Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    Meine Freundin meinte, dass das Jobcenter 2/3 der Miete tragen muss, also für mich und unser Kind.
    Wir sind nämlich unverheiratet und er ist braucht daher nicht mein Wohnraum zahlen.
    Klingt für mich logisch.

    Ist nicht logisch. Ihr bildet, wie Du selbst schreibst, eine Bedarfsgemeinschaft (BG), bei der das Einkommen aller in der BG lebenden Personen berücksichtigt wird. Das Argument, daß Ihr nicht verheiratet seid und Dein Freund nicht Deine Miete zahlen muß, ist Quatsch. Schon allein durch das Kind bildet Ihr nicht nur eine BG, sondern auch eine Einstandsgemeinschaft, bei der also der eine Partner für den anderen finanziell aufkommt.

    Zu prüfen wäre maximal, ob Ihr zusammen einen Anspruch auf ALG II habt. Das kann ich jedoch mangels Angaben zum Einkommen nicht einschätzen.

    Gruß!

    Hallo,

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    erstmal danke ich für Deine (nicht ganz befriedigende) Antwort...... Hab's schon bereut, hier überhaupt etwas gepostet zu haben.

    Dein Problem. Ich habe nichts anderes versucht, als Dir die entsprechenden Bestimmungen zu erläutern. Das ist kein Grund, mich nun anzumachen.

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    und ich kam 2009 zum arbeiten bis zur Rente nach Deutschland zurück und sorge von hier aus für die Familie

    Auch wenn Du gleich wieder explodierst - Aufgabe einer Grundsicherung ist es nicht, eine im Ausland lebende Familie (plus auch noch die Schwiegereltern) finanziell zu berücksichtigen. Aufgabe der Grundsicherung ist es vielmehr, den Lebensunterhalt von in Deutschland dauerhaft und ständig anwesenden Menschen abzusichern.

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    und brachte mich - als deutscher Staatsbürger - auf den Gedanken, Vater Staat um Hilfe zu bitten....

    Den Widerspruch in dieser Aussage erkennst Du hoffentlich selbst. Warum sollte "Vater Staat" einer Familie in Thailand Hilfe gewähren?

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    wenn Dir das alles unglaubwürdig und nicht plausibel erscheint

    Unplausibel sind allein Deine Angaben: Du erhälst 1150 € Krankengeld und hast eine Miete von 300 €. Somit bleiben Dir 850 € zum Lebensunterhalt, wovon Du 700 € als Unterhalt überweist. Damit bleiben Dir 150 € für den eigenen Lebensunterhalt in Deutschland, was eben objektiv nicht glaubwürdig ist. Das ist nicht unbedingt meine subjektive Einschätzung, sondern auch Resultat der höchstricherlichen Rechtssprechung.

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    aber so sind nun mal Menschen und Situationen, nicht immer "erklärbar und berechnent"

    Richtig. Aber auch dadurch ändert sich nichts an meiner Einschätzung Deines Problemes. Auch wenn Dir diese Einschätzung nicht gefällt. Aber sei mal ehrlich - ist nicht eine ehrliche Antwort auf Deine Frage lieber als eine, die nur falsche Hoffnungen macht oder von Unwissen geprägt ist? Denke mal darüber nach...

    Gruß!

    Hallo,

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    Das ist deine Annahme. Absurd.

    Absurd dürfte eher Deine Art der Informationen sein. Nirgendwo hast Du bisher geschrieben, daß das Jobcenter in die Ausbildungssuche eingebunden war. Hättest Du das gleich geschrieben, wäre meine Annahme selbstverständlich eine andere gewesen sein.´

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    sind genau so "aus dem Bauch geschossene" Negativ-Aussagen wie deine obige

    Meine Aussagen sind weder aus dem Bauch geschossen noch negativ, sondern basieren einzig und allein auf Deine Infos. Wenn diese dann nicht vollständig sind, so ist das Dein Problem und nicht meins...

    Hichsichtlich Deines Problemes: natürlich solltest Du sofort das JC von dem Ausbildungsvertrag unterrichten (wozu Du auch verpflichtet bist). In diesem Fall wird das Amt wahrscheinlich die Vermittlung zurückziehen.

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    Wohngeld gäbe es aufgrund meiner Ausbildungsgehalts-Höhe so wie ich es verstehe auch in der höchsten Mietklasse übrigens gar nicht.

