Hallo,
stell einen Antrag auf die Lebensmittelgutscheine.
Gruß!
Hallo,
stell einen Antrag auf die Lebensmittelgutscheine.
Gruß!
Hallo,
nein, als Einkommen.
Gruß!
Hallo,
ZitatABER EIGENTLICH KÖNNEN DIE DAS JA NICHT RAUSBEKOMMEN DAS ICH NICHT MEHR AN MEINER ALTEN ADRESSE WO ICH MIT MEIN DAD GEWOHNT HABE NICHT MEHR WOHNE ODER?
WEIL DIE POST VON DENEN KOMMT JA ZU DER ANDEREN AN ( NACHSENDEAUFTRAG )
Auch wenn Du hier rumschreist - es bleibt Betrug, der auch sehr schnell auffliegen kann.
Zitatdie alte adresse ist ja noch bis 30.11.2013 aktuell erst dann zieht mein dad aus .
ich hatte nur schon vorher den nachsendeauftrag gemacht für die neue adresse (die anschrift bei meiner freundin )
Das ist nicht sehr plausibel.
Zitatalso geh ich zu meiner alten arge in hamburg und sag das ich am 1.12.2013 zu meiner freundin ziehe oder wie??
Dann zum einwohnermeldeamt in der neuen stadt und danach zu der neuen arge??
Nein. Du mußt bei dem Jobcenter in Hamburg ein Umzugsantrag stellen. Erst wenn dieser genehmigt ist, kannst Du in der neuen Stadt einen neuen Antrag auf ALG II stellen.
Gruß!
Hallo,
ZitatBekommt die arge in hamburg das mit das ich ab ende november nicht mehr bei meiner alten adresse wohne???
Das ganze wäre ein klassischer Betrugsversuch mit all den Konsequenzen, die daraus resultieren.
Deine Angst in Sachen Freundin ist unbegründet, sofern ihr nicht zusammen wirtschaftet: dann wird das Einkommen von ihr im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht angerechnet.
Gruß!
Hallo,
ZitatAber wieso denn nur? Der Bescheid bewilligt doch vom 01.04.-30.09.
Der letzte Zahlungseingang war am 30.08
Dann hat Deine Mutter die Zahlung für September erhalten, nämlich am 30.08. Im September selbst konnte keine Zahlung mehr erfolgen, weil der Anspruch am 30. September geendet ist.
ZitatNun will mir jedoch nicht einleuchten, da nicht logisch, dass jemand, der generell Anspruch hat, auf einen Monat verzichten sollte - wieso kein Anspruch im September?
ALG II wird im voraus gezahlt. Die Zahlung Ende August ist also das ALG II für den Monat September.
Gruß"!
Hallo,
ZitatIst der September nun unter den Tisch gefallen, oder was?
Die Zahlung für September wurde am 29.August geleistet. Hat Deine Mutter an diesem Tag eine Zahlung erhalten?
Im September selbst hatte Deine Mutter keinen Anspruch auf ALG II und somit auch kein Zahlungseingang.
Gruß!
Hallo,
ZitatEs bezieht sich darauf, das sobald die Hartz4-Zahlung eingestellt ist auch keine Krankenversicherung mehr für nicht eheliche Partner vorhanden ist.
Das ist so nicht richtig. Die KV als solches bleibt auch dann bestehen. Allerdings - da gebe ich Dir natürlich Recht - können oftmals die fälligen Beiträge nicht mehr gezahlt werden. Aber auch ohne diese Beträge bleibt zumindest eine Art "Notversicherung" erhalten.
Das mit der KV ist tatsächlich ein Problem, aber aus ganz anderen Gründen wie Du sie ausführst: in entsprechenden Ablehnungen für einen Anspruch auf ALG II wird die daraus resultierende KV-Beitragspflicht nicht berücksichtigt. Das liegt aber dann nicht an den einzelnen Jobcenter, sondern an der Gesetzgebung.
ZitatAuch nach einem beendeten Arbeitsverhältnis ist man noch mind. 6 Wochen in der jeweiligen Krankenkasse versichert (wenn das auch manchmal mit Problemen verbunden ist). Für die Jobcenter scheint es da Ausnahmen zu geben.
Siehe mein erste Antwort in diesem Thread.
ZitatLaß also bitte den antworten (zumindest wenn ich frage) der dafür zuständig ist
Es gibt hier keine Zuständigkeiten. Ich zumindest bin über die Antworten von wevell und auch von Dir dankbar. wevell hat ziemlich oft mit seinen Antworten Recht, Du bringst mich mit Deinen Antworten oftmals dazu, nochmal zu recherchieren und ich habe sowieso nicht immer die richtige Antwort. Insofern sehe Deine Irritationen in Sachen wevell als Chance: sich nämlich mit seinen Argumenten auseinander zu setzen und dadurch auch zu lernen.
In diesem Sinn - der Oberlehrer
Gruß!
