Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Die Beleihung sollte eine sog. Vermögensumwandlung darstellen, die nicht angerechnet wird.

    Allerdings rate ich DRINGENDST, vor Belehung beim Jobcenter vor Ort nachzufragen und eine Zustimmung schriftlich ausfertigen zu lassen.

    Gruß!

    Hallo,

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    Aber es gibt wohl mindestens 2 Sozialgesetzesbücher ( SGBI und SGBII ) und damit unterschiedliche Gesetzesgrundlagen für ALGI und ALGII.

    Es gibt 12 Sozialgesetzbücher, von denen das SGB II für ALG 2 und das SGB III für ALG zuständig ist.

    Zitat

    von meiner Sachbearbeiterin direkt gesagt , ich könne mich auch für unbezahlte Praktika bewerben und würde weiterhin ALGII erhalten. Das wäre überhaupt gar kein Problem.

    Laß dir das vor Beginn des Praktikums schriftlich geben, denn im Normalfall werden Praktika seitens des Jobcenters nicht finanziert.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ob es als HartzIV-Empfänger möglich ist an 0%-Prozent-Finanzierungs-Aktionen von diversen Elektromarktriesen teilzuhaben ? ?

    Wer sollte denn einem ALG-II-Empfänger einen Kredit geben? Zumal dann, wenn das ALG II schon durch Schulden um 40 € geringer ausfällt? Sie soll bloß die Finger davon lassen....

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Ist das Mehrbedarf oder Sonderbedarf ?

    Keins von beiden. Im Regelsatz sind Kosten für die Reparatur von Haushaltsmaschinen enthalten.

    Sie kann einen Antrag auf ein Darlehen für die Reparatur oder einem Neukauf stellen.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Jedoch frage ich mich, ob es nicht einen Unterschied macht, wenn ich am Tag des Zuflusses gar nicht mehr im Leistungsbezug stehe.

    Macht keinen Unterschied, was ja eigentlich auch nachvollziehbar ist.

    Zitat

    Mit welcher rechtlichen Grundlage (oder Anweisungsverordnung) kann auf Zufluss zugegriffen werden, das außerhalb des Leistungsanspruches liegt?

    § 11 Abs. 2 SGB II.

    Gruß!

    Hallo,

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    Nun wurde mir doch eiskalt gesagt das dies Geld voll angerechnet wird.

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    Ich kann doch nichts dafür das die Firma mir etwas Geld zur Hochzeit spendiert.

    Zitat

    Es reicht doch schon das Sie mir mein Urlaubs und Weihnachtsgeld mit ca.80-90% anrechnen.

    Nun ja. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß Du den Sinn einer Sozialleistung nicht so richtig verstanden hast. Solche Leistungen werden dann vom Steuerzahler (also auch von mir) gezahlt, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kannst.

    Bei der Berechnung, ob Du Anspruch auf eine Sozialleistung hast, wird auch Dein Einkommen berücksichtigt. Dabei sind auch Beihilfen genauso wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zu berücksichtigen. Alles andere hätte auch kaum Sinn: warum sollte Dir der Steuerzahler (also ich) die freie Verwendung von meinetwegen Urlaubsgeld ohne Anrechnung auf das ALG II erlauben? Anders gesagt: warum solltest Du das Recht auf Urlaubsgeld und gleichzeitig auf Sozialleistungen haben?

    Zitat

    Nun wurde mir doch eiskalt gesagt das dies Geld voll angerechnet wird.

    Das ist rechtens und nicht "eiskalt" (siehe oben).

    Zitat

    Ich kann doch nichts dafür das die Firma mir etwas Geld zur Hochzeit spendiert.

    Dann verzichte darauf.

    Zitat

    Es reicht doch schon das Sie mir mein Urlaubs und Weihnachtsgeld mit ca.80-90% anrechnen.