    Nein, Wohngeld gäbe es prinzipiell nicht, was nichts mit der Ausbildungsvergütung zu tun hat.

    Hinsichtlich BAB:

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    Berechnungsgrundlage ist die Einkommensteuerhöhe meiner Eltern -2 Jahren

    Blödsinn. Grundlage sind die positiven Bruttoeinkünfte.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ich würde daher gerne wissen ob das ALG II Anfang oder Ende August ausfällt - oder bereits jetzt!

    Der Anpruch endet am Tag vor Ausbildungsbeginn.

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    und das BAB nur bei maximal 284 € (eher weniger) liegt

    Wie kommst Du denn auf diese Summe? Das BAB kann wesentlich höher sein.

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    das kann ja nicht rechtens sein?

    Rechtens? Irgendwie scheinst Du mir einige Begriffe durcheinander zu würfeln. Das BAB errechnet sich aus genau definierten Parametern (wie auch das ALG II).

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    Zweitens ist dann davon unabhängig die Frage, was ich mit der Einladung (nicht Angebot!) zum 12-Monats-Job mache bzw. was die Sachbearbeiterin aus eurer Sicht sagen wird?

    Naja. Dir wird offensichtlich ein Job angeboten, den Du nicht wahrnehmen willst, weil Du der Meinung bist, daß eine Ausbildung mehr bringt. Mit Beginn der Ausbildung bist Du raus aus dem ALG-II-Bezug, aber keiner weiß, ob die Ausbildung das bringt, was Du Dir erhoffst (wobei Du bisher auch nichts davon geschrieben hast, warum Dir die Ausbildung so wichtig ist). Der angebotene Job sorgt zumindest dafür, daß Du wenigstens 12 Monate Deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst. Ob du nach der Subildung einen Job findest, der das gleiche garantieren kann, weiß ich mangels Angaben Deinerseits nicht.

    Überhaupt ist das ein Problem bei deiner Frage: Du schreibst nichts über Dein Alter, Deinen bisherigem Berufsleben - erwartest aber einen Ratschlag ohne jegliche Basisinformationen.

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    dass wenn mich die SB das Bewerbungsgespräch nicht absagen lässt, ich halt den Arbeitgeber über die Tatsache informiere, dass ich nur bis 15. August zur Verfügung stehe

    Dann wirst Du eine sofortige Sperre vom JC bekommen. Du weißt doch bereits jetzt, daß Du in Kürze eine Ausbildung beginnst und hast das JC davon nicht informiert. Die Grundlage für das ALG II ist aber die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, die bei Dir nicht gegeben ist. Anders gesagt: hättest Du Deinem JC rechtzeitig von Deinem Ausbildungswunsch und -beginn berichtet, käme es nicht zu einem Vermittlungsversuch und Du hättest bis Ausbildungsbeginn das ALG II erhalten. So aber hast Du eine Steilvorlage für eine sofortige Sperre geliefert.

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    aber im www steht halt was anderes...:
    Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Agentur für Arbeit ist das Arbeitsamt und nicht das Jobcenter...

    Gruß!

    Hallo,

    entscheidend ist die Bedürftigkeit. Bei einer alleinstehenden Person dürfte dementsprechend Dien Krankengeld vollkommen ausreichend sein, um Deinen Lebensunterhalt abzudecken. Da somit keine Bedürftigkeit vorliegt, hat ein entsprechender Antrag auf Zuschuß auch kein Erfolg.

    Bei dem ALG II werden i.A. nur titulierte Unterhaltsverpflichtungen akzeptiert. In Deinem Fall handelt es sich aber um freiwilligen und eben nicht titulierten Unterhalt, womit das keine Berücksichtigung finden würde. Im übrigen wäre auch bei einer Titulierung der Unterhalt viel zu hoch, da er nicht Deinem Einkommen entsprechend angepaßt ist. Du hättest dementsprechend einen Selbstbehalt von 1000 €, womit Du also maximal 115 € Unterhalt zahlen müßtest.

    Im übrigen sind Deine Aussagen auch nicht sehr plausibel: bei einem Einkommen von 1.150 € zahlst Du neben der Miete von 300 € noch Unterhalt von 700 €. Damit verbleiben Dir für Deinen Lebensunterhalt nach Deinen Angaben 150 €. Das ist ziemlich unglaubwürdig...

