Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Und falls eine Anhörung etc. kommen sollte, dann würde ich bei der Kasse in Recklinghausen anrufen

    warum sollte der TE in Recklinghausen anrufen? Woher willst Du wissen, wo der TE anrufen muß? Kann es sein, daß Du mehr weißt und identisch bist mit dem TE? Nirgendwo steht, woher die Anfrage kommt...

    Sollte der Sachbearbeiter ein Gehalt nicht richtig angeben, dann wird der Ärger bekommen.

    Ja. Aber darum geht es blöderweise im Moment nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    ich wiederhole mich: es dürfte zu keinerlei Reaktionen seitens des JC kommen, sofern ersichtlich ist, daß es sich um das reguläre Februar-Einkommen handelt. Kaum ein Sachbearbeiter wird sich dem Wust an Mehrarbeit durch Änderungsbescheid, Antrag auf volles ALG II im Februar, Rückforderungsbescheid aussetzen.

    Gruß!

    Hallo,

    Das Kind hat keinen entsprechenden Bedarf. Denn es ist nicht Vertragspartner des Vermieters.

    Merkst Du eigentlich nicht selbst, welchen Blödsinn Du schreibst? Die Mietkaution gehört zu den KdU. Dementsprechend ist auch die Kaution bei einer Mischgemeinschaft kopfteilig aufzuteilen. Oder glaubst Du etwa, daß z.B. ein minderjähriges und somit geschäftsunmündiges Kind nun auch noch Verträge unterschreiben kann und muß, bloß weil Du es so in Deiner unermeßlichen Ahnungslosgkeit so siehst?

    Ich würde deshalb versuchen, den einfacheren Weg zu gehen und das Sozialamt in die Pflicht zu nehmen.

    Da das Kind in keinem Fall irgendwelche Leistungsansprüche bei der Grundsicherung hat, kommt ausschließlich das Jobcenter in Frage.

    Gruß!

    Hallo,

    die Begründung des Jobcenters ist nachvollziehbar.

    Ich wüßte nicht, wo das "nachvollziehbar" sein sollte. Selbstverständlich muß das Jobcenter 2/3 und das Grundsicherungsamt 1/3 zahlen.

    @'tomla

    Stelle ggf. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - gerade als Betreuer hast Du da sehr gute Möglichkeiten. Nach Wiederseinsetzung dann Antrag auf fehlenden Teil der Kaution bei dem Jobcenter.

    Gruß!

    Hallo alle zusammen,

    ich bin 29 Jahre alt und habe in Dez. 16 mein Studium abgeschlossen und bin danach zu meinem Vater gezogen. Als ich ALG II beantragt habe, habe ich meine aktuelle Wohnsituation der Sachbearbeiterin erwähnt. Im Hauptantrag hat diese nun eine Nummer der Bedarfsgemeinschaft eingetragen und ich gehe davon aus, dass darunter auch mein Vater fällt. Ich werde erstmal keine Angaben zu ihm machen, da er ja nicht mehr dazu verpflichtet ist mich finanziell zu unterstützen, er hat bereits auch schon ein formloses Schreiben verfasst, das dies bestätigt.

    Da ich und mein Bruder jeweils 1/8 des Elternhauses geerbt haben, stellt sich für mich die Frage, wie ich meine Wohnungsituation im Antrag am besten darstellen sollte. Zusätzlich plane ich in März in eine WG zuziehen.
    Zum einen: Muss mein Vater mir trotzdem einen Miet-/Untermietvertrag ausstellen?
    Zum anderen: Wird das Jobcenter einen Umzug bewilligen und die Kosten der neuen Wohnung übernehmen, wenn ich theoretisch einen Anteil eines Familienhauses besitze und dort for free wohnen bleiben könnte?

    Ich bin für jeden Tipp dankbar!!

    LG

    Hallo,

    Was passiert mit meinen ganzen Versicherungen??? Sie sind meine Altersvorsorge weil ich nicht in die Gesetzliche Rentenkasse eingezahlt habe.
    Was ist mit meiner Privaten Krankenkasse? In 27 Jahren ist schon einiges dort an Rückstellungen zusammen gekommen.

    sofern diese nicht altersgeschützt sind und die Vermögensfreigrenze überschreiten, wird es wohl kein ALG II geben, da Du - sofern es wirtschaftlich zumutbar ist - vom Erlös der Versicherungen und Rückstellungen Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst.

    Unterhalt für 3 Kinder 900 Euro

    Da Du mit Bezug von ALG II nicht unterhaltsfähig bist, kommt hier wohl eher der Unterhaltsvorschuß in Betracht.

    Gruß!

    Hallo,

    .und was ist eine ev?

    Einstweilige Verfügung.

    werden nur lebensmittelgutscheine ausgegeben

    Dies ist nur der Fall, wenn der Anspruch dem Grunde nach nicht klar ist. Sofern der Anspruch grundsätzlich vorhanden ist, ist der Vorschuß als Barleistung vorzunehmen.

    und nein ich muss bei meinem sachbearbeiter alles beantragen.

    Wäre zwar sehr ungewöhnlich - aber auch der muß ja einen Vertreter haben.

    Gruß!

