Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    bei einer Sperre durch das Arbeitsamt hast Du zwar Anspruch auf ALG II, allerdings wird der Regelsatz um 30% gekürzt und die Leistungen nur als Darlehen gewährt.

    Die Übernahme irgendwelcher Mietkautionen durch das Amt ist mehr als ungewiß, da Du ja im Moment keinen eigenen Anspruch auf ALG II hast, also für dieses Amt nicht bedürftig bist.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Stellt meine Situation einen Härtefall für das Jobcenter dar?

    Nein,. Ein Härtefall wird i.A. nur im Abschlußsemester als solcher gewertet- Dennoch würde ich einen entsprechenden Antrag auif Darlehen stellen, da so etwas immer eine Einzelfallentscheidung ist.

    Zitat

    Dieser Arbeitgeber hat auch entsprechende Sozialabgaben für mich getätigt. Könnte man vielleicht ALG II rückwirkend für dieses eine Jahr bekommen?

    Mal abgesehen davon, daß das absolut nichts mit ALG II zu tun hat, wäre hier auch kein rückwirkender Anspruch vorhanden. Falls Du das ALG I meinst, so besteht hier 1. kein Anspruch auf diese Leistung und 2. gibt es hier auch keine wie immer geartete rückwirkende Ansprüche.

    Zitat

    ußerdem verlangt die Krankenkasse nun 900 Euro Nachzahlungen von mir - Geld, dass ich nicht habe.

    Die Schulden wird keiner für Dich übernehmen. Hinsichtlich des Darlehenantrages bei dem Jobcenter müßtest Du einen extra zweiten Darlehensantrag für die laifenden KK-Kosten stellen. Aber auch hier ist die Wahrscheinlichkeit der Genehmigung sehr gering.

    Zitat

    Einen Studienkredit bekomme ich aufgrund der hohen Semesteranzahl nicht.

    Es könnte der Bildungskredit in Betracht kommen.

    Gruß!

    hallo,

    und was nun hat Kindergeld mit all dem zu tun? :confused:

    Ansonsten kann - wie gesagt _ nur ein Fachanwalt unter Einsichtnahme des Bescheides darüber verbindlich Auskunft geben, ob hier eine Rückforderung gegeben ist oder nicht. Ich kann das nicht einschätzen und auch die Caritas nicht. Insgesamt sehe ich allerdings kaum Aussicht auf Erfolg für eine entsprechende Forderung, da einfach zu viele Ungewißheiten vorhanden sind.

    Damit dürfte das Thema erschöpfend an dieser Stelle diskutiert worden sein.

    Gruß!

    PS: Sofern das Zitat

    Zitat

    Es kann in diesem Zusammenhang tatsächlich passieren, dass das Jobcenter nicht für sie zuständig ist und andere zuständige Leistungsträger nicht rückwirkend zahlen. In diesem Fall würde aber in jedem Fall keine Rückforderung durch das Jobcenter erfolgen, da diese einen Auftrag zur Grundversorgung haben und so lange faktisch ohne ihr Verschulden kein Geld geflossen ist, ist das Jobcenter in jedem Fall zuständig gewesen.

    von der Caristas stammt, ist es 1. unlogisch und 2. nicht gerade gesetzeskonform und 3. nicht qualitativ wertvoll.

    Hallo,

    vollkommener Blödsinn. 1. läßt sich eine angebliche oder tatsächliche "Falschberatung" nicht oder nur sehr schwer nachweisen, 2. hat ein "genereller Widerspruch wegen Falschberatung" schon vom Wesen des Widerspruchs her keinerlei Sinn und 3. schließlich hat keine "Falsch"beratung, sondern gar keine Beratung stattgefunden. Da keine Beratung stattgefunden hat, kann auch nicht falsch beraten worden sein.

    Im übrigen scheint mir noch lange nicht festzustehen, ob Du tatsächlich Anspruch auf Kinderzuschlag gehabt hättest. Das sind reine Vermutungen von Dir - aber mehr auch nicht. Solange dies aber so ist, unterstellst Du dem Jobcenter etwas, was noch lange nicht feststeht, womit irgendein Rechtsmittel auch wieder sinnlos ist.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    ch Widerspruch einlege, weil andere Leistungen vorrangig waren,

    Du kannst Widerspruch gegen die Berechnung, die Berechnungshöhe und dergleichen einlegen - nicht aber gegen den Anspruch an sich, den Du ja selbst beantragst hast. Hier wäre m.E. ein Überprüfungsantrag sinnvoller, allerdings würde ich dir raten, diese u.U. für Dich sehr wichtige Frage schnellstens mit einem Fachanwalt (ggf. mit Beratungsschein) zu klären.

