Hallo,
die 1146 € sind der Bedarf, von dem das KG abgezogen wird.
Gruß!
Hallo,
die 1146 € sind der Bedarf, von dem das KG abgezogen wird.
Gruß!
Hqallo,
Bedarf: 1.147,64€ (625€ Regelbedarf + 134,64€ Mehrbedarf + 388€ Warmmiete)
./. anrechenbare sonstige Einkommen: 184€ Kindergeld
Gruß!
Hallo,
ZitatMittlerweile habe ich 4 mal Unterlagen eingereicht( persönlich und per einschreiben)
Welche Nachweise hast Du?
Gruß!
Hallo,
ZitatVielleicht sollte man das mal ändern ...
Sollte man - liegt aber nicht in meiner Macht.
ZitatOder findet der Prozentsatz von 70% irgendwo Anwendung?
In diesem Zusammenhang nicht.
Gruß!
Hallo,
Zitatund der Regelbedarf für Kinder 70% beträgt
Diese angeblichen 70% sind falsch. Die Höhe des Sozialgeldes richtet sich nach § 23 SGB II, wo die entsprechenden Regelsätze nicht prozentual, sondern in ganzen Zahlen festgelegt sind.
Gruß!
Hallo,
höre ich zum ersten Mal.
Laß Dir eine Bestätigung über die Weigerung geben und lege Sie dem Jobcenter vor. Wird auch die Bestätigung verweigert, gebe dem Jobcenter Name und Adresse der Firmen samt Ansprechpartner und bitte das Amt, direkt mit den Firmen zu reden.
Gruß!
Hallo,
der Umzug selbst ist ohne weitere Probleme auch ohne Zustimmung des Jobcenters möglich, allerdings werden ohne Umzugsgenehmigung tatsächlich nicht die Umzugskosten übernommen. Soweit ist also die Forderung des JC rechtens.
Zitatdieses stellt allerdings die Firma nicht aus, da er einen Wohnsitz in NRW haben muss.
Verstehe ich nicht. Die Absichtserklärung kann ja so abgefaßt werden, daß eine Einstellung vorgesehen ist, wenn der zukünftige Arbeitnehmer in NRW wohnhaft ist. Das dürfte für die Firma keinerlei Probleme bedeuten und ich würde dahingehend nochmal mit denen reden.
Gruß!
Hallo,
ohne Lohnnachweise kann das ALG II nicht berechnet werden. Von daher ist die Einstellung als solches erst einmal richtig, zumal Faxe auch nicht als rechtssichere Zustellung dienen (es sei denn, es handelt sich um ein Faxgerät, auf dessen Sendebericht der Inhalt des Faxes (verkleinert) dargestellt wird). Insofern stellt sich die Frage
ZitatWie soll ich nun gegen den Sachbearbeiter vorgehen?
nicht, da er mangels Lohnnachweise gar nicht anders hätte regaieren können.
Ich würde Dir raten, schnellstens die Lohnnachweise persönlich abzugeben und um schnellstmögliche Bearbeitung und ggf. um einen Vorschuß zu biten. Willst Du das mit dem Vorschuß machen, mußt Du einen tagesaktuellen Kontoauszug mit vorlegen.
Gruß!
Hallo,
Du wirst Dich mit der Kürzung abgeben müssen, denn eine sog. temporäre BG wird durch den 4maligen Besuch im Monat kaum erreicht.
Gruß!
Hallo,
die Chance, eine solche Umzugsgenehmigung zu bekommen, liegt bei Null.
Zieht Deine Freundin einfach so um, wird Sie keine bzw. nur sehr verminderte Leistungen erhalten, in keinem Fall aber irgendwelche Kosten für die Unterkunft.
Gruß!
Hallo,
Zitatmeine frage nun muss man sich jetzt neuerdings wieder wieder beim vermittler melden trotz arbeit ?
Ja, natürlich, wobei das Wort "neuerdings" fehl am Platz ist.
Offensichtlich reicht Deine Tätigkeit nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu decken. Insofern bist Du verpflichtet, Meldeaufforderungen vom Jobcenter nachzukommen.
Zitatda ich ja über 15 stunden wöchentlich komme
Ja und? Verstehe ich nicht. Auch wenn du über 15 Stunden in der Woche arbeitest, heißt das doch nicht, daß Du einen "Freibrief" gegenüber dem Jobcenter hast.
Gruß!
Hallo,
Zitatund zahlt damit ins soziale System ein
Was immer Du damit meinst.
Entscheidend ist, ob Beiträge für die Arbeitslosenversicherung geleistet wurden und wenn ja, wie lange in den letzten 24 Monaten.
Weiterhin entscheidend ist, wie lange sie bereits in Deutschland lebt und welches Einkommen Sie am Beginn der Selbstständigkeit bei wieviel Arbeitszeit erwartet.
