Hallo,
die Ideen und Schlußfolgerungen hier werden immer abenteuerlicher
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Man kann sich seine Probleme auch selber machen....!
Nun ja - befolgt man die Hinweise von Euch hier, führt das bei einigem Pech tatsächlich zu ernsthaften Problemen, die man sich dann in der Tat selbst zuzuschreiben hat.
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Wo ist das bitte Betrug, wenn meine Tante meine Brücke direkt an den Zahnarzt bezahlt und ich ihr dafür monatlich Geld zurück gebe?
Ich brauch ein neues Schlafzimmer, Fernseher, Waschmaschine oder sonst was... ist es Betrug, wenn Oma mir das kauft und ich es ihr in Raten abzahle?? ....
Es handelt sich in solchen Fällen nicht um ein sog. echtes Darlehen, sondern um Unterhalt. Ein echtes Darlehen würde voraussetzen, daß ich es in absehbarer Zeit objektiv zurück zahlen kann, was als ALG-II-Bezieher nicht möglich ist, wenn es sich - wie hier - um ca. 3.000 € handelt. Unterhaltszahlungen wiederum sind dem JC als Einkommen zu melden und entsprechend anzurechnen. Wird der Unterhalt nicht gemeldet, steht der Vorwurf des Betruges im Raum.
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Wäre es auch Betrug, wenn mein Freund mir in der letzten Woche des Monats was einkauft, damit ich was zu essen habe und ich geb ihm das Geld nach dem ersten wieder?
Nein, denn dann wäre das Darlehen wesentlich geringer und der Leistungsbezieher könnte es objektiv in absehbarer Zeit zurückzahlen. Nochmal: wir reden hier nicht von vielleicht 50 € für Essen, sondern von einer wesentlich höheren Summe.
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Auch wenn dem nicht so ist und Du es geschenkt bekommst. Ist doch das Einfachste.
Aja. Du rätst also direkt zu Leistungsbetrug.
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Manchmal steht Ihr Euch aber schon selbst im Weg, oder? - Der einfachste Weg ist oft der bessere.
Manchmal steht aber auch ein Staatsanwalt im Weg. Und: der einfachste Weg ist nicht immer der richtige.
Es mag durchaus sein, daß der von Euch vorgeschlagene Weg der einfachste ist - ob das auch sozialrechtlich der richtige ist, sei dahin gestellt. Das wird hier keiner von uns mit Sicherheit sagen können, sondern letztendlich nur das örtliche Jobcenter bzw. ggf. Gericht. Aber wird der "einfache" Weg beschritten, müßte man mit der Ungewißheit leben, ob irgendwann ein Brief ankommt, der einen bösen Inhalt beinhaltet und dazu führt, daß das sog. Darlehen auf ALG II angerechnet wird. Dann habe ich zwar den von Euch favorisierten "einfacheren" Weg eingeschlagen, aber auch erhebliche Probleme an der Backe. Es muß nicht so kommen: ich kann mit meiner Meinung zum Unterhalt falsch liegen oder das ganze mit der Rechnung fällt niemanden auf - aber mit der Ungewißheit müßte man dennoch die nächsten paar Jahre leben....
Ich bin damit raus aus der Diskussion hier.
Gruß!