Beiträge von Hoppel

    Hallo,

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    aber weiß denn niemand mit was man so rechnen kann?

    Mal abgesehen davon,d aß Du danach nicht gefragt hast, kann Dir niemand sagen, mit wieviel Du rechnen kannst, da Du z.B. nichts über die Höhe der zu erwartenden Warmmiete sagst und auch andere Details fehlen. Aber Du kannst Dir das auch selbst ausrechnen, in dem Du in Google nach ALG-II-Rechnern suchst.

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    wird der unterhalt am alg 2 angerechnet?

    Selbstverständlich.

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    und wieviel könnt man für die erstausstattung überhaupt bekommen

    Auch das kann Dir hier keiner beantworten, weil das jede Kommune für sich entscheidet, es also keine bundes- oder landesweiten Pauschalen gibt. Hier hilft nur eine entsprechende Anfrage an die ARGE.

    Gruß!

    Hallo,

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    Ist es überhaupt möglich, dass mir das Amt einen Umzug bzw. Mietzahlung einer Whg bewilligt?

    Ja, warum auch nicht?

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    Wie kann ich dem Amt begreiflich machen, dass die Leistungen von meiner Mutter nur ein Darlehen sind?

    Wahrscheinlich gar nicht. Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig, weswegen ein Darlehen schon mal gar nicht geht. Hinzu kommt, daß nur sog. "echte" Darlehen akzeptiert werden, die es bei Verwandten praktisch kaum gibt.

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    Was trag ich denn jetzt bloß in die Anlage HG ein?

    Hier wirst Du die Leistungen, die Du von Deiner Mutter bekommst, eintragen müssen. Geht auch nicht anders: wenn Du sie nicht einträgst, kommt natürlich die Frage auf, wovon Du lebst. Die kannst Du nicht beantworten, ohne die Leistungend er Mutter anzugeben....

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    Ich glaub, ich hab bei der Antragstellung echt alles versemmelt, was man nur versemmeln kann, oder?

    Ja. Bei einigem Pech könnte Dir die ARGE einen Betrugsversuch vorwerfen, da Du bei Antragsabgabe falsche Angaben gemacht hast. An Deiner Stelle würde ich der Anlage HG ein formloses Schreiben beilegen, in dem Du Deine Situation erklärst, den Nervenzusammenbruch schilderst, die Überforderung mit der gesamten Situation eingestehst und somit auch die Nichtangabe des Einkommens begründest. Auf den Umstand des "Darlehens" würde ich nicht unbedingt eingehen - das habe ich ja bereits erklärt.

    Gruß!

    Hallo,

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    das ich finde das durch solche Falschaussagen die manche Sachbearbeiter bei der ARGE treffen immer mehr die 2-Klassengesellschaft teilt. Die machen sich immer mehr die Taschen voll und wir Bürger müssen den Mist den die Regierung verpatzt ausbaden

    Der Sachbearbeiter hat nichts von einer eventuellen Falschauskunft (das Gegenteil ist der Fall) und geschädigt werden die Steuerzahler. Also Leute wie ich und dms und andere Mitleser. Deine Meinung

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    und wir Bürger müssen den Mist den die Regierung verpatzt ausbaden

    nehme ich Dir jedoch absolut nicht ab, weil Du mit der Aussage

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    Ich bin 17 Jahre alt und werde in knapp 3 Wochen volljährig

    kaum jemals in der Lage warst, zu den von Dir zitierten (steuerzahlenden) Bürger und gar einer 2-Klassen-Gesellschaft zu gehören.

    Ich zitiere Dich noch einmal:

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    Man sieht ja immer mehr bei den Familien die Hartz4 bekommen kriegen die Kinder deren Familien immer mehr Schwierigkeiten ins Berufsleben zu kommen und das diese in wenigen Jahren ran gezogen werden immer mehr zu bezahlen, wegen der Schulden die die BRD hat.

    Das alles haut nicht hin. Du selbst bemängelst in Deiner Eingangsfrage, daß Dir Dein gesamtes BaföG auf das Einkommen Deines Vaters angerechnet wird, verlangst aber mit der selben Frage nach Auskünften, ob dies rechtmäßig sei.

