Hallo,
dann stelle einen entsprechenden Antrag bei dem Jobcenter - die Voraussetzungen sind nach Deinen Angaben erfüllt.
Gruß!
Hallo,
dann stelle einen entsprechenden Antrag bei dem Jobcenter - die Voraussetzungen sind nach Deinen Angaben erfüllt.
Gruß!
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, beziehst Du aktuell keine Leistungen mehr vom Jobcenter? Hast Du einen neune Antrag gestellt? Ist eine Räumungsklage anhängig?
Gruß!
Hallo,
Zitatist dies rechtens mit einem jahr?
Ja.
Gruß!
Hallo,
ZitatMehrbedarfe bei Behinderung gibt es nur mit Merkzeichen "G".
Das ist nicht ganz richtig. Stichwort "Teilhabe am Arbeitsleben"...
Gruß!
Hallo,
ZitatSteht uns beiden der gleiche Regelsatz von 382€ zu oder gibt es weniger?
345 € je Person.
ZitatIch habe eine Schwerbehinderung von 60%. Brauche keine gesonderte Ernährung. Ich habe etwas von Mehrbedarf gelesen. Bekomme ich sowas auch?
Nein.
Gruß!
Hallo,
ZitatWieviel qm stehen uns zu ?
ZitatIm allgemeinen sind für 4 Personen bis zu 85m² angemessen.
Was nun alles nicht bedeutet, daß man aus der bisherigen Wohnung einfach in eine größere ziehen kann. Die 85 qm sind eine Maximalgrenze, die einem NICHT so zustehen. Insofern rate ich DRINGENDST davon ab, ohne VORHERIGE Umzugsgenehmigung in eine andere Wohnung zu ziehen, da dies erhebliche Probleme nach sich ziehen kann.
Gruß!
Hallo,
Zitatich bin ja nicht mit ihr verheiratet und unterschrieben hab ich auch nichts
Ja und? Ihr bildet nicht nur eine Bedarfs-, sondern auch eine Einstandsgemeinschaft. Soll heißen: Ihr lebt zusammen und bezieht zusammen Leistungen. Insofern werden eventuelle Überzahlungen auch von den gemeinsam erhaltenen Leistungen abgezogen.
Zitatich bin ja nicht mit ihr verheiratet
Seltsames Argument. Nach dieser Logik wäre die Rückzahlung bei einem Ehepaar berechtigt, nicht aber bei einem Paar, was zwar zusammen lebt, aber nicht verheiratet ist. Damit wäre das Ehepaar Euch gegenüber benachteiligt, obwohl es außer dem Ehestand selbst keinen Unterschied zu Euch gibt.
Wenn ich mich entscheide, mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen zu ziehen, habe ich auch daraus folgende Konsequenzen zu tragen und kann mich nicht damit herausreden, daß ich ja "nicht verheiratet" bin oder nichts "unterschrieben" habe.
Gruß!
Hallo,
Zitatdamit ich vom Jobcenter weg komme
Also bekommst Du jetzt noch ALG II? :confused:
Wie hoch ist Dein jetziges Netto- und Bruttoeinkommen? Wie hoch die Warmmiete?
Gruß!
Hallo,
ZitatEr sagte das ich ab montag irgendeine arbeit wahrnehmen muss und meinen 400€ job kuendigen muesse
hast Du denn ein konkretes Jobangebot erhalten?
Gruß!
Hallo,
ZitatSollte ich evtl. einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren?
Was sollte der denn bewirken? :confused: Es geht hier um Sozial - und nicht Arbeitsrecht. Abgesehen davon ist das JC nicht an Zusagen der Arbeitsagentur gebunden.
ZitatWer kann mir sagen ob ich mit meinem ärztlichen Attest Chancen habe meine Umschulung tatsächlich 2014 beginnen zu können?
