Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    sehe ich anders, aber es ist müßig, darüber zu diskutieren.

    Zitat

    Ich kann hier keine "Leistungsunterbrechung" bei einem Leistungsbezug erkennen.

    Auch falsch. Erst ab 24 Monate Zwischenzeit handelt es sich um eine Neubeantragung, bei Dir mit den 19 Monaten ist es durchaus eine Leistungsunterbrechung. Zwar ändert das nichts an dem eigentlichen Problem, verdeutlicht Dir aber vielleicht, daß es sich um eine etwas kompliziertere Sachlage handelt als Du denkst - weswegen ich zumindest bei einer höheren Instanz als dem SG eher schwarz sehe.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Naja, ganz so einfach ist die Rechtslage sicher nicht.

    Doch, ist sie. Im Gesetz steht etwas von einer Schonfrist von 6 Monaten, nichts aber davon, daß diese Schonfrist bei Leistungsunterbrechung immer wieder neu beginnt. So einfach ist das - und solange es kein höchstrichterliches Urteil dazu gibt, wird es von den Jobcentern bundesweit so gehandhabt.

    Die Argumentation von Dir ist zwar menschlich verständlich, hat jedoch vor Gericht kaum Bestand: hier wird über den IST-Zustand verhandelt und nicht über eine Fiktion. Aber ich drücke Dir dennoch natürlich den Daumen.

    Gruß!

    Hallo,

    Auch Gesetze muß man lesen können.

    Aus dem zitierten § geht hervor,

    Zitat

    Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

    Betonung hierbei liegt auf das Wort "längstens". Das ist eine absolute Frist - es steht nirgendwo in dem Gesetz, daß es Ausnahmen durch z.B. zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme gibt (was ja auch Sinn macht - siehe meinen ersten Beitrag).

    Diese Frist hast Du offensichtlich "aufgebraucht", also in Anspruch genommen und hast also für mehrere Monate bereits die (laut Kommune) nicht angemessenen Kosten der Unterkunft bekommen.

    Was ist also das Problem? Verlangst Du, daß das Jobcenter nun erneut eine (zumindest laut Kommune) überteuerte Wohnung bezahlen soll, nachdem es bereits ein halbes Jahr die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete gezahlt hat?

    Zitat

    Wo steht geschrieben, dass in diesem Fall keine erneute "Schonfrist" möglich wäre ?

    Siehe meinen ersten und auch den jetzigen Beitrag.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hattest nach Deiner Aussage bereits die Aufforderung zur Kostensenkung mit der 6-Monate-Regelung, wußtest also, daß Deine Miete nicht als angemessene Kosten der Unterkunft anerkannt wird, sofern Du wieder in den ALG-II-Bezug gerätst (insofern kann man auch nicht von "neuerdings" reden). Damit aber ist die 6-Monate-Regelung abgelaufen, da Du Dich in der Zwischenzeit mit diesem Wissen durchaus eine kostengünstigere Wohnung suchen hättest können (zumindest nach Logik des Gesetzgebers). Irgendwie hat das auch irgendwo einen Sinn: ich könnte mir anosnsten immer kurz vor Ablauf der 6-Monate-Frist einen Job meinetwegen für 1 Monat, 1 Quartal oder 1 Jahr suchen und darauf bauen, wieder 6 Monate die tatsächliche Miete zu bekommen. Und da gibt es in meiner Praxis Fälle, wo es um 1.000 € und mehr Miete bei einer Person geht.

    Kurzum: das Verhalten des Jobcenters ist von der Sache her legitim und rechtens.

    Gruß!

    Hallo,

    anhand Deiner etwas dürftigen Informationen wird Dir niemand eine Antwort geben können.

    Wie hooch sind denn z.B. die Belastungen für das Haus? Wieviel Personen wohnen in dem Haus? Sind die 947 € die einzigen Einnahmen? Wie hoch ist das Brutto?

    Gruß!

    Hallo,

    prinzipiell hast du mit Bezug von ALG alle Pflichten und Rechte wie jeder andere ALG-II-Bezieher.

    Zitat

    mich zumindest erst einmal bewerben muss.

    Theoretisch stimmt diese Aussage. In der Praxis wird der Arbeitsvermittler aber darauf verzichten, sofern Du tatsächlich einen rechtsgültigen AV ab September vorlegen kannst.

    Zitat

    Außerdem muss ich immer zur Verfügung stehen und darf mich nach Abmeldung entfernen. Die Genehmigung zur Abmeldung werde ich aber nicht erhalten.

    Diese Aussage ist richtig und meint die sogenannte Ortsabwesenheit. Nach dieser mußt Du tatsächlich jederzeit für das Jobcenter zur Verfügung stehen und kannst also nicht in den Urlaub oder so fahren.Eine entsprechende Genehmigung wirst Du auch nicht erhalten, da in den ersten Monaten des Bezugs eine solche nur in bestimmten Notfällen gewährt wird.

    Zitat

    Mir kam das nämlich eher so vor als ob die möglichst viele Schikanen aufbauen

    Nein, das ist die ganz normale Prozedur.