    Im Prinzip verlangst Du also, daß Dir Deine staatliches (sprich Dein vom Steuerzahler geleistetes) BaföG in voller Höhe zur Verfügung steht, während gleichzeitig Dein Vater gleichzeitig die volle Unterstützung in Sachen ALG II (welches ebenfalls vom Steuerzahler finanziert wird) bekommen soll. Und all das vom gleichen "wir Bürger".

    Sorry - aber das ist mir zu plump.

    Gruß!

    Hallo,

    mit 55 Jahren hast Du eine Vermögensfreigrenze von 9.000 €. Übersteigt die Versicherung diese Freigrenze, wirst Du sie auflösen müssen und vom Erlös Deinen Lebensunterhalt finanzieren müssen.

    Angesichts Deines Alters solltest Du Dir überlegen, mit Deiner Versicherung über die Einrichtung einer entsprechenden Ausschlußklausel zu verhandeln. Dann würde die Versicherung unter der geschützten Altersvorsorge fallen, wo Du insgesamt Versicherungen im Wert von 41.250 € haben darfst.

    Die Beitragseinstellung an die Versicherung ändert nichts an dem Gesagten.

    Gruß!

    Hallo,

    Begriffe wie "Halsabschneider" sind ziemlich fehl am Platz.

    Ansonsten gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern. Dabei wird selbstverständlich Dein Einkommen angerechnet, wobei davon allerdings entsprechende Freibeträge abgezogen werden. Im übrigen decken deine Einnahmen nicht Deinen Lebensunterhalt (der liegt bei 481 € inkl. Mietantteil), womit Dein Vater auch weiterhin ALG II für Dich bekommen dürfte.

    Gruß!

    Hallo,

    Ihr hättet VOR Entstehung der Fahrtkosten einen Antrag auf Erstattung stellen soll - im nachhinein wird das sehr selten übernommen. Hier bleibt nur, ein Darlehen in Höhe von den Fahrtkosten zu beantragen, um dies dann in 10-€-Raten abzustottern.

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    Arbeitslosengeld II Bezieher sind: 2 x 90% der Regelleistung, also 646 Euro) gezahlt.
    Ich muß dazu sagen das uns 50€ jeden monat abgezogen werden für die tilgung eines darlehns.
    Wir rechnet die Arge das bitte zusammen das sie für 5 Personen auf 575€ kommt

    Dem von Dir genannten Bedarf wird das Einkommen gegengerechnet - also das Einkommen Deines Mannes, aber auch das Kindergeld u.a.. Insofern könnte sich durchaus eine Zahlung von 575 € ergeben.

    Gruß!

    Hallo,

    das Problem ist weniger Deine Schwerbehinderung und die damit angefragte Umzugshilfe, sondern die angesichts Deiner Schilderungen eher unwahrscheinliche Umzugsgenehmigung für Deine Freundin. Die Umzugshilfe wird nur bei dieser Genehmigung gewährt.

    Gruß!

    Hallo,

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    aus diesem Grund zähle ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft.

    Nein, nicht aus diesem Grunde, sondern weil Du prinzipiell keinen Anspruch auf ALG II hast.

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    jedoch ist meine regelleistung, und damit auch mein bedarf um 72€ geringer?!

    Du bildest keine eigene Bedarfsgemeinschaft, weswegen der Regelsatz für volljährige Kinder angerechnet wird.

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    und warum wird mein bafög zu 100% angerechnet

    BaföG wird als normales Einkommen abgesetzt. Allerdings werden vom BaföG 20% für Fahrtkarten ud dgl. abgesetzt.

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    darlehen dürfen nicht angerechnet werden.

    Dürfen sie. Die Nichtanrechenbarkeit besteht u.U. z.B. bei Wohngeld, nicht aber bei ALG II.

    Gruß!

    Hallo,

    sofern die LV nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt werden kann (Ausschlußklausel) gelten hier 750 € je Lebensjahr. Liegt keine solche Klausel vor, gelten die bereits genannten Summen von 150 €.

    Gruß!