Hallo,
Zitat
Nö, ist es nicht. Lies Dir mal den § 9 EStG genau durch... Abgesehen davon ist hat das eigentlich auch nichts mit Deinem Problem mit dem Jobcenter zu tun, sondern ist in diesem Zusammenhang eher theoretischer Natur.
Zitat
ist das Bundeskostenreisegesetz keine öffentlich-rechtliche Bestimmung ?
Ich habe nichts gegenteiliges behauptet, sondern Dir nur die zwei Bedingungen für die Definition "zweckgebundene Einnahmen" im Zusammenhang mit Sozialleistungen genannt.
Zitat
Würde bedeuten, wenn das Geld für den PKW nicht mehr vorhanden ist - ist auch die Stelle weg und es gibt keine anrechenbaren Einnahmen mehr - ist das das Ziel von SGB II?
Naja - die Haftpflicht wird übernommen und in der Pauschale des Jobcenters sind zumindest formal die Aufwendungen für das Auto mit enthalten (auch wenn es verdammt wenig ist). Insofern greift Dein Argument nicht besonders.
Wie auch immer: letztendlich muß das das Jobcenter vor Ort und ggf. das Gericht vor Ort entscheiden.
Gruß!