Hallo,
Wohngeld ist vorrangig gegenüber dem ALG II, weswegen durchaus an das Wohngeld verwiesen werden kann.
Gruß!
Hallo,
Wohngeld ist vorrangig gegenüber dem ALG II, weswegen durchaus an das Wohngeld verwiesen werden kann.
Gruß!
Hallo,
nach Deinen Angaben würdest Du 262,04 € ALG II bekommen.
Gruß!
Hallo,
wie alt ist das Kind?
Gruß!
Hallo,
ohne Angabe des Nettoeinkommens läßt sich Deine Frage nicht beantworten.
Gruß!
Hallo,
von den 400 € werden 240 € auf das ALG II angerechnet, der Rest verbleibt bei Dir.
Gruß!
Hallo,
ZitatAber ich merke schon, bin hier bei den falschen Ansprechpartnern.
Genau. Nach Deiner äußerst detaillierten "Frage" sind wir die "falschen Ansprechpartner".
Alles klar.
Gruß!
Hallo,
ja und? Ihr seid doch offensichtlich eine Bedarfsgemeinschaft. Und hier wird das Einkommen des Partners mit berücksichtigt.
Gruß!
Hallo,
die Lohnpfändung ist Privatsache und beeinflußt daher nicht den Anspruch auf ALG II. Soll heißen: eine Lohnpfändung wird nicht bei der Berechnung berücksichtigt.
Insofern sollte Dein Mann Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren.
Gruß!
Hallo,
und vor allem: was hat das mit ALG II zu tun?
Gruß!
Hallo,
Zitatich habe gehört das eine WG (2 Bewohnern) bis zu 90 qm haben darf , ob das jetzt richtig ist weiß ich nicht
Das dürfte falsch sein. Im Normalfall sind hier maximal 60 qm zulässig.
Zitatobwohl wir "nur" eine Wohngemeinschaft sind.
Sicher? Spätestens mit dem gemeinsamen Umzug dürften da arge Zweifel auftreten...
Gruß!
Hallo,
da jede Kommune/jeder Landkreis diese Parameter in Eigenverantwortung festlegt, kann nur das Jobcenter vor Ort die entsprechenden Auskünfte geben.
Gruß!
Hallo,
Zitatdann muss er sich ja Privat Versichern......und das kostet.....
Falsch. Er kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Gruß!
Hallo,
ZitatDas Job Center sagt, er hat erst nach drei Monaten Anspruch auf Geld allerdings wäre es anders mit einem Nebenjob.
Den hat er nach Deinen angaben doch...
Zitataber die Krankenkasse hat gesagt, sie können ihn NICHT gesetzlich Verichern
Natürlich tun sie das auch nicht und Dein Freund müßte sich freiwillig versichern.
Gruß!
Hallo,
ZitatSein Arbeitgeber will eine Deutsche Krankenkasse als Nachweis haben(obwohl der Job Sozialversicherungsfrei ist)
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht.
ZitatIch hab da mal etwas gelesen das man eig. erst ab 2 Jahren so gerechnet werden darf.
Das ist falsch. Eine Einstandsgemeinschaft besteht ab 1 Jahr des Zusammenlebens, unter bestimmten Voraussetzung auch schon vorher.
Gruß!
Hallo,
1. durch eine Heirat mit einer Ukrainerin ergibt sich nicht automatisch ein Anspruch auf Sozialleistungen für die Ukrainerin
2. ich empfehle dringend weiterhin die Inanspruchnahme einer Ausländerberatungsstelle
3. das Heiraten gerade mit Frauen aus der Ukraine hat, nun ja, einen etwas schalen Geschmack. Oftmals geht es hier mehr um ein Aufenthaltsrecht als um die "Liebe". Ich unterstelle das nicht, mache aber auf diesen Aspekt aufmerksam, der selbstverständlich auch dem Jobcenter und dem für Ausländer zuständigem Amt bekannt ist.
Gruß!
Hallo,
Zitataber ich wollte niemanden "aufschrecken"
Inwoiefern solltest Du das bei einem Gespräch mit einer Ausländerberatungsstelle tun? Das sind nicht staatliche Einrichtungen, die keinerlei Informationen an irgendwelche Ämter weitergeben (dürfen)...
Gruß!
Hallo,
ZitatSo viel ich weiss zählt Sie ab der Herat zu Deiner Bedarfsgemeinschaft und Ihr bekommt alle "Vorzüge
Dann weißt Du nicht viel. Es besteht mitnichten automatisch ein Anspruch auf ALG II.
Gruß!
Hallo,
ein Anspruch auf ALG II ergibt sich für Deine Partnerin nicht automatisch.
Ansonsten ist das mit Ausländern recht kompliziert, weswegen nur eine Einzelfallberatung etwas bringt, die Du kaum in irgendwelchen Foren bekommen wirst. Wende Dich also an eine entsprechende Ausländerberatungsstelle vor Ort.
Gruß!
Hallo,
wie gesagt: ziehst Du auf eigene Faust um, wird Dir dennoch nur die alte Miete gezahlt.
Ansonsten kannst Du einen Widerspruch einlegen, wobei ich aber befürchte, daß das Argument des Jobcenters durchaus Chancen bei einer eventuellen Klage hat. Das 4jährige Kind geht noch nicht zur Schule, ist also auch nicht auf ein eigenes Zimmer angewiesen, der Altersunterschied ist (noch) nicht zu groß, womit kaum Argumente für einen sinnvollen Widerspruch bleiben.
Gruß!
Hallo,
wenn der Antrag abgelehnt wurde, erhälst Du maximal die alte Miete weiter gezahlt.
Warum wurde denn abgelehnt?
Gruß!
Hallo,
die angemessenen Kosten der Unterkunft sind kein MUSS, sondern nur die maximale Miete. Insofern ergibt sich nicht automatisch ein Anspruch auf die angemessene Höchstmiete. Dementsprechend solltest Du also vor einem eventuellen Umzug die entsprechenden Genehmigungen einholen.
Gruß!
Hallo,
ZitatWeiß denn keiner was?
Das ist ein Forum und kein Echtzeit-Chat.
Zitatübernimmt das Amt die Kosten dafür
Nein, solche Reisen sind vom Bildungspaket nicht abgedeckt.
Gruß!
Hallo,
sorry - auch mit diesen Angaben kann ich nichts anfangen.
Schau Dir mal https://www.buergergeld.org/www.sozial-hotline.de an und nehme mit den dortigen Experten kostenlos Kontakt auf.
Gruß!
Hallo,
Deine Angaben reichen nicht aus, um die Fragen zu beantworten. Benutze einfach mal den Rechner unter arbeits-los.de .
Gruß!
Hallo,
Und was sollen nun solche sinnlosen und polemischen Kommentare bringen? Geh hin zum Jobcenter und stell den Antrag auf die Mietbeihilfe anstatt sinnlose Kommentare abzulassen.
Gruß!
Hallo,
ZitatHab ich nun nach all den Absagen die Möglichkeit dennoch Hartz4 zu beantragen und zu bekommen?
Nein. Warum auch? Dir stehen 650 € im Monat zu, was dem ungefähren Satz für einen Auszubildenden entspricht.
Du kannst beim Jobcenter einen Antrag auf Mietbeihilfe stellen, das ist die einzige Möglichkeit. Näheres dazu findest du unter ausbildungundgeld.de .
Gruß!