Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    nö, man hat Dich nicht vergessen, aber auch noch anderes zu tun...

    Prinzipiell steht einer Betreuung durch einen Verwandten nichts im Wege. Allerdings solltest Du genau Buch über die Zeitpunkte der Betreuung führen.

    Gruß!

    Hallo,

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    Wie in den Medien berichtet wird, das ALG II Empfänger alles bezahlt bekommen..

    Ich weiß nicht, welche Medien du meinst. Wenn Du solche mit den 4 großen Buchstaben im Sinn hast, gebe ich Dir Recht. In den seriösen Medien jedoch wird durchaus seit Ewigkeiten darauf hingewiesen, daß der Regelsatz nicht ausreicht, um auch nur Grundbedürfnisse zu decken.

    Zitat

    Wir bekommen nicht die volle Miete bezahlt

    Es wird die angemessene Warmmiete abzüglich einer Pauschale bei den Kosten für das Warmwasser gezahlt. Insofern ist die grundsätzliche Aussage von dir falsch.

    Zitat

    Auch Geldzuschüsse für Bekleidung (wie andere) erhalten wir nicht.

    Auch das ist eine falsche Aussage. Weder ein Alleinstehender noch eine alleinerziehende Mutter bekommt dafür Zuschüsse.

    Zitat

    Zu beachten ist, das es von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist!

    Auch hier eine falsche Aussage. Eine eventuelle Bekleiduzngshilfe hat - unabhängig von der Kommune - nichts mit dem ALG II und einm eventuellen Rechtsanspruch darauf zu tun, sondern mit karikativen Einrichtungen vor Ort, die zum Beispiel Sozialkaufhäuser unterhalten. Allerdings stehen solche Hilfen dann auch allen Empfängern von ALG II zur Verfügung - ohne Unterschiede also.

    Zitat

    Nochmal: 2 Personen = mehr Stromverbrauch
    2 Personen = mehr Lebensmittel
    2 Personen = mehr Wasser

    Ja und?

    Mal abgesehen davon, daß ich bei einem Paar im Gegensatz zu einem Alleinstehenden nicht unbedingt einen objektiven Grund für einen anderen Stromverbrauch sehe: einem Alleinstehenden stehen z.B. für Lebensmittel und Alkoholika 128 € zur Verfügung, einem Paar 232 € - wo ist Dein Problem? Das Paar kann größere Verbrauchseineiten kaufen, die dadurch billiger sind, was einem Alleinstehenden nicht so einfach möglich ist.

    Abgesehen davon vergißt Du die festen Kosten, die bei einem Alleinstehenden genauso hoch sind wie bei einem Paar (und womit wir bei Deinem berühmten Synergieeffekt sind): zum Beispiel die Kontoführungsgebühren sind genauso hoch bei einem Alleinstehenden wie bei einem Paar, die Kosten für den Telefonanschluß, Bibliothek, Internet-Zugang und und und... Die Liste läßt sich unendlich weiterführen.

    Zitat

    Warum (das verstehe ich ebenfalls nicht) bekommt eine alleinerziehende Mutter mit Kind mehr ALG II als zwei volljärige ü 25 Personen????

    Auch wenn es langsam langweilig wird - falsche Aussage. Eine alleinerziehende Mutter bekommt nicht mehr ALG II. Die Mutter bekommt maximal einen Alleinerziehungsmehrbedarf, den ich Dir doch hoffentlich nicht auch noch erklären muß.

    Die "Diskussion" hier bringt uns nicht weiter, davinci66 alias quaker. Du versuchst mit ziemlich polemischen "Argumenten" eine Diskussion zu führen, die aber angesichts Deiner Unkenntnis der tatsächlichen Gesetzesgrundlage ziemlich sinnlos ist.

    Gruß!

    Hallo,

    Zitat

    seid gut einem Jahr wird mein Mietanteil immer unterschiedlich berechnet

    Dies sollte eigentlich bei gleichbleibenden Bedingungen nicht die Regel sein und ich würde an deiner Stelle mal beim Jobcenter nachfragen, woher die Schwankungen kommen.

    Zitat

    Genauso wird mir schon seid geraumer Zeit ein Betrag von meinem Regelsatz zur Deckung meines Mietanteiles abgezogen

    Der Regelsatz hat nichts mit der Miete zu tun. Worauf stützt sich Deine Aussage?

    Gruß!

    Hallo,

    der Studienkredit ist als normales Einkommen zu werten, sofern er nicht zweckbestimmt ist (was eher nicht der Fall ist). Das unterscheidet hinsichtlich ALG II übrigens den Studien- vom Bildungskredit, da letzterer nicht angerechnet wird.

    Die Anrechnung des Studienkredites bedeutet aber nicht automatisch eine Minderung des ALG-II-Anspruches, da Du erstmal Deinen eigenen Lebensunterhalt sichern mußt. Insofern kann es durchaus sein, daß trotz Anrechnungsfähigkeit des Kredites dieser nicht weiter von Belang ist.

    Gruß!

    Hallo,

    was für sinnlose Antworten von Dir - genauso sinnlos wie die polemische Frage selbst, auf der man sich im übrigen nach sehr kurzem Nachdenken selbst und nachvollziebar eine Antwort geben kann. Aber darum scheint es Dir offensichtlich nicht zu gehen.

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    Du weisst es eben nicht besser

    Selbstverständlich weiß ich, warum hier ein Unterschied gemacht wird. Da hilft auch Dein zitiertes Kindergarten-Argument recht wenig.

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    bestimmt auch nicht in der misslichen Lage, von dem bisserl Geld leben zu müssen

    Geht Dich zwar nichts an - aber auch ich habe längere Zeit von ALG II leben müssen.

    Wie auch immer: auf weitere solch "Diskussionen" verzichte ich gerne.

    Gruß!

    Hallo,

    das ist von der Kommune abhängig, weswegen Dir kaum jemand in Foren eine Antwort geben kann - und vor allem dann nicht, wenn Du nicht schreibst, wo Du wohnst.

    Du solltest unter arbeits-los.de nachschauen, ob die Richtlinien Deiner Kommune bekannt sind. Wenn nicht, hilft nur die Nachfrage bei Deinem Jobcenter.

    Gruß!

    Hallo,

    mir istzwar immer noch unklar, welchen Mietzschuß Du bekommst - spätenstens mit Bezug von BaföG zahlt die Agentur für Arbeit grundsätzlich nichts für die Miete.

    Wie auch immer:

    Zitat

    bei der Arge sagt, man möchte mit einem Freund eine WG gründen

    Das wäre Betrug - Ihr seid keine WG. Somit ist die maximale Größe für Euch beide 60 qm.

    Gruß!