Beiträge von Hoppel

    Hallo corey,

    1. nein, nicht komisch. Aber man müßte sich das von wevell verlinkte Dokument auch mal durchlesen, um Gründe dafür zu erfahren, statt hier irgendwelche Luftblasen abzulassen. Aber das setzt natürlich die Fähgkeit voraus, auch lesen zu können - was mich gleich zu

    2. bringt. Dein absolut blödsinniger Kommentar disqualifiziert Dich selbst. Wer auf Hinweise, Ratschläge und Beurteilungen anderer setzt und diese auch bekommt, um sich dann mit solchen Kindergarten-Reimen zu outen, zeigt, daß er dem Alltag nicht gerade geistig offen steht und mit erheblichen intellektuellen und geistigen Problemen zu kämpfen hat.

    Troll in einem anderen Forum herum.

    Kein Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Bedeutet jetzt genau ?

    Ja, was könnte das wohl bedeuten? Dass Du eventuell mit nicht auf Deine Kommune zugeschnittenen Argumenten arbeitest? Das Dein Widerspruch recht sinnlos sein dürfte? Das man Infos aus dem Internet nicht einfach 1:1 auf die individuelle Situation und Kommune umsetzen kann? Das es hunderte Kommunen gibt, die keine Pauschalen ansetzen?

    Kannst Dir aussuchen, was das jetzt genau bedeutet.

    Gruß!

    Hallo,

    der LPK ist für die Jobcenter nicht verpflichtend. Entscheidend ist, daß der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit gibt, Sach- oder Geldleistungen zu gewähren. Am Anfang dieser Regelung gabe es praktisch keine Kommunen, die Gutscheine ausgaben. Die Praxis hat dann jedoch gerade in großen Ballungsräumen gezeugt, daß eine Vielzahl der Betroffenen, die mal eben so über 1000 € für die Erstaustattung in die Hand gedrückt bekommen haben, dieses Geld für alles mögliche ausgegeben haben - nur nicht für die Erstausstattung. Folge: immer noch keine Möbel in der Wohnung und Geld futsch. Daher sind viele Kommunen auf die Gutscheine umgestiegen, was nun nicht unbedingt mit "Bananenrepublik" zu tun hat, sondern eher mit gesundem Menschenverstand.

    Zitat

    Allerdings werde ich Widerspruch einreichen, da ich so wie jeder andere Bürger, Anspruch auf diesen geregelten Satz habe

    Geregelter Satz? Schnell mal gelacht. Über die Höhe der Beihilfe zur Erstausstattung gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Sowohl die Leistung selbst als auch der Betrag variieren von Kommune zu Kommune.

    Viel Spaß bei dem Gerichtsverfahren.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    denke ich das ich deswegen nichts mehr höre

    Nein. Einen Ablehnungsbescheid hättest Du dennoch bekommen müssen.

    Zitat

    Das kann der Mann mit dem ich hier wohne nicht aufbürden

    Ich denke, Ihr habt nicht miteinander zu tun. Nun plötzlich wirtschaftet ihr zusammen...

    Zitat

    Wo kann ich mich hinwenden?

    An das Jobcenter und dort nachfragen, woran es hakt. Erst dann könnte man über weitere Schritte nachdenken.

    Gruß!

    Hallo nochmal,

    Zitat

    ch will sie so schreiben weil das für mich am erfolgversprechensten ist

    Erfolgversprechendsten sind in der Praxis die individuellen Bewerbungen. Bestes Beispiel (auch wenn für Dich nicht positiv) Du. Du hast trotz 40 Bewerbungen offensichtlich kein ernsthaftes Angebot. Versuche mal einfach zum Spaß die nächsten 10 Bewerbungen nach meinen Ratschlägen zu verwirklichen.

    Gruß!

    Hallo,

    da ich Deine EV nicht kenne, kann ich Deinen letzten Kommentar nicht beantworten.

    Die Erstattung von Bewerbungskosten von ALG 2-Empfängern ist gesetzlich nicht detailliert geregelt. Es kommt auf die Verfahrensweisen der einzelnen Jobcenter an. Das Job-Center hätte Dir aber zuvor mitteilen müssen, wenn es die Kosten für Serienbewerbungen nicht erstattet. Schau also - sofern vorhanden - in Deiner EV nach.

    Zitat

    ich will sie so schreiben weil das für mich am erfolgversprechensten ist

    Nach der Logik könnte eine Bewerbung aus so aussehn: "Hallo ich bin der Manni und hab echten Bock, bei ihnen mein Geld zu verdienen". Soll heißen, in diesem Fall wäre es nicht unbedingt die erfolgsversprechendste Methode, auch wenn es der Bewerber anders sieht (wobei das jetzt nicht bedeuten soll, daß Deine Bewerbungen auch so ausgesehen haben ;)

    Lege also Widerspruch ein, richte Dich aber ggf. auf eine Klage ein. Da dies erfahrungsgemäß sehr lange dauern kann, würde ich kommende Bewerbungen aber nach meinen Vorschlägen ausrichten, um nicht immer wieder neu in die Falle zu geraten.

