Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    weil die Sachbearbeiterin ja weiß das er zur Schule geht,schon wegen dem Flashticket plus.. das es nur für Schüler giebt..die bekommt kein andrer.

    Die Fahrtkosten werden kommunal, das Schulgeld beim Bund abgerechnet. Das hatte ich schon erklärt.

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    Könnte man dann das Ticket kündigen und Einzelfahrscheine nehmen,die komplett übernommen werden?

    Nein. Und das aus guten Grund. Nach Deinen Angaben kostet das Einzelticket 4,90 €. Fährt Dein Sohn also 5mal in der Woche zur Schule, bräuchte er bei 20 Tagen Tickets für 98 €, die der Steuerzahler blechen müßte - nur, damit Du 5 € einsparst.

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    Also setzen wir ja im Prinzip die 5,00 euro die im Satz sein sollen völlig in den Sand,da es nicht genutzt wird,bzw genutzt werden kann.

    Völlig in den Sand gesetzt? Ohne dem Zuschuß müßtet Ihr 9,70 € zahlen. Was ist Dir lieber - 9,70 oder 5 €?

    Gruß!

    Hallo,

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    Das Flashticket wurde nur zum Teil übernommen in höhe von 4,70 euro monatlich.
    Diese kostet aber im Monat 9,70 euro !

    Das ist so richtig, da Ihr einen Eigenanteil von 5 € an den Kosten habt: das Ticket kann schließlich auch privat genutzt werden.

    Zitat

    Sie verweigert uns die Kostenübernahme der 100 euro solange keine Schulbescheinigung vorhanden ist

    Auch das ist richtig: ohne die Schulbescheinigung kann das Jobcenter die Kosten nicht beim Bund geltend machen.

    Zitat

    wiederspruch einlegen?

    Wogegen? Ich sehe keinen Grund dafür.

    Gruß!

    Hallo,

    die Anregung von der hand ;) ist schon sehr gut, aber ich würde sie erweitern. Ich darf mal?

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    demnächst steht eine zahnärztliche Behandlung an. Voraussichtlich fallen Eigenanteile in Höhe von ca. xxx,--€ an.

    Über die Mittel, diesen Eigenanteil zu bezahlen, verfüge ich nicht.

    Die Behandlung ist aber notwendig. Abgesehen von den medizinischen Notwendigkeiten (siehe Anlage) leidet meine eigene Selbstsicherheit bei dem jetzigen Zustand meiner Zähne. Aber auch für meine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt ist ein einwandfreier Zustand meiner Zähne wichtig. Insofern bitte ich um einen Zuschuß für die erforderlichen Leistungen für die Behandlung.

    Alternativ beantrage ich eine darlehensweise Gewährung der notwendigen Kosten.

    Erst nach einer Ablehnung (und Prüfung der angeführten Begründung) würde ich dann schreiben:

    "Nach Ablehnung meiner Anträge wäre meine

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    Verwandtschaft bereit, diesen Eigenanteil direkt an den Zahnarzt zu bezahlen.

    Meine Frage: würde dieser Eigenanteil vom Ihnen angerechnet und bei folgenden ALG II - Leistungen berücksichtigt werden?

    Gruß!

    Hallo,

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    aber wer wenn nicht die Verwandtschaft kann (oder würde) ein zinsfreies Darlehen auf sehr lange Sicht geben?

    Das mag richtig sein, aber es handelt sich weiterhin nicht um ein echtes Darlehen. Anders gesagt: auch die Verwandschaft verleiht das Geld in dem Bewußtsein, daß eine Rückzahlung entweder gar nicht oder nur in Minibeiträgen erfolgen wird - selbst bei 40 € je Monat (was schon sehr viel für einen ALG-II-Bezieher ist) bräuchte man über 6 Jahre - und das dann auch noch zinslos. Gluabst Du ehrlich, daß es sich dann noch um ein wirkliches Darlehen handelt?

