Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    Du hast zwar keinen Anspruch auf alg2 aber zu mindestens auf das Kindergeld

    Aja. Vielleicht solltest Du Dir die Ausgangsfrage nochmal durchlesen und Dich über Kindergeld informieren. Dann wüßtest Du, daß Deine Aussage Quatsch ist.

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    Auch kannst du und deine Mutter versuchen einen Härtefall Auszug zu beantragen

    Warum versuchst Du mit Macht, mit falschen Aussagen Hoffnungen zu wecken? Für eine Umzugsgenehmigung besteht nach den Schilderungen im ersten Thread nicht mal ein Hauch von Hoffnung, da kein Härtefall vorliegt.

    Zitat

    schalte im Zweifel einen Anwalt ein um deine Interessen durch zu setzen.

    Auch so ein seltsamer Rat. Was soll der denn machen und wie soll ihn der TE bezahlen?

    Sehr grenzwertige Äußerungen :(

    Gruß!

    Hallo,

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    ich habe zurzeit überhaupt kein Einkommen.

    Naja. Du hast schon durchaus Einkommen:

    Zitat

    Mein Vater leiht mir Geld für meinen Lebensunterhalt und für meine Krankenkasse.

    Es handelt sich nicht um ein echtes Darlehen und Ihr wirtschaftet zusammen. Insofern sehe ich nicht unbedingt Sinn in einem Widerspruch, denn beides (also das nicht echte Darlehen und die Wirtschaftsgemeinschaft) kannst Du kaum widerlegen.

    Gruß!

    Hallo,

    das ALG I wird nachträglich, das ALG II vorträglich gezahlt. Insofern ist die Entscheidung des Jobcenters durchaus richtig, keine Leistungen mehr zu zahlen, da Du ja nachträglich Leistungen (nämlich ALG I) erhälst und ansonsten eine Doppelzahlung vorhanden wäre.

    Du kannst bei dem Jobcenter ein Überbrückungsdarlehen beantragen.

    Gruß!

    Hallo,

    die Frage läßt sich hier nicht beantworten, weil das von den Bestimmungen der Kommune/des Landkreises abhängt. Diese kann ich nicht einschätzen, weil ich nicht weiß, in welcher Kommune/Landkreis Du wohnst.

    Im übrigen ist das ganze auch recht kompliziert - nicht nur, weil für eine solche Vereinbarung allein die Absicht nicht ausreicht, sondern hier ziemlich strenge Bestimmungen bestehen, um einen Mißbrauch vorzubeugen.

    Insofern würde ich dazu raten, sich direkt mit dem Jobcenter vor Ort über Frage zu unterhalten.

    Gruß!

    Hallo,

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    dass jedes Jahr eine Nachzahlung für Heizung in höhe von 2400 - 3500 Euro kommt.

    Das ist tatsächlich nicht angemessen und äußerst ungewöhnlich. 1844 € im Jahr nur an Nachzahlung beduetet mindestens 153 € im Monat - und das auch im Sommer. Du solltest als erstes die Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen - da stimmt tatsächlich etwas nicht.

    Zur Übernahme der Kosten ist das JC in dieser Höhe (und das nun schon mehrmals) nicht verpflichtet. Tatsächlich gilt auch hier das Prinzip der Angemessenheit - und über 160 € je Monat an Heizkosten für eine Person sind - egal wo Du wohnst - tatsächlich nicht angemessen. Insofern hast Du bei einem Widerspruch und ggf. einer Klage m.M. nach schlechte Karten.

    Du solltest einen neuen Antrag an das JC auf ein entsprechendes Darlehen stellen und gleichzeitig die Abrechnung überprüfen lassen.

    Gruß!

    Hallo,

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    Welche Chance bzw. Möglichkeiten seht Ihr, auch die Sanktion des RB für den Zeitraum Okt. - Nov. aufzuheben?

    So gut wie keine. Die einzige Chance wäre ein Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" (einfach mal danach googlen). Der muß aber verdammt gut begründet sein.

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    Ich habe vorab noch nie einen Termin beim JC versäumt

    Das wäre z.B. keine verdammt gute Begründung.

    Gruß!

    Hallo,

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    Kann mir keiner helfen!???

    Doch. Aber nicht an einem Sonntag binnen einer Stunde :mad:

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    Grundsätzlich steht uns für vier Personen ja eh eine größere Wohnung zu -

    Nein.

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    Ist diese Berechnung nun richtig oder nicht?

    Im Normalfall wird nur die alte Miete gezahlt.

    Zitat

    und der einzige Ablehnungsgrund ja nur die Größe ist

    Naja - denke mal weiter. Je größer die Wohnung, desto höher die Betriebskosten. Es mag zwar sein, daß im Augenblick die angemessenen KdU nur um 2 € überschritten werden - angesichts der ständig ansteigenden Betriebskosten dürfte die Differnez in wenigen Jahren aber ganz anders aussehen.

    Abgesehen davon - wenn Ihr ohne Genehmigung umzieht, könnt Ihr weder die Mietkaution noch die Umzugskosten beim Jobcenter geltend machen.

    Gruß!

    Hallo,

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    Der Abschluss einer priv. Haftpflichtversicherung ist Bestandteil meines Mietvertrages

    Eine solche Verpflichtung ist nicht rechtens. Der Abschluß einer solchen Versicherung ist alleinige Sache des Versicherungsnehmers und kann auch durch einen Vermieter nicht vorgeschrieben werden. Daran ändert außerhalb Hamburgs auch nicht das von wevell zitierte Urteil.

    Im übrigen würde eine solche Versicherung die Nebenkosten in die Höhe treiben, was dann u.U. wieder mit den angemessenen Kosten der Unterkunft zu tun hätte. Werden also durch eine solche Versicherung die angemessenen KdU überschritten werden, wäre das JC berechtigt, ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten.

    Schließlich und endlich wäre bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung von Bedeutung, warum Du dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen bist und Dich erst zu einem Zeitpunkt darauf besinnst, zu dem Du staatliche Leistungen empfängst. Das ist allein schon ein Widerspruch in sich - Du hast somit gegen Deine von Dir eingeforderte Mietklausel solange verstoßen, wie Du keine Grundsicherung erhalten hast. Ich wünsche viel Spaß dabei, dies im Widerspruchs- und Klageverfahren zu begründen...

    Gruß!