    Im übrigen: egal ob der Widerspruch erfolgreich ist oder nicht: mit einem Bewerbungstrainung wirst Du rechnen müssen.

    Gruß!

    Hallo,

    ich glaub es Dir ja gerne, daß Du Dich nicht richtig behandelt fühlst.

    Zitat

    Ich kann nicht für jedes Unternehmen ein neues Bewerbungsschreiben aufsetzen

    Mal abgesehen davon, daß Du damit ja selbst den Vorwurf des JC bestätigst, "Ketten"-Bewerbungen geschrieben zu haben - ein, zwei individuelle Sätze zum angeschriebenen Unternehmen (lassen sich notfalls aus deren Internet-Seite herausfiltern) und warum gerade bei diesem Unternehmen Du ideal hineinpasst ist nicht gerade unzumutbar.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Die Erstattung der Bewerbungskosten ist auf einen Höchssatz gedeckelt(

    Ach neee. Aber darum geht es hier ja gar nicht.

    Zitat

    hierfür kein Geld beantragt

    Wie auch: die 5 € sind eine Pauschale.

    Zitat

    Wo ist da die Logik?

    Die Logik besteht darin, keine Serienbriefe als Bewerbungen abzulassen, sondern konkret zugeschnittene Bewerbungen zu starten.

    Wie auch immer: ich sehe da kaum Chancen, etwas dagegen zu machen - eher riskierst Du ein Bewerbungstraining.

    Aber mal sehen, wie das wevell sieht.

    Gruß!

    Hallo,

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    Die Bewerbung besteht aus 4 Teilen, das Anschreiben ist immer gleich(es sei denn es wird ausdrücklich eine Gehaltsvorstellung gewünscht), allerdings finde ich es ein Witz hier von Kettenbriefen zu sprechen. Ich habe meine Bewerbungen so strukturiert wie ich es für am besten halte und meine Bewerbung so aufgebaut das ich für jedes Unternehmen interessant bin.

    Hört sich so an, als wenn Du an 40 verschiedene Betriebe immer die gleichen Bewerbungen mit nur marginalen Unterschieden geschrieben hast. Wenn dies dem so ist, wäre das eine Art intelligente Geldbeschaffungsmethode, aber keine ernsthaften Bewerbungen. Heutzutage gehört es zum Standard, im Anschrieben einer Bewerbung auszudrücken, warum man unbedingt bei Firma xyz arbeiten will (was dann in einem eventuellen Bewerbergespräch noch weiter vertieft werden kann) und warum einem der ausgeschriebene Job besonders zusagt.

    Gruß!

    Hallo,

    "hörensagen" ist kein Grund, auf Barzahlung zu bestehen. Das JJ kann entweder Gutscheine oder Bargeld ausgeben. Allerdings kannst Du wohl kaum gegen die Gutscheine etwas machen, wenn Du noch nicht mal da warst...

    Zitat

    Der effektive Raum, in dem ich wohnen werde, verfügt über gerade mal 22,6m2 Fläche. Stellen Sie sich dies wie ein großes Viereck vor. D.h. Küche, Schlafbereich und Wohnbereich befinden sich komplett in einem, 22,6m2 großem Raum. Ein normales Bett passt dort schon mal überhaupt nicht herein, ebenso wenig große Schränke oder ähnliches, außerdem müssen die zwei großen Fenster, sowie die Balkontür noch zu öffnen sein. Außerdem muss auf die Luftzirkulation geachtet werden, der Raum darf schlicht und ergreifend nicht zugestellt werden, ansonsten droht die Gefahr auf Schimmel!

    Naja - warum suchst Du Dir denn eine solche Wohnung?

    Zitat

    Ich brauche einfach nur eine explizite, aktuell geltende Regel

    Die aktuelle Reglung in solchen Fragen legt das JC vor Ort fest. Ein Rechtsanspruch auf Barzahlung hast Du nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    bin schwer krank (künstl Bandscheibe LWS ,Bandscheibenvorfälle HWS und BWS,Schmerzpatient BTM Mitteleinnahme) Amtsärztliches Gutachten existiert auch,das ich meinen Alltag nicht ohne Hilfe bezwingen kann,Arbeitsunf. und halt die Therapie Vorschläge die ich jetzt hier halt nicht weiter nennen möchte. 30% Behinderung vom Versorgungsamt

    Widerspricht sich irgendwie. BTM und GdB von 30 (also keine Schwerbehinderung) passen nicht zueinander.

    Zitat

    Ich wollte heute meinen Neuantrag abgeben und die Arge in Kaiserslautern weigerte sich diesen Anzunehmen ohne die Zustimmung aus Berlin.

    Laut Urteil vom BSG ist für einen Umzug in ein anderes Bundesland keine Zustimmung des JC im alten BL erforderlich und das JC im neuen Bundesland muß die dortigen Mietkosten (bis zum Höchstsatz der angemessenen Kosten) übernehmen.

