Hallo,
ZitatWieso kann ich als deutsche Staatsbürgerin nicht frei wählen, wo in Deutschland ich wohnen möchte?
Du kannst frei wählen. Solange Du Deine freie Wahl bezahlen kannst.
Gruß!
Hallo,
ZitatWieso kann ich als deutsche Staatsbürgerin nicht frei wählen, wo in Deutschland ich wohnen möchte?
Du kannst frei wählen. Solange Du Deine freie Wahl bezahlen kannst.
Gruß!
Hallo,
entweder überschreitest Du die angemessenen Kosten der Unterkunft oder es geht um Wohngeld. Im ersteren Fall mußt Du irgendwann ein Schreiben erhalten haben, daß Du innerhalb einer bestimmten Frist die KdU senken mußt. Im zweiten Fall ist entscheidend, ob Deine Kinder Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß erhalten.
Gruß!
Hallo,
wenn überhaupt, ist das eine lokale Geschichte, die in keinem Fall einen Rechtsanspruch auf eine solche Lösung begründet. Im übrigen halte ich das für eher unwahrscheinlich und höre davon das erste Mal.
Gruß!
Hallo,
Zitat(beide wären an einer Abendschule und haben somit erst mal kein eigenes Einkommen
Ich bezweifele, daß überhaupt ein Anspruch auf ALG II vorliegt. Wie alt bist Du und Deine Freundin?
Gruß!
Hallo,
auf arbeits-los.de findest Du die Richtlinien für Leipzig.
Allerdings könnte es durchaus sein, daß Du kein Anspruch auf ALG II hast, weswegen die Richtlinien keine Bedeutung für Dich haben könnten.
Gruß!
Hallo,
wie alt ist er? Welche Einnahmen hat er?
Gruß!
Hallo,
solche Fragen werden durch die Richtlinien der Kosten der Unterkunft geklärt, die jede Kommune für sich selbst erstellt. Insofern ist eine pauschale Antwort nicht möglich und Du mußt direkt bei Deinem Jobcenter nachfragen.
Gruß!
Hallo,
287 € + sein Anteil an der Warmmiete
Gruß!
Hallo,
1. es werden nur zwei Drittel der Miete übernommen, der Rest geht auf das Konto deines Sohnes.
2. die Einnahmen Deines Sohnes übersteigen seinen eigenen Bedarf, der übersteigende Teil wird bei Euch angerechnet, wodurch es zur relativ niedrigen ALG-II-Zahlung kommt.
Gruß!
Hallo,
ZitatKann mir keiner weiter Helfen?
Sicher - aber nicht innerhalb einer Stunde.
ZitatHat mein Sohn jetzt noch die Möglichkeit dieses nachzuholen bevor der Antrag bearbeitet wird oder ist die Kautionsumme jetzt futsch?
Er kann eine Nachmedlung versuchen. Wie das Jobcenter dann damit umgeht, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Vermögen besteht jedoch nicht (mehr).
Gruß!
Hallo,
das dürfte als Einkommen angerechnet und dementsprechend für eine gewisse Zeit vom ALG II abgezogen werden. Insofern warne ich ausdrücklich davor, mit der Bonuszahlung die Schulden zurück zu zahlen, weil Deinem Sohn dieses Geld dann in den nächsten Monaten fehlen wird, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Gruß!
Hallo,
um was für eine Zahlung handelt es sich wofür?
Gruß!
Hallo,
ja, wenn Dein eigener Unterhalt gedeckt ist.
Gruß!
Hallo,
ZitatAus dem gleichen Grunde kann ich afaik auch kein Wohngeld beantragen, da ich prinzipiell BsB förderfähig bin ...
Das ist Quatsch. Wenn es sich um Deine Zweitausbildung handelt, ist kein grundsätzlicher Anspruch auf BAB vorhanden, womit durchaus Wohngeld beantragt werden kann.
Gruß!
Hallo,
ein Anspruch auf ALG II besteht nicht.
Gruß!
Hallo,
richtig, da du als Student grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II hast.
Gruß!
Hallo,
ZitatMüsste aber da mir nicht der Baföghöchsatz als Grundbedarf genommen werden
Nein.
ZitatVor dem Studium war ich ganz normal arbeiten(und hab dementsprechend westentlich mehr verdient) und da hatten wir insgesamt ca. 400€ mehr als jetzt.
Da hast Du auch der BG angehörst und all die Freibeträge bekommen.
Gruß!
Hallo,
Zitatmüsste die extra Zuwendung, also als Fahrtkosten ausgewiesen sein
Ja.
Zitatoder im Falle einer Gehaltserhöhung müsste ich nachweisen, dass mir Monatlich pauschal 150€ Fahrtkosten entstehen
Nein. Eine Pauschale gibt es nicht in Deinem Falle.
ZitatUnd kann ich weitere Ausgaben, wie Riester Rente, Haftpflichtversicherung, KFZ Versicherung ect. geltend machen
Nein, da das alles nichts mit dem ALG II zu tun hat, weil Du ja nicht zur BG gehörst.
Bleibt eigentlich nur die Frage, warum Du kein BAB bekommst.
Gruß!
Hallo,
das ist normal, ändert aber nichts an meiner Aussage.
Gruß!
Hallo,
die Wohnung dürfte bereits jetzt zu groß sein.
Zu einem Umzug wird Dich das Jobcenter nicht zwingen. Allerdings werden mit Auszug nur noch die Kosten für maximal 50 qm übernommen, den Rest mußt Du dann aus Deinem ALG II finanzieren.
Gruß!
Hallo,
Ihr bildet keine Bedarfs-, soondern eine Haushaltsgemeinschaft, bei der die Freibeträge bei Deinem Einkommen nicht gelten.
Gruß!
Hallo,
ZitatBundesamt für Soziales
Ein solches Amt gibt es nicht.
Ansonsten bildet Ihr keine Bedarfs-, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Bei dieser Gemeinschaft wird das Deinen eigenen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen auf das ALG II der anderen Haushaltsmitglieder angerechnet. Da Du selbst von ALG II ausgeschlossen bist und auch nicht zur BG rechnest, gelten die Freibeträge bei Dir nicht. Fahrtkosten des AG, die auch als slche ausdrücklich ausgewiesen sind, werden nicht berücksichtigt.
Gruß!
Hallo,
1. nein
2. ja
Gruß!
Hallo,
die Mutter gehört widerlegbar zur Haushaltsgemeinschaft und muß durchaus mit angegeben werden.
Sofern Ihr miteinander wirtschaftet, wiird das Einkommen mit angerechnet.
Gruß!
Hallo,
dann hat der Mann eine falsche Antwort gegeben, auf die ich mich nicht verlassen würde, da die entsprechenden Vorgaben vollkommen anders lauten. Abgesehen davon wäre das der erste Sachbearbeiter eines Jobcenters, der eine solche pauschale Zusicherung ohne jegliche Kenntnis der entsprechenden Unterlagen gibt...
Laß Dir das schriftlich geben - und Du wirst es nicht schriftlich bekommen...
Gruß!