Hallo,
wo sollte bitte schön hier denn ein "Systemfehler" sein? Jemand, der krank ist, bekommt vom Staat (ergo vom Steuerzahler) Krankengeld, dessen Höhe vom letzten Gehalt abhängt. Warum sollte er dann, wenn das Krankengeld so wie hier recht hoch ist, nun auch noch automatisch Freibeträge angerechnet bekommen? Wofür? Dafür, daß er eine Lohnersatzleistung bekommt? Dafür, daß er nicht arbeiten kann? Freibeträge sind ein Anreiz, einer Arbeit nachzugehen. Dieser Anreiz ist bei einer kranken Person ziemlich sinnlos...
Gruß!
Hallo,
Du hast - wie wevell richtig schreibt - offensichtlich das Krankengeld einem Erwerbseinkommen gleichgesetzt, was Krankengeld aber nicht ist. Daher werden hier auch bis auf die Versicherungspauschale keine Freibeträge berechnet.
Abgesehen davon gibt es hier auch kein Bruttoeinkommen i.S.d. Anrechnung.
Gruß!
Hallo,
ZitatUm die 470€ monatlich wenn ichs grob überschlage
Naja, das ist dann äußerst grob. Vorausgesetzt, das Kind ist unter 6 Jahre und die Miete ist angemessen, komme ich auf gerademal 139 €...
Entscheidende Frage (sofern alle anderen Angaben stimmen) ist die nach dem Wohnort, um die angemessene Miete zu ermitteln. Also: wo wohnst Du?
Gruß!
Hallo,
Zitateine Ausbildung sei nicht förderungsfähig, wobei mir grundsätzlich zur Erstausbildung das Gegenteil bekannt ist
Diese Auskunft ist richtig und Deine Aussage falsch. Generell sind Ausbildungen nicht Sache des Jobcenters (von sehr speziellen Fällen mal abgesehen, die hier jedoch nicht zutreffen). Auch bei einer Erstausbildung wird keine Förderung geleistet, wenn man von der Mietbeihilfe mal absieht, die aber nicht automatisch gewährt wird.
Da Ausbildungen generell nicht förderungsfähig sind, gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, hier etwas zu erreichen.
Allerdings würde ich an der Deiner Stelle mal im Kursnet auf arbeitsagentur.de nachschauen, ob sich hier vielleicht eine Schulung findet, die Interesse der Mutter findet. Bei all diesen Kursen kann das Jobcenter auch weiterhin das volle ALG II leisten.
Gruß!
Hallo,
ZitatEntweder er bekommt das eine oder das andere
Das ist falsch. Der grundsätzliche Anspruch auf BAB schließt einen Anspruch auf ALG II aus.
Die Mietbeihilfe wird dann gewährt, wenn Dein Freund vor einem Auszug einen entsprechenden Auszugsantrag bei dem Jobcenter gestellt hat und eine Wohnung mit angemessenen Kosten der Unterkunft bezieht. Ob und wie hoch dann die Mietbeihilfe ist, hängt von einigen Parametern ab (u,a, die Höhe des BAB).
Gruß!
Hallo,
bedenke: Unterhalt hat gegenüber dem ALG II Vorrang. Sollte der Vater nicht in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen, ist ggf. der Unterhaltsvorschuß gegenüber dem ALG II vorrangig.
Gruß!
Hallo,
ZitatAber mir ist nicht ersichtlich wo ich in den WBA eintragen kann, dass ich keinen Job mehr habe
Das hättest Du unaufgefordert bereits mit einer Änderungsmitteilung machen müssen.
Zitatund wo ich meine neue Adresse eintragen muss
Gib beides unter Punkt 5 an.
Gruß!
Hallo,
eine Ausschlagung könnte als "vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit" gewertet werden, was dann zur Einstellung von ALG II und Rückzahlungsforderungen führen kann.
Eine Ausschlagung ist daher nur sinnvoll, wenn man Schulden erbt.
Gruß"
Hallo,
die Stromkosten für die Heizung liegen nicht innerhalb des Regelsatzes und werden dementsprechend innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen. Problem ist dabei meist, daß es keinen gesonderten Zähler für die Stromheizung gibt. In solchen Fällen geht das JC von einer entsprechenden Pauschale aus. Wie hoch diese Pauschale in Deinem Fall ist, kann ich mangels Angaben zum Bundesland und zur Kommune oder Landkreis nicht sagen.
Gruß!
Hallo,
sofern es tatsächlich "nur" um ALG II geht (und nicht um Sozialhilfe), ist die Aufforderung der Gemeinde sinn- und rechtlos, weil es in diesem Fall keine Unterhaltspflichten von Euch gegenüber dem Ex-Mann gibt.
Vorstellen könnte ich mir allerdings, daß Dein Ex gegenüber dem Jobcenter angegeben hat, Unterhalt zu zahlen, um so eine Anrechnung bei dem ALG II zu erreichen.
Allerdings würde ich das Anliegen nicht unbeantwortet lassen, da es sonst Probleme geben kann. Schreibe also formlos zurück, daß Du nicht unterhaltsverpflichtet bist und daher Dich nicht in der Lage siehst, die Nachweise vorzulegen und der Ec auch keinen Unterhalt zahle.
