Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    weder ein Bildungs- noch ein Studienkredit werden bei dem Wohngeld als Einkommen angerechnet.

    Problem ist jedoch, daß

    1. einige Bundesländer die Studienabschlußhilfe dem BaföG gleichsetzen und einen Wohngeldanspruch verweigern und

    2. durch den Kredit das erforderliche Mindesteinkommen nicht erreicht wird.

    Gruß!

    Hallo,

    1. ja, sofern die Rückzahlung auch Monate betrifft, in denen Du ALG II erhalten hast.

    2. Sie sind zur Unterhaltszahlung in mindestens der Höhe des Kindergeldes verpflichtet. Weigern Sie sich, müßtest Du den Unterhalt für die Vergangenheit einklagen. Sollten Sie das aktuelle Kindergeld auch nicht zahlen, kannst Du bei der Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag stellen.

    3. Es werden die vollen 184 € Unterhalt angerechnet.

    4. Nein, das stimmt nicht. Auch dann hättest Du unberechtigt Leistungen in Anspruch genommen.

    Gruß!

    Hallo,

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    ich lese nur Blödsinn

    Ich wüßte nicht, wo Du Blödsinn liest. Es sei denn, Du WILLST Blödsinn lesen...

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    woher soll dieser Mensch, der ja ohne Frage ganz unten ist, die Kohle bekommen?

    Das habe ich eigentlich bereits beantwortet. Sofern die laufenden beiträge gezahlt werden, kann er eine Ratenvereinbarung abschließen, die sich bei ALG-II-Empfängern im Schnitt um die 25 € je Monat bewegt.

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    wie soll der Mensch da hinkommen, wenn er nichts mehr sieh weil ein vorbeugender Augenarztbesuch nicht drin ist - tut ja nichts weh

    Dann ist das ein Fehlverhalten des Menschens. Von der KK werden nicht nur Notarzttermine bezahlt, sondern auch wichtige unabweisbare Behandlungen. Ein Anruf bei der KK vor der Terminsetzung hätte/würde vollkommen ausreichend sein.

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    Es ist ein ganz übles Ding und ich glaube, dass wahrscheinlich dieses nur durch Rechtsverdreher zu lösen ist. Die Sachlage ist mitnichten einfach

    Weder ist es ein "übles" Ding noch ist die Sachlage irgendwie kompliziert, sondern eigentlich ganz einfach gestrickt. Die Person (von der ich ja fast glaube, daß es sich um Dich selbst handelt - aber egal) hat die Beiträge nicht gezahlt, sich offensichtlich nicht rechtzeitig mit der KK in verbindung gesetzt, um eine Klärung herbei zu führen und erwartet nun scheinbar, daß Jobcenter oder Sozialamt (ergo: der Steuerzahler) für die von ihm selbst verursachten Schulden aufkommen.

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    sie fallen volle Kanne durch die Maschen

    Fallen sie nicht. Aber das habe ich nun schon zweimal erklärt. Im übrigen wurde die "volle Kanne" immerhin selbst verursacht.

    Gruß!

    Hallo,

    sorry - aber mir scheinen hier jede Menge von falschen Schlußfolgerungen zu bestehen. Dabei ist die Sachlage recht einfach.

    Bröseln wir das ganze mal auf.

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    Jetzt wurde ihm gesagt ohne Krankenversicherung kein H4

    Diese Aussage wurde bestimmt nicht vom Jobcenter getroffen. Vielmehr geht es darum, bei einem Antrag auf ALG II die Krankenkasse anzugeben. Hier hätte die Person die alte KK angeben müssen und können, womit somit zumindest die laufenden Beiträge an die KK gezahlt werden würden (sofern ein ALG-II-Anspruch besteht).

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    Laut Aussage seiner alten KK müßte er die Beiträge rückwirkende bis zum Jahr 2007 entrichten und dann wäre noch was zu machen.

    Diese Aussage ist vollkommen richtig. In dem Augnblick, in dem die laufenden Beiträge zur KK (z.B. durch das Jobcenter) gezahlt werden, kann die Person mit der KK eine Rückzahlungsvereinbarung treffen, bei der angesichts des ALG-II-Bezuges Raten von maximal 25 € angemessen sind. Allerdings kann im Einzelfall durchaus der von pikary gepostete Link weiterhelfen. Allerdings habe ich meine Zweifel, daß die Entschuldung auf die Person zutrifft, da nach den Angaben zum Zeitpunkt der Beitragsschulden kein Bezug von ALG II vorhanden war.

