Hallo,
mangels Ortsangabe wird Dir keiner eine Auskunft geben können.
Gruß!
Hallo,
mangels Ortsangabe wird Dir keiner eine Auskunft geben können.
Gruß!
Hallo,
sorry. Aber ich würde es schon genauer wissen wollen, zumal zumindest Begründung 1 kaum in einem Ablehnungsbescheid stehen düfte.
Du kannst mir gerne per PN auch Deine Festnetznummer mailen und wir reden am Telefon weiter..
Gruß!
Hallo,
ZitatBaFög gibt's auch nicht bei der Schulform
In den letzten 3 Halbjahren dürfte dem Grunde nach durchaus ein Anspruch bestehen.
ZitatNachtrag zu 400 Euro-Job:
Brutto 610 Euro wg. Sozialversicherung/Krankenversicherung.
Hat er nun einen 400-€-Job oder nicht?
ZitatBekommt ... kein Hartz IV, keine Aufstockung
Mit welcher konkreten Begründung?
Gruß!
Hallo,
sorry - aber zu dem Thema gebe ich aus Prinzip keine Ratschläge. Wenn Ihr tatsächlich nicht zusammen wirtschaftet, sollte es auch keine Probleme geben.
Gruß!
Hallo,
Zitatdann können die ja schlecht das Gegenteil behaupten.
Irrtum. Sie müssen Dir kein Gegenteil beweisen, sondern Du mußt beweisen, daß Ihr nicht zusammen wirtschaftet.
Gruß!
Hallo,
das wird Dir keiner aus der Ferne beantworten, weil dazu die enstprechenden Regelungen vor Ort maßgeblich sind. Aber ich gehe mal davon aus, daß es keine Probleme gibt.
ZitatOk, also könnte ich problemslos Hartz IV beantragen?
Naja, ohne Probleme ist ein sehr dehnbarer Punkt. Wenn Du männölich bist, kann es durch die Mitbewohnerin durchaus zu Problemen kommen.
Gruß!
Hallo,
Zitat75€ monatl. an die DB von meinem Studentenkredit
Das ist ohne Interesse in diesem Zusammenhang.
ZitatLaut Hartz IV Rechner würde ich wohl um die 350€ bekommen
Könnte hinhauen.
Zitatoder zählt das ganze dann als Bedarfsgemeinschaft
Wenn Ihr keine Partnerschaft habt - nein.
Gruß!
Hallo,
irgendwie nicht sehr schlüssige Angaben, aber naja.
In welchem Halbjahr der schulischen Ausbildung befindet er sich?
Gruß!
Hallo,
hat es auch nicht und habe ich auch nie behauptet.
ZitatDer Kitabeitrag fällt zwar ab dieses Jahr weg, aber ich muss ein monatliches Essensgeld leisten.
Aber DAS hat mit dem Regelsatz zu tun. Das damalige Geld dürfte mit der notwendigen Betreuung zu tun haben, die ja jetzt offensichtlich zumindest nicht mehr bezahlt werden muß.
Gruß!
Hallo,
wenn Du ALG II erhälst, bekommst Du auch den Regelsatz für das Kind, in dem wiederum auch Kosten für die Verpflegung enthalten sind. Insofern sehe ich da eher schwarz.
Gruß!
Hallo,
mit Deiner Frage kann ich mangels Angaben zu den persönlichen Umständen nichts anfangen.
Bezieht Ihr ALG II? Bis Du alleinstehend? Wer finanziert die Umschulung? Welches Einkommen habt Ihr? Wie alt ist das Kind? Und und und...
Gruß!
Hallo,
dass Deine Freundin nicht unbedingt einen Anspruch auf Sozialleistungen hat und ein Antrag auf eine solche u.U. sogar schädlich für den Aufenthalt sein kann. Da aber im konkreten Fall ein Antrag sowieso sinnlos sein dürfte, halte ich mich mit weiteren Erklärungen zurück, zumal das ein recht kompliziertes Thema ist.
Gruß!
Hallo,
da Dein Einkommen ausreichend sein dürfte, um keinen Anspruch auf eine Leistung zu haben, gehe ich jetzt nicht dem ausländerrechtlichen Aspekten nach, die ein entsprechender Antrag auf Sozialleistungen nach sich ziehen könnte.
Gruß!
Hallo,
wovon lebt sie in Deutschland? Was machst Du? Welche Einnahmen hast Du?
Gruß!
