Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Zitat

    dass im Regelsatz eigentlich auch schon Geld für Verkehr enthalten ist, siehe die Tabelle auf dieser Seite hier.

    Falsch. Der im Regelsatz enthaltene Betrag ist als "Verkehr" deklariert, worunter jegliche Art von Fortbewegung per Verkehsmittel zu verstehen ist. Außerdem kann dieses Geld frei verwendet werden, also auch für andere Zwecke verwendet werden. Das Geld, was angerechnet wird, betrifft jedoch laut Vertrag ausschließlich den ÖPNV und Du kannst das Geld also (theoretisch) nur ausschließlich dafür verwenden.

    Zitat

    Also ich bin der Meinung, dass das Essensgeld anrechnungsfrei sein sollte. Und wie man den Links aus meinem Thema entnehmen kann, bleibt Verpflegung im weitesten Sinne voll anrechnungsfrei

    Der Meinung kannst Du ja sein - aber die ist nun mal nicht ausschlaggebend. Auch das mit dem "weitesten Sinne" ist nicht gerade, nun ja, zielführend. Man sollte schon die Informationen richtig lesen, die man verwendet: in dem von Dir zitierten Punkt 8 steht, daß

    Zitat

    Verpflegung, die außerhalb der in den §§ 2, 3 und 4 Nummer 4 genannten Einkommensarten bereitgestellt wird

    anrechnungsfrei ist. Schauen wir uns mal den zitierten § 4 Nummer 4 ALG-II-V an: hier wird ausdrücklich der Freiwilligendienst genannt. Damit ist dieser nicht mehr "außerhalb" der Einkommensarten.

    Alles klar?

    Gruß!

    Hallo,

    im Regelsatz sind Aufwendungen für die Verplegung enthalten. Da Du Dich nicht voll selbst verpflegen mußt, würdest Du somit zweimal Leistungen für die Verpflegung erhalten. Um dies zu verhindern, rechnet das Jobcenter die Leistungen entsprechend ab.

    Zitat

    obwohl ich von dem Geld 1. garnichts bekomme

    Du bekommst für dieses Geld Leistungen, nämlich die Verpflegung.

    Zitat

    2. müsste das doch auch zweckgebunden sein

    Nein.

    Gruß!

    Hallo,

    welchen Hintergrund meinst Du?

    Zitat

    Was ist angemessen?

    Das läßt sich pauschal nicht beantworten, weil das jede Kommune selbst festlegt. Du kannst unter arbeits-los.de nachsehen, ob Deine Kommune da aufgeführt wird. Ansonsten kann Dir die Frage nur das örtliche Jobcenter beantworten.

    Gruß!

    Hallo,

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    Was ist aber mit der Untervermietung?

    Kommt Ihr nicht mit durch und wird nicht akzeptiert werden.

    Zitat

    Das ist doch genau die Ausgangsituation, die wir uns wünschen.

    Ich glaube eher nicht. Lies Dir nochmal den letzten Absatz meiner ersten Antwort durch.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ist ein Umzug als Arbeitslosengeld II Empfänger zu genehmigen?

    Wenn Du meinst, ob Du eine Genhmigung benötigst - ja, die wird benötigt. Ich kann Dir aber gleich prohpezeien, daß diese Umzugsgenehmigung nicht erteilt wird, weil 1. keine Notwendigkeit zum Umzug vorliegt und 2. die neue Wohnung nicht angemessen sein dürfte.. Davon unbabhängig: was willst Du machen, wenn der Sohn krank oder arbeitslos wird? Wieder umziehen?

    Zitat

    Ist mit Widerstand(Problemchen) oder Kürzungen zu rechnen?

    Wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, erhaltet Ihr maximal die alte Miete weiter gezahlt, womit Dein Sohn über 500 € Differenz zu tragen hätte.

    Zitat

    Gibt es einen "Umzugszuschuss", oder sonstige Unterstützung als ALG II-Empfänger?

    Nein, sofern keine Umzugegenehmigung vorliegt.

    Zitat

    Die Differenz zu unserer jetzigen Miete und der anfallenden Miete zzgl. alle weiteren Kosten,wie z.B. erhöhte Nebenkosten (bedingt durch Größe) oder Mieterhöhungen, wird von Ihm übernommen.

    Schlechte Idee. Damit wirtschaftet der Sohn für Euch und wird mit seinem Einkommen bei Eurem ALG II mit angerechnet.

    Gruß!

    Hallo,

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    Was ist, wenn meine Freundin nicht damit einverstanden ist, dass Ihre Daten zu Einkommen und Arbeitgeber durch mich an die ARGE weitergegeben werden? Immerhin hab ICH ja kein Einkommen und nicht sie?

    Ihr bildet eine Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft. Letzteres bedeutet, daß der eine für den anderen einsteht. Insofern wird das Einkommen Deiner Freundin entsprechend mit angerechnet was eigentlich ja auch logisch und gerecht ist). Weigert sich Deine Freundin, die entsprechenden Angaben zu tätigen, wird Dein Antrag auf ALG II abgelehnt werden.

    Zitat

    Wie schätzt ihr die Abzüge ein

    Mangels Angaben zur Miete läßt sich das nicht einschätzen.

    Zitat

    Gibt es einen guten Weg aus der Bedarfsgemeinschaftsgeschichte rauszukommen

    Nein - warum auch?