    Mal abgesehen davon, daß diese Gelder nicht "mit ca.80-90%" angerechnet werden, gehört das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nun mal zu Deinem Einkommen. Oder erwartest Du ernsthaft, daß diese Zuschüsse nicht berücksichtigt werden?

    Gruß!

    Hallo,

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    aber irgendwie habe ich da wohl einen wunden Punkt getroffen, anders kann ich mir die leicht harsche Reaktion ("Blödsinn" etc.) nicht erklären.

    Sorry - aber noch mal muß ich "Blödsinn" schreiben. Du hast keinen wunden Punkt getroffen. Die von Dir als "harsche" (selten verwendeter Begriff heutzutage...) genannte Antwort resultiert einfach daraus, daß manche (womit ich Dich jetzt nicht meine) Leute mit einem Anspruchsdenken daher kommen, welches durch nichts begründet ist. Im übrigen - mir persönlich ist eine harsche, aber dafür ehrliche Meinung wesentlich lieber als eine nette, aber dafür nichtssagende...

    Wie auch immer - in Antwort #6 hatte ich im letzten Satz bereits geschrieben, daß all das hier nur reine Theorie ist. Nur Du und Dein Jobcenter kennen Deine konkrete Situation und von daher kann auch nur Dein Jobcenter Deine Fragen beantworten. Alles andere im Internet ist reine Spekulation.

    Gruß!

    Hallo,

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    Meine Tochter und ich haben erst nach dem Bewilligungszeitraum (Ende Dezember) unser Gehalt erhalten. Demnach dürfte es m. E. auch nicht anteilig angerechnet werden.

    Falsch. Da das Gehalt noch im Dezember geflossen ist, wird es auch entsprechend angerechnet. Anders wäre es, wenn es erst im Januar gezahlt wäre - erst dann würde das Zuflußprinzip greifen und eine Anrechnung wäre nicht mehr möglich.

    Gruß!

    Hallo,

    wie bereits geschrieben, besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstattung, es ist eine Kann-Bestimmung (wenngleich sie i.d.R, bei einer Vorliegen einer Umzugsgenehmigung in solchen Fällen wie Deiner gewährt wird). Im übrigen muß das Jobcenter die Erstaustattung auch nicht als Zuschuß gewähren, sondern kann das auch als Darlehen abziehen. Abgesehen davon besteht prinzipiell kein Anspruch auf Kauf von fabrikneuen Gegenständen, das Jobcenter^kann also durchaus auf Gebrauchtwarenlager u.ä. verweisen.

    Zitat

    Des Weiteren steht ja nirgends das ich die Erstauststattung von der Regelleistung oder dem Vermögen bezahlen muss.

    Naja, "nirgends" ist schlicht falsch. Mal abgesehen davon, daß ich nirgendwo etwas davon geschrieben habe, daß eine Erstaustattung von den Regelleistungen gedeckt werden muß, kann man - sofern man halt will - im maßgeblichen SGB folgendes lesen

    Zitat

    Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.

    Der Bedarf kann bei ausreichendem Vermögen durchaus gedeckt sein.

    Aber scheinbar kennst du Dich ja besser aus....

    Gruß!

    Hallo,

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    Es geht mir einfach darum das es ziemlich schwer ist z.B eine Waschmachine für 200-250,-€ zu finden die auch was taugt (Stichwort Wasser- und Stromverbrauch) und nicht gebraucht ist

    Blödsinn. Recherchiere nochmal - es gibt durchaus Waschmaschinen in dieser Preisklasse, die Deinen Kriterien entsprechen.

    Zitat

    Und wenn ich dieses Geld, welches man ja bis zu einer gewissen Grenze besitzen darf, nehme und für die Differenz ausgebe wäre es doch kein Problem oder?

    Solange das plausibel und nachweisbar ist. Allerdings könnte Deine Argumentation auch gegenteilig sein. Es könnte sich nämlich die Frage stellen, warum Du die Ausstattung bezahlt haben möchtest, wenn Du über genug eigenes Vermögen verfügst, von dem Du die Ausstattung selbst kaufen kannst.

