Hallo,
manchmal bin sogar ich trotz meiner 12jährigen Erfahrung in Sachen Sozialrecht erstaunt über manche Anfragen, Ansichten und über so manches Anspruchsdenken. Deine Frage gehört eindeutig in diese Kategorie.
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Ich wohne alleine in einer 1 Zimmer Wohnung welche 269€ warm (219€ Kalt) im Monat kostet und plus Strom kommen wir auf rund 300€ für meine Wohnung
Aja. Du wohnst allein - wer ist aber dann "wir"?
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Leider komme ich nach meinen Berechnungen auf gerade einmal ca 150€ Wohngeld.
Deine Berechnungen sind falsch, weil nach Deinen Angaben gar kein Anspruch auf Wohngeld besteht.
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Ist es sinnig aufstockend zum ALG1 - ALG2 zu beantragen?
Ich habe ehrlich gesagt wenig Lust für die wenigen Monate in irgendwelche Maßnahmen gesteckt zu werden.
Es ist sinnvoll, wobei Deine Lust oder Unlust dabei keine Rolle spielt.
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ich hatte vor die Zeit bis zum Studium an einer Idee für ein Internetprojekt zu Arbeiten und mir es mir den einen Sommer gut gehen zu lassen (mal alle Bundesländer mit dem Rucksack zu besuchen um etwas zu sehen).
Die Möglichkeit hast Du - sofern Du das selbst finanzierst. Nenne mir einen Grund, warum Du irgendwelche Leistungen zum Lebensunterhalt (vom Steuerzahler) bekommen solltest, um es Dir einen Sommer "gut gehen" zu lassen.
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jedoch wer stellt einen Fachinformatiker für 2-3 Monate ein?
Es gibt genug Firmen, die befristet jemanden einstellt, der Jobs ausübt - zum Beispiel als Lagerarbeiter, Zeitungsausträger und und und. Der Abschluß als Fachinformatiker spielt dabei keine Rolle.
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Wird man als "Aufstocker" der zum Wintersemester studieren möchte und nur für die Übergangszeit Hilfe sucht (da es ab dann wieder BAföG geben würde) anders behandelt?
Nein. Warum auch?
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Bekommt man dann offiziell nur ALG2? oder nur zusätzlich ALG2 zum ALG1? Kann man dann neben ALGI+ALGII noch zu jobben ohne großen Abzug?
Du bekommst zum ALG I aufstockend ALG II. Damit kannst Du maximal 100 € nebenbei verdienen.
Gruß!