Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Dir selbst steht während der Ausbildung kein ALG II zu. Für das Kind kommt Sozialgeld in Betracht, ob und in welcher Höhe kann ich mangels entsprechender Infos nicht einschätzen.

    Statt eine Wiederholung einer vollständigen Ausbildung solltest Du Dich in der Bildungsbörse umschauen, ob es hier nicht einen vergleichbares Kursangebot gibt. Das hätte den Vorteil, daß du bei Genehmigung des Bildunsggutscheines das ALG II normal weiter bekommst.

    Zitat

    Ich habe mich über alle anderen Möglichkeiten bereits informiert und laut dem Gesetzestext steht da nichts darüber, dass eine Aufstockung bei Ausbildung nicht möglich ist.

    Da hast Du Dich aber verdammt schlecht informiert. Genau das steht ziemlich eindeutig in den Gesetzen.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Stimmt das?

    Nein.

    Sofern du ein Einkommen (Lohn, Gehalt, Unterhalt usw.) hast, wird ein Freibetrag von 30 € als Pauschale für solche Versicherungen gewährt. Hast Du kein entsprechendes Einkommen, wird diese Pauschale nicht gewährt.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Ich bin in erster Linie nicht ALG II Empfänger, sondern erwerbstätig.

    Du erhälst in erster Linie aufstockendes ALG II, kannst also Deinen Lebensunterhalt nicht allein durch Dein Erwerbseinkommen bestreiten. Gerade deswegen ist es kaum plausibel, daß angeblich 3 Banken Dir ohne Probleme einen Kredit gewähren sollen.

    Zitat

    Bezüglich Raten: ich habe einen Freibetrag von 180€ pro Monat.

    Ja und? Nochmals: trotz Erwerbseinkommen kann der Lebensunterhalt nicht gedeckt werden - was hat das mit dem Freibetrag zu tun?

    Zitat

    Ist es vom Gesetz her erlaubt als erwerbstätiger mit Bezug von Aufstockleistungen einen Kredit aufzunehmen?

    Die Frage muß richtig heißen "Ist es vom Gesetz her erlaubt, als ALG-II-Bezieher einen Kredit aufzunehmen".

    Prinzipiell ist das durchaus möglich.Allerdings ist die Frage der Rückzahlung entscheidend: während eines Bezuges von ALG II ist die Rückzahlung kaum realisierbar. Nur dann, wenn die Ernsthaftigkeit der Rückzahlungsvereinbarung realistisch ist, würde ein solcher Kredit nicht als Einkommen gewertet werden.

    Zitat

    Deshalb nochmal meine Frage, die nicht wirklich beantwortet wurde

    Die wurde durchaus schon beantwortet. Nur willst Du sie nicht akzeptieren.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    ob man durch Kredit/Finanzierung/ansparen

    Als ALG-II-Bezieher kann man kaum etwas ansparen und bekommt kaum einen seriösen Kredit oder eine seriöse Finanzierung, zumal letztere dann auch meist nur für Neuwagen möglich ist.

    Zitat

    Einen Kredit für Azubis in dieser Höhe zu bekommen ist nicht das Problem

    Sei da nicht allzu optimistisch. Spätestens bei Vorlage des ALG-II-Bescheides wird es Probleme geben. Abgesehen davon: wenn Ihr schon ALG II bekommt - wie wollt Ihr dann die Raten zahlen? Und welche Bank sollte sich auf so etwas einlassen?

    Sofern nicht schon vor Antragstellung entsprechendes Schonvermögen vorhanden war, dürfte aus o.g. Gründen also kaum die Anschaffung plausibel sein.

    Gruß!

    Hallo,

    sofern Dein Sohn minderjährig ist und der direkte Zusammenhang zwischen Konfirmation und Geldgeschenke nachvollziehbar sind, wird das tatsächlich nicht auf das ALG II angerechnet.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    bin ja nicht in Deutschland gemeldet

    Das wäre schon mal die Grundvoraussetzung.

    Zitat

    wenn ich eine Unterkunft Mietvertrag vorlege und die Gemeinde für mich dann verantwortlich ist, kann ich aus irgendwelchen Gründen abgelehnt werden?

    Du kannst nicht einfach einen "mietvertrag vorlegen". Vielmehr solltest Du Dich bei dem örtlichen Jobcenter nach den örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft erkundigen und entsprechend dieser Informationen Wohnungsangebote bei dem Jobcenter einreichen.

    Zitat

    kann ich aus irgendwelchen Gründen abgelehnt werden

    Da spielen viele Fragen rein, z.B. deine Staatsbürgerschaft, Dein eventuelles Vermögen und und und..., die hier keine beantworten kann.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Ist dies eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Wohngemeinschaft?

    Ein Wohngemeinschaft.

    Zitat

    Kann das Amt einen Verkauf des Hauses verlangen?

    Damit ist eher nicht zu rechnen, muß aber im Einzelfall entschieden werden.

    Zitat

    Wird die Rente meiner Mutter herangezogen?

    Sofern die Rente den eiegen Bedarf übersteigt, könnte es zu einer entsprechenden Anrechnung des Überschusses kommen. Gggfs. wäre es sinnvoll, einen Extra-Strom- und Wasserzähler einbauen zu lassen, weil dann die Mutter eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden würde. Allerdings kann das auch Nachteile haben - sollte also beim Jobcenter nachgefragt werden.

    Das ganze muß im Einzelfall entscheiden werden.

    Gruß!

    Hallo,

    mal abgesehen davon, daß es nicht um "Betreuungskosten" handelt, werden die 130 € auf das ALG II angerechnet.

    Zitat

    oder wird das als dieser Freibetrag von 100 Euro

    Nein, zumal dieser Grundfreibetrag ja bereits bei Deinen anderen Einkünften angerechnet wurde.

    Zitat

    Und wenn ich nicht das wenigstens zusätzlich zu meinen 104 Euro bekomme werde ich das nicht machen.

    Naja. Über diese Ansicht ließe sich schon streiten, aber egal...

    Gruß!

    Hallo,

    normalerweise gibt es die Erstaustattung bei Auszug aus dem Elternhaushalt oder nach Scheidung. Dennoch solltest Du durchaus einen entsprechenden Antrag stellen, denn das ganze ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Allerdings mußt Du damit rechnen, daß Dir die Ausstattung auch "nur" als Darlehen gewährt werden kann.

    Gruß!

    Hallo,

    Ihr bildet automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, wodurch sich die Haushaltsgröße um eine Person erhöht. Eure beiden Regelsätze reduzieren sich auf jeweils 345 €, die Regelsätze für die Kinder bleiben gleich. Durch die eine Person mehr dürfte sich die Angemessenheitsgrenze bei der Wohnung entsprechend erhöhen, wodurch also auch mehr für die Miete gezahlt wird.

    Gruß!

    Hallo,

    1. es handelt sich um Naturalienunterhalt, der angegeben werden muß

    2. wirst Du mit diesen Einnahmen kein Wohngeld bekommen, womit es mit einer finanziellen Hilfe eher schlecht aussieht.

    Gruß!

    Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II besteht nicht. Ob ein Wohngeldanspruch besteht, kann ich mangels Angaben zum Einkommen (wozu auch der Unterhalt gehört) nicht einschätzen. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    war Deine erste Ausbildung eine betriebliche oder eine schulische? Hast Du währen dieser Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhalten? Wenn ja - wie hoch?

    Gruß!