    Im übrigen würde sich bei Deinr Sichtweise das Sozialsystem sehr leicht unterwandern lassen. Würden solche angeblichen Darlehen nicht angerechnet werden, könnte sich jemand wunderbar von Verwandten mit Geld ausstatten lassen, sich davon ein luxusiöres Leben mit Kaviar und Reisen leisten können - und der Steuerzahler müßte weiter das ALG II zahlen. Ist es das, was Du dann als gerecht empfindest?

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    Wenn es der Gesetzgeber praktisch untersagt solche "Geschenke" anzunehmen dann soll doch das Hartzamt gefälligst die Rechnung zahlen!

    Der Gesetzgeber untersagt das nicht - der Gesetzgeber sagt, daß alle finanziellen Einnahmen vorrangig für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden müssen und somit die Leistungen des Steuerzahlers entsprechend abgesenkt werden.

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    dann soll doch das Hartzamt gefälligst die Rechnung zahlen!

    Warum sollte es das? Die KK (also auch der Gesetzgeber) übernimmt schon einen recht hohen Anteil.

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    denn wichtig für ein ordentliches Vorstellungsgespräch wären doch schon mal ein nettes Lächeln. Kommt man zum Vorstellungsgespräch mit einem "Steinbruch" am Hals wirkt sich das garantiert nicht gerade positiv aus.

    Sicher. Aber die Frage ist, ob es 1. nun wirklich ein Zahnersatz für weit über 3000 € sein muß (ich kann das natürlich nicht beurteilen) und 2. nicht der Weg eines regulären Darlehens beim Jobcenter sinnvoller wäre, wenn es denn - aus welchen Gründen auch immer - eine solch teure Lösung sein muß.

    Ich verstehe das ganze Problem menschlich durchaus - aber es nutzt nichts, wenn ich hier aus diesem Verständnis heraus falsche Ratschläge gebe. Somit kann es durchaus sein, daß meine Antworten kalt klingen - aber dem Fragenden dürfte eher eine sachliche Sichtweise nutzen (auch wenn sie enttäuschend für ihn ist) als eine, die kurze Zeit Hoffnung bringt, dann aber direkt in das kalte Wasser führt...

    Und nebenbei bemerkt: ich habe die Wahrheit auch nicht gepachtet. Soll heißen, daß ich durchaus auch falsch liegen kann mit meiner Sichtweise hinsichtlich des Darlehens.

    Gruß!

    Hallo,

    die Ideen und Schlußfolgerungen hier werden immer abenteuerlicher :(

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    Man kann sich seine Probleme auch selber machen....!

    Nun ja - befolgt man die Hinweise von Euch hier, führt das bei einigem Pech tatsächlich zu ernsthaften Problemen, die man sich dann in der Tat selbst zuzuschreiben hat.

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    Wo ist das bitte Betrug, wenn meine Tante meine Brücke direkt an den Zahnarzt bezahlt und ich ihr dafür monatlich Geld zurück gebe?

    Ich brauch ein neues Schlafzimmer, Fernseher, Waschmaschine oder sonst was... ist es Betrug, wenn Oma mir das kauft und ich es ihr in Raten abzahle?? ....

    Es handelt sich in solchen Fällen nicht um ein sog. echtes Darlehen, sondern um Unterhalt. Ein echtes Darlehen würde voraussetzen, daß ich es in absehbarer Zeit objektiv zurück zahlen kann, was als ALG-II-Bezieher nicht möglich ist, wenn es sich - wie hier - um ca. 3.000 € handelt. Unterhaltszahlungen wiederum sind dem JC als Einkommen zu melden und entsprechend anzurechnen. Wird der Unterhalt nicht gemeldet, steht der Vorwurf des Betruges im Raum.

    Zitat

    Wäre es auch Betrug, wenn mein Freund mir in der letzten Woche des Monats was einkauft, damit ich was zu essen habe und ich geb ihm das Geld nach dem ersten wieder?

    Nein, denn dann wäre das Darlehen wesentlich geringer und der Leistungsbezieher könnte es objektiv in absehbarer Zeit zurückzahlen. Nochmal: wir reden hier nicht von vielleicht 50 € für Essen, sondern von einer wesentlich höheren Summe.

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    Auch wenn dem nicht so ist und Du es geschenkt bekommst. Ist doch das Einfachste.