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    Es ist zum heulen, der Depp ist ja nicht mehr in einer PKV

    Er ist weiterhin Mitglied der PKV, die Mitgliedschaft ruht derzeit.

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    das üble an der Sache ist, dass diese Menschen, die in so eine Situation geraten, keinerlei Möglichkeiten haben einen Arzt aufzusuchen

    Vollkommener Blödsinn. Auch ungeachtet von Beitragsschulden in der GKV oder PKV ist eine Notbehandlung durchaus abgesichert und gedeckt.

    Gruß!

    Hallo,

    der Anspruch auf BaföG besteht ab Beginn der Ausbildung. Insofern ist die Entscheidung des Jobcenters richtig. Ansatzpunkt ist hier demzufolge nicht das Jobcenter, sondern das BaföG-Amt, wo Du Dich also um einen Vorschuß kümmern solltest.

    Sollte das BaföG-Amt keinen Vorschuß gewähren, weil z.B. der grundsätzliche Anspruch auf BaföG noch nicht geklärt ist, solltest Du einen Antrag auf ALG II als Darlehen stellen. Sollte dann später der BaföG-Antrag genehmigt werden, wird das Darlehen mit der Rückzahlahlung des BaföG verrechnet.

    Gruß!

    Hallo,

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    Aber es heißt doch das man ALG2 berechtigt wird wenn der Anspruch auf BAB nicht gegeben ist

    Ich weiß nicht, auf welche Informationen Du Dich berufst. Aber wie auch immer - sie sind falsch. Du selbst kannst mangels Anspruch keinen eigenen Antrag auf ALG II stellen. Deine Eltern könnten eventuell Leistungen für alle Haushaltsmitglieder beantragen, wobei dann aber das Einkommen aller im Haushalt lebender Personen berücksichtigt wird.

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    wenn der Anspruch auf BAB nicht gegeben ist

    Der ist grundsätzlich bei Dir vorhanden - Du erfüllst nur nicht die persönlichen Voraussetzungen.

    Gruß!

    Hallo,

    sei mir nicht böse, aber ich habe gerade eine Reko hinter mir, bei der die Küche für 4 Wochen ohne Möbel und Herd und Spüle ausgestattet war, weil dort der Grundriß verändert wurde. Ich brauchte nicht auszuziehen und habe in dieser Zeit mit einem E-Kocher gearbeitet, allerdings mußte ich auch keine Miete für diese Zeit zahlen. Gleichzeitig war das Haus 3 Monate eingerüstet, also ohne Tageslicht, das Badezimmer nur zu bestimmten Zeiten benutzbar und und und... DAS meine ich mit Plausibiltät... Und eine solche Rekonstruktion kommt bundesweit tagtäglich in Tausenden Fällen vor. Hier gibt es also keine Notwendigkeit für einen Auszug, obwohl die Belästigungen höher als bei Dir sein dürften und das Jobcenter könnte das u.U. genauso sehen.

    Aber nochmal: das Jobcenter muß das im Einzelfall entscheiden, aus der ferne läßt sich diese Entscheidung aber nicht einschätzen.

    Hallo,

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    Nun unterstellt mir meine Bearbeiterin, dass ich meine Mutters Raten bezahle. Darf man das nicht?

    Natürlich darf man das. Aber es stellt sich die Frage, WOVON Du für andere Raten zahlst, wenn Du kein Einkommen hast.

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    Meine Bearbeiterin hat mit am Telefon gesagt, dass Sie dann die Rechnung sehen will, als ich ihr am Telefon erklärt das es eine Versandapotheke ist.

    Genau das gleiche Problem: wenn kein Einkommen vorhandn ist...

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    Muss ich ihr das wirklich erklären?

    Selbstverständlich. Es könnte sich ja auch um Unterhalt gehandelt haben.

    Gruß!

    Hallo,

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    habe dann bei dem zuständigen jobcenter angerufen

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    ich habe dann bei der arge angerufen

    Äh - beides ist das gleiche Amt. Wo also hast du denn nun angerufen?

    Ansonsten hat Tinchen recht. Die Übernahme der BK wird aller Voraussicht abgelehnt, ein Darlehensantrag wahrscheinlich auch (wobei das immer auszuprobieren ist). Du solltest schnellstens mit deinem vermieter reden und eine Ratenzahlung vereinbaren, was in der Regel ohne Probleme möglich (und billiger als das Darlehen) ist.