Keiner, weil das eine Einzelfallentscheidung des JC vor Ort ist. Allerdings sehe ich nicht unbedingt schlechte Chancen und wenn ich das ganze hier verstehe, hast Du noch nicht mit Deinem Fallmanager direkt über Dein Vorhaben reden können. Rufe bei Deinem JC an und laß Dir einen Termin geben. Auch wenn Du dann nicht direkt mit Deinem Fallmanager reden kannst, gibt es in jedem Fall einen Vertreter, der Dein Ansinnen genauso gut bearbeiten kann.
ZitatDa ich in meinem alten Beruf nicht zurück kann, fällt mir eigenltich nichts konstruktives ein was ich bei einem Bewerbungstraining verloren habe
Die Logik hinter dieser Aussage verstehe ich jetzt nicht unbedingt. Es gibt ja schließlich noch eine Million anderer Tätigkeiten ohne einen Abschluß...
Gruß!
Hallo,
Widerspruch.
ZitatWenn die Wohnung dann unangemessen ist, wird das JC dich zum Umzug auffordern
Kein JC wird irgendjemand zu einem Umzug auffordern. Vielmehr erfolgt eine "Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft", die man u.U. dann auch durch ein Gespräch mit dem Vermieter oder eine Untervermietung erreichen kann. Aber auch in diesem Schreiben wird nichts von einem Umzug gesagt werden.
Ist die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete entsprechend hoch und mann kann z.B. nicht untervermieten, ist der Umzug allerdings oftmals die einzige Alternative - aber dennoch eine freie (und von den Finanzen abhängige) Entscheidung des Mieters.
Gruß!
Hallo,
im Normalfall kannst Du während der PI tatsächlich keinen Kredit aufnehmen, das könnte die "Wohlverhaltensphase" arg gefährden. Insofern würde auch ich raten, mit dem Vermieter über eine Stundung der Miete mit anschließender Ratenzahlung zu vereinbaren.
Gruß!
Hallo,
ZitatIch selbst beantrage ja kein Harz IV.
Hätte ja auch kaum Sinn, da Du gar kein Anspruch hättest. Ansonsten wird kein Studienabbruch verlangt werden.
ZitatWird mein Kredit berücksichtigt bei der Berechnung seines Anspruchs?
Nein. Warum auch? Ggf. mußt Du bei der Bank vorsprechen und eine Stundung vereinbaren.
ZitatEs war ein Bildungskredit für mein erstes Studium (Bei einer normalen Bank, kein Bafög)
Du meinst sicher einen Studienkredit - der Bildungskredit wird nicht von einer normalen Bank gewährt.
Gruß!
Hallo,
das hört sich alles normal an, begründet aber nicht unbedingt einen derartigen Anstieg der Heizkosten.
Selbstverständlich ist der Mieter auch für die Heizkosten der allgemein zugänglichen Räume (siehe Punkt 1 Deines Zutats). Allerdings ist hier nicht unbedingt nachvollziehbar, wieso es dort zu einer derartigen Erhöhung kommen sollte - es sei denn, z.B. ein beiheizter Raum steht auch während des Winters offen...
Schau mal hier für weitergehende Infos.
Ansonsten gilt: ich bin kein Mietrechtsexperte und kann Dir daher schwer weitere Antworten zu diesem Komplex geben. Mach das mit dem RA oder warte einfach ab, wie das Jobcenter reagiert.
Gruß!
Hallo,
wie alt seid Ihr? Seid Ihr liiert?
Gruß!
Hallo Taipi,
genau deswegen hatte ich ja gefragt
ZitatMeinst Du einen generell höheren Verbrauch in den Wohnungen der anderen Mieter oder einen generell höheren Verbrauch in den für alle Mieter zugänglichen Räume (z.B. Hausflur, Waschraum, Kellerräume usw.)?
wobei natürlich einn allgemeiner Preisanstieg durchaus normal ist.
Die Aussage lautete aber
ZitatDaraus geht hervor, dass die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr doppelt so hoch sind.
und
ZitatHeraus kam, dass sich mein tatsächlicher Verbrauch an Heizöl sogar verringert hat, und der Kostenanstieg aus dem Verbrauch der übrigen Mietparteien, es sind 5, sich ergibt.