    Aja. Du rätst also direkt zu Leistungsbetrug.

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    Manchmal steht Ihr Euch aber schon selbst im Weg, oder? - Der einfachste Weg ist oft der bessere.

    Manchmal steht aber auch ein Staatsanwalt im Weg. Und: der einfachste Weg ist nicht immer der richtige.

    Es mag durchaus sein, daß der von Euch vorgeschlagene Weg der einfachste ist - ob das auch sozialrechtlich der richtige ist, sei dahin gestellt. Das wird hier keiner von uns mit Sicherheit sagen können, sondern letztendlich nur das örtliche Jobcenter bzw. ggf. Gericht. Aber wird der "einfache" Weg beschritten, müßte man mit der Ungewißheit leben, ob irgendwann ein Brief ankommt, der einen bösen Inhalt beinhaltet und dazu führt, daß das sog. Darlehen auf ALG II angerechnet wird. Dann habe ich zwar den von Euch favorisierten "einfacheren" Weg eingeschlagen, aber auch erhebliche Probleme an der Backe. Es muß nicht so kommen: ich kann mit meiner Meinung zum Unterhalt falsch liegen oder das ganze mit der Rechnung fällt niemanden auf - aber mit der Ungewißheit müßte man dennoch die nächsten paar Jahre leben....

    Ich bin damit raus aus der Diskussion hier.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ich würde mir den Zahnersatz machen lassen und dem Verwandten die Rechnung des Zahnarztes geben.

    Das könnte dann als Betrugsversuch gewertet werden. Es geht hier nicht um einen Kinobesuch, somndern um eine größere Summe für eine Leistung.

    Zitat

    Und ausserdem: Darlehen von Verwandten ist nicht als Einkommen anzusehen

    Und außerdem beruht dieses Urteil auf die Version des SGB II im Jahr 2010 bzw. früher. Danach wurde der entscheidende § entsprechend geändert und die §§ 11a und 11b eingeführt. Dementsprechend bleibt es bei meiner Aussage zum Unterhalt.

    Gruß!

    Hallo,

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    Warum sollte ich ein Darlehen für diese Summe beantragen, wenn ich diese von meinem Verwandten bekomme?

    Weil dann keine Anrechnung auf das laufende ALG II zu befürchten ist.

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    Im Übrigen müßte ich dafür 75 Monate abbezahlen, wenn ich von einer monatlichen Rate von 40€ ausgehe. Ist das nicht unrealistisch?

    Gerade deswegen kann es sich auch nicht um ein sog. "echtes" Darlehen eines Verwandten handeln, sondern eben um Unterhalt. Denn ein privates "Darlehen" wäre dann noch viel unrealistischer.

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    Wenn Eigenanteile anfallen, ist das eben so und die Hilfebedürftige zieht daraus ja keinen GELDWERTEN Vorteil

    Selbstverständlich ist ein geldwerter Vorteil vorhanden: oder wird die Rechnung mit Äpfeln oder Eiern bezahlt? Abgesehen davon reden wir hier offensichtlich von 3.000 € und nicht von ein paar hundert Euros.

    Zitat

    Wie befrage ich am Besten das Jobcenter und zu welchem Zeitpunkt?

    Unbedingt VOR Behandlungsbeginn.

    Gruß!

    Hallo,

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    Das sehe ich anders. Wenn mir das Jobcenter den Betrag von der Hilfeleistung abzieht

    Die "Hilfeleistung" stellt Unterhalt dar, wobei der Verwendungszweck ohne weiteres Interesse ist.

    Zitat

    Kann ich nicht den Betrag, den mir mein Verwandter gibt, als Sparguthaben angeben?

    Nein.

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    Als ich Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhielt, konnte ich das nämlich so machen, und mir wurde nichts abgezogen.

    Wir reden hier nicht von Überbrückungsgeld, sondern von Unterhalt.

    Beantrage beim JC ein Darlehen für die fehlende Summe.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ausserdem sagt der § 11 a SGB II, Absatz 5, folgendes:

    Widerspruch. Das bezieht sich auf z.B. auf Auszeichnungen oder Preise, Ehrengaben aus öffentlicher Hand, Gelder für Blutspenden usw., nicht jedoch auf Unterhalt.

