Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    Desweiteren sollte es doch wohl so sein das einem das Jobenter eine Einstehungsgemeinschaft nachweisen sollte.

    Nein. Die Beweispflicht gegen die Regelvermutung liegt bei dem Antragsteller, nicht bei dem Jobcenter.

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    Und Mitquittungen in bar sind beim JC gültig

    Richtig. Aber darum geht es hier offensichtlich nicht unbedingt. Anscheinend weiß das JC ja noch nicht mal, wohin das Einkommen überhaupt fließt, von dem dann die Miete hätte gezahlt werden können.

    Insgesamt scheint mir die Ablehnung rechtens. der entsprechende Schlüsselsatz lautet

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    Zur Klärung des Sachverhalten haben Sie nichts beigetragen.

    Offensichtlich hatte das JC entsprechende Nachweise über den Geldeingang, die Widerlegung der Regelvermutung und Belege für die Mietzahlung verlangt, die jedoch nicht oder nicht ausreichend geliefert wurden. Schon allein deswegen (fehlende Mitwirkung) mußte der Antrag abgelehnt werden. Aber auch, weil genau all diese Punkte eben doch für eine Einstandsgemeinschaft sprechen: die Miete wurde offensichtlich nur vom Mitbewohner gezahlt, das Konto mit dem Geldeingang gehört offensichtlich nicht dem Antragsteller und das mit den Mietverträgen ist tatsächlich nicht gerade plausibel (siehe auch Anmerkung von TapI dazu)...

    Hier könnte nur Offenlegung und Klärung dieser Widersprüche helfen, was aber anscheinend bisher auch nicht geschehen ist.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ich glaube, dass ist nicht ganz richtig oder ich lese die FH unter RN 27.2 falsch.

    Du liest das nicht falsch. ABER: schau Dir mal den Absatz 3 an - den meinte ich mit meiner Antwort.

    Fällt ein grundsätzlicher Anspruch auf Schüler-BaföG weg, kommt der genannte § nicht in Betracht.

    Gruß!

    Hallo,

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    Von daher das Schlüsselwort über Ausbildungsberuf. Das Rettungsassistent ein solcher ist

    Alles gut und schön - aber Du hast es immer noch nicht verstanden: BAB gibt es nur für Azubis in einer betrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (von berufsvorbereitenden Maßnahmen mal abgesehen). Keine dieser beiden Voraussetzungen werden bei Dir erfüllt. Da hilft auch das komische "Schlüsselwort" von Dir nichts.

    Zitat

    Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oderdem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

    Zitat

    ur zur Vervollständigung, die genaue Interpretation ist Sache der Juristen.

    Ist es nicht, da der Rettungssanitäter eben kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist (was aber Voraussetzung für BAB wäre). Eine Liste dieser anerkannten Ausbildungsberufe findest Du hier.

    Deine Ausbildung ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Maßnahme. Es kommt allenfalls Schüler-BaföG in Betracht.

    wevell

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    eventuell, aber wirklich nur eventuell, käme hier § 27 in Betracht.

    Sofern ein grundsätzlicher Anspruch auf Schüler-BaföG besteht - ja, eventuell.

    Gruß!

    Hallo,

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    aber deine Antwort bzw. Anfrage ist unpräzise Zumindest für die Entscheidung BAB ja/nein geht es nicht um eine betriebliche, sondern um eine berufliche Ausbildung, so jedenfalls der Wortlaut des Ablehnungsbescheides. Also habe ich korrekt formuliert.

    Au Mann. Bitte sage mir nie jemals jemand, daß Beratungen einfach sind :(

    Vor allem dann, wenn der Fragesteller von seiner eigenen Meinung überzeugt ist und keine Ahnung von der tatsächlichen Lage hat...

    Ok.

    Meine Anfrage ist durchaus präzise gewesen.

