Beiträge von Hoppel
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Hallo,
dann solltest Du bei dem Jobcenter nach dem Unterhalt nachfragen.
Gruß!
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Hallo,
es besteht weder ein Anspruch auf Wohngeld noch auf ALG II, womit es keine Zuschüsse für Euch geben dürfte.
Gruß!
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Hallo,
bekommt Dein Sohn von Euch das Kindergeld weitergeleitet?
Gruß!
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Hallo,
nö, man hat Dich nicht vergessen, aber auch noch anderes zu tun...
Prinzipiell steht einer Betreuung durch einen Verwandten nichts im Wege. Allerdings solltest Du genau Buch über die Zeitpunkte der Betreuung führen.
Gruß!
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Hallo,
§ 11 SGB II.
Gruß!
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Hallo,
dann sind sie auf Deinen Bedarf anzurechnen.
Gruß!
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Hallo,
ZitatAber warum werden die 77,90€ dann nicht auf meinem Bedarf draufgerechnet?
Wer zahlt denn diese 77,90 €?
Gruß!
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Hallo,
Betreuungsgeld kann Dir schon deswegen nicht zustehen, weil es 1. erst 2013 eingeführt wird und 2. kaum mit Deiner Situation etwas zu tun hat. Was also meinst Du mit "zustehen"?
Gruß!
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Hallo,
ab 01. Januar werden durch das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung mehr für Dich gezahlt. Einen Renetnanspruch hast Du jedoch weiterhin.
Gruß!
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Hallo,
ZitatWie in den Medien berichtet wird, das ALG II Empfänger alles bezahlt bekommen..
Ich weiß nicht, welche Medien du meinst. Wenn Du solche mit den 4 großen Buchstaben im Sinn hast, gebe ich Dir Recht. In den seriösen Medien jedoch wird durchaus seit Ewigkeiten darauf hingewiesen, daß der Regelsatz nicht ausreicht, um auch nur Grundbedürfnisse zu decken.
ZitatWir bekommen nicht die volle Miete bezahlt
Es wird die angemessene Warmmiete abzüglich einer Pauschale bei den Kosten für das Warmwasser gezahlt. Insofern ist die grundsätzliche Aussage von dir falsch.
ZitatAuch Geldzuschüsse für Bekleidung (wie andere) erhalten wir nicht.
Auch das ist eine falsche Aussage. Weder ein Alleinstehender noch eine alleinerziehende Mutter bekommt dafür Zuschüsse.
ZitatZu beachten ist, das es von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist!
Auch hier eine falsche Aussage. Eine eventuelle Bekleiduzngshilfe hat - unabhängig von der Kommune - nichts mit dem ALG II und einm eventuellen Rechtsanspruch darauf zu tun, sondern mit karikativen Einrichtungen vor Ort, die zum Beispiel Sozialkaufhäuser unterhalten. Allerdings stehen solche Hilfen dann auch allen Empfängern von ALG II zur Verfügung - ohne Unterschiede also.
ZitatNochmal: 2 Personen = mehr Stromverbrauch
2 Personen = mehr Lebensmittel
2 Personen = mehr WasserJa und?
Mal abgesehen davon, daß ich bei einem Paar im Gegensatz zu einem Alleinstehenden nicht unbedingt einen objektiven Grund für einen anderen Stromverbrauch sehe: einem Alleinstehenden stehen z.B. für Lebensmittel und Alkoholika 128 € zur Verfügung, einem Paar 232 € - wo ist Dein Problem? Das Paar kann größere Verbrauchseineiten kaufen, die dadurch billiger sind, was einem Alleinstehenden nicht so einfach möglich ist.
Abgesehen davon vergißt Du die festen Kosten, die bei einem Alleinstehenden genauso hoch sind wie bei einem Paar (und womit wir bei Deinem berühmten Synergieeffekt sind): zum Beispiel die Kontoführungsgebühren sind genauso hoch bei einem Alleinstehenden wie bei einem Paar, die Kosten für den Telefonanschluß, Bibliothek, Internet-Zugang und und und... Die Liste läßt sich unendlich weiterführen.
ZitatWarum (das verstehe ich ebenfalls nicht) bekommt eine alleinerziehende Mutter mit Kind mehr ALG II als zwei volljärige ü 25 Personen????
Auch wenn es langsam langweilig wird - falsche Aussage. Eine alleinerziehende Mutter bekommt nicht mehr ALG II. Die Mutter bekommt maximal einen Alleinerziehungsmehrbedarf, den ich Dir doch hoffentlich nicht auch noch erklären muß.
Die "Diskussion" hier bringt uns nicht weiter, davinci66 alias quaker. Du versuchst mit ziemlich polemischen "Argumenten" eine Diskussion zu führen, die aber angesichts Deiner Unkenntnis der tatsächlichen Gesetzesgrundlage ziemlich sinnlos ist.
Gruß!
