkommen von 2.000 € angenommen wird.
Laß mich das kurz noch mal wiederholen: Du warst die letzten 2 Jahre nicht einen Tag sozialversicherungsflichtig tätig, hast von dem (steuerfinanziertem) Elterngeld gelebt und erwartest nun ernsthaft, daß man Dich gefälligst nach dem Einkommen von vor 2 Jahren einstuft und Dich somit (selbstverständlich steuerfinanziert) weiterhin unterstützt. Um dann auch noch schön polemisch zu fragen
Zitatgeht man so mit frischen Müttern um
Ja. So geht man mit Leuten um, die ein Anspruchsdenken haben, was nichts mit der Realität zu tun hat.
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Hallo,
ZitatIm Sozialgesetzbuch finde ich nichts diesbezügliches....
Was hoffst Du denn da auch zu finden? Leistungen aus dem SGB werden (bis auf wenige Ausnahmen) ausschließlich an Leistungsbezieher gezahlt - was im konkreten Fall nicht gegeben ist.
Übrigens hätte das auch im umgekehrten Fall so gegolten: wäre ein Guthaben aus den BK ausgezahlt worden, hätte aus dem gleichen Grund das Jobcenter dieses Guthaben nicht fordern können...
Gruß!
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Hallo,
ZitatJetzt bekam ich von denen die Antwort, daß das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen würde, weil kein laufender Leistungsbezug bestehe!!!!
Die Antwort ist richtig.
Allerdings sehe ich auch nicht unbedingt ein Problem darin: Du selbst haftest nicht gegenüber dem Vermieter, womit also der Vermieter die fehlenden BK als Verlust buchen muß.
Gruß!
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Hallo,
Es bleibt es bei meiner Äußerung: die Grundsicherung kommt nur bei Erreichen der Altersgrenze und bei voller Erwerbsminderung in Betracht. Von beiden steht nichts in der Frage. Somit ist die Sozialhilfe die einzige Option.
Bei Dir vermute ich eben diese volle Erwerbsminderung (zumindest liest sich das so), weswegen Du auch mit 63 Jahren Grundsicherung erhälst.
Gruß!
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Hallo,
ZitatSelbstverständlich iss der umzug erforderlich da ich aus meiner Wohnung ja raus "MUSS!"
Deine Frage zielt darauf hin, daß Du ohne belastbaren Grund außerhalb Deiner Kommune/Deines Landkreises ziehen willst - und hier wird das Jobcenter selbstverständlich nicht die Kosten übernehmen.
Durchaus gute Chancen für die Übernahme der Umzugskosten sehe ich in der Stadt/dem Landkreis, in dem Du wohnst.
Gruß!
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Hallo,
Zitatund wollte mal wissen was mir zusteht bzgl eines umzugs
Was sollte Dir denn zustehen? Genau - nichts. Dein Umzug ist nicht erforderlich - insofern mußt Du ihn schon selbst zahlen.
Gruß!
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Hallo,
ein Anspruch auf ALG II besteht nicht.
Gruß!
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Hallo,
ZitatBekomme ich die 3 Monate wenigstens meine Miete überwiesen ?
Bei einem erstmaligen Verstoß ja, bei einem zweiten oder weiteren Verstoß nein .
ZitatBekomme ich für die Zeit Lebensmittelgutscheine ?
Nicht automatisch.
ZitatUnd was natürlich auch wichtig ist habe ich dann die 3 Monate quasi frei oder muss ich dann trotzdem noch etwas machen ?
Du mußt damit rechnen, daß Du eine weitere Maßnahme bekommst.
Zu Deinen Ausführungen selbst äußere ich mal nicht - aber Deine Sichtweise ist, nun ja, sehr beschränkt.
Gruß!
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Hallo,
bitte eröffne mit Deiner Frage einen neuen Thread.
Gruß!
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Hallo,
Zitataber strom und gas wer bezahlt das dann
Ihr selbst - oder soll das der Steuerzahler nun auch noch extra für Euch aufbringen? Fragst Du demnächst, wer denn nun das Bier und den Wodka beim nächsten Besuch in einer Kneipe zahlt? :confused:
Zitatalso wievielbleibt jeden von uns dann über weil wir haben ja auch getrennte konten
Das hat Dir wevell doch nun schon mehrmals gesagt: 720 €, wobei das mit den getrennten Konto in diesem Zusammenhang keinerlei Bedeutung hat.
Gruß!
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Hallo,
ZitatGegen wen soll ich Klage richten
Du willst es nicht verstehen oder? Du hast keine Möglichkeit zu klagen, da die Sache bereits verjährt ist.