    Zitat

    Zumindest für die Entscheidung BAB ja/nein geht es nicht um eine betriebliche, sondern um eine berufliche Ausbildung,

    Bei dem BAB geht es ausschließlich darum, ob es sich um eine betriebliche oder eine nichtbetriebliche Ausbildung handelt. Eine berufliche Ausbildung kann auch nichtbetrieblich stattfinden - zum Beispiel mit einem Studium oder einer rein schulischen Ausbildung. Auch das wäre

    Zitat

    eine berufliche Ausbildung

    Machen wir weiter:

    Zitat

    aber wie bei allen anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen (das Schlüsselwort), wechseln Schul- und Praktikumsphasen ab,

    Das "Schlüsselwort" in Deinem Fall lautet "schulische Ausbildung". Wobei das von Dir so fröhlich aufgeführte "Schlüsselwort" vollkommen unbedeutend ist: es handelt sich nicht automatisch um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

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    Was ist eindeutig geklärt? BAB ? Da habe ich bereits gergenteilige juristische Ansichten gehört. Daher meine Formulierung

    Kann es sein, daß Du keine Ahnung von BAB hast? Du hast in keinem Falle Anspruch auf BAB.

    Bevor Du Dir irgendwelche

    Zitat

    gergenteilige juristische Ansichten

    im Internet durchliest, die absolut nichts mit Deiner Situation zu tun haben, solltest Du Dich über die grundlegenden Voraussetzungen bei dem BAB informieren.

    Zitat

    Aber lassen wir das - mir geht es darum, welche Schiene (BAB odder ALGII) ich weiterverfolgen soll.

    Keine. Du hast dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB oder auf ALG II.

    Gruß!

    Hallo,

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    ich hätte das wsesentliche gesagr

    Nö. Außer dem Berufswunsch hattest Du praktisch gar nichts mitgeteilt.

    Zitat

    Ob Rettungsassistent eine berufliche Ausbildung ist, ist eine hochinteressante juristische Streitfrage. JC sagt natürlich nein, aber ob das vor Gericht Bestand hat?

    Das ist weder "hochinteressant" noch eine "juristische Streitfrage" (weil eindeutig geklärt). Es geht nicht um eine "berufliche" Ausbildung, sondern ich hatte gefragt, ob es sich um eine

    Zitat

    betriebliche oder schulische Ausbildung

    handelt. Bekommst Du also eine Ausbildungsvergütung oder ist es eine Vollzeitmaßnahme in einer Schule?

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    Gesetzt ich bekäme BAB

    Die Frage stellt sich gar nicht. Erstens ist BAB ja abgelehnt worden (und ich ahne bereits, warum) und zweitens dürftest Du auch prinzipiell keinen Anspruch darauf haben. Aber das kann ich erst beurteilen, wenn Du meine Frage oben beantwortest.

    Gruß!

    Hallo,

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    auf Grund deiner ausführlichen Angaben kann ich nur sagen

    Schließe mich an. Du wirst anhand deiner spärlichen Angaben kaum eine ernsthafte Antwort erwarten können.

    Wie alt bist Du? Handelt es sich um eine betriebliche oder schulische Ausbildung? HAst Du die Ausbildung aus eigenem Antrieb begonnen oder wurdest Du vom Jobcenter da hin beordert?

    Zitat

    I'ch vermute, dass dies in das rmessen des JC gestellt ist

    Falsch. Es gibt klare gesetzliche Regelungen dafür.

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    Welcher Betrag wäre höher?

    Höher als was? :confused:

    Gruss!

    Hallo,

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    das jc berechnet voll obwohl er die freigrenze hat wegen der fahrtkosten und einen freibetrag.d.h. summasumarum dürften die quasi 72,50eur anrechnen.

    Selbstverständlich wird das Übergangsgeld abzüglich der Versicherungspauschale angerechnet - es handelt sich schließlich nicht um ein (sozialversicherungspflichtiges) Erwerbseinkommen. Dementsprechend gibt es weder irgendwelche Freibeträge noch werden die Fahrtkosten angerechnet.

    Gruß!

    Hallo,

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    Kann das JC mich nach der Reha zum Amtsarzt schicken und den Rehabericht ignorieren?

    Was soll der Rehabericht dem JC bringen? Dieser ist eben nicht von einem Amtsarzt ausgestellt und nur der Amtsarzt kann über die Erwerbsfähigkeit entscheiden.

