Hallo,
Zitat
Ich würde daher gerne wissen ob das ALG II Anfang oder Ende August ausfällt - oder bereits jetzt!
Der Anpruch endet am Tag vor Ausbildungsbeginn.
Zitat
und das BAB nur bei maximal 284 € (eher weniger) liegt
Wie kommst Du denn auf diese Summe? Das BAB kann wesentlich höher sein.
Zitat
das kann ja nicht rechtens sein?
Rechtens? Irgendwie scheinst Du mir einige Begriffe durcheinander zu würfeln. Das BAB errechnet sich aus genau definierten Parametern (wie auch das ALG II).
Zitat
Zweitens ist dann davon unabhängig die Frage, was ich mit der Einladung (nicht Angebot!) zum 12-Monats-Job mache bzw. was die Sachbearbeiterin aus eurer Sicht sagen wird?
Naja. Dir wird offensichtlich ein Job angeboten, den Du nicht wahrnehmen willst, weil Du der Meinung bist, daß eine Ausbildung mehr bringt. Mit Beginn der Ausbildung bist Du raus aus dem ALG-II-Bezug, aber keiner weiß, ob die Ausbildung das bringt, was Du Dir erhoffst (wobei Du bisher auch nichts davon geschrieben hast, warum Dir die Ausbildung so wichtig ist). Der angebotene Job sorgt zumindest dafür, daß Du wenigstens 12 Monate Deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst. Ob du nach der Subildung einen Job findest, der das gleiche garantieren kann, weiß ich mangels Angaben Deinerseits nicht.
Überhaupt ist das ein Problem bei deiner Frage: Du schreibst nichts über Dein Alter, Deinen bisherigem Berufsleben - erwartest aber einen Ratschlag ohne jegliche Basisinformationen.
Zitat
dass wenn mich die SB das Bewerbungsgespräch nicht absagen lässt, ich halt den Arbeitgeber über die Tatsache informiere, dass ich nur bis 15. August zur Verfügung stehe
Dann wirst Du eine sofortige Sperre vom JC bekommen. Du weißt doch bereits jetzt, daß Du in Kürze eine Ausbildung beginnst und hast das JC davon nicht informiert. Die Grundlage für das ALG II ist aber die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, die bei Dir nicht gegeben ist. Anders gesagt: hättest Du Deinem JC rechtzeitig von Deinem Ausbildungswunsch und -beginn berichtet, käme es nicht zu einem Vermittlungsversuch und Du hättest bis Ausbildungsbeginn das ALG II erhalten. So aber hast Du eine Steilvorlage für eine sofortige Sperre geliefert.
Zitat
aber im www steht halt was anderes...:
Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Agentur für Arbeit ist das Arbeitsamt und nicht das Jobcenter...
Gruß!