    Gruß!

    Hallo,

    eine seriöse Berechnung eines ALG-II-Anspruches kann hier niemand vornehmen, da allein schon die Miete für eine Person viel zu hoch sein dürfte (woraus auch die hohe Summe des Rechners resultieren dürfte). Gleichzeitig weiß auch hier keiner, wie hoch die angemessene Miete in Deinem Wohnort ist. Insofern wäre eine Summe mehr als unseriös.

    Gruß!

    Hallo,

    ich mache Dir sehr wenig Hoffnung auf eine Kostenübernahme. Deine Mutter hat Vermögen und ist dafür verantwortlich, dieses Vermögen nachzuweisen. Das Jobcenter (sprich der Steuerzahler) kann dafür kaum haftbar gemacht werden. Vereinfacht gesagt: warum sollte ich für jemand, der Vermögen besitzt, etwas zahlen, damit die Höhe des Vermögens festgestellt wird. Zumal bei einer Erbengemeinschaft dies sowieso Aufgabe derselben ist.

    Der von Dir angeführte § hat absolut nichts mit dem Fall zu tun.

    Das einzige, was zum Erfolg führen könnte, wäre ein Antrag auf darlehensweise Übernahme der Kosten.

    Gruß!

    Hallo,

    1. der Vorschuß ist normales Einkommen, welches dem Kind entsprechend angerechnet wird.

    2. dann erhöht sich der ALG-II-Anteil des Kindes entsprechend.

    Gruß!

    Hallo,

    Deine Texte sind sehr schwer lesbar, weswegen durchaus eine Frage überlesen werden kann.

    Zitat

    und eines noch das mit dem lohnsteuerjahresausgleich kenne ich alles oft genug gemacht damals,nur was ich am Jahresende absetzen kann

    Ich habe nicht von Lohnsteuerjahresausgleich gesprochen, sondern davon, daß Du mit Arbeitsaufnahme den Fahrtweg von und zur Arbeit absetzen kannst. Anders gesagt: die Fahrtkosten werden Monat für Monat (und nicht erst zum Jahresende) von Deinem Einkommen abgesetzt, was somit Deine Nettoeinnahmen erhöht und den Raum für den Unterhalt des Autos weitgehendst ermöglicht.

    Wenn immer noch Fragen offen sind, mach sie bitte etwas lesbarer.

    Gruß!

    Hallo,

    eigentlich geht es meistens anders herum: Leute wollen ein Auto haben und fragen vergeblich nach Finanzierungsmöglichkeiten...

    Nun ja.

    Wie auch immer: kein Mensch kann dich zwingen, ein Darlehen aufzunehmen. Insofern kannst du das also absagen. Allerdings dürfte Dich nicht vor weiteren Vermittlungsversuchen bewahren.

    Insgesamt ercheinen mir allerdings die Argumente mit dem Pkw vorgeschoben (und das Jobcenter könnte auch dieses Gefühl haben). Du schreibst selbst, daß Du seit 7 Jahren ALG II erhälst - kann es eher sein, daß Dich nach dieser Zeit der Job an sich abschreckt? Denn Deine ganze Argumentation ist nicht gerade sehr sinnvoll.

    Zitat

    jetzt kommen meine kopfschmerzen und meine fragen,was ist danach????

    Die Frage ist schon das davor: die von Dir genannte Mobilitätshilfe dürfte kaum zutreffen.Da Du, wie Du schreibst, auch weiterhin aufstockend ALG II erhälst, kannst du stattsessen die Fahrten von und zur Arbeit mit 0,20 € je Kilometer plus die angemessene Haftflichtversicherung vom Einkommen absetzen.

    Zitat

    das man für 2000 euro ja nur wirklich alte abgelutschte autos erwarten kann

    Blödsinn. Mit etwas Recherche und Energie kann man dafür durchaus respektable Kleinwagen kaufen.

    Zitat

    dazu würde ein zinsloses darlehn von max 2000 euro für pkw anschaffung kommen,wie zuvor erwähnt,das wollen sie ja auch wieder haben

    Ja. Mit 10 € je Monat. Absolt schreckenserregende Aussicht...

    Wie ganz am Anfang geschrieben, würde jeder Hartz-IV-Bezieher über ein solches Angebot heilfroh sein, Du bist der erst, der mir begegnet und das Angebot ablehnen will.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    eigentlich sollte das JC froh sein, dass man Arbeit hat

    Naja - Deine Arbeit reicht ja offensichtlich nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu decken. Insofern ist das Jobcenter natürlich bestrebt, eine Arbeit für Dich zu finden, bei dem der eigene Lebensunterhalt abgesichert ist. Insofern ist das eigentlich verständlich.

    Zitat

    Dann bekommen sie halt einen Haufen Papiere, Atteste usw, usf. hoffe nur, dass der Amtsarzt der gleichen Meinung ist wie meine Ärzte

    Da ja bei Dir offensichtlich unterschiedliche Meinungen über die täglichen Arbeitszeiten bestehen, würde ich darauf dringen, schnellstmöglichst den Termin bei dem Amtsarzt zu bekommen. Sonst kann es gerne mal 6 Monate dauern, bis der Amtsarzt tätig wird....