    Hallo,

    ich war ja mehrfach da aber er ist nicht da bzw nicht erreichbar d.h. tür ist zu und alles ist dunkel bei ihm.

    der Antrag auf Vorschuß wird nicht bei dem Fallmanager beantragt, sondern in der Leistungsabteilung. Das sind also zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche und der FM muß nicht anwesend sein.

    ist es möglich eine anzeige gegen meinen sachbearbeiter zustellen? oder eine dienstaufsichtbeschwerde?

    Anzeige? Wogegen? Das Amt hat grundsätzlich 6 Monate Zeit nach Eingang aller relevanten Unterlagen, über den Bescheid zu entscheiden. Also was willst Du dann anzeigen? Das gleiche gilt im Prinzip auch für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Theoretisch kannst Du einen Antrag auf eine EV vor Gericht stellen. Ob diese EV Aussicht auf Erfolg hat, kann ich nicht einschätzen. Zur Not solltest Du 15 € investieren, einen Beratungsschein bei Gericht beantragen und damit einen Fachanwalt aufsuchen, der dann die konkrete Situation einschätzen und ggf. die EV beantragen kann.

    und vorschuss gibt es nicht nur warengutscheine

    Lebensmittelgutscheine gibt es bei Sanktionen. Bei Vorschüssen wird Bargeld gezahlt.

    Gruß!

    Hallo,

    so jetzt meine frage was kann ich tun da ich kein geld habe

    Persönlich beim Jobcenter vorstellig und Vorschuß beantragen. UNBEDINGT dazu einen TAGESAKTUELLEN Kontoauszug mitbringen.

    sie drohen mir mit dem zoll der mir eine ev abnehmen will oder ich in beugehaft gehe

    Erzwingungshaft gibt es nur, wenn Du nicht die EV abgibst. Was die KK selbst betrifft - weise sie auf das Problem mit dem Jobcenter hin.

    Gruß!

    Hallo,

    bei 300 € Einnahmen stehen "200 bis 400 €" Ausgaben für die Selbstständigkeit in keiner Relation zueinander. Es ist zu bezweifeln, daß das Amt eine solche Rechnung akzeptiert.

    Wie wird mir das nun alles angerechnet?

    Das wird Dir außerhalb des Amtes keiner sagen können., da hier niemand weiß, welche der Ausgaben anerkannt und welche nicht anerkannt werden.

    Oder nur gegen das selbständige Einkommen?

    Betriebseinnahmen - notwendige und unabweisbare Betriebsausgaben = Gewinn. Also nur vom selbstständigem Einkommen.

    Und wie trage ich das dann alles in die EKS ein, auch mit dem unselbständigen Einkommen?

    Nein. Hier gibst Du nur das selbstständige Einkommen an.

    Gruß!

    Hallo,

    Verstehe den Staat nicht. Er hat ja Anspruch auf eine eigene Wohnung und eine Erstausstattung. Das kostet doch viel mehr, als wenn er mit seiner Freundin zusammenlebt.

    was ist daran nicht zu verstehen? Nach einem Jahr des Zusammenlebens kann man durchaus davon ausgehen, daß der eine für den anderen einsteht. Sonst würden ja zum Beispiel alle Ehepaare vollkommen ungerecht behandelt werden, bei denen man diese Einstandsgemeinschaft vom ersten Tag an erwartet.

    Würde er jetzt überhaupt im ersten Jahr einen Mietzuschuss bekommen?

    Woher soll ich das wissen? Du schreibst weder etwas über das Einkommen Deines Freundes noch die Höhe der Warmmiete...

    Gruß!

    Hallo,

    nur die mir zustehenden 50qm2 nehmen würde

    sie stehen Dir nicht zu, sondern sind nur die maximale Quadratmetergröße der Wohnung eines Alleinstehenden, die als zumutbar gilt.

    Ob du Aussichten auf eine Umzugsgenehmigung hast, kann nur das Amt vor Ort klären, da hier die kommunalen Richtlinien mit entscheiden. Das SGB hat mit Deinem Anliegen recht wenig zu tun.

    Gruß!

    Hallo,

    Zumal Bafög kein anrechenbares Einkommen ist, weil es für Miete etc draufgeht.

    natürlich wird das BaföG bei dem ALG II angerechnet und zählt auch als Einnahme - wofür Du es dann ausgibst, ist Deine Sache.

    Dazu verdienen darfst Du natürlich - aber Du kannst eben nicht zweimal den Freibetrag für Dich einfordern.

    Von deinem Zuverdienst gelten die normalen Freibeträge, also in Deinem Fall die 20% vom Erwerbseinkommen.

    Gruß!

    Hallo,

    Auch für das Kindergeld gelten grundsätzlich die Freibeträge, nicht nur für Erwerbseinkommen.

    Du disqualifizierst Dich immer mehr mit Deinen falschen Aussagen, weswegen auch hier Dein Beitrag, der von Unwissen und falschen Aussagen nur so wimmelt, deaktiviert wurde.

    Bei Bezug von Kindergeld für einen über 18jährigen wird nicht der Freibetrag von 100 € gewährt, sondern nur die Versicherungspauschale von 30 €. Im vorliegenden Fall wurde der Freibetrag für das BaföG gewährt, wie es auch vorgeschrieben ist.

    Gruß!