Hallo,
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Der AV begann am 18.07. Dies habe ich dem Jobcenter sofort mitgeteilt. Nun habe ich am 31.07. kein Geld bekommen vom Jobcenter.
ALG II wird im Voraus gezahlt, also Ende Juli für den August. Im August aber haben sich Eure Einkommensverhältnisse entscheidend geändert, womit sich die bisherige Höhe des ALG II stark reduzieren dürfte. Damit ist die Einstellung der bisherigen Zahlung erstmal berechtigt, um Rückzahlungen zu vermeiden.
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bis der erste Verdienstnachweis vorliegt
Auch das ist eine durchaus berechtigte Aussage. Das Jobcenter kann ohne die Nachweise keine Neuberechnung durchführen.
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Wie stellen die sich das vor
Naja, Du kannst das JC kaum für einen eigenen Fehler verantwortlich machen. Die Reaktion des JC auf Deine Änderung der Einkommensverhältnisse war absehbar. Du hättest dementsprechend einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen können und müssen. Ohne ein solchen Antrag kann das JC gar nicht anders reagieren wie geschehen. Stelle also den Antrag schnellstmöglich. Beachte allerdings, daß es sich dabei um ein Darlehen handelt, was Du in (kleinen) Raten zurückzahlen mußt.
Gruß!