Und genau das ist das Problem: zwar sind Deine Ausführungen vollkommen richtig, aber dieser Preisanstieg ist offensichtlich nicht in den allgemein zugänglichen Räumen entstanden, sondern in den Wohnungen anderer Mieter. Und diese Kosten kann der Vermieter nicht auf alle Mieter umlegen.
In einem Fall, den ich gerade bearbeite, wurde als Argument eines Vermieters für eine Höhe der Heizkosten von vorher 230 € je Jahr auf jetzt 870 € je Jahr sogar das Argument verwendet, "durch die Sonneneinstrahlung auf die Meßröhrchen" habe sich der Heizverbrauch enorm erhöht....
Gruß!
Hallo,
Zitatliegt in meiner Stadt die maximal anzuerkennende Wohnungsmiete warm bei 403€.(Stand:9. Juni 2011) Meine Miete liegt 63€ darunter. Also habe ich Hoffnung auf Übernahme des größten Teils der Kosten.
Das hat aber nichts mit einer Nachforderung zu tun...
ZitatWie mache ich der Beraterin klar, dass sie mich offensichtlich falsch beraten hat?
Naja - noch ist das ja nicht klar, da ich logischerweise den Mietsvertrag nicht kenne.
Gruß!
Hallo,
nun ja - dann bist Du selbstverständlich nicht verantwortlich für diese Kosten, sofern tatsächlich ein eigener Zähler vorhanden ist.
ZitatDie Beraterin sagte mir, dass ich aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet sei, bis zu 50% des Gesamtverbrauchsanstiegs zu bezahlen.
Nein, dazu bist Du nicht verpflichtet - es sei denn, Dein Mietvertrag sagt etwas anderes aus (und wäre dann u.U. sittenwidrig).
Aus den gleichen Gründen könnte allerdings auch das Jobcenter nicht verpflichtet sein, die Nachzahlung zu übernehmen.
Insofern würde ich mir einen Beratungsschein (10 €) bei dem örtlichen Amtsgericht holen und damit einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.
Gruß!
Hallo,
sofern Du bedürftig bist, hast Du gerade nach einer Haftentlassung durchaus Anspruch auf die Erstaustattung. Die Frage ist die nach der Bedürftigkeit: bei über 800 € ist das nicht unbedingt automatisch gegeben.
Stelle einen entsprechenden schriftlichen Antrag auf die Erstaustattung und melde Dich nach einer evtl. negativen Antwort hier wieder.
Gruß!
Hallo,
Zitatspielt jetzt die genaue Herkunft eine Rolle ?
Sonst hätte ich nicht gefragt
Es könnte ein Anspruch auf Sozialhilfe vorliegen.
Gruß!
Hallo,
nun ja. Mit diesen wenigen Informationen und auch der Art der Fragestellung wirst Du kaum irgendwelche seriösen Infos bekommen.
Aber fangen wir mal an: welche Staatsbürgerschaft hat Deine "Person 2"? Welche konkrete Art hat die Aufenthaltsgenehmigung? Seit wann lebt "Person 2" in Deutschland? Mit welchem Zweck?
ZitatPerson 1 (deutscher) wird als Bedarfsgemeinschaft anerkannt, Leistungen angeglichen (gekürzt) - also auf 340,- i.M.
Ja sicher (mal abgesehen davon, daß es statt 340 Euro 345 € sind). Das ist nicht gekürzt, sondern normal, da Du ja offensichtlich nicht allein lebst.
Gruß!
Hallo,
Zitatergibt sich aus dem Gesamtverbrauch aller Mietparteien für alle Räume im Haus
Meinst Du einen generell höheren Verbrauch in den Wohnungen der anderen Mieter oder einen generell höheren Verbrauch in den für alle Mieter zugänglichen Räume (z.B. Hausflur, Waschraum, Kellerräume usw.)?