    Gruß!

    Hallo,

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    Ich entlaste also aus meiner Sicht das Jobcenter / den Steuerzahler im Vergleich zu einem ALG I o.ä. Empfänger

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    Das fände ich auch deswegen nicht fair, weil ich ja das Jobcenter noch weiter im Vergleich zu einem Arbeitslosen entlaste, da mein Arbeitgeber sehr gut zahlt und daher Miete und Lebenshaltung gedeckt ist.

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    Auch hier habe ich das Jobcenter soweit wie möglich entlastet. Alles online gemacht und nur einmal per Post.

    Du redest mir zuviel von einer angeblichen "Entlastung", die in Wahrheit genau das Gegenteil ist. Mit jedem von Dir angestrebten Antrag willst Du zusätzliche finanzielle Mittel haben - wo also ist da eine "Entlastung"? abgesehen davon sind auch die Begründungen für die angebliche "Entlastung" irgendwie haarsträubend. So bist Du der Meinung,

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    Ich entlaste also aus meiner Sicht das Jobcenter / den Steuerzahler im Vergleich zu einem ALG I o.ä. Empfänger, da der Kauf eines Kleiderschranks o.ä. und eines Bettes sicher nicht den Rahmen sprengt.

    Erstens entlastet der Kauf eines Haushaltsgegenstand nicht das Jobcentet, sondern belastet es mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und zweitens hat ein Empfänger von ALG I überhaupt keine Möglichkeiten auf eine Erstaustattung. Die weiteren Argumente zur "Entlastung" nehme ich jetzt nicht auseinander, sie sind aber ebenso hanebüchen.

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    würde aber auch gerne Essenskosten/Spesen einreichen

    Kosten für Essen sind bereits im Regelsatz enthalten.

    Abschließend: Umzugskosten dürftest Du wegen des Ausbildungsvertrages kaum bekommen, die Erstaustattung könnte zwar theoretisch gewährt werden. Allerdings hängt daß dann vom Einkommen ab, was nach Deinen Aussagen ja "sehr gut" ist. Hinzu kommen eventuelle Unterhaltspflichten der Eltern, die ich jedoch nicht einschätzen kann, da Du nichts über das berufliche Vorleben schreiben magst.

    Gruß!

    Hallo,

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    Meine Sachbearbeiterin hat dabei natürlich nicht nur ignoriert, dass ich hier in der Region gar nicht arbeiten will, sondern v.a. dass ich für den Job insofern nicht geeignet bin, dass ich ja eine Ausbildung anstreb(t)e

    Dein Wunsch, nicht in der Region zu arbeiten spielt genauso wenig eine Rolle wie der Wunsch nach einer Ausbildung. Auch das Argument, Du seiest für einen Job nicht geeignet, weil Du eine Ausbildung anstrebst, ist ohne jegliches Interesse. Insofern sehe ich hier kein "Ignorieren" des Jobcenters.

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    aber die Ausbildung geht vor, da diese wesentlich zukunftsorientierter ist.

    Falsch. erstmal geht die Absicherung des eigenen Lebensunterhaltes vor, solange Du auf ALG II angewiesen bist.

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    (Und es gilt ja "Berufsfreiheit"?!)

    Ja - solange Du keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen mußt.

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    Wenn ich meiner Sachbearbeiterin über die Zusage informiere, wird mir dann mein ALG II gestrichen?

    Welche Zusage denn - die auf den vermittelten Job oder die für die Ausbildung? Wie pikary schon richtig schreibt, ist das aus Deinem Text nicht ersichtlich.

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    Denn wie ich es verstehe, ist man ja als BAB-Beantragender der Arsch und kann das Formular nicht herunterladen, sondern muss es per Telefon anfordern, es wird aber vom lokalen Jobcenter zugeschickt?!

    Ich verstehe zwar absolut nicht, warum man dann der "Ar***" sein sollte, bloß weil man ein Formular telefonisch oder persönlich anfordern muß, aber das Jobcenter hat mit BAB absolut nichts zu tun.

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    Ich habe Angst dass meine Sachbearbeiterin davon erfährt i.d.S. dass das negative Folgen auf meinen ALG II Anspruch oder andere Leistungen (Umzugs- und Erstausstattungsansprüche) hat.