    Weise das JC in Kaiserslautern (möglichst schriftlich) auf das Urteil (B 4 AS 60/09 R) hin.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    es fehlten ein paar Sachen...Ausweiskopie, Sozialversicherungsausweis, ansonsten nichts relevantes...

    Naja - das sind durchaus wichtige Sachen, ohne die eine Antragsbearbeitung kaum möglich ist.

    Zitat

    Was kann ich jetzt machen????
    Überprüfungsantrag stellen ?

    Bestandteil des Anspruches auf ALG II ist die Ortsanwesenheit. Dazu gehört vor allem, jederzeit für das JC erreichbar zu sein. Dies war bei Dir offensichtlich nicht der Fall. Somit ist die Ablehnung rein rechtlich in Ordnung - Du hättest ja genug Möglichkeiten gehabt, bei der Caritas telefonisch oder per Mail nachzufragen, ob Post eingetrudelt ist.

    Zitat

    und in meinen Fall denke ich, dass ich theoretisch vor Gericht, recht bekommen würde

    Nein. Du hast Deine Verpflichtungen nicht wahrgenommen - nicht das JC.

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    lleine schon deswegen, da ich keine Möbel mehr habe und ja eigentlich gar nichts besitze

    Stelle einen Antrag auf Erstausstattung, ggf. auch als Darlehen.

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    Wobei ich auch nicht verstehen kann, dass die so frech sind und auch Monat Mai-Juli in den Versagungsbescheid von April reinstecken ....

    Was soll daran "frech" sein? Du hast durchaus relevante Unterlagen im April nicht eingereicht, weswegen kein Anspruch für den nächsten Bewilligungszeitraum (Mai - Juli) vorhanden war. Das ist nicht "frech", sondern - sorry - eigenes Verschulden Deinerseits.

    Zitat

    Überprüfungsantrag stellen ?

    Hat kaum Sinn. Du könntest es eher mit einem "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" versuchen. Allerdings überzeugen mich Deine Argumente dafür nicht unbedingt. Davon abgesehen ist ein solcher Antrag recht kompliziert, weswegen ich Zur Inanspruchnahme eines Beratungsscheines und Fachanwaltes für Sozialrecht rate.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Ich hab keine Ahnung was für böse Gedanken du pflegst, dass andere Menschen nicht nach Hilfe fragen können.

    Keine bösen Gedanken. Aber schau Dir mal Deine Frage nochmals an: Du willst Fragen nach dem Grund Deines Planes, ausgerechnet in einer der teuersten Städte Europas zu studieren, obwohl Du Deinen Lebensunterhalt offensichtlich nicht decken kannst, verbieten - damit machst Du nicht gerade einen guten Eindruck und schließt Hilfe von vornherein aus.

    Wie auch immer: Du hast keinerlei Möglichkeiten, irgendwelche Zuschüsse wie ALG II oder meinetwegen Wohngeld zu erhalten und mußt Dein Plan also allein mit Deinen Eltern realisieren.

    Gruß!

    Hallo wevell,

    im übrigen melden sich solch "freundliche" Leute mit einem, nun ja, ziemlich gesteigertem Anspruchsdenken (was so gut wie niemals berechtigt ist) so niemals wieder. Sie wollen meist ihre Frage loswerden, immer mit der Hoffnung, daß sie endlich mal im Mittelpunkt stehen oder sie irgendjemand versteht und natürlich mit der Maßgabe, daß man um Himmelswillen nicht ihr (oft nicht nachvollziehbares) Verhalten hinterfragt.

    Scheint mir auch hier der Fall zu sein.

    Naja...

    Gruß!

    Hallo,

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    Darf man ALG II beantragen, obwohl man nicht im Deutschland leben wird.

    Beantragen kannst du es, aber der Antrag wird zu 100% abgelehnt.

    Zitat

    Ich antworte auf keine Fragen, wieso ich meinen Abschluss nicht in Deutschland mache und danach in England studiere. Meine persönlichen Beweggründe gehen niemand was an.

    Äh - Träume weiter. Deine Beweggründe sind durchaus von Interesse. Du fragst nach (deutschen) Sozialleistungen im Ausland. Spätestens bei einem solchen Antrag würden "deine persönlichen Beweggründe" abgefragt werden. Aber Du kannst natürlich dennoch der Meinung sein, daß Du einerseits Sozialleistungen empfangen willst und andererseits es keinen etwas angeht, warum Du Deinen Weg im Ausland gehst. Mit Deiner Weigerung machst Du es auch schwer, über eventuelle andere Förderungen nachzudenken. Aber nun ja - wenn Du der Meinung bist...

    Zitat

    Nur eine Antwort: Ja, du darfst beantragen.

    Nur eine Frage: wie kommst Du auf eine solch abenteuerliche Antwort? Es liegt nicht mal der Hauch einer Anspruchsvoraussetzung auf ALG II vor. Oder sollte Deine Antwort sarkastisch gemeint sein? :confused:

    Gruß!