Hallo,
ZitatDesweiteren sollte es doch wohl so sein das einem das Jobenter eine Einstehungsgemeinschaft nachweisen sollte.
Nein. Die Beweispflicht gegen die Regelvermutung liegt bei dem Antragsteller, nicht bei dem Jobcenter.
ZitatUnd Mitquittungen in bar sind beim JC gültig
Richtig. Aber darum geht es hier offensichtlich nicht unbedingt. Anscheinend weiß das JC ja noch nicht mal, wohin das Einkommen überhaupt fließt, von dem dann die Miete hätte gezahlt werden können.
Insgesamt scheint mir die Ablehnung rechtens. der entsprechende Schlüsselsatz lautet
ZitatZur Klärung des Sachverhalten haben Sie nichts beigetragen.
Offensichtlich hatte das JC entsprechende Nachweise über den Geldeingang, die Widerlegung der Regelvermutung und Belege für die Mietzahlung verlangt, die jedoch nicht oder nicht ausreichend geliefert wurden. Schon allein deswegen (fehlende Mitwirkung) mußte der Antrag abgelehnt werden. Aber auch, weil genau all diese Punkte eben doch für eine Einstandsgemeinschaft sprechen: die Miete wurde offensichtlich nur vom Mitbewohner gezahlt, das Konto mit dem Geldeingang gehört offensichtlich nicht dem Antragsteller und das mit den Mietverträgen ist tatsächlich nicht gerade plausibel (siehe auch Anmerkung von TapI dazu)...
Hier könnte nur Offenlegung und Klärung dieser Widersprüche helfen, was aber anscheinend bisher auch nicht geschehen ist.
Gruß!