    Auch das Argument verstehe ich nicht. Mit Aufnahme einer Berufsausbildung besteht prinzipiell kein Anspruch auf ALG II - das hat nichts mit BAB zu tun.

    Was das BAB selbst betrifft - hast Du denn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?

    Gruß!

    Hallo,

    eine Sperre wegen Urlaubsgeld findet nicht statt und ist wohl auch nicht gemeint.

    Vielmehr dürfte die Höhe des UG eine Rolle spielen: es wird auf das ALG II angerechnet, wodurch es dazu kommen kann, daß die Höhe des ALG II entsprechend ändert - bis hin dazu, daß eine Zeitlang gar kein Anspruch besteht.

    Gruß!

    Hallo,

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    ja sorry wie du merkst bin ich kein fachmann in diesem gebiet.

    Kein Problem. Ich wollte mit meiner Antwort

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    Ja und? Was hat das mit Deiner Frage zu tun?

    nur zum Ausdruck bringen, daß die Krankschreibung nichts mit der Frage nach einer BG zu tun hat.

    Gruß!

    Hallo,

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    ich will weder betrügen noch irgendwelche tricks anwenden

    Das wollte ich Dir auch nicht unterstellen. Vielmehr war das eher eine Antwort auf den Rat von Tapi (die/der es sicher auch nur gut meinte).

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    ich habe eine insolvenz laufen

    Das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

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    wir werden die nächsten jahre keine gemeinsamen konten haben bzw. gegenseitig finanziell keine verpflichtungen übernehmen (können).

    Das wäre ein Anfang, um das erste Jahr des Zusammenleben nicht als BG eingeschätzt zu werden. Allerdings ist die Sache mit dem Wirtschaften ziemlich kompliziert und ich gebe aus juristischen Gründen keine Hinweise, was für Anforderungen erforderlich sind, um das mit dem "Wirtschaften" zu widerlegen. Du kannst unter sozial-hotline.de Experten kostenlos anrufen, die Dir da sicher weiter helfen können.

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    denke der mietvertrag muss eh auf uns beide laufen, 1 zimmer untervermieten

    Wie schon geschrieben, würde das u.U. sowieso als Betrugsversuch gewertet werden.

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    was ist damit: sie ist ja auch vom amtsarzt krank geschrieben.....?

    Ja und? Was hat das mit Deiner Frage zu tun?

    Gruß!

    Hallo,

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    Des weiteren seid Ihr ja nicht zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft wenn Ihr getrennte Zimmer vorweisen könnt

    Das allein reicht nicht, es bedarf schon weiterer Kriterien, um eine BG zu widerlegen.

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    Aber so viel ich weiss kann man bis zu 3 jahren zusammen leben ohne das eine Bedarfsgemeinschaft nachgewiesen werden muss.

    Nicht 3, sondern 1 Jahr.

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    Ich glaub, einfacher wäre es einfach (falls möglich) ein Zimmer ofiziell bei Ihr zu mieten und Dein Mietanteil wird dann bei Ihr abgezogen.

    Das wäre dann ein Betrugsversuch.

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    Sollten beide Hart4 sein fehlen 2 mal 10%, so einfach machen die sich das.

    Äh - ein Alleinstehender hat durchaus höhere Ausgaben als ein Paar. Insofern sehe ich da eigentlich keine Ungerechtigkeit.

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    sind ihre zuschüsse komplett weg in dem moment ?

    Sofern Ihr nicht miteinander wirtschaftet, wird das erste Jahr noch keine BG unterstellt und die Freundin erhält 345 € plus die Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Gruß!

    Hallo,

    hat sie denn neben der Witwenrente weitere Einnahmen?

    Was bedeutet "Beim ersten Termin wurde sie von der Arbeit befreit" ?

    Wer sagte und sollte "ihre Rente vorzeitig beantragen"?

    Irgendwie werde ich nicht ganz schlau aus Deinen Infos....

    Gruß!

    Hallo,

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    das sie es mit dem Betrag von Juni verrechnen

    Aja.

    Hilft jetzt aber nicht unbedingt weiter. Wer verrechnet was mit welchem Abschlag im Juni warum? Du schreibst irgendwie in Rätseln...

    Gruß!

    Hallo,

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    für den erwerb von umstandskleidung werden einmalig 120euro ausgezahlt. die antragsstellung ist formlos ab der 13.ssw möglich.

