Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    Da die Wohnung etwas größer ist (aber genehmigt vor Einzug), müssen wir einen Teil selber drauf legen, da die Wohnung sonst zu teuer ist.

    Das beißt sich irgendwie. Wenn Du eine Kostenübernahmeerklärung vom Jobcenter hast, sollten auch die gesamten KdU übernommen werden. Oder steht in der Erklärung irgendwas von einer Einschränkung?

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    Zahlt die ARGE die erhöhten Nebenkosten (hauptsächlich Heizung?) auch wenn wir schon den max Betrag bekommen?

    Die tatsächlichen NK werden übernommen. Ob die gesamten NK auch gezahlt werden, kann ich nicht beurteilen - siehe meine obige Bemerkung.

    Zitat

    Nun hat der Vermieter diese Differenzen in der NK Abrechnung mit aufgelistet

    Diese Differenzen werden nicht übernommen, da es absolut keine Nebenkosten sind. Du solltest einen Antrag auf darlehensweise Übernahme der Mietschulden stellen.

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    Was kann das für Folgen für uns haben?

    Das die KdU direkt an den Vermieter und nicht mehr an Euch gezahlt werden.

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    Könnte die ARGE uns zum Umzug zwingen wenn die erfahren das wir mal die Miete nicht vollständig gezahlt haben?

    Nein.

    Gruß!

    Hallo,

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    darf ich ja fast 90000,- euro haben

    Wie kommst Du denn darauf??? In Deinem Alter beträgt die Freigrenze 60 Lebensjahre x 150 € = 9.000 € + 750 € Freibetrag. Wenn Deine Frau also genauso alt wie Du ist, ergibt sich somit ein Gesamtfreibetrag von 19.500 €, womit angesichts Deines Vermögens kaum noch ein Anspruch auf ALG II besteht. Nur bei einem sog. geschütztem Vermögen ändern sich die Freigrenzen auf 750 € je Lebensjahr. Dein Vermögen ist jedoch nach Deinen Angaben nicht geschützt, womit die 750 € auch nicht für Dich zutreffen.

    Zitat

    irgend ein sperrkonto, was erst zu rentenbeginn verfügbar ist

    Das dürfte absolut nicht klappen und wäre, wenn man böse ist, als vorsätzliche Herbeiführung einer Hilfsbedürftigkeit anzusehen. Abgesehen davon: hat die Bank Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit, verstößt die Vereinbarung der Kontensperre auch gegen die guten Sitten und ist nichtig.

    Die einzige Möglichkeit wäre die Anlage des Vermögens in eine Altersvorsorge, bei der unwiderruflich eine Auszahlung vor Erreichen des Rentenalters vertraglich verhindert wurde.

    Womit wir schon beim Knackpunkt sind: als Altersgrenze werden 60 Jahre angesehen, also genau Dein Alter. Und das würde bedeuten, daß der genannte Freibtrag von 750 € je Lebensjahr monatlich um 1/180 gemindert wird. Und Du eben wegen des Alters kaum einen solche Vorsorge bei einer Bank oder Versicherung bekommen dürftest, weil das sich ja in sich beißt: die Bank garantiert Dir dann die Auszahlung erst ab der Altersgrenze, die Du jedoch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes bereits erreicht hast. Womit wir wieder bei der o.g. vorsätzliche Herbeiführung einer Hilfsbedürftigkeit sind.

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    und wieviel verfügbares geld darf ich als verheirateter, auf dem konto haben?


    Habe ich im 1. Absatz bereits erläutert.

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    ein auto habe ich auch , denke mal der wert ist so 7000,-euro

    Bis 7.500 € ist ein Pkw anrechnungsfrei.

    Gruß!

    Hallo,

    Du schreibst

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    er bekommt KDU zur Wohnung und BAFög, sowie Ausbildungsgeld

    Das beißt sich etwas. Wenn er eine Ausbildungsvergütung bekommt, handelt es sich i.A. um eine betriebliche Ausbildung, wofür es wiederum kein BaföG gibt. Die KdU bekommt man nur bei dem kleinen Schüler-BaföG, also einer schulischen Ausbildung, wofür es dann wiederum keine Ausbildungsvergütung gibt...

    Die nicht angemessenen Kosten der Unterkunft und die nicht vor Bezug der Wohnung beantragte Kostenübernahme sind tatsächlich Gründe für die Ablehnung der Erstaustattung.

    Gruß!

    PS:

    Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II dürfte nicht vorhanden sein (die entsprechenden Bestimmungen sind gerade u.a. für Griechen geändert worden), weil die Einreise offensichtlich nur zur Arbeitssuche erfolgt und die hier verbrachte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für einen Anspruch zu kurz war.