Gruß!
Hallo,
Zitatund der Kostenanstieg aus dem Verbrauch der übrigen Mietparteien, es sind 5, sich ergibt.
Die Beraterin sagte mir, dass ich aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet sei, bis zu 50% des Gesamtverbrauchsanstiegs zu bezahlen.
Handelt es sich um ein Mietverhältnis? Hast Du einen eigenen Zähler? Woraus ergibt sich der höhere Verbrauch - aus gemeinschaftlich genutzten Bereichen oder aus dem nur für Deine Wohnung zu berücksichtigen Verbrauch?
Gruß!
Hallo,
Zitatwenn ich morgen mein Geld bekomme, die offene Gasrechnung begleichen
setze Dich mit dem Gaslieferanten in Verbindung und vereinbare ein Ratenzahlung. Das sollte problemlos gehen. Sollte das wieder Erwarten nicht klappen, stelle einen Antrag auf ein Darlehen zur Begleichung der Energieschulden.
Gruß!
Hallo,
ehrlich gesagt, sehe ich bei Deinem "Problem" nicht richtig durch. Du schilderst irgendwelche Erfahrungen aus der Vergangenheit, die offensichtlich schon Geschichte sind.
Somit entnehme ich dem Beitrag nur die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung und einer anwaltlichen Vertretung.
Nun gut.
Zitatlohnt sich für mich eine Rechtschutzversicherung und wie teuer ist so eine
Ob sich eine RV für Dich lohnt, kann kaum aus der Ferne beurteilt werden, da Deine persönliche Situation nicht bekannt ist. Prinzipiell aber solltest Du beachten, daß durch eine RV meistens nicht ein evtl. Widerspruch abgedeckt ist, sondern erst die Klage. Ansonsten wirst Du eine Privatrechtversicherung (wozu i.A. auch das Sozialrecht gehört) nicht unter 12 € je Monat bekommen. Ich persönlich rate eher davon ab - man erhebt nicht jeden Monat eine Klage gegen Bescheide des Jobcenters, womit also vom sowieso schmalen Geld unnütz etwas bezahlt wird, denn...
Zitatwenn sie keinen Schein für eine Kostenlose Rechtsberatung bekommen so wie es mir ergangen ist
Einen solchen Schein kannst Du auch nicht bekommen, weil dieser Beratungsschein 10 € kostet. Das Amtsgericht kann einen solchen kostenpflichtigen Schein u.a. dann ablehnen, wenn kein Erfolg in der Sache zu erwarten ist, z.B. dann, wenn die Problematik bereits durch höchstrichterliche Entscheidungen entscheiden wurde. Dann aber hilft Dir auch eine Rechtsversicherung nicht weiter. Wird der Beratungsschein jedoch gewährt, kann ein Fachanwalt aufgesucht werden, der dann das Anliegen prüft und ggf. rechtliche Schritte einleitet, dann auch mit Hilfe der Prozeßkostenhilfe.
ZitatUnd wie sieht es mit einem guten Anwalt aus der auch dann ALG2 Empfänger vertritt wenn sie keinen Schein für eine Kostenlose Rechtsberatung bekommen
Schon mal daran gedacht, daß der fachlich gute Anwalt auch seine Kosten decken und von etwas leben muß? Ein guter Fachanwalt wird bei Ablehnung des Beratungsscheines vom Amtsgericht wegen fehlender Rechtsaussicht auch nur von einem weiteren Engagement in der Sache abraten. Und auch hier hilft dann eine RV recht wenig...
Gruß!
Hallo,
Zitatnun wenn man nach 2 Jahren auf einmal knapp 160€ weniger hat, geht das schon an die Nieren
mag ja alles sein. Allerdings kann man es auch anders sehen: Du hast 2 Jahre 184 € zuviel bekommen...
Gruß!
Hallo,
das Kindergeld ist normales Einkommen, was angerechnet wird.
Gruß!