Hallo,
es ist so, wie ich bereits vermutet hatte. Du hattest geschrieben
Zitat
Meine Kinder und ich bewohnen eine 3-Zi.-Whg. mit 72 qm, Kaltmiete ca. 460 Euro (Warmmiete 710 Euro) und das schon ca. 7 Jahre lang.
woraufhin ich der Meinung war
Zitat
anscheinend wurden bei Euch die Kosten der Unterkunften gesenkt, was aber nicht durch das Jobcenter verursacht wurde, sondern von der Kommunalpolitik. Insofern solltest Du bei diesen vorstellig werden.
Nach Sichtung der Originalschreiben hat sich das bestätigt - die angemessenen Kosten für die Unterkunft wurden während Deines laufenden ALG-II-Bezuges gesenkt.
Weiter hast Du geschrieben
Zitat
Ich werde aufgefordert, mir innerhalb eines Jahres eine neue Wohnung zu suchen und diese Bemühungen mit 8 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.
worauf ich antwortete
Zitat
Dass Du aufgefordert wirst, auszuziehen und 8 Bewerbungen für eine neue Wohnung je Monat nachzuweisen, kann ich mir absolut nicht vorstellen, weil dies nicht zulässig wäre.
Auch dies hat sich als richtig erwiesen und Du hast (in Deinem Schock) das Schreiben nicht richtig gelesen.
In dem Schreiben wirst Du aufgefordert, die Kosten für die Wohnung zu senken, was nicht automatisch ein Umzug bedeutet. Es gibt zumindest theoretisch die Möglichkeit, einen Teil der bisherigen Wohnung zu vermieten oder mit dem Vermieter über eine Mietsenkung zu verhandeln.
Was nun die von Dir gelesene Aufforderung betrifft, je Monat 8 Wohnungsbewerbungen nachzuweisen, so ist das nie gefordert worden. Eigentlich ist das Gegenteil der Fall.
Der entsprechende Passus im Originalschreiben lautet
Zitat
Nach der Rechtssprechung sind Bemühungen dann als ausreichend zu bewerten, wenn es mindestens acht ernsthafte und intensive Mietgesuche in einem Monat sind.
Das bedeutet nicht, daß Du nun ein Jahr lang jeden Monat solche Bemühungen nachweisen mußt. Das wäre gerade im ländlichen Raum auch irgendwie ziemlich sinnlos, weil man dann immer die gleichen Vermieter immer wieder neu anfragen müßte. Die hier genannte Rechtsprechung spricht davon, daß in einem solchen Fall insgesamt mindestens 8 solcher Bewerbungen zeitnah nachgewiesen werden müssen. Das bedeutet in Deinem Fall, daß Du zum entscheidenden Datum zum Ablauf des 1 Jahres aktuelle Ablehnungen nachweisen mußt.
Kannst Du das nicht, wird Dir nach Ablauf der Frist nicht mehr die tatsächliche Miete, sondern nur noch die angemessene Miete gezahlt. Kannst Du jedoch diese mindestens 8 Mietabsagen im direkten Zeitzusammenhang nachweisen, hat das Jobcenter ein Problem: genau nach der von dem Amt selbst zitierten Rechtssprechung kann dann für eine weitere Frist die Miete nicht abgesenkt werden und es muß die tatsächliche Miete gezahlt werden.
Für alle Mitleser: diese Reglung gilt nur dann, wenn die Mietbemühungen auch wirklich ernsthaft und intensiv sein - das ganze ist also kein Schlupfloch, um Leistungen zuerhalten, auf die man keinen Anspruch hat. Nur so als Hinweis.
In Deinem konkreten Fall bedeutet das, daß Du - sofern Untervermietung und Mietsenkung nicht hinhauen - spätestens ab Januar 2013 Angebote von Vermietern in Deiner Gegend und sehr genau dokumentieren solltest.
Gruß!