    Zitat

    diese aber aufgrund des bereits weit zurückliegenden Bedarfszeitraumes abgelehnt werden?

    Nein, solange Du spätestens 4 Wochen nach erhalt des Änderungsbescheides die Leistungen beantragt vhast. Allerdings werden die damals vom JC gezahlten Beträge dann entsprechend verrechnet.

    Gruß!

    Hallo,

    beide Gründe sind in der Regel für eine Zusage nicht ausreichend: weder gibt es einen Rechtsanspruch auf ein eigenes Kinderzimmer noch ist reiner "Schimmelgeruch" Grund für eine Umzugsgenehmigung.

    Aber das ganze ist eine Einzelfallentscheidung des JC vor Ort und im Internet wirst Du kaum eine belastbare Auskunft dar+ber erhalten, wie diese Entscheidung ausfallen wird.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Den ich denke, das es nicht sein kann, das ich mit 0 Euro da stehe

    Stehst Du doch nicht. Offensichtlich reicht das Einkommen Deines Freundes aus, um Euren Lebensunterhalt zu decken.

    Zitat

    Den ich hab kein Einkommen, soll mich aber Krankenversichern,und das auch noch rückwirkend ich frag mir nur, wovon??

    Vom Einkommen Deines Freundes?

    Zitat

    Ich frage mich bzw euch, was ich tun kan.

    Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das Gesamteinkommen ausschlaggebend ist. Daran wirst Du nicht rütteln können. Also bleibt Dir nur, Dir einen Job zu suchen oder die KV-Beiträge in Raten vom Einkommen des Freundes zurück zu zahlen.

    Gruß!

    Hallo,

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    da sie U25 ist, seit vielen Jahren eine eigene Wohnung hat und ein abgeschlossenes Studium,
    wird Sie NICHT an Ihre Eltern verwiesen? Da diese mit dem Abschluss ja nicht mehr unterhaltspflichtig sind?

    Die sozialrechtliche hat nichts mit der zivil- oder meinetwegen familienrechtlichen Unterhaltspflicht zu tun. Man kann durchaus eine abgeschlossene Ausbildung meinetwegen mit 21 Jahren haben und dennoch sozialrechtlich an die Eltern verwiesen werden, wenn man eine Sozialleistung beantragt.

    Zitat

    hat am 01.08. ihr Studium beendet, Abschluss Diplom-Ingenieur

    Dann besteht auch die familienrechtliche Unterhaltspflicht für zumindest 6 Monate weiter, endet also erst im Februar 2013.

    Zitat

    und ja noch nicht länger als 12 Monate
    zusammen wohnen, werde ich NICHT zur Berechnung herangezogen, also KEINE Bedarfsgemeinschafft unterstellt

    Wunschdenken. Die Frage ist, wovon deine Freundin lebt und wie Ihr wirtschaftet - erst dann kann entschieden werden, ob Ihr eine BG bildet oder nicht.

    Zitat

    Welchen Anspruch hätte Sie? Regelsatz + Miete + Nebenkosten?

    Wenn es gut läuft, 338 € + Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft. Wenn es schlecht läuft (also auf die Eltern verwiesen wird) würden 338 € als Bedarf berechnet werden, nicht jedoch die anteiligen Mietkosten.

    Zitat

    Hier wird z.Bsp. gefragt.

    Vollkommen normales Verfahren und im Rahmen der Mitwirkungspflicht erlaubt.

    Zitat

    Zudem möchten sie eine Erklärung auch von Ihren Eltern, obwohl diese ja seit Abschluß des Studiums nicht mehr unterhaltspflichtig sind, kein Kindergeld mehr bekommen

    Aus oben genannten Gründen falsche Ansicht.

    Zitat

    Was auch nicht verstehe, sie möchten den aktuellen Stand ihres Riesterdepots. Der ist doch völlig unrelevant, da er gar nicht angerechnet werden darf, oder?

    Es ist relevant, da die Riesterrente nur bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei ist.

    Zitat

    Ach ja, sie weisen noch daraufhin das bis zu einem postivem Bescheid sie nicht krankenversichert ist und sie sich freiwillig versichern soll.
    Wir sind davon ausgegangen das sie eine Leistung bekommt und somit übers Amt krankenversichert ist. Nun zieht sich die ganze Antragsstellung schon so lange hin,

    Äh - und was ist, wenn sie ALG II aus welchen Gründen auch immer nicht bekommt? Dann wäre Deine Freundin die ganze Zeit zwischen Antragstellung und Bescheid nicht krankenversichert. Insofern ist der Hinweis schon durchaus berechtigt.

    Zitat

    Ich persönlich sehe das schon fast als hinhalte-Taktik wie es in den Fällen bei Helena Fürst vorkommt...