Gruß!
Hallo,
Zitatzur Maßnahme gehe ich ja nich weil ich für September kein Geld bekommen habe
Das ist kein (plausibler) Grund dafür, die Maßnahme nicht zu besuchen und führt i.A. tatsächlich zu Sperren, gegen die Du mit dieser Begründung kaum etwas machen kannst.
Zitatda er sagt Wohnung ist eh gekündigt also brauch er nich zahlen
Eine solche Aussage wäre vollkommener Blödsinn. Solange die Wohnung nicht geräumt wurde, stehen Dir durchaus die Kosten der Unterkunft zu.
Zitatund zu dem Thema für September kein Geld is doch nich mein fehler
Ja und? Dennoch kannst Du nicht einfach an Maßnahmen nicht teilnehmen. Du hättest entsprechend Maßnahmen (Widerspruch) einlegen müssen, um zu Deinem Geld zu kommen.
Mache dies jetzt, lege auch Widerspruch gegen die Entscheidung, keine Kosten der Unterkunft zu zahlen, ein und warte ab, was passiert.
Gegen die Sperre wirst du kaum sinnvoll einen Widerspruch einlegen können, weil Deine Begründung in diesem Zusammenhang sinnlos ist. Erkläre gegenüber dem Jobcenter, daß Du in Zukunft nicht mehr die Teilnahme an Maßnahmen verweigern wirst. Dann kann das Jobcenter die Sperre verkürzen auf 6 Wochen. Beantrage gleichzeitig Lebensmittelgutscheine, damit Du was zum Essen hast.
Gruß!
Hallo,
Zitatdas suspekte an der Sache is nur das ich gestern einen Brief bekommen habe "sperre der Leistungen für den Lebensunterhalt, es wird ´kein Geld gezahlt abgesehen von miete und Heizkosten. jez hab ich bis zum 29.11 zeit mich zu melden.
Das ist nicht suspekt. Den Grund hast du ja selbst geschrieben:
Zitatda ich natürlich nich zur Maßnahme gehe da ich es nich einsehe
Damit dürftest Dir die Sperrung selbst eingebrockt haben.
Zitatwas kann ich machen um die Mietzahlungen für sept.okt.nov. zu bekommen
Das widerspricht sich mit Deiner Aussage
Zitates wird ´kein Geld gezahlt abgesehen von miete und Heizkosten
Danach bekommst du doch die Kosten der Unterkunft gezahlt.
Zitatund natürlich der regelsatz vom September.
Sofern du im September den Antrag auf ALG II eingereicht hast und tatsächlich die Maßnahme wegen Krankheit (mit Krankenschein) nicht besuchen konntest (also somit kein Grund für eine Sanktion vorhanden ist) hast Du Anspruch auf den (anteiligen) Regelsatz. Die Aussage
Zitatund da der September ja nun schon vorbei ist gibt es dafürsowieso kein Geld mehr
ist unter den genannten Voraussetzungen Quatsch.
Gruß!
Hallo,
ich drücke alle vorhandenen Daumen...
Gruß!
Hallo,
das übersteigende Einkommen wird auf den Bedarf der anderen BG-Mitglieder angerechnet. Zu dem Bedarf gehört auch der Mehrbedarf.
Gruß!
Hallo,
mag sein. Sind aber dennoch über 1.000 €.
Was ist das Problem?
Gruß!
Hallo,
sorry - habe Deine Antwort mit der Miete nicht gesehen.
Du würdest nach Deinen Angaben um die 1.065 € ALG II erhalten.
Gruß!
Hallo,
wie hoch ist denn die Warmmiete?
Gruß!
Hallo,
Du mußt bei deinem jetzigen Jobcenter einen Umzugsantrag stellen. Wird dieser genehmigt, mußt du im neuen Stadtbezirk einen neuen Antrag auf ALG II stellen, sofern dort ein anders Jobcenter zuständig ist.
Gruß!
Hallo,
ist die Frage noch aktuell?
Gruß!
Hallo,
es besteht kein Anspruch auf irgendeine Leistung, da private Schulden nirgendwo berücksichtigt werden und somit das Einkommen zu hoch ist.
Gruß!
Hallo,
wie hoch ist das Brutto-einkommen Deines Freundes? Wie lange lebt Ihr schon zusammen?
Gruß!
Hallo,
es sollte schon der tatsächliche Verbrauch ermittelt werden, da Pauschalen immer die Gefahr bergen, daß diese nicht anerkannt oder bezweifelt werden.
Gruß!
Hallo,
Du kannst die ortsübliche Miete ansetzen, die Du dem Mietspiegel Deiner Kommune entnehmen kannst.
Gruß!