    Gruß!

    Hallo,

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    Wenn mein Vermieter nun die Kaltmiete auf 290 Euro senkt, hätte ich dann Anspruch auf Zuschuß.

    Warum sollte Dein Vermieter die Kaltmiete einfach so um 75 € senken? Das bedeutet ja im Prinzip, daß er entweder vorher eine überhöhte Miete genommen hat oder jetzt eine Kaltmiete nimmt, die seine Kosten nicht deckt. Abgesehen davon besteht ja immer noch das Problem der zu großen Wohnung.

    Zitat

    Müssen die Nebenkosten noch einzeln aufgeführt werden? Kann er die Nebenkosten erhöhen? Und wie hoch dürfen die Heizkosten sein?

    Die Nebenkosten (zu denen Telefonkosten garntiert nicht gehören) sollten schon aufgeschlüsselt werden. Dein Vermieter kann die Nk nur dann erhöghen, wenn sie (nachweisbar) auch tatsächlich höher ausfallen. Die Heizkosten werden von jedem Landkreis oder Kommune selbst festgelegt, insofern ist die Frage nicht hier beantwortbar.

    Zitat

    bekomme ca.950 Euro ausgezahlt, habe aber auch knapp 300 Euro an Benzinkosten für den Arbeitsweg.

    Naja. Hört sich nicht sehr plausibel an. Abgesehen davon werden bei dem ALG II nicht die tatsächlichen Benzinkosten anerkannt.

    Gruß!

    Hallo,

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    ich werde aus dem grund keine ausbildung etc anfangen, weil es sich nicht lohnt.im frühjahr 2013 werde ich mit meinem freund auf reisen gehen

    Seltsamer Grund. Sollte eine Ausbildung nicht wichtiger sein? Und wie glaubhaft ist das mit der Ausbildung, wenn Du jetzt schon auf das ALG II spekulierst? Nebenbei: wovon willst Du denn überhaupt verreisen?

    Zitat

    für mich möglich, nach abschluss der schule hartz4 zu beziehen?

    Mal abgesehen davon, daß Du dann sehr schnell in eine Ausbildung vermittelt werden dürftest (was Deinen Plan durchkreuzen dürfte), dürfte kein Anspruch bestehen, da Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter gehörst.

    Zitat

    muss man eigentlich nachweisen,dass man auf der suche nach arbeit ist

    Natürlich.

    Gruß!

    Hallo,

    die entscheidende Frage ist erstmal der Grund der Kündigung.

    Zitat

    Kaution (muss nicht im Bezug zurückgezahlt, oder)

    Wird nur als Darlehen gewährt.

    Zitat

    Umzugskosten (kaum kräftige Bekannte, keiner mit Auto)

    Eine Spedition wird nur in Härtefällen gezahlt.

    Zitat

    Darf ich das jetzt?

    Dürfen schon, aber Du wirst keine bekommen. Warum auch?

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    man nannte es so, die angemessenen kosten würden immer steigen was heißt das für mich???

    Das kann ich Dir kaum beantworten, weil ich das Schreiben nicht kenne. Du kannst mir das Schreiben ja einfach mal schicken, damit ich weiß, was gemeint ist.

    Zitat

    aber die ARGE sagt mir ja nichts wie hoch. was kann ich noch machen

    Abgesehen davon, daß sich diese Zahlen in Deinem Bescheid finden lassen sollte, dürfte ein einfacher Anruf mt der entsprechenden Frage beim Jobcenter ausreichend sein. Allerdings beziehen sich die Auskünfte immer nur auf die angemessene Wohnungsgröße, die bei Dir nicht vorliegt.

    Gruß!

    Hallo,

    prinzipiell werden nur die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) für die angemessene Wohnungsgröße gezahlt. Da Deine Wohnung 10 qm zu groß ist, werden also mindestens diese 10 qm nicht berücksichtigt. Insofern dürfte es auch bei Erhöhung der KdU immer wieder eine Differenz geben, die Dir das Jobcenter nicht zahlt.

    Wie hoch die KdU sein dürfen, wird Dir nur das Jobcenter vor Ort sagen können, da dies jeder Landkreis für sich selbst festlegt.

    Gruß!

    Hallo,

    von wem solltest Du denn Fahrgeld bekommen? Wenn Du einen Job hast, hast Du auch Einkommen, von dem Du die Fahrtkosten zahlen kannst.

    Gruß!

    Hallo,

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    Achso ja die neue Wohnung ist dem Mietspiegel angemessen.

    Der Mietspiegel ist vollkommen uninteressant. Ausschlaggebend sind die angemessen Kosten der Unterkunft.