Gruß!
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Hallo,
Deine letzte Antwort ist praktisch unlesbar.
Offensichtlich hast Du die Widerspruchsfrist nicht wahrgenommen, weswegen eine Klage von vornherein schon aus formalen Gründen scheitern wird.
Gruß!
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Hallo,
von wem hast Du Bescheid bekommen - vom Jobcenter (in Sachen ALG II) oder von der Arbeitsagentur (in Sachen ALG I)?
Gruß!
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Hallo,
Zitatstehen ihr Leistungen zu ( Unterkunft, BAB, Bafög ) ?
Nein.
Zitatda sie bei uns gemeldet ist, werden die Kosten für Unterkunft und Heizung nun durch 2 oder 3 Personen geteilt ?
Durch 2.
Zitatdie Wohnung beträgt 85m² , bei 3 Personen sind das angemessene Wohnkosten, werden jetzt die Kosten für 2 Personen
( 65m² ) oder weiterhin für 3 Personen ( 80m² ) berechnet ?Für 2 Personen.
Gruß!
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Hallo,
es gilt auch hier die Freigrenze von 100 €, weswegen Dein Erwerbseinkommen nicht angerechnet wird, wenn es unter diesen 100 € liegt.
Gruß!
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Hallo,
Zitatder meinte das mir der Mehrbedarf zusteht.
Der Mehrbedarf steht dieser nur dann zu, wenn es sich um eine berufsvorbereitende Maßnahme einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung handelt. Davon schreibst Du jedoch nichts.
ZitatHabe ich denn dann Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ja.
Zitatwird das erst ab Antragstellung oder rückwirkend gezahlt
BAB wird m.W. auch rückwirkend gezahlt, allerdings bin ich kein Experte für BAB. Alle weiteren Fragen dazu in dem anderen Forum bitte, wo Du wegen Wohngeld nachgefragt hast.
Zitatkönnte ich die Frau von der Agentur für Arbeit dann rechtlich belangen,wegen Fehlinformationen
Nein.
Gruß!
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Hallo,
es wird Probleme wegen der nicht vorhandenen Miete geben. Da Du durch die kostenlose Wohnung zusammen mit Deinen Großeltern wirtschaftest (irgendjemand muß ja schließlich die Betriebskosten und dgl. zahlen), dürfte das JC von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen.
Sinnvoller wäre es, Deine Großeltern nehmen für die Wohnung die ortsübliche Miete.
Was den Unterhalt betrifft, müssen Deine Eltern tatsächlich nicht für den Unterhalt der Enkelin aukommen, aber durchaus für Deinen. Sofern Du kein eigenes Einkommen z.B. durch Arbeit hast, beläuft sich dieser Unterhalt auf 670 € je Monat, die Du durchaus einfordern solltest und auch mußt - denn auch das JC weiß von Unterhaltspflichten Bescheid und könnte Dir als diese 670 € als fiktives Einkommen durchaus anrechnen.
Weigern sich die Eltern, beantrage nach dem Urlaubssemester BaföG als Vorausleistung, was allerdings dann auf eine Unterhaltsklage hinausläuft.
Gruß!
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Hallo,
ZitatIst das Jobcenter berechtigt, uns die 500 Euro oder einen Teil davon von der kommenden Hilfe zum Lebensunterhalt abzuziehen, obwohl das bedeutet, dass wir dann in Bezug auf unsere Fixkosten wieder zahlungsunfähig sein werden?
Äh - nicht Ihr habt die Miete und vor allem die Betriebskosten (BK) gezahlt, sondern das Jobcenter. Insofern ist das Jobcenter auch derjenige, der die Erstattung aus zuviel gezahlten BK zu erhalten hat.
Es wird also zu einem entsprechenden Bescheid kommen, nachdem Ihr das Guthaben zurück zahlen müßt. Sobald Ihr diesen Bescheid habt, stellt einen formlosen Antrag auf Ratenzahlung (eine Stundung kommt nicht in Betracht). Das wird in der Regel auch genehmigt.
Gruß!
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Hallo,
ZitatWenn ich es richtig verstanden habe, bleiben mir davon dann 100€ weil das der maximale Hinzuverdienst ist.
Falsch verstanden. Die ersten 100 € sind anrechnungsfrei, für den Verdienst von 101 € bis 200 € gibt es weitere 20 € anrechnungsfrei. Das bedeutet also, daß Dir von den 200 € aus Deinem Job 120 € bleiben und 80 € angerechnet werden.
Gruß!
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Hallo,
ich befürchte, daß der alte SB falsch gerechnet hat.
Gruß!