    Zitat

    Und mir steht ja eine Erstaustattung zu

    Nein, die "steht" Dir nicht zu. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Allerdings kann ich das auch nicht endgültig einschätzen, weil Du absolut nichts über die Gründe Deines Auszuges (von wo?) schreibst.

    Aber wie immer bei Fragen rund um ALG II gilt auch hier: entscheiden kann und wird nur das Jobcenter vor Ort. Kein Forum der Welt kann Dir also Deine Fragen beantworten.

    Gruß!

    Hallo,

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    Darlehen ist auch mit der Genehmigung gekoppelt.

    Nein, ist es nicht.

    Zitat

    Habe mich bei der Vorlegung des Mietvertrages (nicht unterschrieben) auf den angemessenen Höchstsatz des Sozialgerichts Kiel bezogen

    Ein Anspruch auf den von Dir genannten "Höchstsatz" besteht nicht automatisch, es kommt vielmehr auf den Einzelfall an.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    bewilligen Sie mir dann vorgeschriebene Preise?

    Es gibt keine vorgeschriebene Preise, sondern meist Pauschalen.

    Zitat

    Kann ich dann trotzdem wenn ich den Bescheid bekommen sollte, die Differenz aus eigener Tasche zahlen?

    Können schon. Stellt sich nur die Frage (die sich bei der Prüfung der Rechnungen auch das Jobcenter stellen könnte) - WOVON?

    Gruß!

    Hallo,

    Preise solltest Du generell nicht angeben, sondern nur die konkret beantragten Gegenstände. Das sollte i.d.R. ausreichen. Sollte das Jobcenter konkrete Preise haben wollen (was in der Praxis selten vorkommt), kannst Du diese immer noch nachreichen.

    Zitat

    und bezahle die Differenz zum teureren Artikel aus eigener Tasche? Also das wäre für mich ok

    Das ist nicht plausibel und sollte keinesfalls als Argument verwendet werden.

    Gruß!

    Hallo,

    selbst bei Berücksichtigung der 305 € würdest Du nicht bedürftig sein. sofern Du allein wohnst.

    Zitat

    Kann ich die Kostenbeitragsverpflichtung von 305 EUR in den Bereich Werbungskosten einbauen?

    WK sind solche (vereinfacht gesagt) Kosten, die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit entstehen.

    Gruß!

    Hallo,

    ich habe so gewisse Zweifel, ob es sinnvoll ist, mit den von Dir beschriebenen Umständen aus ALG II heraus eine Selbstständigkreit zu wagen, zumal abzusehen ist, daß das ALG II bei Selbstständigen eingeschränkt werden wird.

    Wie auch immer: die Berechnung des Jobcenters basieren ja nicht nur auf die EKS, sondern auch auf evtl. bereits vorhandene Zeiträume, aus denen dann ein Durchschnittg gebildet wird. Auch werden nicht unbedingt alle Betriebsausgaben also solche ankerkannt, wodurch es durchaus nu einem neidrigeren ALG-II-Satz als erhofft kommen kann. In Deinem Fall z.B. würden die Ausgaben für den Steuerberater kaum übernommen werden - aber das nur nebenbei...

    Letztendlich läßt sich deine konkrete Situation ohne Kenntnis all dieser und noch weitere Parameters sehr schlecht einschätzen.

    Gruß!

    Hallo,

    ich hasse Anfragen mit dem Schema XYZ:-(

    Zu Deinen Fragen:

    1. es ist Aufgabe des Jobcenters, Ihr müßt gar nichts unternehmen.

    2. das läßt sich mit Deinen Angaben nicht beantworten. Wenn solche Nachweise gefordert werden, weist das darauf hin, daß aus welchen Gründen auch immer Zweifel bestehen. Das ist aber nur eine Vermutung.

    Wenn Du weitere Anfragen hast, dann bitte mit den konkreten Umständen und nicht dem XYZ-Schema.

    Gruß!