    Gruß!

    Hallo,

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    oder hab eine Art von Urlaub gemacht. Ich finde ich habe mir das verdient

    Nichts dagegen zu sagen - sofern Du Dir den Urlaub selbst finanzierst. Auf Kosten der Allgemeinheit Urlaub zu machen ist jedoch nicht im Sinne irgendwelcher Sozialleistungen - und auch nicht im Sinne des Steuerzahlers, der letztendlich Deinen urlaub zahlen müßte.

    Zitat

    ich finde auf lange Sicht tue ich den Steuerzahlern am Ende damit einen Gefallen

    Danke, aber ich verzichte auf diese Art von "Gefallen".

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    Welche Angaben von mir lassen Sie das sagen?

    Die Einnahmen sind geringer als die Miete, weswegen Wohngeld in jedem Fall abgelehnt werden wird, da das erforderliche Mindesteinkommen nicht mal im Ansatz erreicht wird. Das ändert sich auch nicht mit einem 165-€-Job.

    Zitat

    Als ALG1 Bezieher werde ich bevorzugt als Fachinformatiker suchen müssen.

    Als ALG-II-Bezieher wirst du bevorzugt einen Job suchen müssen.

    Gruß!

    Hallo,

    manchmal bin sogar ich trotz meiner 12jährigen Erfahrung in Sachen Sozialrecht erstaunt über manche Anfragen, Ansichten und über so manches Anspruchsdenken. Deine Frage gehört eindeutig in diese Kategorie.

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    Ich wohne alleine in einer 1 Zimmer Wohnung welche 269€ warm (219€ Kalt) im Monat kostet und plus Strom kommen wir auf rund 300€ für meine Wohnung

    Aja. Du wohnst allein - wer ist aber dann "wir"?

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    Leider komme ich nach meinen Berechnungen auf gerade einmal ca 150€ Wohngeld.

    Deine Berechnungen sind falsch, weil nach Deinen Angaben gar kein Anspruch auf Wohngeld besteht.

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    Ist es sinnig aufstockend zum ALG1 - ALG2 zu beantragen?
    Ich habe ehrlich gesagt wenig Lust für die wenigen Monate in irgendwelche Maßnahmen gesteckt zu werden.

    Es ist sinnvoll, wobei Deine Lust oder Unlust dabei keine Rolle spielt.

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    ich hatte vor die Zeit bis zum Studium an einer Idee für ein Internetprojekt zu Arbeiten und mir es mir den einen Sommer gut gehen zu lassen (mal alle Bundesländer mit dem Rucksack zu besuchen um etwas zu sehen).

    Die Möglichkeit hast Du - sofern Du das selbst finanzierst. Nenne mir einen Grund, warum Du irgendwelche Leistungen zum Lebensunterhalt (vom Steuerzahler) bekommen solltest, um es Dir einen Sommer "gut gehen" zu lassen.

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    jedoch wer stellt einen Fachinformatiker für 2-3 Monate ein?

    Es gibt genug Firmen, die befristet jemanden einstellt, der Jobs ausübt - zum Beispiel als Lagerarbeiter, Zeitungsausträger und und und. Der Abschluß als Fachinformatiker spielt dabei keine Rolle.

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    Wird man als "Aufstocker" der zum Wintersemester studieren möchte und nur für die Übergangszeit Hilfe sucht (da es ab dann wieder BAföG geben würde) anders behandelt?

    Nein. Warum auch?

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    Bekommt man dann offiziell nur ALG2? oder nur zusätzlich ALG2 zum ALG1? Kann man dann neben ALGI+ALGII noch zu jobben ohne großen Abzug?

    Du bekommst zum ALG I aufstockend ALG II. Damit kannst Du maximal 100 € nebenbei verdienen.

    Gruß!

    Hallo,

    Dein Freund hat theoretisch Anspruch auf aufstockendes ALG II. Allerdings gehört er noch bis zum 25. Lebensjahr der Eltern, weswegen er u.U. an die Eltern zurückverwiesen werden kann. Sollte dies nicht bei ihm zutreffen, wird bei dem aufstockenden ALG II Dein den Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen auf das ALG II des Freundes mit angerechnet.

    Gruß!