Hallo,
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da sie U25 ist, seit vielen Jahren eine eigene Wohnung hat und ein abgeschlossenes Studium,
wird Sie NICHT an Ihre Eltern verwiesen? Da diese mit dem Abschluss ja nicht mehr unterhaltspflichtig sind?
Die sozialrechtliche hat nichts mit der zivil- oder meinetwegen familienrechtlichen Unterhaltspflicht zu tun. Man kann durchaus eine abgeschlossene Ausbildung meinetwegen mit 21 Jahren haben und dennoch sozialrechtlich an die Eltern verwiesen werden, wenn man eine Sozialleistung beantragt.
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hat am 01.08. ihr Studium beendet, Abschluss Diplom-Ingenieur
Dann besteht auch die familienrechtliche Unterhaltspflicht für zumindest 6 Monate weiter, endet also erst im Februar 2013.
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und ja noch nicht länger als 12 Monate
zusammen wohnen, werde ich NICHT zur Berechnung herangezogen, also KEINE Bedarfsgemeinschafft unterstellt
Wunschdenken. Die Frage ist, wovon deine Freundin lebt und wie Ihr wirtschaftet - erst dann kann entschieden werden, ob Ihr eine BG bildet oder nicht.
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Welchen Anspruch hätte Sie? Regelsatz + Miete + Nebenkosten?
Wenn es gut läuft, 338 € + Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft. Wenn es schlecht läuft (also auf die Eltern verwiesen wird) würden 338 € als Bedarf berechnet werden, nicht jedoch die anteiligen Mietkosten.
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Hier wird z.Bsp. gefragt.
Vollkommen normales Verfahren und im Rahmen der Mitwirkungspflicht erlaubt.
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Zudem möchten sie eine Erklärung auch von Ihren Eltern, obwohl diese ja seit Abschluß des Studiums nicht mehr unterhaltspflichtig sind, kein Kindergeld mehr bekommen
Aus oben genannten Gründen falsche Ansicht.
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Was auch nicht verstehe, sie möchten den aktuellen Stand ihres Riesterdepots. Der ist doch völlig unrelevant, da er gar nicht angerechnet werden darf, oder?
Es ist relevant, da die Riesterrente nur bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei ist.
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Ach ja, sie weisen noch daraufhin das bis zu einem postivem Bescheid sie nicht krankenversichert ist und sie sich freiwillig versichern soll.
Wir sind davon ausgegangen das sie eine Leistung bekommt und somit übers Amt krankenversichert ist. Nun zieht sich die ganze Antragsstellung schon so lange hin,
Äh - und was ist, wenn sie ALG II aus welchen Gründen auch immer nicht bekommt? Dann wäre Deine Freundin die ganze Zeit zwischen Antragstellung und Bescheid nicht krankenversichert. Insofern ist der Hinweis schon durchaus berechtigt.
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Ich persönlich sehe das schon fast als hinhalte-Taktik wie es in den Fällen bei Helena Fürst vorkommt...
Mal abgesehen, daß die TV-Serie nichts mit der Realität zu tun hat, sehe ich in deinem Fall keine Hinhalte-Taktik, sondern durchaus berechtigte Nachfragen. Die Gründe dafür hatte ich bereits geschrieben.
Gruß!