Gruß!
Hallo,
ZitatWarum nicht
Weil Du das aus Deinem Regelsatz zahlen mußt. Warum sollte der Steuerzahler für das Verlieren Deiner Dokumente aufkommen?
ZitatAlso darlehen fuer pkw geht aber lausige 60 euro für neues dokument nicht?
Mal abgesehen davon, daß ein Auto mehr als 60 € kostet und also ein Darlehen bei einem Autokauf wesentlich notwendiger wäre, kannst Du natürlich auch einen Antrag auf ein Darlehen stellen.
Gruß!
Hallo,
nein. Warum auch?
Gruß!
Hallo,
ZitatDanke für deine Hilfe, aber informierst du dich bevor du Auszüge aus Gesetzen zitierst überhaupt über das Thema?
Äh - liest Du überhaupt die Antworten, bevor du schreibst?
wevell hat Dir geschrieben, daß Auszubildende mit einem Anspruch auf eine Ausbildungsförderung generell keinen Anspruch auf ALG II haben. Da Deine Ausbildung nicht förderungsfähig ist, kannst Du aus seiner Antwort folgern, daß hier durchaus ein Anspruch bestehen könnte. Aber anstatt das zu lesen und - vor allem - zu verstehen, motzt Du ihn lieber an.
ZitatAlso schön und gut, dass du das als Ausbildung ansiehst
Das Volentariat ist eine Bildungsmaßnahme, für welche das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt.
ZitatKann ich im Prakitkum sowie im Volontariat eine Aufstockung beantragen
Beantragen kannst Du alles. Die Chancen, daß der Antrag genehmigt wird, sind jedoch sehr gering, da Du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Aber das muß das JC im Einzelfall klären.
Gruß!
@tapi
wevell ist mir zuvor gekommen. Auch ich bezweifele stark, daß hier zum Arbeitswechsel aufgefordert wurde, eher vermute ich eine normale Einladung zu einem Routinegespräch, evtl mit dem Versuch, eine EGV unter zu jubeln. Genau aus diesem Grunde fand ich Deine Reaktion auch übereilt und nicht zweckmäßig.
Frieden?
Gruß!
Hallo.
@--> tapi
ZitatDein Freund kann ja "suchen" (auf die "" achten bitte ) aber muss nichts finden.
Ich hoffe mal nicht, daß Du ernsthaft zu einer solchen "Lösung" rätst. Bisher waren Deine Beiträge hier sinnvoll - was sich aber jetzt ändert. Sinn eines solchen Forums wie dieses hier ist die Beratung, die legale Antworten und Lösungen nennt. Was Du empfiehlst, ist weder legal noch eine Lösung und würde - vor allem - sehr schnell auffliegen.
@ an alle
Ohne die Antworten auf die Fragen von wevell kann ich Eure Lage auch nicht einschätzen, auch wenn ich schon ahne, in welcher Richtung die ganze Sache geht.
Gruß!
Hallo wevell,
ZitatEs wäre aber ein Versuch wert.
Nö, da nicht auf SGB II anwendbar. Ausschlaggebend hier ist ein Urteil des BSG, das für die Anrechnung von Guthaben bei KdU in Sachen SGB II gilt .
Gruß!
Hallo,
die Forderung des Jobcenters dürfte rechtens sein.
Guthaben aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden immer als Einkommen auf die Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet. Eine Ausnahme auf Abrechnungen, die allein aus Zahlungen des Leistungsberechtigten resultieren, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
Ausgenommen von dieser Anrechnung sind die Stromkosten, sofern die Heizung nicht mit Strom betrieben wird. Dann wäre eine anteilige Anrechnung ebenfalls möglich.
Gruß!
Hallo,
mal abgesehen davon, daß dieses "Angebot" hochgradig unseriös ist - was willst Du mit einem solchen "Angebot"? Anstatt Dich um irgendeine Außenwirkung zu kümmern, solltest Du Dich vorrangig um den Aufbau einer Firma kümmern. Die Außenwirkung ist erst der vierte oder fünfte Schritt nach Geschäftsgründung - wenn überhaupt.
Ein Antrag auf Übernahme einer solchen "Leistung" dürfte von keinem Jobcenter bundesweit übernommen werden, da es nichts, aber wirklich absolut nichts mit der zu fördernden Selbstständigkeit zu tun hat.
Könnte es sein, daß Dein Beitrag nur versteckte Werbung ist?
Hallo,
Zitatmit der Begruendung auf Anrechnung von Guthaben aus der Stadtwerke-Abrechnung.
Wie setzt sich denn das Guthaben zusammen? Anders gefragt: wofür bekommst Du das Guthaben?
Wie lautet denn die Begründung des JC (Seite 1 unten und ggf. Seite 2 oben) im Bescheid?
Wichtig auch der Hinweis von wevell (Fettdruck von mir)
ZitatZu übernehmen sind dann die gezahlten Abschlagzahlungen abzüglich der Erstattung.
Gruß!