    Zitat

    Kann das JC meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nach der Reha ignorieren und trotzdem von mir verlangen dass ich mich um Arbeit bemühe?

    Ja - solange ein Amtsarzt nichts anderes feststellt.

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    Hab mich im I-net schlau gemacht und nirgendwo eine klare Aussage gefunden ob das ein Umzugsgrund ist der vom JC anerkannt und auch bezahlt wird.

    Meine Glaskugel sagt nichts darüber aus, wie man bei Dir vor Ort entscheidet. Aber das mit dem Camping-Platz ist durchaus ein Grund für einen Umzug. Suche also eine Wohnung, die den Angemessenheitskriterium entspricht, und stelle dann einen Antrag auf Kostenübernahme. Das gleiche gilt dann auch für Erstaustattung.

    Gruß

    Hallo,

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    Da man als Student dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat man auch keinen Anspruch auf ALG II. Folglich laufen Einladungen, bzw. Sanktionen ins Leere.

    Naja - wie wahrscheinlich nicht anders zu erwarten ;-): Widerspruch.

    Studenten haben zwar im Normalfall keinen Anspruch auf ALG II und stehen auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, fallen aber dennoch durch die BG in die Definition des Hilfebedürftigen (§ 9 Abs. 1 SGB II). Damit aber trifft auch auf Studenten in dieser Konstellation der § 1 SGB II zu, womit sich damit die Einladung auch erklärt. Als Mitglied der BG hat der Freund im vorliegen Fall trotz Studiums die Pflicht, zur Verminderung der Hilfebedürftigkeit (nicht seiner eigenen, sondern der anderen BG-Mitglieder) beizutragen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II).

    Dieser Pflicht steht allerdings die Studienordnung entgegen, die wiederum von einer Pflicht zum ordnungsgemäßen Studium spricht und meistens auch vorschreibt, welchen Umfang das Studium hat.

    Insofern sollte der Freund auf jeden Fall der Einladung folgen (um Ärger und Sanktionen zu vermeiden) und dort mit der besagten Studienordnung und seinem Studien-/Stundenplan erscheinen und darlegen, daß er wegen dem Studium keine Möglichkeiten hat, einen zusätzlichen Job aufzunehmen, ohne das Studium zu gefährden.

    Gruß"!

    Hallo,

    Du scheinst mir irgendetwas zu verwechseln: es geht hier um die Betriebskosten und nicht die Kaltbruttomiete. Bei letzterer ist tatsächlich die Wohngröße von untergeordneter Bedeutung, bei den BK ist die Größe durchaus von Bedeutung. Je größer eine Wohnung, um so eher werden die Grenzen der angemessenen KdU überschritten, was angesichts der Preisentwicklung von Strom, Steuern und was weiß immer schneller passiert. Insofern ist das ganze mit Deiner Produkttheorie von rein theoretischer Natur und es ist nicht anzuraten, jemanden mit dieser Theorie zu beraten: das mag zwar für den "Einstieg" in das ALG II sinnvoll sein, nicht aber ein dauerhaftes Argument.

    Aber das Thema ist müßig, weil eben theoretisch - weswegen ich raus bin.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ich hab Anspruch auf das Geld und ich brauche das Geld auch. Ich war gestern nur etwas sauer, Arbeit suche ich aber ich vermeide es für 8€ bei ner Leihfirma zu arbeiten. Wenns hart auf hart kommt und die alles kürzen dann bleibt mir nix anderes überig als für 8€ zu arbeiten, aber selbst wenn ich dann für 8€ arbeite such ich nebenbei nach nem 10€ Job denn sowas muss ich mir nicht bieten.

    Dann laß Deine schlechte Laune nicht dort aus, wo Du Hilfe suchst, ok?

    Gruß!

    Hallo,

    natürlich haben die 17% bei Behinderung und Mz G etwas mit dem Alter zu tun - genauso wie das Sozialgeld altersabhängig ist. Sonst hätte ich das ja wohl auch kaum geschrieben.