    Zitat

    Meiner Ansicht nach darf kein Jobcenter eine zahnärztliche Versorgung vereiteln.

    Es wird ja auch keine "Zahnärztliche Versorgung" vereitelt. Abgesehen davon ist eine solche Versorgung Aufgabe des KK und nicht des Jobcenters.

    Zitat

    Du solltest darauf achten, dass Zahlungen direkt an den Zahnarzt erfolgen und nicht über dein Konto laufen.

    Unterhalt bleibt Unterhalt.

    Gruß!

    Hallo,

    eigentlich steht schon auf der 1. Seite dick und fett, daß die Abschnitte 2 bis 4 vollständig auszufüllen sind und im 5. Abschnitt die Änderungen.

    Zitat

    die habe ich soweit schon fertig, muss sie also schon auf dem Weitterbewilligungsbescheid also angeben und mit abgeben oder?

    Ja, 3.1.

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    Dann Abschnitt Nr. 4 Kosten der Unterkunft... muss ich das auch nochmal ausfüllen?

    Ja.

    Gruß!
    .

    Hallo,

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    Sollte der nur beinhalten, dass ich 6 Monate Zeit bekomme ?

    Auch. Aber auch der Hinweis auf die in Hamburg geltende Sonderreglung bei Alleinerziehenden.

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    Oder bedeutet Widerspruch gleichzeitig die Gründe aufführen, warum ein Umzug nicht zumutbar ist wegen z.b.meinem Kind und meiner chronischen Krankheit

    Mit im Widerspruch aufführen.

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    also ich glaube dir das, muss ja aber Rede und Antwort meiner Sachbearbeiterin gegenüber stehen

    Eigentlich müßte die SB die entsprechende Fachanweisung der Stadt Hamburg selbst sehr genau kennen. Lies Dir mal auf http://www.arbeits-los.de/miete/daten/hamburg.pdf insbesondere die Punkte 4.2 und 4.3 sowie in Sachen 6 Monate den Punkt 7 durch. Und wie gesagt: das ist die Fachanweisung für die Kosten der Unterkunft in Hamburg.

    Gruß!

    Hallo,

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    siehe BGH§573 Abs1 nr.3

    Einen solchen Abs. 1 Nr. 3 gibt es nicht, womit die Kündigung schon formal unwirksam ist.

    Zitat

    Dieses Vertrauensverhältnis ist total zerrüttet. Es macht eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen unmöglich.

    Ein Mietvertrag ist kein "freiwilliger" Vertrag, sondern ein auf die Bestimmungen des BGB und des Mietrechts abgeschlossener Vertrag. Im übrigen hat der Vermieter die konkreten Gründe anzugeben und nicht auf irgendeinen Briefwechsel mit Nichtmietern zu verweisen. Auch damit ist formal die Kündigung wirkungslos.

    Zu den Nebenkosten siehe meine vorigen Beiträge.

    Gruß!

    Hallo,

    ich zitiere mal ein Schreiben von mir in einem ähnlichen Fall:

    Zitat

    Nach dem Urteil des BGH vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09 handelt das Jobcenter nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Das Jobcenter nimmt vielmehr hoheitliche Aufgaben wahr, um die Grundsicherung des Hilfebedürftigen zu gewährleisten. Ein Verschulden des Jobcenters aufgrund verzögerter Bearbeitung des Antrags des Hilfebedürftigen muss sich dieser daher nicht zurechnen lassen.

    ...

    Zitat

    Hinzu kommt, dass auch hinsichtlich der Betriebskostennachforderung auf die oben angegebene Entscheidung des BGH zu verweisen ist. Der Beklagte ist als Hartz IV – Empfänger nicht in der Lage, eine Betriebskostennachforderung in Höhe von xxx,xxx € umgehend aus eigenen Mitteln zu begleichen. Er hat die Betriebskostenabrechnung daher sofort nach deren Erhalt an das Jobcenter weitergeleitet. Über seinen Antrag auf Übernahme der Kosten wurde jedoch erst am xx.xx.2013 entschieden.