    Mal abgesehen, daß die TV-Serie nichts mit der Realität zu tun hat, sehe ich in deinem Fall keine Hinhalte-Taktik, sondern durchaus berechtigte Nachfragen. Die Gründe dafür hatte ich bereits geschrieben.

    Gruß!

    Hallo,

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    Wie kann ich eine Anrechnung des Nebenjobs verhindern

    Gar nicht. Auch Deine Idee mit dem Schreiben nutzt da nichts und ist sowieso nicht plausibel.

    Zitat

    würde ich inkl. bafög jährlich über 7000€ an Einkommen haben, falle ich dadurch nicht komplett raus und der 400€ Job würde anrechnungsfrei bleiben ?

    Die Logik verstehe ich nicht wirklich. Woraus sollst Du den rausfallen?

    Zitat

    also ist es doch ausgeschlossen das sie eine NOCH KLEINERE Wohnung nehmen müssten oder !? Die jetzige Wonhung beträgt 60m²

    Das dürfte dann tatsächlich ausgeschlossen sein - sofern die Miete den angemessenen Kosten der Unterkunft entspricht.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Würde irgendwas bei meiner Mutter angerechnet werden vom Bafög oder wenn ich evtl einen 400€ Job anfangen würde ?

    Das BaföG dürfte nicht angerechnet werden, der Nebenjob durchaus.

    Zitat

    und kann ich es beantragen das ich das Kindergeld von mir dann auf mein Konto kriege, sodass es meiner Mutter nicht angerechnet wird ?

    Der Antrag wird abgelehnt - und ist auch unnötig. In diesem Fall muß deine Mutter nur nachweisen, daß sie Dir das Kindergeld weiterleitet, womit es bei ihr nicht mehr angerechnet wird.

    Zitat

    Ist es am besten, wenn ich mir eine kleine Wohnung suche

    Durch deinen Auszug könnte die Wohnung Deiner Mutter zu groß werden und die Miete nicht mehr den angemssenen Kosten der Unterkunft entsprechen.

    Gruß!

    Hallo,

    naja, das ist der Fluch des Zahlsystems. Andererseits dürftest Du wegen dem gleichen "Fluch" zu Beginn des Bezugs der Grundsicherung auch mehr Geld als sonst zur Verfügung gehabt haben - insofern ist das eine Art ausgleichende Gerechtigkeit.

    Wie auch immer: auch Deine Polemik ändert nichts daran, daß Du die exakt gleiche Summe zur Verfügung hast wie vorher, Du also keine Nachteile erleidest.

    Gruß!

    Hallo,

    die Rente wird tatsächlich rückwirkend gezahlt, wahrend die Grundsicherung im Voraus gezahlt wird. Das aber ändert nichts am Fakt selbst und in keinem Fall werden Dir zweimal 8 € abgezogen.

    Ein Beispiel: Bis Juni hast Du meinetwegen eine Rente von 400 und eine Grundsicherung von 200 € erhalten. Macht zusammen 600 €. Nun kommt die Erhöhung der Rente im Juli um 8 €. Du erhälst also 408 € Rente für den Juli. Gleichzeitig wird die Grundsicherung um 8 € gekürzt, Du erhälst also ab Juli 192 €. Macht zusammen immer noch 600 €. Es hat sich also nichts für Dich geändert - nur der Anteil der Grundsicherung wird halt etwas geringer, was sich aber nirgendwo in Deiner Brieftasche auswirkt.

    Gruß!

    Hallo,

    die Forderung, Kontoauszüge vorzulegen, ist legitim und Du wirst kaum etwas dagegen machen können. Stelle bei Jobcenter einen Antrag auf Vorschuß, um die Kontoauszüge, aber auch Essen zahlen zu können und reiche die Auszüge dann unverzüglich nach, damit Dein Anspruch auf ALG II weiter geprüft werden kann.

    Gruß!

    Hallo,

    sofern Ihr nicht zusammen wirtschaftet und auch kein Kind bei euch lebt, wird im 1. Jahr des Zusammenlebens Dein ALG II ohne Anrechnung des Einkommens Deines Freundes weiterhin gezahlt, wobei allerdings nur noch die Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft an Dich gezahlt werden. Nach dem einen Jahr wird sein Einkommen mit berücksichtigt.

    Gruß!

    Hallo,

    was ich bin, geht Dich nichts an. Ob Du glaubst, ob ich Ahnung habe oder nicht, ist mir vollkommen egal. Und die zwei Antworten, die Du, nun ja, "inhaltlich" gegeben hast, zeigen mir deutlichst, wer nun wirklich nicht weiß, wovon er schreibt. Der Troll nämlich - also Du.

    Also: troll Dich woanders hin.

    Gruß!