    Im übrigen habe ich arge Zweifel, ob Du überhaupt einen Anspruch auf ALG II hast. Mir scheint, Du bist noch unter 25 Jahre alt, womit Du u.U. noch zur Bedarfsgmeinschaft Deiner Eltern gehören dürftest.

    Gruß!

    Hallo,

    die Nebenkostenerstattungen stehen dem Jobcenter zu (was auch Sinn macht), allerdings nur für den Anteil Deiner Mutter. Wenn das Jobcenter also keine Leistungen für Dich und Deinem Bruder übernommen hat, wird entsprechend der Anteil der Mutter zurück zu zahlen sein.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    Zu deinen unqualifizierten Äuserungen über Situationen die du gar nicht Beurteilen kannst und die nichts mit dem Thema zu tun haben möchte ich nur sagen: "Wenn man nichts vernünftiges zu sagen hat sollte man einfach mal die Klappe halten!"

    LOL. Der Witz ist gut, aber leider als Reaktion so vorhersehbar. Im übrigen haben meine Äußerungen durchaus mit dem Thema zu tun und sind nicht im mindesten "unqualifiziert".

    Zitat

    Über hilfreiche Tipps würde ich mich sehr freuen

    Geht ja nicht - Du bist ja der Meinung, mir den Mund verbieten zu müssen...

    Gruß!

    Hallo,

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    und auch ganz nebenbei noch ein Haus abzahlen

    Ist natürlich wichtiger als Unterhalt, zumal die Ausbildung der Kinder so absolut nicht vorhersehbar war...

    Zitat

    Ich will daher meine Eltern auch nicht weiter finanziell belasten wenn es irgendeine andere Lösung gibt.

    Die andere Lösung wäre die Inanspruchnahme des Steuerzahlers, also von mir.

    Zur Sache selbst: von was lebst Du? Welche Einnahmen hast Du? Wie hoch wäre die Warmmiete?

    Gruß!

    Hallo,

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    Die Frage ist eigentlich wie lange sie bei mir wohnen kann, ohne dass ich das gleich angeben muss

    Die Frage stellt sich nicht, da Sie kein Gast darstellt, sondern zu Dir gezogen ist. Meldest Du den Zuzug nicht sofort, könnte man Dir Betrug vorwerfen, da sich mit dem Zuzug zumindest der Anteil der Kosten für die Unterkunft entsprechend ändert.

    Zitat

    Sollte Sie sich auch gleich arbeitssuchend melden und in diesen elenden Hartzer-Apparat eintreten

    Mal ganz abgesehen davon, daß dieser "elende Hartz-IV-Apperat" führ Hunderttausende Menschen die Lebensexistenz sichert, stellkt sich auch diese Frage nicht. Nach Deinen Angaben ist Deine Freundin ohne Einkommen, muß aber zumindest die Hälfte der Miete zahlen und für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Das kann sie schlecht ohne Einkommen, sprich sie ist ja dann auf ALG II angewiesen.

    Ansonsten sind die Ausführungen zur BG von pikary richtig.

    Gruß!

    Hallo,

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    Der Fernwärmeanbieter hat es leider versäumt den Heizungszähler zeitnah anzumelden und ich konnte/musste somit erst ab September Abschläge zahlen.
    Daher blieben 5 Monate an Abschlägen (75x5=375€) aus. Diese hätte bei zeitnaher Anmeldung die Arge übernommen.

    Zitat

    wenn der Anbieter nachweislich Schuld an der verzögerten Anmeldung hat (wodurch mir ja der finanzielle Schaden von 375€ entstanden ist)?

    Schaden? Was für ein Schaden? Der Abschlag ist die Bezahlung für eine Leistung, weswegen man kaum von einem angeblichen "Schaden" reden kann. Insofern sehe ich absolut keine Chancen für eine Klage.

    Zitat

    Muss das die Arge übernehmen, obwohl ich mittlerweile kein H4 mehr beziehe?

    Nein, natürlich nicht.

    Gruß!

    Hallo,

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    Das ist schade, dass der Kredit nicht als Einnahme zählt

    Ist es nicht. Ein solcher Kredit wird bei dem eigentlichen Wohngeld nicht als Einkommen gewertet (was sich postiv auf die Höhe des Wohngeldes auswirkt), bei der Berechnung des erforderlichen Mindesteinkommens wird der Kredit jedoch durchaus als Einkommen angesehen.

    Also nicht schade, sondern "Juchhu!"

    Gruß!

    Hallo,

    nach Deinen Angaben sind die Obergrenzen für die Miete wie auch die Heizkosten überschritten. Insofern ist die Aufforderung rein rechtlich erst einmal richtig.

    Woher der Differenzbetrag kommt, kann ohne Einsichtnahme der entsprechenden Unterlagen aus der Ferne kaum beurteilt werden. Fakt ist jedoch, daß das Problem der zu hohen Kosten der Unterkunft auch nach Weggang des SB weiter bestehen bleibt und Du durchaus mit Problemen rechnen mußt. Zumal durch den Weggang des SB die Aufforderung zur Senkung der Kosten dennoch gültig bleibt, Du also zum 31.01.2012 mit einer Kürzung der Unterkungstkosten rechnen mußt.

    Gruß!