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    also gehe ich ganz stark davon aus, das es einem zusteht.

    Und nochmal ein eindeutiges Nein. Das entsprechende Gesetzbuch sieht für Umstandskleidung keine gesonderten Zahlungen vor. Es kann allerdings durchaus sein, daß Deine Kommune bzw. Bundesland freiwillig Zuschüsse dafür gibt, was sich aber dann meiner Kenntnis schon deswegen entzieht, weil ich weder weiß, in welchem Bundesland oder welcher Kommune Du lebst und ich logischerweise auch nicht weiß, welche Kommune hier Zusatzzahlungen vornimmt..

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    und er war selbst der meinung, das es so nicht geht und die fristen eingehalten werden müssen

    Selbstverständlich müssen Fristen eingehalten werden. Diese Fristen sind recht eindeutig in den Gesetzen festgeschrieben, worüber ich Dir entsprechend Auskunft erteilt habe.

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    und wenn einem dann an die 240 euro fehlen, ist das schon blöd so ab mitte es monats..

    Das glaube ich gerne. Frage ist aber, warum dann ein Einkommen von 280 € überhaupt angerechnet wurde - das muß ja irgendeinen Grund haben.

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    da die aussagen so gut wie nie stimmen und manche eine leicht besserwiserische art haben und es leider so gar nicht stimmt......

    Antworten können sich immer nur auf die jeweilige Frage beziehen. Und insofern magst Du meine Antworten meinetwegen "besserwisserisch" empfinden, aber sie beruhen nun mal nur und ausschließlich auf die aktuelle Gesetzgebung.

    Gruß!

    Hallo,

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    Die verrechnen das gleich mit dem Abschlag für Juni...
    Aber den muss ich ja noch extra zahlen

    Verstehe ich jetzt nicht.

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    knapp 131 euro von 170euro werden übernommen.

    Warum nur 131? Was steht dazu im Bescheid?

    Gruß!

    Hallo,

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    alls Du einen Nebenjob hast der Dir jeden Monat ca. die gleiche Summe bringt, müssten die ab dem zweiten Monat eigentlich das Hartzgeld minus dieser Summe ausbezahlen - und zwar pünktlich.

    Nein. Das entscheidende Wort in Deiner Antwort ist "ca.". Ist das Einkommen jeden Monat vollkommen gleich (was "ca." nicht ist), sollte es keine Probleme geben. Ist das Einkommen schwankend, kann durchaus ein monatlicher Einkommensnachweis verlangt werden, wobei es dann auch keine Zwei-Monate-Regelung gibt.

    Gruß!

    Hallo,

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    wir müssen jeden Monat unsere Verdienstbescheinigung abgeben

    Handelt es sich um ein schwankendes oder gleichbleibendes Einkommen der Höhe nach?

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    Mir hat die Dame von Job- Center mitgeteilt, das der Bearbeiter 15 Arbeitstage Zeit hat um alles zu berechnen.

    Falsch.

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    Der formlose Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung steht auch noch aus....da ist die Frist auch abgelaufen. (

    Erstens meinst Du sicher statt "Antrag" einen "Bescheid" und zweitens gibt es i.d.R. keinen Anspruch auf Übernahme von einer solchen Bekleidung. Es gibt den Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, der aber nichts mit Schwangerschaftsbekleidung zu tun hat. Stellt sich also die Frage, was Du beantragt hast: den Mehrbedarf bei Schwangerschaft oder einen Antrag auf Übernahme von spezieller Kleidung. Ein Antrag auf Mehrbedarf ist zeitnah zu bearbeiten, ein Antrag auf Bekleidung ist zu vernachlässigen, weil sinnlos.

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    aber das Job Center soll sich doch bitte auch mal an seine Fristen halten)

    Hat es doch. Das Jobcenter hat im Ernstfall 6 Monate Zeit, über solche Anträge zu entscheiden. Wobei Du aber bitte den Absatz vorher beachten solltest.

    Gruß!

    Hallo,

    er gehört bis zum 25. Lebensjahr zu Eurer Bedarfsgemeinschaft, womit ein Antrag auf ALG II keinen Sinn macht. Es gibt zwar eine Ausnahme bei schwerwiegenden sozialen Spannungen im Zusammenleben mit den Eltern, aber darunter fällt "Ärger" eher nicht.

    Gruß!