Hallo,
1. wäre das Betrug und
2. würde die Nichtangabe auch nicht viel helfen, weil es noch andere Indizien für eine WG geben kann.
Gruß!
Hallo,
ZitatAlso ich gebe hier jediglich 200€im monat kostgeld ab
Und das nennt man dann miteinander wirtschaften...
Gruß!
Hallo,
sofern ihr miteinander wirtschaftet, wird auch das Einkommen Deiner Eltern angerechnet.
Gruß!
Hallo,
Zitatkönne die vom Amt an das Geld meines Vater dran gehen
Sofern Ihr eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet - ja.
Zitatich mir eine eigne Wohnung nehmen
Sofern die Wohnung angemessen ist, dürfte nichts dagegen sprechen.
Gruß!
Hallo,
das reicht mir nicht, um Dir eine seriöse Antwort geben zu können.
Gab es einen bestimmten Grund, dich zu entlassen oder ist es zum Beispiel üblich, Leute kurz vor dem Ende der Probezeit zu entlassen?
Gruß!
Hallo,
warum bist Du gekündigt worden?
Gruß!
Hallo,
Hallo,
ich befürchte mal, daß das durchaus auf das ALG II angerechnet wird. Allerdings ist eine konkrete Aussage dazu erst nach Kenntnis des entsprechenden Schreibens möglich.
Gruß!
Hallo,
wofür ist das Geld vorgesehen bzw. bestimmt? Hast Du irgendetwas Schriftliches über diese Summe? Steht in dem Schriftlichen etwas über die Verwendung des Geldes?
Gruß!
Hallo,
Euer Sohn gehört zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, womit er allein keinen Anspruch auf ALG II hat. Ihr als Eltern könntet einen entsprechenden Antrag stellen, wobei dann aber das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berechnet wird - ob sich dann noch ein Anspruch auf ALG II für Euch zusammen ergibt, kann ich mangels Angaben nicht einschätzen.
Gruß!
Hallo,
Zitatdas war es nicht, was ich wissen wollte
Naja - aus meinem Text ist schon ersichtlich, warum Du keine Leistungen für ihn bekommst. Du bewohnst die Wohnung mit jemanden, der keinen Anspruch auf ALG II hat, womit Deine Leistungen hinsichtlich der Miete entsprechend zu kürzen sind. Eine andere Entscheidung des JobCenters wäre grundsätzlich falsch, weil eine weiterere Bezahlung der vollen Miete für Dich im Prinzip zu einer Anerkennung von Ansprüchen auch für Deinen Mann führen würde. Das aber wird kein Amt vor einer rechtssicheren Entscheidung nicht machen.
Insofern ist das Wissen, was ich Dir vermitteln wollte und Du nicht wissen willst, durchaus wichtig und hat schon mit Deiner Frage zu tun.
Gruß!
Hallo,
ich gehe mal davon aus, daß der Aufenthaltsstatus Deines Mannes ungeklärt oder strittig ist. Das könnte tatsächlich bedeuten, daß kein Anspruch auf ALG II oder andere Leistungen vorliegt.
Ich würde versuchen, ALG als Darlehen zu beantragen, weclhes dann zurück zu zahlen wäre, wenn sich heraustellt, daß er generell keinen Anspruch auf Leistungen hat. Unter Umständen kommt auch Sozialhilfe in betracht - das kann ich aber mangels Angaben zur Nationalität nicht einschätzen.
Aber Vorsicht: unter Umständen - je nach Aufenthaltsstatus, Nationalität und Bundesland - kann das Beantragen von Sozialleistungen zur Ausweisung führen.
Gruß!
Hallo,
diese Auskunft ist grundfalsch. Bei einer Erwerbstätigkeit wird Dir keine Versicherungspauschale abgezogen, sondern gewährt.
Gruß!
Hallo,
ZitatDarf wohl das Elterngeld, nicht auf die Hartz4 Leistung voll angerechnet werden.
Richtig.
ZitatDamit ist wohl auch der Bescheid Fehlerhaft oder???
Der falsche Bescheid erklärt sich mit der Eile, mit der das Gesetz durchgespeitscht wurde.
ZitatWird die ARGE die Summe des Teilbetrag aus dem Jahr 2011, als einmal Zahlung im Monat Dezember 2010 betrachten?
Sofern es sich nicht um eine Optionskommune bei Dir handelt, wird das nicht angerechnet. Die Optionskommunen haben da eine unterschiedliche Vorgehensweise.
Gruß!