    Nur so als Anregung für Deinen RA... ;)

    Gruß"!

    Hallo,

    Zitat

    Ja, das hat es auch.Ich habe sofort den Betrag überwiesen. Am Tag, als ich die Überweisung vornahm, kam auch die Kündigung vom Vermieter.

    Dann ist die Kündigung aus diesem Grunde nichtig und würde zu 100% von einem Gericht abgewiesen.

    Zitat

    Heißt PN persönliche Nachricht?

    Ja.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    aber was ist, wenn ein neuer Mieter die Wohnung ab dem 01.01.2014 anmietet?

    Wenn der Vermieter eine Wohnung vermietet, die noch nicht freigeräumt wurde und er auch keinen Räumungstitel hat, so hat er ein Problem, was aber den bisherigen Mieter nicht im mindesten zu interessieren braucht.

    Gruß!

    Hallo,

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    und das ist schon eine §5 Schein Wohnung

    Was soll das sein?

    Zitat

    ich liege mit 130 Euro drüber

    Hmm. Das hat sich aber eingangs anders angehört.


    Zitat

    er genehmigte Satz der Kaltmiete liegt bei 392 Euro

    Zitat

    ja, sie haben laut meiner Internet Forschungen Recht

    Nun ja, Internetrecherchen und Recht sind immer bedenklich. Bei Alleinerziehenden kann dieser Satz um 30% überschritten, wenn durcheinen Umzug die sozialen Bindungen des Kidnes gefährdet wären. Das bedeutet also, daß Du mit 117,60 € mehr rechnen kannst, wenn Du das mit der Schulnähe plausibel darlegst.

    Zitat

    d.h. - ich müßte Widerspruch einlegen damit ich 6 Monate Zeit bekomme ?

    Sofern es Deine 1. Aufforderung ist - ja.

    Zitat

    d.h. - ich müßte in dem Widerspruch angeben, dass mir vom Jobcenter schriftlich mitgeteilt wird, dass alle Kosten übernommen werden ?

    Wogegen willst Du denn widersprechen? Es wurde Dir doch mündlich mittgeteilt. Bitte um eine schriftliche Bestätigung.

    Gruß!

    Hallo,

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    Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ich in so kurzer Zeit eine neue Wohnung als Hartz-4-Empfängerin bekommen werde.

    Widerspruch? Geht nicht bzw. hat keine wie auch immer aufschiebende Wirkung. Und wenn es nur um die Zeit geht: wenn Du bis zum 31.12. nicht ausgezigen bist, muß der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Du wirst dann vom gericht aufgefordert, Stellung zur Klage zu nehmen, dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Dabei ermittelt das Gericht, ob die Kündigung rechtens ist. Das alles dauert 2-3 Monate, also bis ungefähr März 2014. Sollte das Gericht die Kündigung als rechtens beurteilen, kannst Du dort dann um Aufschub der Räumung bitten, da die Wohnungsuche als ALG-II-Bezieher schwer sei. In einem solchen Fall kann das Gericht dann bis zu 6 Monate Aufschub gewähren und Du bist schon im September 2014, was genügend Zeit bringen dürfte.

    Was ist das mit der Kostenabrechnung? Ich denke, die hat das Jobcenter übernommen?

    Ansonsten kannst Du mir ja mal die Kündigung anonymisiert per PN zuschicken, damit ich beurteilen kann, ob diese überhaupt rechtens ist.

    Gruß!

    Hallo,

    wenn Du nicht bereits vorher eine sog. "Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft" erhalten hast, sind Dir 6 Monate Zeit für diese Senkung zu geben. Wenn Du also im September diese Aufforderung erhalten hast, bleibt bis März 14 Zeit.

    Eine solche Forderung bedeutet nicht, daß Du umziehen mußt (auch wenn Du es Dir angesichts der steigenden Betriebskosten überlegen solltest). Vielmehr kannst Du auch in der Wohnung bleiben, mußt dann aber die Differenz zwischen angemessenen und tatsächlichen KdU selbst aus Deinem Regelsatz zahlen.

    In welchem Bundesland und welcher Stadt/Landkreis wohnst Du?

    Gruß!