    Gruß!

    Hallo,

    prinzipiell kann von Dir durchaus verlangt werden, deinen jetzigen Job zu kündigen, um einen anderen aufzunehmen, bei dem Du dann Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst.

    Das Attest irgendeines Arztes ist nicht ausschlaggebend für das Amt, sondern nur das eines Amtsarztes. Insofern wirst Du derzeit ohne Beschränkungen geführt, erst wenn der Amtsarzt das Attest bestätigt, wird der 6-Stunden-Tag berücksichtigt.

    Gruß!

    Hallo,

    nun ja.

    Irgendwie muß man den sehr schwer lesbaren Text in zwei Komplexe unterteilen.

    1. solange Du erwerbsfähig bist, bist Du auch verpflichtet, einen Job für Dich zu suchen.Das hat nicht unbedingt etwas mit der Eingliederungsvereinbarung zu tun, diese Pflicht besteht auch ohne die EV. Das Argument, Du würdest keine Arbeitsplätze gäbe, ist dabei nicht besonders hilfreich, zumal die Anforderungen für Dich an einen Arbeitsplatz nun nicht gerade außergewöhnlich sind. Insofern ist die Nichtaktivität nicht unbedingt nachvollziehbar, da im Prinzip z.B. alle (einfachen) Bürotätigkeiten in Frage kommen würden

    Was die Sanktion betrifft, würde ich gegenüber dem Jobcenter erklären, daß Du Deiner Bewerbungspflicht ab sofort nachkommen wirst. Kommt dies glaubhaft rüber, kann die Sanktion abgewendet oder gemildert werden.

    2. hinsichtlich des Gutachtens besteht keine Pflicht des Jobcenters, Dir dieses zum Lesen zu geben. Deine Vorwürfe einer "arglistigen Taüschung" und gar der "Unterschlagung" sind somit vollkommen sinnlos.

    Was die Forderung nach einem neuen Gutachten betrifft - was ist dabei Dein Problem? Das alte ist 4 Jahre alt, es können sich in den 4 Jahren neue Aspekte bei Deiner erkrankung ergeben haben, was ein neues Gutachten durchaus sinnvoll auch für Dich machen dürfte.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Im Grunde haben wir ja nichts verwerfliches getan, ich habe mir dabei auch nichts gedacht und halte es auch für legitim da das Geld an meine Freundin ging welche kein Hartz4 bezieht..

    Im Grunde habt Ihr an jemanden, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, etwas überwiesen, weil die eigene Freundin kein eigenes Konto hat oder haben kann. Hört sich nicht unbedingt plausibel an.

    Zitat

    und halte es auch für legitim da das Geld an meine Freundin ging welche kein Hartz4 bezieht..

    Nein - das Geld ging an jemand, der auf ALG II angewiesen ist und (angeblich) das Geld an deine Freundin weiterleiten sollte. Wer eigentlich soll das ganze glauben?

    Sei mir nicht böse - aber die ganzen "Argumente" von Dir sind nicht plausibel und hören sich, nun ja, nicht seriös an.

    Gruß!

    Hallo,

    dann hast Du Deine Frage mehr als unklar gestellt :(

    Zitat

    Seitdem bekomme ich nur vorläufig eine Summe, die aber nicht auf meine echte Einkommen und Ausgaben sondern auf meine voraussictlichen basiert.

    Ja sicher - bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist das so. Das hat absolut nichts mit "Ausländer" zu tun.

    Zitat

    In dem Brief stand außerdem, dass falls mir die Summe ausgestatten wird, ich sie zurückzahlen muss.

    Was auch immer "ausgestatten" bedeutet - auch das ist ein ganz normales Verhalten. Bei Selbstständigen gibt es kaum endgültige Leistungsbescheide, die sind im Prinzip alle nur vorläufig, was ja auch irgendwie einen Sinn ergibt.

    Fazit bis hierhin: Dein Problem hat nichts mit Deinem "Ausländer-Status" zu tun, sondern ist das ganz normale Verfahren bei Selbstständige.

    Zitat

    Im März bekam ich ein Brief in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich keine Anspruch auf ALG II habe

    Welcher Grund wurde angeführt?

    Gruß!

    Hallo,

    laß die Finger davon.

    Abgesehen davon, daß kaum eine seriöse Bank an einen ALG-II-Bezieher einen Kredit vergibt, würde das Geld nicht als Vermögen zu werten sein, sondern als Einkommen, welches dann auf Euren ALG-II-Bedarf angerechnet werden wird.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    OK bin davon ausgegangen , da ja 9 Monate von mir angespart wurden , das dieser Betrag an mich ausgezahlt wird

    Falsch. Zwar steht Dir dieser Anteil für die neun Monate tatsächlich zu, wird aber dann leistungsmindernd angerechnet, wenn der Zufluß während des Bezuges von ALG II stattfindet. Siehe auch § 22 Abs. 3 SGB II.

    Gruß!