    Zitat

    Ich möchte eine neue Wohnung anmieten die teurer ist als meine jetzige Wohnung,habe aber eine schlechte Busverbindung angegeben um neue arbeit zu bekommen,muß das Jobcenter dieses berücksichtigen?

    Nein.

    Gruß!

    Hallo,

    entscheidend ist der ALG-II-Bescheid. Wurde in diesem Deine Frau mit berücksichtigt und im Berechnungsbogen angerechnet, sollte auf Seite 2 ein entsprechender Vermerk über die KK stehen. Ist dies der Fall, greift das Argument

    Zitat

    wir wussten das ja nicht

    nicht. Dennoch könnt Ihr natürlich von der KK die zuviel gezahlte Beiträge zurückfordern.

    Gruß!

    Hallo,

    es ist so, wie ich bereits vermutet hatte. Du hattest geschrieben

    Zitat

    Meine Kinder und ich bewohnen eine 3-Zi.-Whg. mit 72 qm, Kaltmiete ca. 460 Euro (Warmmiete 710 Euro) und das schon ca. 7 Jahre lang.

    woraufhin ich der Meinung war

    Zitat

    anscheinend wurden bei Euch die Kosten der Unterkunften gesenkt, was aber nicht durch das Jobcenter verursacht wurde, sondern von der Kommunalpolitik. Insofern solltest Du bei diesen vorstellig werden.

    Nach Sichtung der Originalschreiben hat sich das bestätigt - die angemessenen Kosten für die Unterkunft wurden während Deines laufenden ALG-II-Bezuges gesenkt.

    Weiter hast Du geschrieben

    Zitat

    Ich werde aufgefordert, mir innerhalb eines Jahres eine neue Wohnung zu suchen und diese Bemühungen mit 8 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.

    worauf ich antwortete

    Zitat

    Dass Du aufgefordert wirst, auszuziehen und 8 Bewerbungen für eine neue Wohnung je Monat nachzuweisen, kann ich mir absolut nicht vorstellen, weil dies nicht zulässig wäre.

    Auch dies hat sich als richtig erwiesen und Du hast (in Deinem Schock) das Schreiben nicht richtig gelesen.

    In dem Schreiben wirst Du aufgefordert, die Kosten für die Wohnung zu senken, was nicht automatisch ein Umzug bedeutet. Es gibt zumindest theoretisch die Möglichkeit, einen Teil der bisherigen Wohnung zu vermieten oder mit dem Vermieter über eine Mietsenkung zu verhandeln.

    Was nun die von Dir gelesene Aufforderung betrifft, je Monat 8 Wohnungsbewerbungen nachzuweisen, so ist das nie gefordert worden. Eigentlich ist das Gegenteil der Fall.

    Der entsprechende Passus im Originalschreiben lautet

    Zitat

    Nach der Rechtssprechung sind Bemühungen dann als ausreichend zu bewerten, wenn es mindestens acht ernsthafte und intensive Mietgesuche in einem Monat sind.

    Das bedeutet nicht, daß Du nun ein Jahr lang jeden Monat solche Bemühungen nachweisen mußt. Das wäre gerade im ländlichen Raum auch irgendwie ziemlich sinnlos, weil man dann immer die gleichen Vermieter immer wieder neu anfragen müßte. Die hier genannte Rechtsprechung spricht davon, daß in einem solchen Fall insgesamt mindestens 8 solcher Bewerbungen zeitnah nachgewiesen werden müssen. Das bedeutet in Deinem Fall, daß Du zum entscheidenden Datum zum Ablauf des 1 Jahres aktuelle Ablehnungen nachweisen mußt.

    Kannst Du das nicht, wird Dir nach Ablauf der Frist nicht mehr die tatsächliche Miete, sondern nur noch die angemessene Miete gezahlt. Kannst Du jedoch diese mindestens 8 Mietabsagen im direkten Zeitzusammenhang nachweisen, hat das Jobcenter ein Problem: genau nach der von dem Amt selbst zitierten Rechtssprechung kann dann für eine weitere Frist die Miete nicht abgesenkt werden und es muß die tatsächliche Miete gezahlt werden.

    Für alle Mitleser: diese Reglung gilt nur dann, wenn die Mietbemühungen auch wirklich ernsthaft und intensiv sein - das ganze ist also kein Schlupfloch, um Leistungen zuerhalten, auf die man keinen Anspruch hat. Nur so als Hinweis.

    In Deinem konkreten Fall bedeutet das, daß Du - sofern Untervermietung und Mietsenkung nicht hinhauen - spätestens ab Januar 2013 Angebote von Vermietern in Deiner Gegend und sehr genau dokumentieren solltest.

    Gruß!