Hallo,
Dir selbst steht während der Ausbildung kein ALG II zu. Für das Kind kommt Sozialgeld in Betracht, ob und in welcher Höhe kann ich mangels entsprechender Infos nicht einschätzen.
Statt eine Wiederholung einer vollständigen Ausbildung solltest Du Dich in der Bildungsbörse umschauen, ob es hier nicht einen vergleichbares Kursangebot gibt. Das hätte den Vorteil, daß du bei Genehmigung des Bildunsggutscheines das ALG II normal weiter bekommst.
ZitatIch habe mich über alle anderen Möglichkeiten bereits informiert und laut dem Gesetzestext steht da nichts darüber, dass eine Aufstockung bei Ausbildung nicht möglich ist.
Da hast Du Dich aber verdammt schlecht informiert. Genau das steht ziemlich eindeutig in den Gesetzen.
Gruß!