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Hallo,
Zitatseid gut einem Jahr wird mein Mietanteil immer unterschiedlich berechnet
Dies sollte eigentlich bei gleichbleibenden Bedingungen nicht die Regel sein und ich würde an deiner Stelle mal beim Jobcenter nachfragen, woher die Schwankungen kommen.
ZitatGenauso wird mir schon seid geraumer Zeit ein Betrag von meinem Regelsatz zur Deckung meines Mietanteiles abgezogen
Der Regelsatz hat nichts mit der Miete zu tun. Worauf stützt sich Deine Aussage?
Gruß!
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Hallo,
Du erwartest jetzt hoffentlich nicht ernsthaft eine inhaltliche Antwort auf Deinen unheimlich sachlichen "Beitrag"? Zumal Du dann auch noch den von Dir so schön aufgeführten Synergieeffekt anscheinend nicht verstehst?
Vergiß es...
Gruß!
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Hallo,
323 € Regelsatz und im Normalfall die Hälfte der angemessen Miete.
Gruß!
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Hallo,
der Studienkredit ist als normales Einkommen zu werten, sofern er nicht zweckbestimmt ist (was eher nicht der Fall ist). Das unterscheidet hinsichtlich ALG II übrigens den Studien- vom Bildungskredit, da letzterer nicht angerechnet wird.
Die Anrechnung des Studienkredites bedeutet aber nicht automatisch eine Minderung des ALG-II-Anspruches, da Du erstmal Deinen eigenen Lebensunterhalt sichern mußt. Insofern kann es durchaus sein, daß trotz Anrechnungsfähigkeit des Kredites dieser nicht weiter von Belang ist.
Gruß!
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Hallo,
Erstausstattung und Umzugshilfe sind auf Antrag möglich, ein mehrbedarf besteht nicht.
Gruß!
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Hallo,
was für sinnlose Antworten von Dir - genauso sinnlos wie die polemische Frage selbst, auf der man sich im übrigen nach sehr kurzem Nachdenken selbst und nachvollziebar eine Antwort geben kann. Aber darum scheint es Dir offensichtlich nicht zu gehen.
ZitatDu weisst es eben nicht besser
Selbstverständlich weiß ich, warum hier ein Unterschied gemacht wird. Da hilft auch Dein zitiertes Kindergarten-Argument recht wenig.
Zitatbestimmt auch nicht in der misslichen Lage, von dem bisserl Geld leben zu müssen
Geht Dich zwar nichts an - aber auch ich habe längere Zeit von ALG II leben müssen.
Wie auch immer: auf weitere solch "Diskussionen" verzichte ich gerne.
Gruß!
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Hallo,
das ist von der Kommune abhängig, weswegen Dir kaum jemand in Foren eine Antwort geben kann - und vor allem dann nicht, wenn Du nicht schreibst, wo Du wohnst.
Du solltest unter arbeits-los.de nachschauen, ob die Richtlinien Deiner Kommune bekannt sind. Wenn nicht, hilft nur die Nachfrage bei Deinem Jobcenter.
Gruß!
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Hallo,
wie bereits gesagt ist Deine Logik nicht zu verstehen. Im übrigen lese ich durchaus Beiträge, bevor ich antworte.
Gruß!
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Hallo,
Deine Frage läßt sich nicht so einfach beantworten, weil diverse Auskünfte fehlen. Bitte hör Dir Deinen AB an.
Gruß!
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Hallo,
deine Logik verstehe ich gerade nicht. Der finanzielle Aufwand für einen Alleinstehenden ist höher als für ein Paar, womit sich auch der unterschiedliche Satz erklärt.
Gruß!
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Hallo,
wie wäre es mit dem Wohngeldgesetz?
gruß!
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Hallo,
mir istzwar immer noch unklar, welchen Mietzschuß Du bekommst - spätenstens mit Bezug von BaföG zahlt die Agentur für Arbeit grundsätzlich nichts für die Miete.
Wie auch immer:
Zitatbei der Arge sagt, man möchte mit einem Freund eine WG gründen
Das wäre Betrug - Ihr seid keine WG. Somit ist die maximale Größe für Euch beide 60 qm.
Gruß!
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Hallo,
das mit den 30 € ist richtig.
Was den Unterhalt betrifft, solltest Du überlegen, ob Du für das eine Kind einen Antrag auf Wohngeld stellst.
Gruß"
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Hallo,
von wem bekommst Du den Zuschuß?
Gruß!
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Hallo,
im ALG II Deines Freudnes wird bereits die anteilige Miete berücksichtigt, Du selbst hast keinen Anspruch auf Mietzuschuß.
Gruß!
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Hallo,
im Normalfall wird die Erstausstattung in engem zeitlichen Rahmen mit dem Umzug gewährt. Somit kann es sein, daß es nun zu spät ist. Aber wie immer bei solchen Fragen kann nur das Jobcenter vor Ort das entscheiden.
Gruß!