    Zitat

    bei nicht erwerbsfähigen Personen, die voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent der nach § 20 maßgebenden Regelbedarfe anerkannt, wenn sie Inhaberin oder Inhaber eines Ausweises nach § 69 Absatz 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind;

    Gruß!

    Hallo,

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    ich kenne viele Kommunen, die eine maximale Grösse der Wohnung nicht kennen. Nach der " Produkttheorie " ist nur eine maximale Miethöhe ( Angemessenheit ) erlaubt.

    Nenne mir eine....

    Die Produkttheorie betrifft Referenzmieten und hat wenig mit den Betriebskosten zu tun. Und ja, ich kenne das entsprechende BSG-Urteil.

    Gruß!

    Hallo,

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    Gibt es ein neues Gesetz, das die maximale Wohnungsgrösse vorschreibt? Mir ist keines bekannt.

    Die KdU sind kommunale Angelegenheit. Ich kennen nicht eine einzige Kommune, die in ihren Richtlinien nicht die maximal Größe der Wohnung festlegt, die berücksichtigt wird. Alles andere wäre ja auch recht komisch: warum sollte z.B. 1 Person in einer 200-qm-Wohnung für diese Zahlungen erhalten?

    Gruß!

    Hallo,

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    Gibt es nicht auch bei Ausbildungsvergütung Freibeträge usw.?

    Nein, da Azubis, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB haben, keinen Anspruch auf ALG II mehr haben. Sie fallen (vereinfacht gesagt) aus der BG heraus. Reicht dann das Einkommen der anderen Mitglieder der BG für den eigenen Lebensunterhalt aus, kann durchaus ALG II wegfallen.

    Eure BG besteht somit nur noch aus 4 Mitgliedern.

    Gruß!

    Hallo,

    ich habe das durchaus verstanden.

    Mit Deiner Ansicht riskierst Du jegliche Leistungen für Dich, also auch die 500 €. Deine Eltern riskieren, daß sie ausziehen müssen, weil die Wohnung zu teuer ist, da Du irgendwann grundsätzlich aus dem Bezug von ALG II herausgenommen wirst - und wenn ich mir Deine Antworten so ansehe, könnte sich auch der Staastanwalt für das ganze interessieren, da Du ja offensichtlich unbegründet Leistungen beziehst.

    Und nochmal: Viel Spaß dabei.

    Gruß!

    PS: Ob hier etwas geschlossen wird oder nicht entscheide immer noch ich allein.

    Hallo,

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    Leider muss ich jetzt die wohnung aus eigener Tasche zahlen ist aber auch kein Drama...

    Naja, das Drama kommt bei Deiner Einstellung dann schon bald, wenn weder Miete noch Regelsatz gezahlt werden. Viel Spaß!

    Hallo,

    eine sehr einseitige, teilweise unsachliche und eher sinnlose Betrachtung der (durchaus problematischen) EGV und sehr viel Überheblichkeit Deinerseits.

    Die Eigenwerbung für Deinen "Fall" (xxx) habe ich gelöscht - es gibt keinen Anlaß für diese Art der Werbung. Oder versucht die von Dir ursprünglich genannte Seite nun noch mehr Geld von ausgerechnet den in Sachen ALG-II betroffenen Menschen zu erwirtschaften, indem Sie auf anderen Foren Werbung für sich macht?

    :(

    Gruß!

    Hallo,

    die Sanktionsandrohungen sind rechtens - es kann das ALG II für Dich tatsächlich vollständig gestrichen werden und im Widerholungsfall auch die anteiligen Kosten der Unterkunft. Aber das sollte kein Problem darstellen, solange Du zu der Maßnahme gehst...

    Gruß!

    Hallo,

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    aut neuem gesetz muss das Jobcenter Strom/Gasschulden übernehmen.

    Ein solches Gesetz gibt es nicht.

    Neben den richtigen Ausführungen von Tapi ist noch anzumerken, daß die Übernahme der Schulden durch das Jobcenter nur einmalig und als Darlehen erfolgt. Du kannst also nach Zuschaltung der Anschlüsse nicht wieder das Geld dafür "sparen" - eine zweite Übernahme erfolgt nicht.

    Gruß!